Auffahrunfall unverschuldet
Hallo,
mir ist eine Frau mit langsamer Geschwindigkeit hinten drauf gefahren, ihr Auto hat ordentlich gelitten bei mir ist auspuff was verformt ein Kratzer und am Kofferraum etwas abgesplittert. Sie meinte sie würde es gerne ohne Versicherung klären.
Vor 2 Jahren hatte ich mit gleichem Auto einen Auffahrunfall auch unverschuldet da ist mir eine Frau rückwärts vorne aufgefahren. Das war letztendlich ein wirtschaftlicher totalschaden. Kann ich wieder wie damals das ganze an einen Prüfer geben, der sich mit der Versicherung in Verbindung setzt oder ist es aufgrund des wirtschaftlichen Totalschadens damals nicht mehr möglich einen Schaden geltend zu machen? Denke das sind wieder mal locker mehrere hundert Euro und ich hoffe dass technisch alles in Ordnung ist ich habe das Gefühl das es hinten etwas klappert.
Beste Antwort im Thema
Wie immer eine klassisch falsche Empfehlung ... 🙁
Der alte Unfall steht in der HIS und allein schon deshalb braucht es hier ein anständiges Gutachten. Und da es bei solchen Konstellationen ein gewisses Konfliktpotential gibt, brauchts da auch den Anwalt.
135 Antworten
Wahrscheinlich ging dieser davon aus du hast ihn fachgerecht reparieren lassen?
Oder dein Anwalt ist nicht vom Fach, nahm sich nicht die Zeit, wollte nur sein Honorar what ever.
Wie oft schon selbst mit gefälschten Rechnungen versucht wurde die Versicherung genauso zu prellen.
Mal ganz objektiv und logisch betrachtet: wenn du für jeden Schaden, der nicht repariert wird, immer wieder eine ausgleichssumme bekommst, dann würde niemand sein alt wagen verkaufen, sondern an der nächsten Kreuzung auf den glücklichen vorfahrtsgewinner warten.
So läuft das nicht. Weiß aber fast jeder.
Keine Ahnung, was und warum Dir irgendjemand wann erzählt hat...
Mir geht es darum, dass Du das Prinzip dahinter erkennst und verstehst...!?
Fändest Du es gerecht, wenn jemand ein 5000€-Auto besitzt und bei dem passieren innerhalb eines kurzen Zeitraumes 10 unverschuldete Unfälle; jedes Mal an einer anderen Stelle am Auto; nie wurde was repariert und jedes Mal würden sich die Reparaturkosten auf fiktive 3000€ belaufen; der Eigentümer würde dann 10x3000€ abzgl. der MwSt. erhalten, also ca. 25210€ für sein ursprüngliches 5t€-Auto?
Diese Kosten müssten dann übrigens alle Versicherten über Ihre Prämie zahlen....
Macht Sinn, ich verstehe das. Dann hat eben mein Anwalt (ist vom Fach, also Verkehrsrecht) und aber auch der Gutachter Mist fabriziert. Ich habe transparent mitgeteilt (aus Angst vor Folgen), dass der Schaden NICHT repariert wurde und ob es da Probleme gibt, sowohl Anwalt als auch Gutachter wussten das von Anfang an.
@raiko87 Das hast Du ja auch richtig so gemacht....!
Und Dir steht natürlich auch Geld zu...; aber das hängt eben auch vom Vorschaden und der Abwicklung von ebem diesem ab...
Magst Du noch mal eben alle Zahlen vom ersten Schaden nennen?
Also der geschätzte Wert des Autos vor dem ersten Schaden (WBW), wie hoch wurden die damalige Rep.-Kosten geschätzt und wie viel hast Du von der Versicherung brutto/netto bei der fiktiven Abrechnunf bekommen?
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Zitat:
@DarkDarky schrieb am 3. Juni 2020 um 14:33:34 Uhr:
@raiko87 Das hast Du ja auch richtig so gemacht....!
Und Dir steht natürlich auch Geld zu...; aber das hängt eben auch vom Vorschaden und der Abwicklung von ebem diesem ab...
Magst Du noch mal eben alle Zahlen vom ersten Schaden nennen?
Also der geschätzte Wert des Autos vor dem ersten Schaden (WBW), wie hoch wurden die damalige Rep.-Kosten geschätzt und wie viel hast Du von der Versicherung brutto/netto bei der fiktiven Abrechnunf bekommen?
Danke für deine nette Antwort, hier gerne nochmal die Hintergrundinfos (vor Monaten hier mal gepostet):
Damals beim Schaden (2 Jahre vor dem aktuellen Schaden also Dezember 2017):
Zusammenfassung ( reperaturwürdig - Opfergrenze 130%)
Reperaturkosten: 2.285€ + 434€ (19% MwSt) = 2.719€
Wertminderung: 0€
WBW (steuerneutral): 2.400€
Restwert (brutto): 150€
Die gegnerische Versicherung hat mir nicht alles gezahlt was angegeben war, aber es waren knapp 1.900€
Nun im aktuellen Fall steht:
Zusammenfassung (wirtschaftlicher Totalschaden)
Reperaturkosten: 2.849€ + 541€ (19% MwSt) = 3.390€
Wertminderung: 0€
Wertverbesserung: 0€
WBW (steuerneutral): 2.100€
Restwert (brutto): 150€
Ich habe noch mal genau in dem aktuellen Gutachten nachgeschaut und nach Vorschäden gesucht und nur das hier gefunden:
Wertbeeinflussende Faktoren:
Reparierte Vorschäden:
Keine reparierten Vorschäden erkennbar.
Unreparierte Vorschäden:
Das Kennzeichen vorne ist deformiert.Lackabplatzer an der Stoßfängerverkleidung vorne. Der Kotflügel vorne rechts ist im Bereich der Tür vorne rechts, deformiert.
Das Seitenteil hinten rechts ist im Bereich zur Tür hinten rechts, deformiert.
Die Stoßfängerkleidung vorne und die Stoßfängerverkleidung hinten wurden Schwarz Matt Lackiert.
---
Außerdem bei der Kostenaufstellung:
Abzüge (NfA, Wertverbesserung, Vorschaden)
RUECKWANDKLAPPE KPL.NfA
276,00 80,00% 220,80
Sprich: Reperaturkosten 2848€ - 220€ = 2.628€ (alles Netto-Preise)
Danke für die ausführliche Antwort!
Interessant ist ja, dass der damalige WBW auf 2400€ und der jetzige WBW fast auf die selbe Nummer (2100€) taxiert worden ist, obwohl sowohl ein unreparierter Vorschaden als auch mehr als 2 Jahre vergangen sind...; schon irgendwie erstaunlich... Egal, dafür kannst Du ja nichts...!
Beim ersten Schaden hast Du den WBW (2400€) minus den RW (150€) abzgl. der MwSt erhalten vermute ich mal (1890€)...
Damit ist Dein Wagen für alle(!) Versicherungen fortan (HIS) noch mehr oder weniger nur noch den Restwert (150€) wert, sofern Du keine "Instandsetzung" nachweisen kannst... (Ob das immer alles so rechtens ist, kann ich auch nicht sagen)....
Die letzte gegn. Versicherung hat "quasi" Dein gesamtes Auto bezahlt; jede weitere gegn. Versicherung (wie jetzt der Fall) will "natürlich" nicht noch mal für eine Sache bezahlen, die "quasi" keinen Wert hat...
Das Grundproblem wird beim Alter bzw. dem Restwert des Fahrzeuges liegen. Wenn das Auto vor 2 Jahren einen WBW vor Schaden von angenommen 10000€ gehabt hatte und der Frontschaden fiktiv, ohne Reparatur abgerechnet wurde hätte das Auto beim jetzigen Heckschaden trotzdem noch einen höheren WBW und somit keinen wirtsch. Totalschaden.
Dann könnte man die beiden Schäden trennen und separat betrachten und Dir würden die Rep-Kosten zustehen.
Vielleicht bekommst Du was, wenn ja wird es nicht allzu viel sein, denn dein Auto wurde ja schon mal komplett von einem Versicherer bezahlt.
Ich drück Dir die Daumen..
Und die Kosten für Anwalt und Gutachter zahlen die dann auch nicht? Ich habe es mehrfach und sachgemäß erwähnt, das keine Reparatur des regulierten Vorschadens gemacht wurde. Sind die Versicherungen auch bei solchen (aus Sicht der Versicherungen) Kleckerbeträgen so knauserig, dass sie nichts oder eben nur den kleinsten Betrag zahlen?
Im Grunde gibt es für Schäden, bei denen man einen Gutachter+RA nehmen kann, welche von der gegn. Versicherung bezahlt werden, eine Schadensbagatellgrenze (ca. 800€ oder so)...
Frage ist jetzt, ob dafür der tatsächliche Schaden (hier ja offensichtlich größer als diese Grenze) oder der einem zustehende Anspruch herangezogen wird... (Dir stehen vermutlich weniger als diese 800€ aufgrund des Vorschadens zu)...
Wäre natürlich dann doppelt ärgerlich für Dich, wenn Du aufgrund dessen beide selbst bezahlen müsstest und dann von der gegn. Versicherung nur "peanuts" bekommen würdest...
Zitat:
@raiko87 schrieb am 3. Juni 2020 um 15:24:58 Uhr:
Und die Kosten für Anwalt und Gutachter zahlen die dann auch nicht? Ich habe es mehrfach und sachgemäß erwähnt, das keine Reparatur des regulierten Vorschadens gemacht wurde. Sind die Versicherungen auch bei solchen (aus Sicht der Versicherungen) Kleckerbeträgen so knauserig, dass sie nichts oder eben nur den kleinsten Betrag zahlen?
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 3. Juni 2020 um 15:38:47 Uhr:
Im Grunde gibt es für Schäden, bei denen man einen Gutachter+RA nehmen kann, welche von der gegn. Versicherung bezahlt werden, eine Schadensbagatellgrenze (ca. 800€ oder so)...
Frage ist jetzt, ob dafür der tatsächliche Schaden (hier ja offensichtlich größer als diese Grenze) oder der einem zustehende Anspruch herangezogen wird... (Dir stehen vermutlich weniger als diese 800€ aufgrund des Vorschadens zu)...
Wäre natürlich dann doppelt ärgerlich für Dich, wenn Du aufgrund dessen beide selbst bezahlen müsstest und dann von der gegn. Versicherung nur "peanuts" bekommen würdest...
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 3. Juni 2020 um 15:38:47 Uhr:
Zitat:
@raiko87 schrieb am 3. Juni 2020 um 15:24:58 Uhr:
Und die Kosten für Anwalt und Gutachter zahlen die dann auch nicht? Ich habe es mehrfach und sachgemäß erwähnt, das keine Reparatur des regulierten Vorschadens gemacht wurde. Sind die Versicherungen auch bei solchen (aus Sicht der Versicherungen) Kleckerbeträgen so knauserig, dass sie nichts oder eben nur den kleinsten Betrag zahlen?
Aufgrund der Tatsache, dass beide die identischen Sachverständigen wie beim ersten mal waren und ich dazu noch beide male erwähnte, dass da ja der Vorschaden gewesen ist, den ich nicht reparieren ließ, würde ich das grundsätzlich abstrus finden die Kosten selbst tragen zu müssen. Die müssen es doch am besten wissen als ein Laie. Da könnte man ja schon böswilliges Handeln unterstellen.
Ja ok, verstehe ich zwar. Aber das würde ja dann der gegnerischen Versicherung nichts angehen und Du müsstest das dann "intern" mit dem Gutachter bzw. dem Anwalt selbst klären....
Es ist immer wieder erschreckend, was hier von Leuten, die nicht die geringste Ahnung von Schadensregulierung haben, zusammenfantasiert wird!
@raiko87: Du hast Dich bereits beim ersten Schaden um mehr als 350,- € bescheißen lassen.
Entweder ist Dein Anwalt unfähig, oder, wahrscheinlicher, Du warst damals genauso zögerlich, träge, ängstlich oder zu bequem, die Dir zustehende Summe einzuklagen.
Im aktuellen Fall agierst Du wieder genauso, nämlich gar nicht!
Dir stehen laut Gutachten 1.950,- € zu.
Obergrenze für die Entschädigung ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Unfalls. Dieser ist vom Sachverständigen unter Berücksichtigung der Vor- und Altschäden zu ermitteln. Das hat er getan, die Altschäden sind im Gutachten aufgeführt.
Ob eine Versicherung, die Oma oder niemand vorher etwas bezahlt hat, ist völlig irrelevant.
Wenn Du nicht endlich aus dem Quark kommst und dem Anwalt den Auftrag für die Klageeinreichung erteilst, wirst Du auf dem kompletten Schaden und den Nebenkosten sitzenbleiben...
Zitat:
@rrwraith schrieb am 3. Juni 2020 um 16:50:07 Uhr:
Es ist immer wieder erschreckend, was hier von Leuten, die nicht die geringste Ahnung von Schadensregulierung haben, zusammenfantasiert wird!Genau so ist es.
Es macht einfach keinen Spass mehr, dieses unqualifizierte Gesabbel richtig zu stellen.
Und das schlimme ist, dieses Agenten zeigen keine Einsicht und meinen Ihr Geschreibsel hier ist auch noch richtig..........
Zitat:
@rrwraith schrieb am 3. Juni 2020 um 16:50:07 Uhr:
Es ist immer wieder erschreckend, was hier von Leuten, die nicht die geringste Ahnung von Schadensregulierung haben, zusammenfantasiert wird!
@raiko87: Du hast Dich bereits beim ersten Schaden um mehr als 350,- € bescheißen lassen.
Entweder ist Dein Anwalt unfähig, oder, wahrscheinlicher, Du warst damals genauso zögerlich, träge, ängstlich oder zu bequem, die Dir zustehende Summe einzuklagen.
Im aktuellen Fall agierst Du wieder genauso, nämlich gar nicht!
Dir stehen laut Gutachten 1.950,- € zu.
Obergrenze für die Entschädigung ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Unfalls. Dieser ist vom Sachverständigen unter Berücksichtigung der Vor- und Altschäden zu ermitteln. Das hat er getan, die Altschäden sind im Gutachten aufgeführt.
Ob eine Versicherung, die Oma oder niemand vorher etwas bezahlt hat, ist völlig irrelevant.
Wenn Du nicht endlich aus dem Quark kommst und dem Anwalt den Auftrag für die Klageeinreichung erteilst, wirst Du auf dem kompletten Schaden und den Nebenkosten sitzenbleiben...
Mein Anwalt will Klage einreichen, aber ich habe keine RSV, daher das zögern. Daher die mehrfachen Mahnungen mit Frist seitens Anwalt. Wenn ich wüsste dass die Kosten für Anwalt und Gutachter getragen werden und ansonsten ohne Klage die Kosten auf mir sitzen bleiben dann würde ich gar nicht zögern.
Also ist das was einige hier geschrieben haben von wegen keine mehrfache Regulierung möglich BS? Oder worauf bezieht sich dein erster Satz?
Zitat:
@raiko87 schrieb am 3. Juni 2020 um 17:21:51 Uhr:
Also ist das was einige hier geschrieben haben von wegen keine mehrfache Regulierung möglich BS?
In höchstem Maße...