Auffahrunfall unverschuldet
Hallo,
mir ist eine Frau mit langsamer Geschwindigkeit hinten drauf gefahren, ihr Auto hat ordentlich gelitten bei mir ist auspuff was verformt ein Kratzer und am Kofferraum etwas abgesplittert. Sie meinte sie würde es gerne ohne Versicherung klären.
Vor 2 Jahren hatte ich mit gleichem Auto einen Auffahrunfall auch unverschuldet da ist mir eine Frau rückwärts vorne aufgefahren. Das war letztendlich ein wirtschaftlicher totalschaden. Kann ich wieder wie damals das ganze an einen Prüfer geben, der sich mit der Versicherung in Verbindung setzt oder ist es aufgrund des wirtschaftlichen Totalschadens damals nicht mehr möglich einen Schaden geltend zu machen? Denke das sind wieder mal locker mehrere hundert Euro und ich hoffe dass technisch alles in Ordnung ist ich habe das Gefühl das es hinten etwas klappert.
Beste Antwort im Thema
Wie immer eine klassisch falsche Empfehlung ... 🙁
Der alte Unfall steht in der HIS und allein schon deshalb braucht es hier ein anständiges Gutachten. Und da es bei solchen Konstellationen ein gewisses Konfliktpotential gibt, brauchts da auch den Anwalt.
135 Antworten
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 20. Dezember 2019 um 16:16:59 Uhr:
Hast Du eigentlich irgendwas Schriftliches von der Dame/den Damen?
Ich hätte diese Personen nicht ohne Polizei oder zumindest was Schriftliches (Schuldeingeständnis) wieder weggelassen...; wer weiß, was die nachher aus diesem Vorfall noch konstruieren...!
(Nicht super wahrscheinlich; aber auch nicht komplett abwegig...)
Meine Freundin war anwesend, ohne Polzei sowieso, weil der Fall klar ist. Ich bin ihr wohl nicht rückwärts auf der Straße draufgefahren 😁 sie hat noch gesagt, dass sie ausversehen Bremse mit Gas verwechselt hat.
OK dann mach ichs wie ichs mir schon gedacht habe. Gutachter soll das bewerten und geht ab zum Anwalt. Wozu sind Versicherungen da, soll ihre Versicherung mal schön zahlen :P
Das einzige bei dem ich noch was Schiss habe ist, das es "nur" ein Bagatellschaden ist bzw. wegen des früheren Unfalls ein Limit gesetzt wird das unter diesen 750€ liegt. Dann muss ich den Gutachter am Montag zahlen, wie viel macht das in etwa oder mache ich mir da unnötig Sorgen?
Das weiß der Gutachter und macht in so einem Fall ein günstiges Kurzgutachten. Ob die Versicherung das bezahlen muss, weiß ich nicht, ich denke aber schon, ein Kostenvoranschlag kostet ja inzwischen auch 200 € und wird wohl bezahlt.
Der Wagen war ja damals ein Totalschaden. Hast du damals auch auf Totalschadenbasis abgerechnet, also den Wiederbeschaffungswert minus Restwert von der Versicherung bekommen?
In dem Fall musst du höllisch aufpassen, denn eigentlich wird es schwierig, bei einem Auto, dass in der HIS-Datenbank als Totalschaden eingetragen ist, einen weiteren Unfallschaden abzurechnen. Du musst zumindest nachweisen, dass das Fahrzeug wieder fachgerecht repariert wurde. Da du ja einen Anwalt einschalten möchtest, spreche das mit ihm ab.
Jedenfalls musst du das mit Totalschaden gegenüber der gegnerischen Versicherung ganz offen kommunizieren. Wenn du da etwas verschweigst, könnte dir das als Betrugsversuch auslegt werden.
Gruß
Uwe
@ Uwe
Daher waren ja die Antworten von berlin-paul so richtig 🙂
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Zitat:
@NDLimit schrieb am 20. Dezember 2019 um 16:59:18 Uhr:
@ UweDaher waren ja die Antworten von berlin-paul so richtig 🙂
Ja, die waren nicht nur richtig, sie sind es immer noch. 🙂
Mir war das Ganze aber nicht eindringlich genug, denn ich war mir nicht sicher, dass dem TE bewusst war, dass wenn er gegenüber der gegnerischen Versicherung oder einem Gutachter den Totalschaden verschweigt, dass er dann bei etwas Pech ein Strafverfahren an der Backe haben kann.
Gruß
Uwe
Sehr löblich von Dir 🙂
Nicht, das so etwas wieder kommt: https://www.motor-talk.de/.../...h-muss-nun-zahlen-hilfe-t6762346.html
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 20. Dezember 2019 um 17:05:24 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 20. Dezember 2019 um 16:59:18 Uhr:
@ UweDaher waren ja die Antworten von berlin-paul so richtig 🙂
Ja, die waren nicht nur richtig, sie sind es immer noch. 🙂Mir war das Ganze aber nicht eindringlich genug, denn ich war mir nicht sicher, dass dem TE bewusst war, dass wenn er gegenüber der gegnerischen Versicherung oder einem Gutachter den Totalschaden verschweigt, dass er dann bei etwas Pech ein Strafverfahren an der Backe haben kann.
Gruß
Uwe
Hmmm bin ich zu blöd ? Ich sage wie es war und wenn ich Pech habe muss ICH die Kosten für den Gutachter zahlen und kriege nichts für den Schaden? 🙁 sorry verstehe gerade nichts...
Wenn Du sagst, wie es war, dann ist es ok. Uwe wollte nur vor einem Fehler warnen.
Also, ab zum Anwalt.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 20. Dezember 2019 um 17:42:23 Uhr:
Wenn Du sagst, wie es war, dann ist es ok. Uwe wollte nur vor einem Fehler warnen.Also, ab zum Anwalt.
Gutachter kommt Montag. Erst wenn ich das Gutachten erhalte geht's zum Anwalt damit oder?
ich würde den umgekehrten Weg wählen 🙂
Aus meiner Sicht hast du drei Möglichkeiten.
- Gleich zum Anwalt und beraten lassen. Der Gutachter wird erst nach der Rücksprache mit dem Anwalt beauftragt. Wenn man einen Anwalt hat, dann übergibt man ihm total das Zepter.
- Du kannst auch mit der Frau direkt abrechnen. Dazu gehe in deine Werkstatt deines Vertrauens und lasse den Schaden anschauen und etwa schätzen. Dann hast du eine Basis zur Verhandlung mit der Frau. Mehr als 500,- € Kralle (wenn überhaupt) wirst du nicht bekommen. Sie wird dich sonst an ihre Versicherung verweisen.
- Möglichkeit 3 ist auch in der Werkstatt den Schaden ganz grob schätzen zu lassen. Ein Kostenvoranschlag brauchst du erstmal nicht. Dann rufst du die gegnerische Versicherung an, nennst ihr den Schätzwert und fragst die Versicherung, ob ihr ein Kostenvoranschlag ausreicht oder sie ein Gutachten braucht. Wenn Gutachten, dann nimm einen eigenen Gutachter. Wichtig, weise die Versicherung darauf hinweisen, dass der Wagen mal einen Totalschaden hatte, der so und so repariert wurde.
Welche Lösung du wählst, musst du entscheiden und das ist ja auch davon abhängig, wie damals das Fahrzeug repariert wurde. Die Lösung 3 halte ich aber für die schlechteste Lösung.
Noch etwas, du selbst kannst auch abfragen, was über dein Fahrzeug in der HIS-Datenbank steht. Das solltest du in diesem Fall vielleicht sogar als allerersten Schritt machen: Klick mich
Gruß
Uwe
Du kannst gerne mehr Details verraten.
Also der frühere Unfall auf Wirtschaftl.Totalschadenbasis waren 2400 €
WBW abzüglich 300 € Restwert , so da§ Du 2100 bekommen hast . Korrekt ?
Nun müsste man wissen ob der Frontschaden damals repariert wurde.
Falls ja:
Fachgerecht mit Rechnung oder Eigenarbeit bzw.Schwarz und billigst.
Also Du müsstest zumindest die 300.- auf alle Fälle kriegen.
Höchstwahrscheinlich auch noch mehr wenn Gutachter und Anwalt ok sind.
Und den Gutachter u.Anwalt zahlt dke gegnerische Vers.
Normal solltest Du auch nicht in Vorleistung Gehen müssen.
Neuer Auspuff, neue Stossstange und neue Heckklappe (oder die alte Heckklappe spachteln und lackieren). Dazu die Gutachterkosten, um die man nicht herumkommt, da man als Laie etwaige Stauchungen gar nicht erkennen kann. Und last but not least: Nutzungausfall während der Reparatur.
Selbst wenn der Querträger hinter der Stoßstange noch iO ist (was ich nicht glauben kann, da die Stoßenergie ja quasi nur von diesem absorbiert wird) kommt man da doch niemals unter 1000 Euro raus (außer das Auto selber war vorher schon weniger wert).
Das die Dame das aus ihrer Tasche bezahlt halte ich für eher unwahrscheinlich.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 20. Dezember 2019 um 17:56:35 Uhr:
Du kannst gerne mehr Details verraten.
Also der frühere Unfall auf Wirtschaftl.Totalschadenbasis waren 2400 €
WBW abzüglich 300 € Restwert , so da§ Du 2100 bekommen hast . Korrekt ?Nun müsste man wissen ob der Frontschaden damals repariert wurde.
Falls ja:
Fachgerecht mit Rechnung oder Eigenarbeit bzw.Schwarz und billigst.Also Du müsstest zumindest die 300.- auf alle Fälle kriegen.
Höchstwahrscheinlich auch noch mehr wenn Gutachter und Anwalt ok sind.Und den Gutachter u.Anwalt zahlt dke gegnerische Vers.
Normal solltest Du auch nicht in Vorleistung Gehen müssen.
Ich habe nichts reparieren lassen, gibts nun Probleme? Denke wie der Poster nach dir es sagt wirds doch echt nichts unter 1000€ finde ich... soll ich den Gutachter absagen und erstmal in die Werkstatt? Bin verwirrt...
Lies Deinen Thread noch einmal von Anfang an.
Dir ist mehrfach gesagt worden, das Dein ersten Ansprechpartner der Anwalt sein sollte.
Dem gibst Du alle Unterlagen von ersten Unfall, er sagt Dir dann, wie es weitergeht.
Weder der Gutachter, noch die Werkstatt, Dein Zeitungsbote auch eher nicht, eventuell der Friseur (die hören und reden echt viel) kann Dir in Deinem Fall weiterhelfen - Du brauchst einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Das war soweit ich das gesehen habe auch die erste Antwort in diesem Thread.