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Auffahrunfall / Fragen

Themenstarteram 3. Mai 2007 um 10:43

Hallo,

hatte im letzten Jahr einen "Auffahrunfall".

Folgende Situation:

Ich war mit einem Freund von mir unterwegs nach Stuttgart. Er fuhr vor mir, ich hinter ihm. Auf einmal bremste er ganz kurz (die Bremslichter waren vlt unter 0,5 sec an) und fuhr mit voller Wucht auf das vordere Fahrzeug ein. Sein Auto hatte durch den heftigen Aufprall einen Totalschaden.

Ich war hinterm ihm und musste natürlich auch eine Vollbremsung machen, doch der Bremsweg reichte einfach nicht mehr aus und ich stieß !ganz leicht! an sein Heck. Bei ihm war hinten nix zu sehen doch bei mir war der Lack der Stoßstange aufgeplatz (Reparaturkosten: ca. 800 €)

Jetzt möchte die Versicherung von ihm nur 30 % bezahlen, ich bin aber der Meinung das ich meinen Sicherheitsanstand eingehalten habe und ihn nur berührt habe weil er so spät gebremst hat und wie gesagt mit voller Wucht auf das vordere Fahrzeug gefahren ist.

WIr haben eine Rechtschutzversicherung und der Fall geht jetzt wahrscheinlich vors Gericht. Was meint ihr? Wer hat Recht? bzw wie ist die Schuldverteilung? Habe schon von vielen Fällen gehört wo die Versicherung alles übernommen hat.

Schon vorab, vielen Dank für eure Antworten.

Gruß, Airshark

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19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Airshark

...

"wegen der im Großstadtverkehr zulässigerweise verkürzten Abstände" gibt es sowas? ...

Ja sowas gibt es, aber nach meinem Wissen bezieht sich das lediglich auf den Ampel-/bzw Kreuzungsverkehr. Hier ist es zulässig, dicht hintereinander eine kreuzung zu passieren, um möglichst zügig selbige zu räumen und mehreren verkehrsteilnehmern das queren der kreuzung zu ermöglichen.

Gruß Martin

Themenstarteram 4. Mai 2007 um 12:46

Der Unfall geschah in Stuttgart auf einer viel befahrenen Straße. Falls es dir was sagt: Heilbronnerstr. . Ist fast direkt neben dem Hauptbahnhof von Stuttgart.

Kannst du mir vielleicht sagen wo du das Urteil:

"Der Abstand muss also nicht die Möglichkeit einbeziehen, der Vorausfahrende könne aufprallen, also ohne vollen Bremsweg zum Stehen kommen." gefunden hast? Hört sich doch sehr gut an.

am 4. Mai 2007 um 14:58

http://www.recht.com/.../start.xav?...*%5B%40attr_id%3D'StVO%2F4%2F1_1%2FAutobahn_2'%5D&anchor=el

Sofern es sich so zugetragen hat, wie du beschreibst, wird es das Beste sein, du erörterst den Sachverhalt mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

;)

Zitat:

Original geschrieben von Airshark

Der Unfall geschah in Stuttgart auf einer viel befahrenen Straße. Falls es dir was sagt: Heilbronnerstr. . Ist fast direkt neben dem Hauptbahnhof von Stuttgart.

Ach wegen dir bin ich letzten Monat zu spät zur Arbeit gekommen ;)

Das ist eine ganz normale Innenstadtzone.

Sei doch mal so nett und poste das Ergebnis, vor allem wenn du den o.g. Tip rechtlich auswertest. Würde mich auch interessieren - man lernt ja nie aus :)

~

Themenstarteram 6. Mai 2007 um 17:30

Werde ich machen.

Schonmal danke für eure Antworten.

Bis zum entgültigen Urteil kann es aber noch dauern...

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