Auffahrunfall

Ford Fiesta Mk7 (JA8)

Hey ich hab mal ne frage vielleicht kann mir jemand helfen ,vor 2 tagen fuhr ich von der arbeit heim über die autobahn und wie immer kommt nen stau ich bleib stehn und das fahrzeug hinter mir auch, ganz normaler stau ^^ und dann kahms kurzes hupen ein lauter knall und kurz darauf knallts bei mir und so weiter 5 autos putt .die schuld is geklärt ,nun die frage ich hab ein fiesta mk7 2008, 32500 km drauf heck is plat und front das wird doch nen wirtschaftlicher ?oder kann die gegnerische versicherung das drehn das der haufen schrott zusammen geflickt wird und ich das so hinnehmen muss?

25 Antworten

Die Versicherung dreht da nichts. Ein Gutachter stellt den Schaden fest. Wagenwert höher als Schaden--->reparabel
Schaden höher als Wagenwert--->wirtschaftlicher Totalschaden
Versicherung zahlt bis zu 130 % des Wagenwertes, wenn ein Aufbau erfolgen soll.

Oder aber Wagen nicht reparieren lassen und Geld von der Versicherung auszahlen lassen. Mehrwertsteuer wird dann aber nicht erstattet.

Zitat:

Original geschrieben von hungryeinstein


Die Versicherung dreht da nichts. Ein Gutachter stellt den Schaden fest. Wagenwert höher als Schaden--->reparabel
Schaden höher als Wagenwert--->wirtschaftlicher Totalschaden
Versicherung zahlt bis zu 130 % des Wagenwertes, wenn ein Aufbau erfolgen soll.

Oder aber Wagen nicht reparieren lassen und Geld von der Versicherung auszahlen lassen. Mehrwertsteuer wird dann aber nicht erstattet.

Der wagenwert is aber nich der bezahlte preis sondern der aktuelle wert abhängig von kilometer marktwert....? oder

Zitat:

Original geschrieben von Call of Duty



Zitat:

Original geschrieben von hungryeinstein


Die Versicherung dreht da nichts. Ein Gutachter stellt den Schaden fest. Wagenwert höher als Schaden--->reparabel
Schaden höher als Wagenwert--->wirtschaftlicher Totalschaden
Versicherung zahlt bis zu 130 % des Wagenwertes, wenn ein Aufbau erfolgen soll.

Oder aber Wagen nicht reparieren lassen und Geld von der Versicherung auszahlen lassen. Mehrwertsteuer wird dann aber nicht erstattet.

Der wagenwert is aber nich der bezahlte preis sondern der aktuelle wert abhängig von kilometer marktwert....? oder

Richtig, den Neuwert bekommt man bei der KFZ-Versicherung nicht, nur den Zeitwert. Und den bestimmt der Gutachter nach Alter, Laufleistung, Zusatzausstattung, Pflegezustand, usw.

hier hab ich mal nen klein überblick vom unfall,hoffentlich gehn die bilder auf

Denke nicht das dies ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
Hinten kann es sogar sein das der Crashbumper unter der Stossstange alles ausgefangen hat.
Ebenso werden vorne die beiden Crashmodule in den Längsträger alles geschluckt haben.

Der wird sicher repariert werden ......

vorne kann ich nich viel zu sagen scheinwerfer waren komplet lose kotflügel haben sich bis zur tür gedrückt sind auch sichtbare spuren nich auf dem bild^^ aber hinten wurde die mulde vom reserve rad eingedrückt hatte dort mein verbands kasten kahm da kaum drann

Der wird zusammengeflickt und weiter gehts 😁

hm neee danke da werd ich den lieber verschrotten und neuen nehmen das wird doch wertminderung sein bei dem crash oder nich?
die versicherung sagte bis 5000 euro wird der sofort repariert und darüber hinaus kommt nen gutachter hinzu und gestern wurde mir gesagt da muss ein gutachter ran ,den von innen is der fahrersitzt und paar klein teile beschädigt

Zitat:

Original geschrieben von Call of Duty


hm neee danke da werd ich den lieber verschrotten und neuen nehmen das wird doch wertminderung sein bei dem crash oder nich?
die versicherung sagte bis 5000 euro wird der sofort repariert und darüber hinaus kommt nen gutachter hinzu und gestern wurde mir gesagt da muss ein gutachter ran ,den von innen is der fahrersitzt und paar klein teile beschädigt

Kleiner Tip: Nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen, dazu bist Du nicht verpflichtet.

Weiß ja nicht was Neuwert Deines Wagens war, aber mit dem Schaden könnte der schon wirtschaftlicher Totalschaden sein, zumindest knapp dran.

Zunächst einmal wird immer ein dritter unabhängier Gutachter geholt, du hast jedoch durchaus das Recht einen eigenen zu bestimmen.

Ich hatte auch einen Auffahrunfall an der Ampel, in etwa wie du.
Zunächst einmal bringt es nichts jetzt drüber zu spekulieren. Das ganze läuft nämlich so ab:

1. Ein Gutachter kommt und schaut sich die Kiste an. Sind die Reparaturkosten >= Wiederbeschaffungswert dann redet man von einem wirtschaftlichen Totalschaden und du bekommst den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt.

2. Beim Totalschaden wird dir der Wiederbeschaffungswert ausgezahlt und dein Wagen kommt in eine Restwertbörse. Du bist dein Auto los und kannst dir einen neuen holen.

3. Sollte der Wagen zu reparieren sein, wird dies gemacht und die Versicherung zahlt.

Ob der Wagen ein Totalschaden ist oder nicht lässt sich von außen nicht erkennen, da du nicht weißt ob der Rahmen verzogen ist oder was wirklich alles kaputt ist. Meiner sah von außen auch noch "zu reparieren" aus - der Rahmen war verzogen und selbst da sagte der Gutachter, dass der auf der Streckbank wieder gradgezogen werden kann.

Es gibt zwischen Wiederbeschaffungswert und den Reparaturkosten einen kleinen Spielraum innerhalb dem ein Auto dennoch als Totalschaden gewertet werden kann. In meinem Fall zum Beispiel lagen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert. Der Gutachter schrieb rein, dass eine Reparatur im wirtschaftlichen Gesichtspunkt Sinn macht (weil günstiger als Wiederbeschaffung), man bei dieser Summe aber von einem wirtschaftlichen Totalschaden ausgehen kann. In meinem Falle glaub durften die Reparaturkosten bis zu 2000€ unter dem Wiederbeschaffungswert liegen, dass man immernoch von einem Totalschaden reden durfte.

Ich wollte meinen Wagen auch unter keinen Umständen mehr weiterfahren, weil ich kein geradegezogenes Auto wollte, durch die Anerkennung als Totalschaden und durch Neuwagenentschädigung musste ich das auch nicht - jedoch hat man nicht immer so ein Glück. Ich denke wenn in deinem Fall Reparaturkosten von 5000€ rauskommen, dann weiß ich nicht wieviel Geld zu draufzahlen willst um a) deinen Wagen loszuwerden und b) einen neuen zu kaufen.

Wertminderung gibt es, jedoch weiß ich nicht genau wie alt der Wagen dafür sein muss.

Warte es einfach ab, denn letztlich zählt was der Gutachter oder die Werkstatt sagt wie hoch die Kosten sind. Warte es ab und entscheide dann - eventuell wird dir die Entscheidung sowieso abgenommen :-)

Hier aber mal eine kleine Rechnung - wenn du etwas zum vergleichen willst :-)

Mein Wagen hatte einen Neupreis von ca. 20.000€. Beim Unfall war er ein Jahr alt und hatte 23282 km auf der Uhr. Hinten fuhr einer rein und ich auf den Vordermann - wie bei dir.

So sah der Wagen nach dem Unfall aus:

Klick und Klick

So und nun was der Gutachter dazu gesagt hat:

Wiederbeschaffungswert: 13.450,00€
Reparaturkosten: 11.697,18€
Wertminderung: 1600,00€

Hier sieht man auch die fast 2000€ die mein Auto unter dem Wiederbeschaffungswert liegt.

Beurteilung des Gutachters:

Die Gegenüberstellung von Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten rechtfertigt aus
wirtschaftlicher Sicht die Durchführung der Reparatur. Unverzüglicher Reparaturbeginn wird
empfohlen.

An andere Stelle dann noch der Vermerk:

Falls keine Reparaturabsicht besteht, wird vorab auf Basis eines
wirtschaftlichen Totalschadens abgerechnet.

Ich könnte mir jetzt vorstellen, das dein Auto nicht mehr viel Wert ist, es könnte jedoch auch wesentlich weniger kaputt sein.

Ich kann dir nur eins dazu sagen: warte ab was rauskommt - denn es ist kein Unfall wie der andere und vieles wusste ich auch erst danach.

ja zu dem punkt gutachter bin versichert beim partner von dem ford händler und den wagen hab ich auch von ford abschleppdienst nach ford abschleppen lassen zur vertragswerkstatt ford ^^und ford hat deren gutachter bestellt ,ich hoffe das es ne gute entscheidung von mir war alles ford machen zu lassen habe den ne vollmacht gegeben, werde aber gefragt fals die repratur sich lohnt ob ich es machen will oder nich

Zitat:

Original geschrieben von Call of Duty


ja zu dem punkt gutachter bin versichert beim partner von dem ford händler und den wagen hab ich auch von ford abschleppdienst nach ford abschleppen lassen zur vertragswerkstatt ford ^^und ford hat deren gutachter bestellt ,ich hoffe das es ne gute entscheidung von mir war alles ford machen zu lassen habe den ne vollmacht gegeben, werde aber gefragt fals die repratur sich lohnt ob ich es machen will oder nich

Ist der einfachste Weg, passt schon. Hauptsache kein Gutachter von der Versicherung und keine Werkstatt, die die Versicherung empfiehlt.

Zitat:

Original geschrieben von Evil MM


2. Beim Totalschaden wird dir der Wiederbeschaffungswert ausgezahlt und dein Wagen kommt in eine Restwertbörse. Du bist dein Auto los und kannst dir einen neuen holen.

Dies bedeutet, daß die Versicherung den Unfallwagen übernimmt, und den Erlös beim Verticken einstreicht. Ist einfacher, aber andersrum ist bei Totalschäden in vielen Fällen lukrativer. D.h. vom Gutachter Restwert des Wagens und Schadenshöhe feststellen lassen, dazu Restwert des Unfallwagens. Dann von Versicherung Wiederbeschaffungswert minus Restwert des Unfallwagens auszahlen lassen, und dann den Unfallwagen selbst loswerden. Solche äußerlich "kaum beschädigten", bei denen Motor, Getriebe, Elektronik, Innenausstattung noch voll funktionsfähig sind, stehen in Internetbörsen kaum ein paar Minuten drin, bis einem die Bude eingerannt wird.

Hmm abwarten ,wie ich von einer unbekannten persohn informiert wurde könnte ich sogar mit verantwortlich gemacht werden ,wegen sicherheitsabständen auch wenn ich schon stand und nix für konnte das ich aufgeschoben wurde ,also bete ich mal das es für mich nich so böse ausgeht

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