auffahrunfall wegen linksfahrer-Abbieger
Hallo an alle,
Ich habe letzte Woche einen Unfall gehabt. Der sich wie folgt ereignet hat:
Ich bin auf einer Bundesstraße mit 90km/h unterwegs gewesen, vor mir war ein zweiter PKW, der deutlich langsamer aber recht sicher im Erscheinungsbild war, das heist er ist schön rechts gefahren.
Da die Stelle recht übersichtlich ist und auch kein Gegenverkehr war Fuhr ich mit unverminderter Geschwindigkeit weiter, setzte den Blinker nach Links und wechselte auf die Gegenfahrbahn um den Pkw zu überholen. Plötzlich Zog der PKW immer weiter nach links bis in die Mitte der Bundesstraße.
Da auf der linken Seite ein Parkplatz ist, und der vor mir Fahrende PKW so langsam war, dass er ohne zu bremsen in den Parkplatz einfahren hätte können musste ich davon ausgehen, dass der Lenker des vor mir Fahrenden PKWs dies auch im Sinn hatte. Ob wohl dieser weder geblinkt noch gebremst hat.
Also ich 90 km/h der vor mir ca. 50 km/h in der Mitte der Bundesstraße.
Ich habe sofort eine Vollbremsung gemacht und gleichzeitig versucht wieder auf die rechte Fahrbahnseite zu kommen. Leider gelang mir dieses Fahrmanöver nicht und ich kollidierte in das Heck des vor mir Fahrenden Mercedes der zum Zeitpunkt des Aufpralls immer noch in der Mitte der Bundesstraße Fuhr.
Was auch an Hand der Beweisfotos (meine Bremsspur) nachvollziehbar ist.
Meine Frage Ich bin derjenige der einem Auffahrunfall verursacht hat, laut Polizei.
Aber sprechen die Fakten nicht etwas anderes, dass der vor mir Fahrende schuld ist? Oder zumindest eine Teilschuld hat.
Wenn jemand Rat weis und mir helfen kann wäre ich sehr dankbar.
Gruß Quattromaschi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von Quattromaschi
Hallo an alle,
Ich habe letzte Woche einen Unfall gehabt. Der sich wie folgt ereignet hat:Meine Frage Ich bin derjenige der einem Auffahrunfall verursacht hat, laut Polizei.
Aber sprechen die Fakten nicht etwas anderes, dass der vor mir Fahrende schuld ist? Oder zumindest eine Teilschuld hat.
Nein warum soll der vor dir fahrende schuld oder eine Teilschuld bekommen?
Der Unfall wird wohl aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit und zu geringen Sicherheitsabstand passiert sein. zudem ist ein Überholen bei unklarer Verkehrslage verboten
§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
§4 Abstand
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.§5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage
Oi weh, wieder die rechtfertigung beim spurwechsel die anderen einfach nicht sehen zu koennen und diesen die schuld fuer das eigene fehlverhalten zuschieben wollen.
Das kennen wir ja bereits von dir. Auf der autobahn sind fahrzeuge unmoeglich zu sehen, und auf der landstr soll auch keiner wagen zu ueberholen gefaelligst.
An den TE,
natuerlich ist der andere fahrzeugfuehrer nicht nur teilschuld, sondern 100% schuld wenn er einen spurwechsel macht und dich uebersieht.
Haette er dich an deiner rechten seite getroffen wuerde das auch kaum einer bezweifeln, haettest du noch einen zeugen, dass du geblinkt hast und der vordermann nicht, wuerde es niemand mehr bezweifeln.
Leider sieht die lage ohne zeugen aber ganz anders aus....
Wenn man deinen aussagen nicht glaubt.
Wenn man sich vorstellt was der unfallgegener und "seine" zeugen aussagen koennten, dann bleibt nur,
du bist auf der landstr einem anderen fahrzeug aufgefahren, als unbestreitbarer fakt.
Und damit bist du schuld.
Bitte verstehe mich nicht falsch, wenn deine beschreibung des sachverhaltes stimmt bist du nicht schuld. Aber das ist ein risiko, dass wir alle tragen. Wenn wir im recht sind, und koennen es nicht beweissen, dann wird man auch mal belangt ohne schuld zu sein.
Das kann uns allen passieren,
vielleicht haette ein alter hase instinktiv vorsichtiger gehandelt. Sehr langsamer mercedes auf der landstr, nicht umbedingt ein schluesselreiz fuer vollgas und vorbei...
Aber hinterher kann das jeder sagen....
3L
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ich war mal in einer ähnlichen situation - nur habe ich nicht den "spurwechsler" - in meinem fall ein linksabbieger aus dem gegenverkehr - sondern ein paar unbeteiligte erwischt.
glücklicherweise war das in der stadt und es gab zeugen... die zumindest eine aussage bzgl. der ersten reaktionen des sich aus dem staub machen wollenden verursachers machen ko(e)nnten.
einerseits will man dich, TE, schon irgendwie zum anwalt schicken. andererseits weiss man nicht wie weit die andere seite geht, bzw. hat überhaupt gar kein bild von ihr. dies wird dann auch noch davon abgerundet, dass es kaum noch anwälte gibt, die einem offen sagen, dass man sich die anwalts- prozess- oder was auch immer -kosten sparen kann.
die idee, die eigene versicherung mal zu konsultieren gefällt.
Gestern nachmittag war ich in einer ähnlichen Situation.. vor mir fährt ein Pritschenwagen mit 70 km/h auf der Landstraße. Ich wollte schon fast zum Überholen ansetzen als ich mich an dieses Topic bzw. an ähnliche Situationen aus dem Forum erinnert habe.
Naja gut warten wir mal mit ordentlichem Sicherheitsabstand hinter ihm.. tatsächlich biegt er ohne Blinken nach links in einen Feldweg ab!
Gut dass ich gewartet hab..
@yo-chi: Der Vorausfahrende wusste, wohin er möchte. Dich als unmittelbar Nachfolgenden hatte die abrupte Änderung seiner Fahrtrichtung hingegen nicht zu interessieren. Wer den Blinkerhebel schont, möchte sein Recht auf geografische Selbstbestimmung gewahrt wissen.
Überdies spart eine konsequente Verweigerung, die Fahrtrichtung anzuzeigen, Bordstrom und optimiert somit die persönliche CO²-Bilanz. Gibt es auf Erden nicht schon genügend Rindviecher, die uns das Klima kaputtfurzen? Da müssen genannte dieses nicht auch noch kaputtblinken.
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
@yo-chi: Der Vorausfahrende wusste, wohin er möchte. Dich als unmittelbar Nachfolgenden hatte die abrupte Änderung seiner Fahrtrichtung hingegen nicht zu interessieren. Wer den Blinkerhebel schont, möchte sein Recht auf geografische Selbstbestimmung gewahrt wissen.
..klar weiss er wo er hin will.. und wenns dann zum Unfall kommt heissts wieder "natürlich hab ich geblinkt.."
Ob in dem Fall einmalige Schall- oder Leuchtzeichen zum Anzeigen der Überholabsicht zum Erfolg (= Überholen ohne Unfall) führen?
Gruß
yo-chi
TE:
Die von dir geschilderten Fakten (Aufprall deiner Front in sein Heck, von dir verursachte Bremsspuren) sprechen leider nicht für dich. Um Dich (teilweise) zu entlasten müsstest Du darlegen, was in den Sekunden vor dem Aufprall passiert ist. Also dass der andere (ohne Blinker) nach links gezogen ist. Dadurch musstest Du wie beschrieben reagieren und der Unfall ist dadurch (mit-)entstanden.
Das wird (ohne Zeugen) schwierig zu beweisen. Nach außen sieht es aufgrund deiner Schilderungen so aus: Da sind deine Bremsspuren und du bist ihm zentral aufgefahren. Also mein Rat: Frag mit den gesicherten Fakten einen Experten was man da machen kann. Aber meine Einschätzung ist das es schwierig werden wird und die Sache wohl eher an Dir hängen bleiben wird.
(Hätte er dich beim Überholvorgang in Deiner Seite erwischt, sähe die Schuldfrage wohl besser für Dich aus, aber der Unfall wäre wohl auch nicht so glimpflich abgelaufen).