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Auffahrunfall+Teilschuld???

Themenstarteram 29. Mai 2009 um 23:50

Hallo zusammen!

Also ich bin gestern mit meinem PKW in eine große,wenig befahrene Straße eingefahren. Als ich bemerkte, das ich falsch war, wollte ich wenden! Als ich an einer Verkehrsinsel vorbeifuhr, betätigte ich den blinker links, bremste ab, holte ein wenig aus und leitete den Wendevorgang um die Verkehrsinsel ein! Als ich schon fast rum war, fuhr mir jemand hinten links in die Felge, sodass mein Auto einen Achsbruch, Felgenschaden und und und erlitt. Nach eintreffen der Polizei meinten die, das ich vielleicht eine Teilschuld bekommen würde, da ich kurz vorher etwas nach rechts ausgeschert hatte und der hinter mir so dachte ich würde nach rechts abbiegen..... Was meint ihr dazu?

Vielen Dank!

Gruß flo

Beste Antwort im Thema
am 30. Mai 2009 um 4:02

Zitat:

Original geschrieben von mustafa5727

Die Polizei hat doch keine Ahnung, ich würde mir echt kein Kopf deswegen machen. Du wirst sicher keine Teilschuld bekommen. Der hinter dir soll lieber ein bisschen weniger denken, denn du bist schon fast rum und der denkt immer noch weiter..........

" Ich dachte er wollte nach rechts abbiegen "

Auch wenn dein Blinker nach rechts zeigt und du biegst nach links würdest du keine Teilschuld haben, denn es ist kein Problem dies zu leugnen. Wenn es hart auf hart kommen sollte was ich nicht glaube würde ich auch leugnen das du nach rechts ausgeschert bist, denn so wie es für mich an hört ist der Typ dir reingefahren und versucht jetzt sich heil aus der Sache raus zu hauen.

Ich dachte.... bla bla bla.

Genau das habe ich auch gedacht als ich deinen Beitrag gelesen habe.

Bla, bla, bla.

Du warst weder dabei, noch kennst du Örtlichkeiten, noch hast du gesehen "wie" der TE abgebogen ist.

Aber der Polizist hat keinen Ahnung und ich zitiere dich " du wirst sicher keine Teilschuld bekommen"

So ganz sicher bist du dir wohl aber nicht. Oder ist das wieder nur bla, bla, bla?

Und zur Krönung noch zu einer eventuellen Falschaussage ermuntern. Wenn es hart auf hart kommt, leugnen.

Vor Gericht, sollte es soweit kommen, ist fast alles möglich. Auch eine Teilschuld.

Gruß

Frank

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am 8. Juni 2009 um 13:12

Zitat:

Die POLIZEI KLÄRT DIE SCHULD NICHT!

Das ist dem Richter vorbehalten (Schuldspruch bei Gericht)!

So und nicht anders, warum wollen manche das nicht verstehen?

am 8. Juni 2009 um 16:36

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Wir hatten im Prinzip genau die gleiche Sache schon mal vor einem Jahr oder so. Ergebnis war, daß eine Teilschuld sehr wahrscheinlich ist.

Ich gebe Dir den Rat weiter, den auch ich damals erhalten habe: Wendevorgang in zwei Teile zerlegen,

1) Blinker rechts, rechts ranfahren und ggf. anhalten

2) Blinker links, Lücke im nachfolgenden und Gegenverkehr abwarten, wenden

Mein Vorschlag für eine Modifikation, wenn viel Verkehr:

2a) Blinker links, Lücke im nachfolgenden Verkehr abwarten, bis zur Straßenmitte fahren (Fahrzeug steht dann auffällig schräg, aber Deine Absicht sollte jedem klar sein)

2b) sobald Lücke im Gegenverkehr, Wendevorgang zu Ende führen

Und was ist so schlimm hier einfach weiter zu fahren und sich 'ne Seitenstraße oder ähnliches zu suchen bzw eine wirklich gute Gelegenheit zum wenden?!

Warum muss man unbedingt mit Gewalt und Risiko wenden?!

Ich finds echt nicht schön, wie in D gewendet wird, an unmöglichsten Stellen!

Und vorallendingen gerne da wo viel Verkehr ist...

Zitat:

Original geschrieben von Autobahnheizer

Zitat:

Die POLIZEI KLÄRT DIE SCHULD NICHT!

Das ist dem Richter vorbehalten (Schuldspruch bei Gericht)!

So und nicht anders, warum wollen manche das nicht verstehen?

Soso. Demnach gibt es also bei Unfällen überhaupt nur dann "Schuldige", wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Ansonsten gar nicht. ;)

Wer legt die Schuld sonst fest?

Die Versicherung? Auch eine Versicherung klärt eine Schuld letztlich nicht, ist aber wie die Polizei, Gutachter, ...durch ihre Entscheidung massgeblich an der Schuldfindung beteiligt.

Formal mag es falsch sein, der Polizei die "Schuldfindung" zuzuschreiben, rein praktisch leistet sie

aber durch Beurteilung einer Situation, ggf. Verwarn- oder Bussgeldzuschreibung, zunächst den grössten Anteil daran.

....

Im hier vorliegenden Fall halte ich (Meinung!) eine Teilung jedoch für unwahrscheinlich, es sein denn die Strasse hätte zwei Fahrspuren pro Richtung und Du hättest quasi "von der rechten aus" gewendet.

Ansonsten spricht von der Schilderung her alles für einen "Auffahrunfall".

 

 

 

 

am 11. Juni 2009 um 15:17

@ HelldriverNRW:

Du bist schon (fast) auf der richtigen Spur!

Die Polizei ahndet vor Ort oder später im Bußgeldverfahren die begangenen Ordnungswidrigkeiten!

Die Versicherungen nehmen diese Ahndungen gern zur Hand wenn es um die Bezahlung der jeweiligen Schäden geht!

Aber die Schuld i.S.d. Gesetzes kann NUR ein Richter klären. Daher sprechen wir hier auch von Richtervorbehalt! Ist übrigens auch die Sache mit der Blutentnahme ab einem bestimmten Promillewert = Richtervorbehalt = Polizei darf nicht von sich aus anordnen (ist aber ein anderes Thema)!

hello again,

das ist ja rechtlich-formal richtig.

In der Praxis (Bsp.: Ich fahre an einem Stopschild auf ein anderes Fahrzeug auf, Polizei benennt mich als

Unfallbeteiligten zu 01, meine Versicherung würde aufgrund dieser Tatsache/Sachlage sogar ohne jegliche Aussage von mir letztlich den Fremdschaden regulieren (müssen)) kann eine "Schuldfrage"

-nicht im rechtlichen, aber eben doch ganz einfach im praktischen Wortsinne- auch ohne Gericht geklärt werden.

Letztlich kann ich ja nicht einmal meine Versicherung "zwingen", einen Schaden wegen MEINER Bedenken zur "Schuld"frage NICHT zu regulieren.

Rein faktisch wird mir durchaus "Schuld" zugeschrieben.

Welcher andere Begriff würde denn hier besser passen als Schuld?

 

 

am 12. Juni 2009 um 8:27

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW

hello again,

...

Letztlich kann ich ja nicht einmal meine Versicherung "zwingen", einen Schaden wegen MEINER Bedenken zur "Schuld"frage NICHT zu regulieren.

Rein faktisch wird mir durchaus "Schuld" zugeschrieben.

Welcher andere Begriff würde denn hier besser passen als Schuld?

Wie wäre es mit dem Begriff SCHADENSHAFTUNG?!

Und du kannst deine Versicherung "zwingen" nicht zu zahlen, wenn du berechtigte Zweifel hast! Ich bin der Meinung du kannst sie sogar auf Nichtzahlung verklagen?!

am 12. Juni 2009 um 8:52

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Und du kannst deine Versicherung "zwingen" nicht zu zahlen, wenn du berechtigte Zweifel hast! Ich bin der Meinung du kannst sie sogar auf Nichtzahlung verklagen?!

Genau, alle die der Meinung sind, "Ich bin doch nicht Schuld" zwingen ihre Versicherung nicht zu zahlen und verklagen sie auch noch.

Super Idee von dir. Hoffe dein nächster Unfallgegner beherzigt deinen Ratschlag. :D

Gruß

Frank, der dir viel Spass dabei wünscht deine Versicherung zu zwingen und zu verklagen.

naja, Schadenshaftung und Schuld sind für mich von der Bedeutung her gleiche

Begriffe, rein rechtlich haste natürlich Recht.

Tatsächlich kann man seine Versicherung wohl "im nachhinein" wegen einer Zahlung/Haftung verklagen - mir ist aber kein Fall bekannt bei dem es geklappt hätte.

Da müsste wohl schon grobe Fahrlässigkeit bei der Entscheidung nachgewiesen werden.

 

BTW, der TE hat sich ja nicht mehr gerührt...so wichtig ist das Ganze wohl nicht.

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