Auffahrunfall, wie hoch ist der Schaden !!!!
Hallo,
Heute von der Arbeit auf den Weg nach Hause ist mir ein Unfall passiert .
Bin jemanden hinten aufgefahren, weil ich es zu spät gesehen habe das er gebremst hat .
Es war ein VW Buss, bin ihm genau in die Anhängerkupplung rein gefahren, er hat nur zwei schwarze abdrücke von meiner Kennzeichenhalterung.
Bei mir ist die Stosstange vorne in der Mitte kaputt ( gerissen ) und leicht eingedrückt, das Kennzeichen ist verbogen und der Kühlergrill ist auch eingedrückt.
Der Abstände zur Motorhaube passen auch nicht mehr richtig.
Meine Frage ist ob es sich lohnt die Vollkasko in Anspruch zu nehmen oder nicht,ich habe 500 Euro Selbstbeteiligung.
Was denkt ihr wie hoch wird der Schaden sein !!!!!
Paar Daten zum Auto : E 320 Anantgarde Bj: 2002 mit 165 000 km .
Siehe Bilder....
Beste Antwort im Thema
Immer diese leidige Diskussion mit den Kupplungen. Wenn die Anhängerkupplung nicht dagewesen wäre, hätte der VW Bus jetzt auch einen höheren Schaden. Ich denke der Schaden an der E-Klasse wäre nicht kleiner ausgefallen. Wie kaputt die Stoßstange ist, ist ja egal. Neu muss die sowieso. Man kann auch mal einfach selber schuld sein, auch wenn das in der heutigen Zeit nicht mehr opportun zu sein scheint. 🙄
Gruß
Achim
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mcclaine911
(1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
Was ist eine Gefährdung? Ich persönlich erkenne keine höhere Gefährdung bei der AHK. Denn ich würde sagen, dass es bei einer Gefährdung um die menschliche Gesundheit geht. Oder ist ein erhöhter Blechschaden auch eine Gefährdung?
Wer auffährt ist zu 99,9% immer schuld.
Da ist es schei**egal ob der Geschädigte eine AHK hatte oder nicht.
Zitat:
Viele Schlauberger hier.
Unter Umständen mit dem richtigen Gutachter und Anwalt könnte der vor Gericht durchaus überzeugen!
Nein, kann er nicht !
Es gibt in Deutschland nicht einen einzigen Fall, bei dem nach einem Unfall wegen einer nicht abgenommene AHK zu einem Schuld- oder Teilschuldspruch gekommen ist.
Rechtstipp: Abnehmbare Anhängerkupplung / Fahrradhecktragesystem auf Hängerkupplung
Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde.
Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden.
Dieser Einwand wurde jedoch bislang - soweit ersichtlich - noch nicht von den Gerichten entschieden.
ADAC, Juristische Zentrale
Zitat:
Original geschrieben von mcclaine911
ich HABE gelesen!Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Dann lies mal bitte weiter. Abs. 2. Demnach trifft Abs. 1 eben gerade nicht auf AHK zu, wenn sie* abgedeckt sind!*gemeint ist der Kugelkopf, der vorschriftsmäßíg abgedeckt sein muss (nicht mit Tennisball o.Ä.).
Hast Du nicht, sonst würden wir hier nicht schreiben. Siehe § 30c StVZO im Hentschel. Der dort vertretenen Auffassung ist nichts hinzuzufügen.
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Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Hast Du nicht, sonst würden wir hier nicht schreiben. Siehe § 30c StVZO im Hentschel. Der dort vertretenen Auffassung ist nichts hinzuzufügen.Zitat:
Original geschrieben von mcclaine911
ich HABE gelesen!
genau ist es nicht
Immer diese leidige Diskussion mit den Kupplungen. Wenn die Anhängerkupplung nicht dagewesen wäre, hätte der VW Bus jetzt auch einen höheren Schaden. Ich denke der Schaden an der E-Klasse wäre nicht kleiner ausgefallen. Wie kaputt die Stoßstange ist, ist ja egal. Neu muss die sowieso. Man kann auch mal einfach selber schuld sein, auch wenn das in der heutigen Zeit nicht mehr opportun zu sein scheint. 🙄
Gruß
Achim