Auffahrunfall, Versicherung zahlt, ANZEIGE

Hallo, ich hoffe sehr, dass mir hier jemand weiter helfen kann..

Im Mai diesen Jahres hatte mein Freund einen kleinen Unfall. Er ist aus einer Ausfahrt rückwärts in eine Straße (30er Zone) rausgefahren, hat dabei leider ein Auto übersehen. Da er nicht gerade rausgeschossen kam und das ranfahrende Auto ebenso, ist glücklicherweise nicht viel passiert.

Unfallgegner war ein ca. 70 Jahre alter Mann in einem B-Corsa Bj. 1994, sprich einem Auto, was vielleicht höchstens noch 400€ wert ist..

Mein Freund gestand seine Schuld ein, gab seinen Versicherungsschein raus, verlangte aber ebenso nach dem Versicherungsschein des Mannes, da dieser ja trotz sichtbarer Rückfahrleuchten trotzdem weiter gefahren ist.. Stichwort defensives Fahren.

Dummerweise gibt es natürlich keine Fotos der Unfallfolgen, da mein Freund sich dachte bei so nem Bagatellschaden gäbe es nicht viel zu regeln, Hälfte Hälfte bei den Versicherungen, da ja jeder irgendwie dazu beigetragen hat.

Schlussendlich war der Mann dann bei Verwandten😉 in der Autowerkstatt und lies sich einen Kostenvoranschlag von 1200€ aushändigen, den er dann bei der Versicherung einreichte.
Mein Freund, dementsprechend sauer, lies dann seinen Schaden am Wagen ebenso schätzen, der sich dann auf ca. 1300€ belief. Da beide Parteien keine Beweise und Zeugen hatten, wurde das ganze von den Versicherungen übernommen.

Mein Freund lies sich zudem noch die Kostenaufstellung aushändigen, in denen dann Sachen gemacht wurden, die sicherlich nicht kaputt waren: Spiegel etc ! Bei einem Auffahrunfall!

Heute flatterte eine Anzeige ins Haus: Gegen meinen Freund und gegen die Versicherung!

Nun meine Frage: Was tun? Dass der Schaden an seinem popeligen Corsa vollkommen überzogen war, muss ich woh nicht näher erläutern; aber wer trägt die Schuld? Mein Freund alleine oder auch der AUtofahrer, der einfach trotz aufleuchtender Rückleuchten auf das Auto drauf fährt, obwohl er sieht, dass das Auto fährt?! Also mir ist das schon öfters passiert und da man sieht, was derjenige im Auto vor hat, bremst man doch und hält an?
Genauso mit der Versicherung, warum zahlt diese nen Schaden von 1200€ an einem 20 Jahre alten Corsa?! Prüft da keiner mal nach, ob das noch im Rahmen liegt?

Ich hoffe sehr, dass uns hier jemand helfen kann, denn außer Polizei und Anwalt bleibt hier wohl nix übrig.. Da das alles Geld kostet, wollte ich erstmal vorab hier um Hilfe bitten.

Beste Antwort im Thema

Gott ich könnte heulen, da fährt jemand rückwärts aus der Ausfahrt in den fließenden Verkehr, und heult jetzt hier rum , über alte Opis in popligen Corsas, die eh nix mehr wert sind, die sich dann gefälligst in Luft aufzulösen haben.
Hatte Opi eine Chance den Unfall zu verhindern ? Kann ich nichts von lesen, wird aber von ausgegangen, gäbe es Zeugen könnten sie die Sache einschätzen, gibt es aber wohl nicht.

"Meine Rückfahrscheinwerfer leuchten ja, dann ist ja alles geklärt, ich komme jetzt, haltet gefälligst an, ihr seht ja das ich Euch die Vorfahrt nehmen will."

Die Dinger leuchten übrigens schon wenn man den Gang einlegt, nicht erst wenn man losfährt.

Die Schäden sind für solch einen Unfall sehr moderat, da kommt schnell mehr zusammen.

Opi wird die Anzeige gemacht haben, weil er gemerkt hat das er verarscht wird.

Vielleicht sind auch genau die zwei richtigen zusammen getroffen, Opi hat in seinem Leben vielleicht schon 15428 mal in solchen Situationen gebremst, aber jetzt hatte er einfach keine Lust mehr, einmal muss auch genug sein, und Junior hat öfter solche Kunststücke drauf. Ich weiß es nicht.

Ich bin ein scharfer Gegner der alten Weisheiten, "Wer auffährt ist Schuld" usw. aber so wie der TE sein Eingangspost geschrieben hat bekomme ich schlechte Laune.

Aber nu ist wieder gut.
War nur meine Meinung !🙂

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Und glaubt mir, bei einem 20 Jahre jungen KFZ war mit Sicherheit ein Sachverständiger da.

Selbst bei 7 Jahre jungen Fahrzeugen kommt mit Sicherheit ein Sachverständiger. Schon allein deshalb, weil ggf ein Totalschaden vorliegen könnte.

Zitat:

@fs221 schrieb am 24. Juli 2015 um 16:32:10 Uhr:


Dass der Schaden an seinem popeligen Corsa vollkommen überzogen war, muss ich woh nicht näher erläutern;

Es spielt keine Rolle wie popelig und alt ein Fzg ist.

Das Gutachten geht von Neuteilen aus die bei Reparatur verbaut werden. Diese müssen z.T. lackiert werden und einbauen muss es ja auch jemand.

Da kommen 1200€ ohne weiteres zusammen.

Gott ich könnte heulen, da fährt jemand rückwärts aus der Ausfahrt in den fließenden Verkehr, und heult jetzt hier rum , über alte Opis in popligen Corsas, die eh nix mehr wert sind, die sich dann gefälligst in Luft aufzulösen haben.
Hatte Opi eine Chance den Unfall zu verhindern ? Kann ich nichts von lesen, wird aber von ausgegangen, gäbe es Zeugen könnten sie die Sache einschätzen, gibt es aber wohl nicht.

"Meine Rückfahrscheinwerfer leuchten ja, dann ist ja alles geklärt, ich komme jetzt, haltet gefälligst an, ihr seht ja das ich Euch die Vorfahrt nehmen will."

Die Dinger leuchten übrigens schon wenn man den Gang einlegt, nicht erst wenn man losfährt.

Die Schäden sind für solch einen Unfall sehr moderat, da kommt schnell mehr zusammen.

Opi wird die Anzeige gemacht haben, weil er gemerkt hat das er verarscht wird.

Vielleicht sind auch genau die zwei richtigen zusammen getroffen, Opi hat in seinem Leben vielleicht schon 15428 mal in solchen Situationen gebremst, aber jetzt hatte er einfach keine Lust mehr, einmal muss auch genug sein, und Junior hat öfter solche Kunststücke drauf. Ich weiß es nicht.

Ich bin ein scharfer Gegner der alten Weisheiten, "Wer auffährt ist Schuld" usw. aber so wie der TE sein Eingangspost geschrieben hat bekomme ich schlechte Laune.

Aber nu ist wieder gut.
War nur meine Meinung !🙂

Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 24. Juli 2015 um 18:16:13 Uhr:


Die Versicherung hat bezahlt!
Entsprechende Infos wird er der gegnerischen Versicherung mitgeteilt haben, die also den Anlass dazu gegeben haben, zu glauben, der Opa wäre der Alleinschuldige. Sonst hätte sie nicht bezahlt.
Und das ist Betrug.

Die Versicherung zahlt aber nicht ohne vorherige Nachfrage beim Versicherungsnehmer.

Daß ungefragt Schäden bezahlt werden, passiert nur wenn man entsprechende Schreiben von der Versicherung ignoriert.

Gruß Metalhead

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Aber Anzeige auch gegen die Versicherung??? Ob das vielleicht eine Zivilklage ist, weil die Versicherung nicht/nicht schnell genug gezahlt hat.
Die Einstellung des TE ist aber leider typisch. Warum hat sein Freund denn nicht gebremst, er hat den Corsa doch auch sehen müssen? Mir ist mal so ein Schlaumeier in das richtig geparkte(!!!) Auto gefahren und moserte mich dann noch an. Musste extra deswegen das Tennisspiel unterbrechen.

Zitat:

@fs221 schrieb am 24. Juli 2015 um 16:32:10 Uhr:


Hallo, ich hoffe sehr, dass mir hier jemand weiter helfen kann..

Ja bitte gerne, indem man aus aus falschem Rechtsverständnis mit der Wahrheit konfrontiert wird dazu muss man nur die StVO ( Straßenverkehrsordnung) lesen um zur Erkenntnis zu kommen das dein Freund Schuld hat,und der Corsa Fahrer ein recht auf Schadensersatz hat, hier spielen deine subjektiv gefühlte Werte eines alten Autos keine Rolle,sondern die eines Gutachters. Im übrigen gibt es keinen Unterschied ob der Schaden 1200 € oder 120.000 € ist es ist für die Versicherung ein Schaden.

Hier einmal die Rechtsgrundlage gegen die dein Freund verstoßen hat.

§9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

An der Stelle ist einfach der TE ... auch nein sein Kumpel schuld an dem Unfall. Den Rückwärtsgang reinzulegen und entsprechende Lichter leuchten zu lassen, bringt keine Vorfahrt. Auch wenn Opi nicht mehr ganz frisch ist und vielleicht auch nicht mehr ganz frisch reagiert, so ist der nicht für den Unfall verantwortlich.

Die Schuldfrage ist klar. Bleibt nur noch, sind 1200 erstens angemessen und zweitens auch reparaturwürdig.
Wenn am Fahrzeug des Kumpels 1300€ Schaden waren, klingen 1200€ durchaus plausibel und ein gepfegter 20 Jahre alter Corsa ist durchaus 1000€ noch wert. Ein Reparaturrecht besteht also.
Die eigene Versicherung scheint es zahlen zu wollen ... und gerne zahlt da niemand. Alles deutet darauf hin, dass der Kumpel zahlen muss.

P.S.:
Das der Kumpel das alles ganz anders sieht ist übrigens sein gutes Recht und noch lange kein Betrug (was für ein Murks den manche hier behaupten und noch 5x Danke dafür bekommen)!

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. Juli 2015 um 21:06:40 Uhr:


Mir ist mal so ein Schlaumeier in das richtig geparkte(!!!) Auto gefahren und moserte mich dann noch an. Musste extra deswegen das Tennisspiel unterbrechen.

Also das geht ja mal gar nicht.

Gibt es dafür eine Entschädigung, ähnlich dem Unkostenbeitrag.

Oder kann die gegnerische Versicherung einfach behaupten man hätte sowieso verloren und es dafür keiner Entschädigung bedarf.

Tja, doof..

Selbstverschuldeter Unfall - doof, kann man sich wohl eingestehen.
Rentner setzt sehr hohe Summe als Unfallhöhe an - hier wäre ich vorsichtig geworden
(in Folge dessen?!) eigenen Unfallschaden bei gegnerischer Versicherung geltend machen - dumm und Betrug gegenüber Versicherung und Unfallgegner, Anzeige berechtigt.

Richtig wäre gewesen, bei der Schadenshöhe die eigene Versicherung zu kontaktieren, dass wohl etwas nicht stimmt. Insbesondere, wenn Teile wie Spiegel getauscht werden, die nicht vom Unfall betroffen waren. Einem Freund ging es so - kleiner Bagatellschaden beim Einparken, leicht vorne links an die Front gekommen. Alles vorschriftsmäßig abgewickelt, nur wollte die Unfallgegnerin dann gerne noch andere Dinge repariert haben wie zB den Nebelscheinwerfer rechts und den rechten Kotflügel. Also Versicherung kontaktiert, und zack, hatte die Gegnerin ne Anzeige wegen Versicherungsbetrugs am Hals (wenn ich das noch richtig im Kopf hab). Die Folge war, dass ihr NICHTS bezahlt wurde und mein Kumpel nicht hochgestuft wurde. Das wäre mMn ein guter Weg gewesen, wenn mehr repariert wird als beschädigt wurde.

Es ist aber noch immer nicht bekannt, wer warum Anzeige erstattet hat. Man liest hier nur Mutmaßungen, welche allerdings nicht gerade knotenauflösend wirken.
Angeblich hätte die Versicherung gezahlt, damit wäre dem Unfallgegner Genüge getan, er also keinen Grund zur Klage hätte. Oder hat die Versicherung nur einen Bruchteil der Kosten erstattet ? Dann würde die Klage einen Sinn ergeben.
Im Übrigen: Die Schadenshöhe von 1200 € halte ich nicht für masslos überzogen. Materialbeschaffung, Aus- und Einbau, Lackieren, kost wohl alles nichts ?

Es wäre schön, wenn sich der TE mal wieder melden würde und etwas genaueres über die Anzeige verlauten würde. Wenn man eine Meinung erhalten möchte, sollte man den Sachverhalt möglichst präzise darstellen.

Zitat:

@d118bmw schrieb am 25. Juli 2015 um 11:36:46 Uhr:


. Wenn man eine Meinung erhalten möchte, sollte man den Sachverhalt möglichst präzise darstellen.

Der Sachverhalt wird immer so dargestellt, dass man selbst in einem möglichst guten Licht dasteht. Alles andere wird entweder weggelassen oder durch Formulierungen eher abwertend dargelegt( wie im vorliegenden Fall:... schrottiger Corsa B....,... Opa...,, Nur , damit es so aussieht, als hätten die Unfallgegner keinerlei Berechtigung, am Straßenverkehr teilzunehmen. Es wird sogar versucht, die eindeutige Vorfahrt des ,,Opas,, insofern anzuzweifeln, dass er mit Erkennen der Rückfahrleuchte doch hätte bremsen müssen, um den Zusammenprall zu verhindern. Wenn man diesem Satz geistig weiter folgt, müsste ich an jeder Kreuzung(unabhängig von der Vorfahrtslage) in die Eisen gehen, weil der dort Stehende doch losfahren könnte. Schliesslich sehe ich ja die Scheinwerfer.

vor allem müßte ein Antrag gestellt werden das die Rückfahrscheinwerfer auch seitlich links und rechts vorhanden sein müßen, man, man, wenn man das so liest braucht es einen nicht zu wundern weshalb es auf den Straßen so zugeht.
Gruß

Das besten an solchen Anfragen, wie dieser vom TE, ist zweifelsfrei, er kann sich nichts, aber wirklich gar nichts von den Antworten kaufen. Bestens, dass diese ein Muster ohne Wert sind und bleiben.

Ist aber wohl auch besser so, bei seinem vermutlich unvollständigen und schöngefärbten Sachverhaltsdarstellung......
Zudem Antworten von Rechtslaien - solche, die über wirkliches berufliches Rechtswissen verfügen, würden/werden hier wohl keine rechtliche Aussage tätigen.

Vlt. sollte der TE seine Schilderung noch bei Facebook zum Besten geben. Da könnte er immerhin noch ein paar Likes ernten.

Gib's zu, dafür willst du doch nur ein MT-Like ernten. 😎

Kriegste auch.

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