Auffahrunfall

Hallo zusammen,

folgendes: Person A behauptet Person B sei Rückwärts mit Vollgas aus etwa 1-2 meter Entfernung auf ihr stehendes Auto aufgefahren, dabei sind einige nicht äußerlich sichtbare Schäden an der Front bei Person A entstanden. Bei dem PKW von Person B ist kein sichtbarer oder nicht sichtbarer schaden entstanden.

Person B behauptet sie sei nicht Rückwärts gefahren oder gerollt sondern mit getretener Bremse gestanden.
Person A sagt ebenfalls das sie nicht aufgefahren ist sondern ebenfalls mit getretenen Bremse gestanden ist.

Somit steht erstmal Aussage gegen Aussage.

Kann ein vom Gericht bestellter Gutachter den Unfallhergang herraus finden?
Diese Konstellation ist ja relativ selten das nur einer behauptet man sei im Draufgefahren und der andere sagt er habe nichts bemerkt.

Wiederrum wenn ein Gutachter feststellt das die beschädigung durchaus von einen der Fahrzeuge verursacht werden konnte anhanf der abmessungen, wie genau sollte er feststellen können das es genau dieses Auto wahr ?

Vielen dank für eure anworten. Wir sind echt Ratlos

39 Antworten

Dann kommt es drauf an

1. wer gegen wen geklagt hat und

2. ob und von welcher Schilderung das Gericht eine Überzeugung zu gewinnen gewillt ist.

Bei so viel Variablen ist also jeder Verfahrensausgang möglich und eine seriöse Prognose ist es leider nicht.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 21. Juni 2024 um 16:53:55 Uhr:


Aha und das ohne Vermessungen, nur anhand der Bilder wurde das anerkannt ? Puh Geschichten aus den Paulanergarten?

Dann bräuchte kein Gutachter ja mehr persönlich zu schaden vorbei kommen 😉

Nichts Paulaner Garten, war Köln, nicht München...

Bilder von unserem beschädigten Fahrzeug aus dem Schadensgutachten mit Vorführung des beteiligten Renault Transporter. Kernfrage war, ob der beim Aufprall gestanden oder in Vorwärtsbewegung war. Und das ließ sich anhand der Beschädigungen feststellen.
Ergebnis - der Transporter war in Vorwärtsbewegung, als seine linke Ecke und die Beifahrerseite unseres Kamiq sich trafen und da er ein riesiges Stoppschild vor der Nase hatte, hat die Versicherung dann den Schadenersatzanspruch anerkannt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Juni 2024 um 20:00:23 Uhr:


Dann kommt es drauf an

1. wer gegen wen geklagt hat und

2. ob und von welcher Schilderung das Gericht eine Überzeugung zu gewinnen gewillt ist.

Bei so viel Variablen ist also jeder Verfahrensausgang möglich und eine seriöse Prognose ist es leider nicht.

Person A klagt gegen Person B und behauptet diese sei Rückwärts auf ihr Auto aufgefahren

Hat Person B bei Person A einen schaden gemeldet ?

Warum sollte man klagen wenn man unrecht hat ?

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Weil der Anwalt es empfiehlt...

Nein, Person B hat keinen Schaden bei Person A gemeldet.

Lediglich Person A behauptet das Person B im Eückwärtsgang an einer Kreuzung auf ihr Auto aufgefahren ist.

Und nur Person A hat bei der Versicherung von Person B einen Schaden gemeldet.

Person B sagt sie ist Person A nicht aufgefahren

Da bin ich gespannt wie das Gericht urteilen wird , halte uns auf dem laufenden.

Das Urteil ist abzusehen. Wer klagt muss beweisen. Wer nicht beweisen kann verliert den Prozess.

@TE

Keine Zeugen
Keine Fotos
Keine Dashcam
keine pol. Unfallaufnahme

-> so ziemlich alles richtig gemacht.

dazu völlig unplausible Schilderung der Schäden, und beschädigtes Fahrzeug nicht mehr verfügbar.

Möchtest du mal deine Fragestellung erläutern ?

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 22. Juni 2024 um 09:40:03 Uhr:


Das Urteil ist abzusehen. Wer klagt muss beweisen. Wer nicht beweisen kann verliert den Prozess.

Der Geschädigte selber ist ja Zeuge , also ein Beweis . Das Gericht wird dann halt Abwegen ob sie deren glauben oder nicht .

Aber wie schön erwähnt ich glaube meine dashcam wird nun montiert werden .

Hatte auch mal fast so ein Fall , mich hat einer so sehr geschnitten das ich ordentlich gehupt hab. An der Ampel stand er vor mir , und ist zurück Gefahren. Und hat ordentlich gegrinst..

Ich hab mein Handy schnell rausgeholt und das gefilmt .. ist zum Glück nichts passiert.

Kann man in so einem Fall mit seiner Dashcam Aufnahme (wenn man eine hat) warten bis es vor Gericht geht ?
Und die erst dann ins Spiel bringen?

Natürlich geht das. Aber man sollte das dann mit der Erwiderung auch benennen und vorlegen.

Soweit ich weiss muss das als Beweismittel in der Klageschrift angegeben werden bzw. bei der Klageerwiderung.

Je nachdem wo man sich gerade wiederfindet, und liegt damit vor der Verhandlung der jeweiligen Gegenseite vor.

Die in letzter Sekunde entdeckte Aufnahme während der Verhandlung von einem abgehetzten Helfer in den Saal bringen lassen um die zwölf Geschworenen zu beeindrucken klappt nur in mehr oder weniger guten Filmen.

@Fliegenfeanger

Ist das (d)ein konkreter Fall?

Na klar..oder glaubt hier jemand ernsthaft dass der Thread nur rein fiktiv zur Unterhaltung erstellt wurde?

Wir können zwar raten ob der TE nun A oder B ist, aber das spielt letztlich keine Rolle.

PS: rein nach Gefühl tippe ich mal auf Person B.

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