Auffahrunfall
Hallo zusammen,
folgendes: Person A behauptet Person B sei Rückwärts mit Vollgas aus etwa 1-2 meter Entfernung auf ihr stehendes Auto aufgefahren, dabei sind einige nicht äußerlich sichtbare Schäden an der Front bei Person A entstanden. Bei dem PKW von Person B ist kein sichtbarer oder nicht sichtbarer schaden entstanden.
Person B behauptet sie sei nicht Rückwärts gefahren oder gerollt sondern mit getretener Bremse gestanden.
Person A sagt ebenfalls das sie nicht aufgefahren ist sondern ebenfalls mit getretenen Bremse gestanden ist.
Somit steht erstmal Aussage gegen Aussage.
Kann ein vom Gericht bestellter Gutachter den Unfallhergang herraus finden?
Diese Konstellation ist ja relativ selten das nur einer behauptet man sei im Draufgefahren und der andere sagt er habe nichts bemerkt.
Wiederrum wenn ein Gutachter feststellt das die beschädigung durchaus von einen der Fahrzeuge verursacht werden konnte anhanf der abmessungen, wie genau sollte er feststellen können das es genau dieses Auto wahr ?
Vielen dank für eure anworten. Wir sind echt Ratlos
39 Antworten
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 22. Juni 2024 um 11:05:28 Uhr:
@FliegenfeangerIst das (d)ein konkreter Fall?
Ja, ist mein konkreter Fall.
Gerichtsgutachter hat sich bereits das Auto von A angesehen. Von Person B ist das Auto nicht verfügbar da verkauft.
Anwalt meinte der Fall sei teilweise einzigartig da nur Person A Schäden mitgeteilt hat und Person B nicht.
Und es existieren 2 Bilder die dem Unfall entstanden sind an der gleichen Stelle wo man sieht Person B hat keinen Schaden am Heck. Bei Person A ebenfalls „äußerlich“ kein Schaden.
Auch gehen die Schilderungen der beiden Personen stark aus einander.
Und ja, eine Dashcam wäre in dem Fall sehr hilfreich gewesen. Ich habe zwei eine für hinten und eine für vorne aber die war an dem Tag leider nicht in dem Auto.
Jetzt tippe ich eher auf Person A
🙂
Es wäre nicht der erste Thread hier, der zunächst als fiktiver Fall hier kommuniziert wurde und der dann doch zu einem konkreten Fall wurde.
Mit "...mir ist das und das passiert..." hätte ich diese Zweifel nicht gehabt.
Wenn der Geschädigte klagt, ist er nicht Zeuge, sondern Partei. Und kann allenfalls angehört werden. Genau das wird im Regelfall dann auch der Beklagte, angehört, nicht vernommen.
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wie wäre es denn einmal, wenn du den Sachverhalt hier vollmfänglich schilderst und nicht Häppchenweise auf Nachfrage?
Wir sind hier doch nicht bei Rate mal mit Rostenthal.....
Ich hänge mich mal, ohne das meiste gelsen zu haben dran:
Folgende Szenarien:
A) Ein Auto steht, eins *rollt* vorwärts mit 20km/h auf diesem zu.
B) beide Fahrzeuge *rollen* mit 10km/h aufeinander zu
C) eins *rollt* Rückwärts mit 20km/h auf das stehende zu.
Da kann mir jetzt keiner erzählen das ein Gutachter im Nachgang, nur anhand der mechanischen Beurteilungen (Schäden) sicher sagen kann wer Stand, wer fuhr oder ob beide aufeinander zufuhren.
Möglich wird sowas erst wenn eines der beiden Fahrzeuge sehr stark beschleunigt bzw. verzögert und somit einen höhenversatz im Moment des aufpralls hat. Aber selbst dabei wäre nicht, ohne weiteres, klärbar ob der eine stark beschleunigt oder der andere stark verzögert hat. Dazu müssten beide Fahrzeug im Nachgang auf ihr Neigungsverhalten geprüft werden.
Steht doch im Eingangsbeitrag. Wenigstens den könntest du mal lesen. 😉
Wennn ich *den* nicht gelesen hätte, wie hätte ich dann überhaupt etwas zum Kontext schreiben können?
Aber vllt. haben Du und ich den *Eingangs*betrag anders gelesen?!
Ich finde die Angabe im Eingangsbeitrag:
"olgendes: Person A behauptet Person B sei Rückwärts mit Vollgas aus etwa 1-2 meter Entfernung auf ihr stehendes Auto aufgefahren, "
ist schon sehr festgelegt auf einen konkreten Geschehensablauf. Missverständlich ist das in meinen Augen nicht.
Es geht aber darum ob die strittige Aussage im Nachgang beweisbar ist. Und dabie ist der Punkt: Vllt. kurz angefahren, dann rollmodus, dann Kollision. Für einen brauchbaren höherenversatz müsste man aus dem Stand und bei der kurzen Distanz schon sehr ordentlich ins Gaspedal gehen (evtl. auch aus Schleifkupplung heraus).
Dem Gutachter hat die Aussage im Grunde nicht zu interessieren. Der muß, neutral die Frage beantworten: Wer ist zweifelsfrei wem aufgefahren oder wie schnell sind jeweils beide aufeiander zugefahren.
In dem oben beschrieben Szeanrio, aus 1 bis 2 m, und nur an einem Fahrzeug ein vllt. sichtbare Schaden ... da wird meienr meinung nach kein Gutachter zu einem eundeutigem Ergebnis kommen. Wenn der beschuldigte den gutachter obige Szeanrien als Frage stellt wird der sagen "Nein, das kann man so nicht sehen. ja, so herrum wäre das Kollisionsbild das selbe".