auffahrunfall wegen linksfahrer-Abbieger

Hallo an alle,
Ich habe letzte Woche einen Unfall gehabt. Der sich wie folgt ereignet hat:

Ich bin auf einer Bundesstraße mit 90km/h unterwegs gewesen, vor mir war ein zweiter PKW, der deutlich langsamer aber recht sicher im Erscheinungsbild war, das heist er ist schön rechts gefahren.

Da die Stelle recht übersichtlich ist und auch kein Gegenverkehr war Fuhr ich mit unverminderter Geschwindigkeit weiter, setzte den Blinker nach Links und wechselte auf die Gegenfahrbahn um den Pkw zu überholen. Plötzlich Zog der PKW immer weiter nach links bis in die Mitte der Bundesstraße.

Da auf der linken Seite ein Parkplatz ist, und der vor mir Fahrende PKW so langsam war, dass er ohne zu bremsen in den Parkplatz einfahren hätte können musste ich davon ausgehen, dass der Lenker des vor mir Fahrenden PKWs dies auch im Sinn hatte. Ob wohl dieser weder geblinkt noch gebremst hat.

Also ich 90 km/h der vor mir ca. 50 km/h in der Mitte der Bundesstraße.
Ich habe sofort eine Vollbremsung gemacht und gleichzeitig versucht wieder auf die rechte Fahrbahnseite zu kommen. Leider gelang mir dieses Fahrmanöver nicht und ich kollidierte in das Heck des vor mir Fahrenden Mercedes der zum Zeitpunkt des Aufpralls immer noch in der Mitte der Bundesstraße Fuhr.

Was auch an Hand der Beweisfotos (meine Bremsspur) nachvollziehbar ist.

Meine Frage Ich bin derjenige der einem Auffahrunfall verursacht hat, laut Polizei.
Aber sprechen die Fakten nicht etwas anderes, dass der vor mir Fahrende schuld ist? Oder zumindest eine Teilschuld hat.

Wenn jemand Rat weis und mir helfen kann wäre ich sehr dankbar.

Gruß Quattromaschi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Quattromaschi


Hallo an alle,
Ich habe letzte Woche einen Unfall gehabt. Der sich wie folgt ereignet hat:

Meine Frage Ich bin derjenige der einem Auffahrunfall verursacht hat, laut Polizei.
Aber sprechen die Fakten nicht etwas anderes, dass der vor mir Fahrende schuld ist? Oder zumindest eine Teilschuld hat.

Nein warum soll der vor dir fahrende schuld  oder eine Teilschuld bekommen?

Der Unfall wird wohl aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit und zu geringen Sicherheitsabstand passiert sein.  zudem ist ein Überholen bei unklarer Verkehrslage verboten

§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

§4 Abstand
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

§5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.

(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage

Oi weh, wieder die rechtfertigung beim spurwechsel die anderen einfach nicht sehen zu koennen und diesen die schuld fuer das eigene fehlverhalten zuschieben wollen.

Das kennen wir ja bereits von dir. Auf der autobahn sind fahrzeuge unmoeglich zu sehen, und auf der landstr soll auch keiner wagen zu ueberholen gefaelligst.

An den TE,
natuerlich ist der andere fahrzeugfuehrer nicht nur teilschuld, sondern 100% schuld wenn er einen spurwechsel macht und dich uebersieht.

Haette er dich an deiner rechten seite getroffen wuerde das auch kaum einer bezweifeln, haettest du noch einen zeugen, dass du geblinkt hast und der vordermann nicht, wuerde es niemand mehr bezweifeln.

Leider sieht die lage ohne zeugen aber ganz anders aus....
Wenn man deinen aussagen nicht glaubt.
Wenn man sich vorstellt was der unfallgegener und "seine" zeugen aussagen koennten, dann bleibt nur, du bist auf der landstr einem anderen fahrzeug aufgefahren, als unbestreitbarer fakt.

Und damit bist du schuld.

Bitte verstehe mich nicht falsch, wenn deine beschreibung des sachverhaltes stimmt bist du nicht schuld. Aber das ist ein risiko, dass wir alle tragen. Wenn wir im recht sind, und koennen es nicht beweissen, dann wird man auch mal belangt ohne schuld zu sein.

Das kann uns allen passieren,
vielleicht haette ein alter hase instinktiv vorsichtiger gehandelt. Sehr langsamer mercedes auf der landstr, nicht umbedingt ein schluesselreiz fuer vollgas und vorbei...
Aber hinterher kann das jeder sagen....

3L

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Zitat:

Original geschrieben von Quattromaschi


@Joe_30 hat die Situation verstanden Danke😛

Das links bleiben ist ja recht und schön aber will man in so einem Fall die Kollision nicht vermeiden rein aus Reflex? Und Für mich gabs nur die Option Vollbremsung und wieder nach rechts, so stellt sich das dar.

Siehs mal so, jeder liest hier nur das, was er lesen will. Ich bin mir sicher, deine Beschreibung lässt andere rückschlüsse zu, als der Tatsächliche Unfallhergang war. Zudem es garnix nützt, wenn hier eine schreibt, du bist nicht Schuld. Jeder Unfall ist für sich zu bewerten. Daher, ab zum Anwalt, der ist hier sicherlich nötig. Recht haben und Recht bekommen sind eh 2 Paar Schuhe!

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Quattromaschi


erst mal richtig lesen und dann Urteil abgeben bitteschön!!!

Wie soll ich einen Sicherheitsabstand einhalten wenn ich überhole, das solltes du mir erklären.
vieleich kann ich ja noch was lernen.

Unaufmerksam war bestimmt der andere, sonst wäre er ja nicht auf die andere Straßenseite gekommen Oder?

Zuerst einmal sollte bei dir ein Umdenken stattfinden und dein Rechtsempfinden ein wenig überdenken, die Bremsspuren sind das Resultat deiner Geschwindigkeit und nicht der Geschwindigkeit des anderen. Eine Bremsspur wäre bei angepasster Geschwindigkeit nicht vorhanden gewesen und ein Unfall dadurch vermieden werden können.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Quattromaschi

Hallo an alle,
Ich bin auf einer Bundesstraße mit 90km/h unterwegs gewesen, vor mir war ein zweiter PKW, der deutlich langsamer....

Wie du bereits geschrieben hattest war die Fahrweise des anderen merkwürdig, hier ist eindeutig von einer unklaren Verkehrssituation auszugehen und ein Überholen hätte erst garnicht stattfinden dürfen. § 5 StVO (3)1

was ist da unklar er ist langsamer als ich und ich kann Ihn überholen der is weder schlangenlinien gefahren oder hat gebremst und dann wieder Gas gegeben oder sonstige Auffälligkeiten.

Einfach nur ein langsam Fahrer was nicht gleich Unklar bedeutet. Und wenn es eine Unklare Situation dargestellt hat darf dieser auch nicht einfach auf der Straße Fahren wo er will.

Erstmal muss die Beweislage gesichert sein, also Bremspuren und Fahrzeugschaeden und am besten Standposition der Fahrzeuge und die vorlaeufige Aussage des anderen.

Dann zum Anwalt, denn wenn du nichts in den Haenden hast, schickt der dich gleich wieder heim.

Zitat:

Original geschrieben von Quattromaschi


... aber will man in so einem Fall die Kollision nicht vermeiden rein aus Reflex?

Mein Verdacht ist ...

Du baust Zweifel auf, aber was hat das für einen Nutzen?

Dass hier der Andere etwas falsch gemacht haben könnte, mag ja sein, aber es ist unerheblich, einzig und ausschließlich relevant ist, was er tatsächlich gemacht hat und damit zumindest anteilig zum Unfall führte.

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Zitat:

Original geschrieben von Quattromaschi



was ist da unklar er ist langsamer als ich und ich kann Ihn überholen der is weder schlangenlinien gefahren oder hat gebremst und dann wieder Gas gegeben oder sonstige Auffälligkeiten.

Einfach nur ein langsam Fahrer was nicht gleich Unklar bedeutet. Und wenn es eine Unklare Situation dargestellt hat darf dieser auch nicht einfach auf der Straße Fahren wo er will.

Das genau lernt man in der Fahrschule schon, wenn ein Verkehtsteilnehmer sich eben anders verhält  zb auf einer Landstrasse besonders langsam fährt spricht man von einer unklaren Verkehrslage.

Sie fahren auf einer gut ausgebauten Landstrasse vor Ihnen fährt ein besonders langsames Fahrzeug, womit müssen Sie rechnen?

A : Ich kann jederzeit gefahrlos überholen
B: der vorausfahrende könnte abbiegen
C: der vorausfahrende könnte anhalten

Habe leider kein Bild dazu gefunden, im übrigen ist das eine 4 Punkte Frage.

Zitat:

Original geschrieben von Quattromaschi



Zitat:

Original geschrieben von Sencer


... 
In der Mitte der Bundestrasse - heißt dass er fuhr halb auf der eigenen und halb auf der Gegenfahrbahn? Wo fuhr er als du ihm aufgefahren bist - ward ihr da beide auf beiden Fahrspuren und du bist ihm "gerade/mittig" hinten aufgefahren?
...
Also vom Fahrwinkel nach Links hätte er mit 50 km/h ohne zu bremsen in den Pakplatz einfahren können liegt Paralel zur Bundesstraße mit Grünstreifen dazwischen.
Ich bin Ihm genau so aufgefahren wie Du geschrieben hast.

Wenn er das richtig gemacht hätte, also rechtzeitig wäre nichts Passiert.

Ohne Geschwindigkeitsbeschränkung 100km/h

Beantworte bitte noch mal klar die Frage von Sencer, wo fuhr der Unfallgegner a) vor und b) während des Aufpralles ?

Das scheint der Knackpunkt zu sein, denn ohne gesetzten Fahrtrichtungsanzeiger durfte der Unfallgegner nämlich nicht mal eben die Mittellinie überqueren, dann wäre er erheblich mitschuldig. Und auch nicht, wenn er erkennen konnte, daß der TE zum Überholvorgang angesetzt hatte (z.B. durch den Fahrtrichtungsanzeiger, hattest Du den gesetzt ?).

Der Vollständigkeit halber gefragt: Gibt es Zeugen ? Die sind bei Unfällen immer immens wichtig.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Quattromaschi



was ist da unklar er ist langsamer als ich und ich kann Ihn überholen der is weder schlangenlinien gefahren oder hat gebremst und dann wieder Gas gegeben oder sonstige Auffälligkeiten.

Einfach nur ein langsam Fahrer was nicht gleich Unklar bedeutet. Und wenn es eine Unklare Situation dargestellt hat darf dieser auch nicht einfach auf der Straße Fahren wo er will.

Das genau lernt man in der Fahrschule schon, wenn ein Verkehtsteilnehmer sich eben anders verhält  zb auf einer Landstrasse besonders langsam fährt spricht man von einer unklaren Verkehrslage.

Sie fahren auf einer gut ausgebauten Landstrasse vor Ihnen fährt ein besonders langsames Fahrzeug, womit müssen Sie rechnen?

A : Ich kann jederzeit gefahrlos überholen
B: der vorausfahrende könnte abbiegen
C: der vorausfahrende könnte anhalten

Habe leider kein Bild dazu gefunden, im übrigen ist das eine 4 Punkte Frage.

Ok aber was lernen wir noch in der Fahrschule über das links Abbiegen oder die Rechtsfahrpflicht?

Daß ich hier keine Schuld habe möchte ich garnicht behaupten, aber daß ich als aleinschuldiger hingestellt werde das geht nicht.

Zitat:
102631
Sie verstießen beim Überholtwerden gegen das Rechtsfahrgebot.
Es kam zum Unfall. A - 2 100,00€
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star



Zitat:

Original geschrieben von Quattromaschi


Also vom Fahrwinkel nach Links hätte er mit 50 km/h ohne zu bremsen in den Pakplatz einfahren können liegt Paralel zur Bundesstraße mit Grünstreifen dazwischen.
Ich bin Ihm genau so aufgefahren wie Du geschrieben hast.

Wenn er das richtig gemacht hätte, also rechtzeitig wäre nichts Passiert.

Ohne Geschwindigkeitsbeschränkung 100km/h

Beantworte bitte noch mal klar die Frage von Sencer, wo fuhr der Unfallgegner a) vor und b) während des Aufpralles ?

Das scheint der Knackpunkt zu sein, denn ohne gesetzten Fahrtrichtungsanzeiger durfte der Unfallgegner nämlich nicht mal eben die Mittellinie überqueren, dann wäre er erheblich mitschuldig. Und auch nicht, wenn er erkennen konnte, daß der TE zum Überholvorgang angesetzt hat (z.B. durch den Fahrtrichtungsanzeiger, hattest Du den gesetzt ?).

Der Vollständigkeit halber gefragt: Gibt es Zeugen ? Die sind bei Unfällen immer immens wichtig.

A.) vor den Unfall zog er nach links bis ca. 90cm über den Mittelstreifen oder auch weiter was ich aber nur sehr unsicher weis (Schok)

B.) Definitif 90cm. mit den linken Rädern auf der Gegenfahrbahn.

Leider keine Zeugen für mich

4 Zeugen im anderen Fahrzeug

Ich habe meinen Überholvorgang mit Blinkzeichen angekündigt.

Habe bei der Aussage des Gegners mitbekommen, daß er den Rückwertigen Verkehr zu dem Zeitpunkt nicht beobachtet hat.

Zitat:

Original geschrieben von Quattromaschi



Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


...
Der Vollständigkeit halber gefragt: Gibt es Zeugen ? Die sind bei Unfällen immer immens wichtig.

...
Leider keine Zeugen für mich
4 Zeugen im anderen Fahrzeug
Ich habe meinen Überholvorgang mit Blinkzeichen angekündigt.
Habe bei der Aussage des Gegners mitbekommen, daß er den Rückwertigen Verkehr zu dem Zeitpunkt nicht beobachtet hat.

Na, vielleicht kann man daraus was machen. Zeugen müssen die Wahrheit sagen, können aber als Familienangehörige die Aussage verweigern. Fuhr der Unfallgegner zufällig einen Firmenwagen ? Dann wird er nicht hochgestuft und es könnte ihm leichter fallen, objektiv zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Quattromaschi



was ist da unklar er ist langsamer als ich und ich kann Ihn überholen der is weder schlangenlinien gefahren oder hat gebremst und dann wieder Gas gegeben oder sonstige Auffälligkeiten.

Einfach nur ein langsam Fahrer was nicht gleich Unklar bedeutet. Und wenn es eine Unklare Situation dargestellt hat darf dieser auch nicht einfach auf der Straße Fahren wo er will.

Das genau lernt man in der Fahrschule schon, wenn ein Verkehtsteilnehmer sich eben anders verhält  zb auf einer Landstrasse besonders langsam fährt spricht man von einer unklaren Verkehrslage.

Sie fahren auf einer gut ausgebauten Landstrasse vor Ihnen fährt ein besonders langsames Fahrzeug, womit müssen Sie rechnen?

A : Ich kann jederzeit gefahrlos überholen
B: der vorausfahrende könnte abbiegen
C: der vorausfahrende könnte anhalten

Habe leider kein Bild dazu gefunden, im übrigen ist das eine 4 Punkte Frage.

So wie der TE schreibt....

der Vordermann fuhr langsam ohne Schlangenlinien etc. pipapo... dies kann ich nur feststellen, wenn ich eine gewisse Zeit lang hinter ihm war, er beschreibt auch eine lange bzw. gut einsehbare Strecke... eigentlich logisch oder.. somit sehe ich hier keine unklare Verkehrslage mehr, sondern eine Glasklare.

Der Vordermann genoss scheinbar (wir wissen es nicht, genauso wie wir nicht wissen ob es stimmt was der TE sagt.. ich rede hier nur über seine Sicht, bzw. seine Schilderung der Dinge) das angenehme Wetter, bzw. die Gegend, anstatt sich auf die Straße zu konzentrieren, wo der Blick sein sollte. um zu merken das er keine Schlangenlinien fährt, sondern lt. TE strikt und langsam rechts, so gehe ich von einer klaren verkehrslage aus, wenn ich schon wie auch beschrieben wurde, die Strecke klar einsehen kann.

Aus meiner Sicht der Dinge und auch aus eigener Erfahrung, so hat der Vordermann die Hauptschuld. Wenn er links abbiegen wollte.. Fehler sein Nichtblinken... wenn er gerade ausfuhr, sein unerwartetes aussscheren.

Mit meinem damaligen Arbeitskollegen hatte ich auch mal in etwa solch einen Fall, wenn auch dieser auf der Autobahn geschehen ist.

Wir fuhren mit seinem Wagen (schießt mich tot, weiß nicht mehr was er für einen hatte)  auf 2 Spuriger Autobahn konstant ca. 160 auf der rechten Spur. irgendwann sind wir dann auch an einen Punkt gekommen der eben dem vom TE geschilderten Prima ähnelt.

LKW auf der rechten Spur, und ne Dame ca. 30 dahinter. wir schon einige hundert Meter vorher nach links. Die Dame blieb die ganze zeit mit konstanter Geschwindigkeit hinter dem LKW. Mein Spezl ging dann schon etwas vom Gas und hatte ca. 140 drauf als wir an dem Duett ankahmen. Hier fuhr dann die genannte Dame urolötzlich und ohne setzen eines Blinkers nach links. Vollbremsung hat hier nichts mehr genutzt und wir fuhren "abgebremst" in ihren Kofferraum.

Schäden nenne ich hier nun keine...
Ergebnisse der Bremsspuren, Gutachter etc. brachten dann am Gerichtstermin folgende Entscheidung.

Die Dame hat die volle Schuld erhalten, da sie ohne sich umfangreich abzusichern und noch dazu ohne Blinker in den Überholvorgang begab. Auf das Pochen ihres Anwaltes, zwecks der Regel 130 Richtgeschwindigkeit und Teilschuld, wurde meinem Kumpel keine Schuld zugesteckt, da durch den Gutachter bestätigt wurde, das selbst bei Richtgeschwindigkeit (waren nur ca 10 kmh drüber) ein Unfall nicht hätte vermieden worden wäre.

Zum TE:
hier kann dir so keiner helfen ohne dabei gewesen zu sein. Alles nur Spekulationen.
Nimm dir einen Anwalt, lass einen Gutachter anrücken etc. Alles andere würde dich nur mehr verunsichern...

VIEL GLÜCK 🙂

Hier hilft nun wirklich keine Kaffeesatzleserei  oder vergleichbare Unfälle auf Autobahnen mehr, ein Schadensbild beider Fahrzeuge und die Bremspuren könnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Stell Dir 2 PKWs vor der eine im Heck genau in der Mitte eine riesen "Beule" Rücklichter nicht Zerbrochen und bei dem anderen komplette Front eingedrückt Scheinwerfer nicht Zerbrochen. Also kein "Spitzer Aufprall mit einer Seite des auffahrenden also mir.

Zitat:

Original geschrieben von Quattromaschi



Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45


Du willst nen Tip?
Ok!
Teile deinen Verdacht deiner Versicherung mit und überlass denen die notwendigen Recherchen.
Ist ja deren Aufgabe, unberechtigte Forderungen abzuweisen.

zu langsam gewesen 😉

Ja wäre ich 130 gefahren hätte ich Ihn schon überholt gehabt bevor er nach links gezogen hat😕

mit zu langsam gewesen meinte ich, das jemand anderes vor mir schon den gleichen Tip gegeben hat, mit der eigenen Versicherung zu reden.

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Das genau lernt man in der Fahrschule schon, wenn ein Verkehtsteilnehmer sich eben anders verhält  zb auf einer Landstrasse besonders langsam fährt spricht man von einer unklaren Verkehrslage.

Sie fahren auf einer gut ausgebauten Landstrasse vor Ihnen fährt ein besonders langsames Fahrzeug, womit müssen Sie rechnen?

A : Ich kann jederzeit gefahrlos überholen
B: der vorausfahrende könnte abbiegen
C: der vorausfahrende könnte anhalten

Habe leider kein Bild dazu gefunden, im übrigen ist das eine 4 Punkte Frage.

So wie der TE schreibt....
der Vordermann fuhr langsam ohne Schlangenlinien etc. pipapo... dies kann ich nur feststellen, wenn ich eine gewisse Zeit lang hinter ihm war, er beschreibt auch eine lange bzw. gut einsehbare Strecke... eigentlich logisch oder.. somit sehe ich hier keine unklare Verkehrslage mehr, sondern eine Glasklare.

also mit der "unklaren situation" werde ich auch nicht richtig warm. unklar wäre, wenn der vorausfahrende auf der linken spur "deutlich langsamer" als man es normalerweise tut fahren würde. aber wenn der langsamere aussen rechts seine wege geht, macht er doch alles genau so, wie er es soll und es einem in der fahrschule beigebracht wird.

was in dieser situation unklar ist, kann ich nicht nachvollziehen.

Zitat:

...hättest gar nicht überholen dürfen.

ja, was soll ich denn machen - bis zur nächsten ortschaft hinter ihm bleiben und hoffen, dass er dort am ziel ist / eine pause macht und nicht mehr weiter in die richtung, in die auch ich muss weiterfährt?

den rest der gegenüber dem TE kritisch ausgelegten antworten find' ich ok - insofern, dass sie ihm zeigen (sollen), dass und wie "seine version" hinterfragt werden wird.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Quattromaschi


Hallo an alle,
Ich habe letzte Woche einen Unfall gehabt. Der sich wie folgt ereignet hat:

Meine Frage Ich bin derjenige der einem Auffahrunfall verursacht hat, laut Polizei.
Aber sprechen die Fakten nicht etwas anderes, dass der vor mir Fahrende schuld ist? Oder zumindest eine Teilschuld hat.

Nein warum soll der vor dir fahrende schuld  oder eine Teilschuld bekommen?

Der Unfall wird wohl aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit und zu geringen Sicherheitsabstand passiert sein.  zudem ist ein Überholen bei unklarer Verkehrslage verboten

§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

§4 Abstand
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

§5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.

(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage

Oi weh, wieder die rechtfertigung beim spurwechsel die anderen einfach nicht sehen zu koennen und diesen die schuld fuer das eigene fehlverhalten zuschieben wollen.

Das kennen wir ja bereits von dir. Auf der autobahn sind fahrzeuge unmoeglich zu sehen, und auf der landstr soll auch keiner wagen zu ueberholen gefaelligst.

An den TE,
natuerlich ist der andere fahrzeugfuehrer nicht nur teilschuld, sondern 100% schuld wenn er einen spurwechsel macht und dich uebersieht.

Haette er dich an deiner rechten seite getroffen wuerde das auch kaum einer bezweifeln, haettest du noch einen zeugen, dass du geblinkt hast und der vordermann nicht, wuerde es niemand mehr bezweifeln.

Leider sieht die lage ohne zeugen aber ganz anders aus....
Wenn man deinen aussagen nicht glaubt.
Wenn man sich vorstellt was der unfallgegener und "seine" zeugen aussagen koennten, dann bleibt nur, du bist auf der landstr einem anderen fahrzeug aufgefahren, als unbestreitbarer fakt.

Und damit bist du schuld.

Bitte verstehe mich nicht falsch, wenn deine beschreibung des sachverhaltes stimmt bist du nicht schuld. Aber das ist ein risiko, dass wir alle tragen. Wenn wir im recht sind, und koennen es nicht beweissen, dann wird man auch mal belangt ohne schuld zu sein.

Das kann uns allen passieren,
vielleicht haette ein alter hase instinktiv vorsichtiger gehandelt. Sehr langsamer mercedes auf der landstr, nicht umbedingt ein schluesselreiz fuer vollgas und vorbei...
Aber hinterher kann das jeder sagen....

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