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Aufforderung der Rennleitung zur Fahrzeugbesichtigung

Themenstarteram 23. April 2018 um 8:59

Hallo zusammen!

Hab gerade etwas Stress mit der Rennleitung. Eines meiner Autos soll dabei beobachtet worden sein, wie es letzte Woche ein fremdes Fahrzeug beschädigt hat. Habe dazu per Post eine „Zeugenanhörung zur Fahrerfeststellung“ nebst Aufforderung zur Terminvereinbarung einer Fahrzeugbesichtigung bekommen. Fakt ist, weder ich noch mein Fahrzeug war zum besagten Zeitpunkt an der Unfallstelle, ich habe also nichts zu befürchten. Das Fahrzeug wird außer von mir als Halter von niemandem sonst gefahren. Es kann sich also nur um eine Verwechslung handeln.

Jetzt will die Rennleitung von mir, dass ich mein Fahrzeug in Neuss bei der Kreispolizeibehörde vorstelle. Das bedeutet für mich erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand (Fahrtkosten). Können die das von mir erwarten oder kann ich verlangen, dass das Fahrzeug bei mir vor Ort besichtigt wird? Habe keinen Bock, für sowas Zeit und Sprit zu vergeuden, hab ja schließlich nix verbrochen.

Weiß das jemand?

Beste Antwort im Thema

Man kann natürlich diese Stunde auch im Forum verbringen, um zu klären, wer denn nun was darf und muss :D

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Ruf doch einfach bei denen an und schildere, wie hier die Situation.

MfG kheinz

Themenstarteram 23. April 2018 um 9:14

Hab ich doch gemacht. Der zuständige Mann war leider beratungsresistent.

Lass dir sagen woher die Anschuldigung kommt, solltest du Zeugen haben das zu zu dem Zeitpunkt ganz wo anders warst wäre das schon gut. Vielleicht zahlt der Verursacher dieser Unanehmlichkeiten das Spritgeld da hier dann falsch Beschuldigung. Und frag die Rennleitung ob die die dich Beschuldigen öfter das Problem mit der Fahrerflucht haben.

Wenn jemand dein Kennzeichen aufgeschrieben hat könnte auch ein zahlendreher drin sein.

Dass die "Brüder" bei dir vorbei kommen um sich den Wagen vor Ort an zu schauen kannst du wahrscheinlich vergessen.

Wenn du im ADAC bist würde ich einen Anwalt konsultieren und den Sachverhalt durch Ihn regeln lassen.

Mein Schwiegersohn sollte in einem solchen Fall mal als Zeuge bei der Polizei vorstellig werden.........letztendlich sollte er selbst verdonnert werden........er konnte nur mit einem Anwalt (vom ADAC) aus dieser Misere rauskommen.

Viel Erfolg

armin

Erstmal ignorieren. Hinter der Aufforderung steckt offensichtlich, dass man von Halter = Fahrer ausgeht und die "Zeugenanhörung" eher eine "Beschuldigtenvernehmung" ist. Als Beschuldigter muss man garnichts. Wenn man ermitteln will, dann wird man sich das Auto auch beim TE auf der Straße (?) anschauen.

am 23. April 2018 um 10:21

Mich würde mal interessieren, wie das mit der Erstattung der Fahrkosten geregelt ist, wenn man der Aufforderung nachkäme. Schließlich ist ja durch den TE kein Schaden entstanden.

am 23. April 2018 um 10:30

Da gibts nichts erstattet. Berlin-Paul hat eigendlich alles gesagt.

Aufforderungen dieser Art seitens der Polizei muss man nie nachkommen.

Wär ja noch schöner. Warum soll ich aktiv an deren Arbeit mitwirken? Den Zeitaufwand und die Kosten erstattet niemand.

Wenn die was wollen, sollen sie kommen. Fahren doch eh den ganzen Tag durch die Gegend.

Das Telefonat mit dem beratungsresistenten Cop hätte ich gerne geführt. Da hätte ich mit einem Lacher aufgelegt.

Einladungen der Staatsanwaltschaft oder der eines Richters muss man allerdings Folge leisten.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. April 2018 um 11:54:48 Uhr:

Als Beschuldigter muss man garnichts.

Muss man vielleicht nicht, aber ist es nicht ratsamer mit den Behörden zusammen zu arbeiten wenn man genau weiß, das man es nicht war und zu der Zeit nicht mal an dem Ort war und das vielleicht sogar beweisen kann?

 

EDIT:

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 23. April 2018 um 12:33:50 Uhr:

Einladungen der Staatsanwaltschaft oder der eines Richters muss man allerdings Folge leisten.

Und der kommt dann zu einem nach Hause und guckt sich den Wagen an?

Ne höchstwahrscheinlich nicht, also hat man früher oder später die Fahrtkosten sowieso an der Backe.

Das ist eine rechtsstaatliche Grundsatzfrage. Für mich beantwortet sie sich halt wie oben geschrieben.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 23. April 2018 um 12:35:00 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. April 2018 um 11:54:48 Uhr:

Als Beschuldigter muss man garnichts.

Muss man vielleicht nicht, aber ist es nicht ratsamer mit den Behörden zusammen zu arbeiten wenn man genau weiß, das man es nicht war und zu der Zeit nicht mal an dem Ort war und das vielleicht sogar beweisen kann?

Und dafür würdest Du dann unter Umständen mal eben mehrere Hundert Kilometer fahren?

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 23. April 2018 um 12:35:00 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. April 2018 um 11:54:48 Uhr:

Als Beschuldigter muss man garnichts.

Muss man vielleicht nicht, aber ist es nicht ratsamer mit den Behörden zusammen zu arbeiten wenn man genau weiß, das man es nicht war und zu der Zeit nicht mal an dem Ort war und das vielleicht sogar beweisen kann?

Würde der TE ja. Die Cops könnten ja zum Feierabend bei ihm daheim das Fahrzeug begutachten. Warum soll er zu deren Bequemlichkeit eigene Unannehmlichkeiten und Kosten in Kauf nehmen?

Kumpel von mir hat früher in der Tankstelle gearbeitet und wurde dort eines Nachts überfallen. Der war 3x in der 25km entfernten Polizeidienststelle zur Vernehmung. Kein Cent wurde ihm erstattet. Ich hab ihn damals schon gefragt, warum er die nicht antanzen läßt. Immerhin wollen die was von ihm und nicht andersrum. Aber wenn manche "Polizei" hören, schaltet das Hirn aus.

 

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 23. April 2018 um 12:35:00 Uhr:

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 23. April 2018 um 12:33:50 Uhr:

Einladungen der Staatsanwaltschaft oder der eines Richters muss man allerdings Folge leisten.

Und der kommt dann zu einem nach Hause und guckt sich den Wagen an?

Ne höchstwahrscheinlich nicht, also hat man früher oder später die Fahrtkosten sowieso an der Backe.

Staatsanwalt oder Richter kommen bestimmt nicht. Dafür hat die Polente vorher ihre Arbeit gemacht. Aber die gehen halt erstmal den Weg des geringsten Widerstands und fordern den Bürger zur Mithilfe auf. Wenns wichtig ist, kommen die schon. Vorauseilender Gehorsam ist in manchen aber tief verankert.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 23. April 2018 um 12:39:11 Uhr:

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 23. April 2018 um 12:35:00 Uhr:

 

Muss man vielleicht nicht, aber ist es nicht ratsamer mit den Behörden zusammen zu arbeiten wenn man genau weiß, das man es nicht war und zu der Zeit nicht mal an dem Ort war und das vielleicht sogar beweisen kann?

Und dafür würdest Du dann unter Umständen mal eben mehrere Hundert Kilometer fahren?

Siehe meine Editierung

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 23. April 2018 um 12:39:59 Uhr:

 

Kumpel von mir hat früher in der Tankstelle gearbeitet und wurde dort eines Nachts überfallen. .....warum er die nicht antanzen läßt.

Wenn dein Freund überfallen wurde, dann wollte er doch etwas von der Polizei und nicht etwa umgekehrt?!

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