Auffahrunfall
Hallo,
mir ist vor ner Woche hinten jemand drauf gefahren. Die Sache ist soweit klar, Gutachter war auch schon gucken aber seitdem habe ich nix mehr gehört.
Da der Wagen schon etwas älter ist und auch nicht sonderlich hoch gehandelt wird, mache ich mir etwas Sorgen, dass ich überhaupt Geld sehe.
Der Wagen hatte schonmal einen leichten Schaden vorne links ( da wurde er als Totalschaden abgestempelt, Wiederbeschaffungswert war damals nur 600 ) Diesen Schaden habe ich zum teil Repariert, Koti, Zierleisten und Stoßstange ausgebessert. Ein Kratzer an der Stoßstange habe ich gelassen, wäre zu teuer gewesen.
Inwieweit beeinflussen kürzlich vorgenomme Reparaturen den Wiederbeschaffungswert?
Der ganze Motor ist neu gemacht, Kolben, Zylinderkopf, bei Adam Motoren geplant usw., Ventile ( strömungsgünstiger und poliert ), Ventilschaftdichtungen, Nocke, Nockenwellensimmering, ZKD, Kopfschrauben, Ventildeckel, Ventildeckeldichtung, Ventildeckelmuttern, Kipphebelbrücke von einem anderen Motor verbaut, neue Zündkerzen, Zündkerzenkabel, Luftfilter
Fächerkrümmer, neuer Kat, neuer ESD, Bilstein B12 Fahrwerk, KW 30mm Federn, Neue Querlenker, Domlager, alle Motorlager, Drehmomentstütze von Vibratech, Neue Reifen vorne
Getriebe mit Sportabstung besorgt, zerlegt und mit Rep. Kit neu abgedichtet, neues Sachskupplungskit mit allem.
Viele Rechnungen habe ich aber die wollte keiner sehen, per Email habe ich ein paar zugeschickt aber nicht alle und vieles ist auch selber gemacht.
Beste Antwort im Thema
Für das ganze Geld dass du in den Schrotthaufen gesteckt hast, hättest du dir ja auch ein richtiges Auto kaufen können 😁
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28 Antworten
Hast du den Gutachter selbst beauftragt oder die gegnerische Versicherung?
Wenn ich das richtig verstehe, dann hast du keinen eigenen Gutachter beauftragt, sondern einen von der gegnerischen Versicherung an dein Fahrzeug gelassen, oder?
Du hast Anspruch auf die Reparaturkosten, ggf. unter Abzug von Vorschäden, bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes, ggf. plus 30%, aber das sollte im Gutachten stehen.
Was spielt das für eine Rolle, wo der Gutachter hergekommen ist?
Hat doch nix mit seiner Frage zu tun.
Der Gutachter ist quasi von mir selber, wurde mir von der KFZ Werkstatt empfohlen.
Allerdings lief das irgendwie komisch, ging einmal rum und dann gings um den Vorschaden, dass ich kein neues Gutachten gemacht habe. Also das ich dann quasi nur noch den Schrottwert oder sowas bekomme, weil er ja schonmal den Stempel bekommen hat.
Jetzt sollte ich ihm das letzte Gutachten senden, hab ich gemacht und ka. was jetzt kommt. Hab soweit alles gewechselt, halt die Stoßstange nicht. Per Smart Rep. wieder in form gebracht und einen Kratzer gelassen, nur die Leiste erneuert.
Allerdings mittlerweile alles Andere erneuert und bissl umgebaut.
Der Gutachter ist auf deine Angaben angewiesen um den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln.
Je geringer der Wiederbeschaffungswert ausfällt und je höher der Restwert ist, desto weniger bekommst du erstattet.
Werde versuchen ihn nachher mal zu erreichen, ist gerade unterwegs und dann nochmal quatschen.
Kenn mich da halt nicht aus, hab das zufällig gelesen, dass wohl bei manchen der Wiederbeschaffungswert durch div. Reparaturen gestiegen ist. Weiss natürlich nicht ob das wahr ist aber einen Versuch ist es wert.
Zitat:
@wevi85 schrieb am 15. März 2016 um 13:54:57 Uhr:
Kenn mich da halt nicht aus, hab das zufällig gelesen, dass wohl bei manchen der Wiederbeschaffungswert durch div. Reparaturen gestiegen ist. Weiss natürlich nicht ob das wahr ist aber einen Versuch ist es wert.
Kommt auch immer auf die Reparatur an. Eine Erneuerung von Verschleißteilen wie Bremse, Keilriemen oder ähnlichem hat kaum Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert. Eine Motorüberholung bei höherer Laufleistung, schicke Alufelgen oder ähnliches schon. Tuningmaßnahmen sind schwer einzuschätzen, Tieferlegung, Scheibentönung etc. kann u.U. sogar den Wiederbeschaffungswert senken.
OT.
Bist Du mit der Möhre auf der Schleife unterwegs gewesen, darf ich deinen Aufkleber so deuten ?
Zitat:
@wevi85 schrieb am 15. März 2016 um 12:49:24 Uhr:
Hallo,mir ist vor ner Woche hinten jemand drauf gefahren. Die Sache ist soweit klar, Gutachter war auch schon gucken aber seitdem habe ich nix mehr gehört.
Da der Wagen schon etwas älter ist und auch nicht sonderlich hoch gehandelt wird, mache ich mir etwas Sorgen, dass ich überhaupt Geld sehe.
Der Wagen hatte schonmal einen leichten Schaden vorne links ( da wurde er als Totalschaden abgestempelt, Wiederbeschaffungswert war damals nur 600 ) Diesen Schaden habe ich zum teil Repariert, Koti, Zierleisten und Stoßstange ausgebessert. Ein Kratzer an der Stoßstange habe ich gelassen, wäre zu teuer gewesen.
Inwieweit beeinflussen kürzlich vorgenomme Reparaturen den Wiederbeschaffungswert?
Gar nicht das Fahrzeug muss eh instand gehalten werden.
Zitat:
Der ganze Motor ist neu gemacht, Kolben, Zylinderkopf, bei Adam Motoren geplant usw., Ventile ( strömungsgünstiger und poliert ), Ventilschaftdichtungen, Nocke, Nockenwellensimmering, ZKD, Kopfschrauben, Ventildeckel, Ventildeckeldichtung, Ventildeckelmuttern, Kipphebelbrücke von einem anderen Motor verbaut, neue Zündkerzen, Zündkerzenkabel, Luftfilter
Fächerkrümmer, neuer Kat, neuer ESD, Bilstein B12 Fahrwerk, KW 30mm Federn, Neue Querlenker, Domlager, alle Motorlager, Drehmomentstütze von Vibratech, Neue Reifen vorne
Getriebe mit Sportabstung besorgt, zerlegt und mit Rep. Kit neu abgedichtet, neues Sachskupplungskit mit allem.
Viele Rechnungen habe ich aber die wollte keiner sehen, per Email habe ich ein paar zugeschickt aber nicht alle und vieles ist auch selber gemacht.
Das alles spielt bei der Berechnung der Schadenshöhe überhaupt keine Rolle auch keine goldenen Bremspedale wirken sich nicht höher bei einem Unfallschaden aus. Ob dadurch der WBW steigt müsste vorab über ein Wertgutachten ermittelt worden sein. Ohne Gutachten sehe ich da schwarz.
Vorletztes Jahr mal nen Ründchen^
Ach ich lass mich mal überraschen, 16 Uhr kann ich nochmal anrufen.
Bremsen wären auch neu aber umgebaut auf 16v
Wegen dem Fächer war er auch etwas am brumeln und dann halt in Verbindung mit der offenen Ansaugung, ESD usw.
Im Innenraum ist ja auch nix mehr, also garnix mehr, da fing er auch direkt an aber ist alles so abgenommen ohne Abdeckungen an allen Öffnungen und Kanten.
Zitat:
@wevi85 schrieb am 15. März 2016 um 15:40:02 Uhr:
Wegen dem Fächer war er auch etwas am brumeln und dann halt in Verbindung mit der offenen Ansaugung, ESD usw.
Oha, womöglich in der Kombination BE erloschen - Fahrzeug nix mehr wert 😛 😁 😁
Für das ganze Geld dass du in den Schrotthaufen gesteckt hast, hättest du dir ja auch ein richtiges Auto kaufen können 😁
So krass würd ich das nicht sagen. Es gibt für jedes Modell seine Liebhaber. Ob Ente oder G-Modell.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 15. März 2016 um 15:30:09 Uhr:
Zitat:
@wevi85 schrieb am 15. März 2016 um 12:49:24 Uhr:
Der ganze Motor ist neu gemacht, Kolben, Zylinderkopf, bei Adam Motoren geplant usw., Ventile ( strömungsgünstiger und poliert ), Ventilschaftdichtungen, Nocke, Nockenwellensimmering, ZKD, Kopfschrauben, Ventildeckel, Ventildeckeldichtung, Ventildeckelmuttern, Kipphebelbrücke von einem anderen Motor verbaut, neue Zündkerzen, Zündkerzenkabel, LuftfilterFächerkrümmer, neuer Kat, neuer ESD, Bilstein B12 Fahrwerk, KW 30mm Federn, Neue Querlenker, Domlager, alle Motorlager, Drehmomentstütze von Vibratech, Neue Reifen vorne
Getriebe mit Sportabstung besorgt, zerlegt und mit Rep. Kit neu abgedichtet, neues Sachskupplungskit mit allem.
Viele Rechnungen habe ich aber die wollte keiner sehen, per Email habe ich ein paar zugeschickt aber nicht alle und vieles ist auch selber gemacht.
Das alles spielt bei der Berechnung der Schadenshöhe überhaupt keine Rolle auch keine goldenen Bremspedale wirken sich nicht höher bei einem Unfallschaden aus. Ob dadurch der WBW steigt müsste vorab über ein Wertgutachten ermittelt worden sein. Ohne Gutachten sehe ich da schwarz.
Mit dem jetzigen Unfall wirst Du vielleicht mit einem Blauen Auge davon gekommen sein. Gerade bei so einem Tuningprojekt ist es wichtig, keinen Fremden Gutachter der gegnerischen Versicherung an das Fahrzeug zu lassen, weil dieser lediglich das Fahrzeug mit Auslieferungszustand als Wiederbeschaffungswert ansetzt und sowieso schön rechnet. Du hast Anspruch auf einen freien Gutachter. Dieses Recht muss man durchsetzen. Da Du diesen Gutachter nicht beansprucht hast, ist das Recht nun verwirkt. Pech gehabt.
Aus diesem Grund, wenn man Tuningfahrzeug mit viel Liebe und Materialeinsatz aufgewertet hat, empfielt es sich, noch einmal 100 Euro für ein Wertgutachten auszugeben. Damit legt ein geschulter Gutachter fest, wie hoch das Fahrzeug im Wert ist. Dieses Wertgutachten ist dann verbindlich. Also dringenst nach holen!!! Der Aufprall war nicht heftig, ein kleiner Knick im Bumper. Stell Dir vor, ein SUV berührt einmal Deinen Flitzer, da geht mehr kaputt. Dann ist der Verlusst wesentlich höher. Wenn Du dann nur 300 Euro bekommst, ist das ein Totalverlusst!
Zitat:
@romanusko schrieb am 15. März 2016 um 18:10:54 Uhr:
Da Du diesen Gutachter nicht beansprucht hast, ist das Recht nun verwirkt.
Ich lese was anderes?