Auffahrunfall: Fahrwerk und Achsgeometre checken lassen? Wie läuft die Schadensregulierung ab?
Hallo,
ich hatte vorhin einen Auffahrunfall und hätte da gern Euren Rat. Ich bremste auf verschneiter Straße, weil vor mir jemand plötzlich ausparkte. Dann knallte es, der Hintermann war mir draufgefahren. Ich bin sofort rechtsran, auf der Straße stehenzubleiben, war zu riskant, wäre aber ideal gewesen hinsichtlich Schadensermittlung. Der Hintermann sagte, er sei gerutscht, frontal drauf, also nicht seitlich versetzt und es habe ja ganz ordentlich geknallt. Es war dunkel und auch mit Taschenlampe gelang es mir nicht, eindeutig einen Neuschaden auszumachen. Es gibt kleine Vorschäden, Kratzer und eine schmale längliche Delle bspw., weil ein Mechaniker beim Ausparken mal einen Palettenwagen rammte. Das ließ ich damals nicht beheben.
Ich entdeckte eine Ausbeulung, die m.E. nach neu ist, allerdings mit hellblauen Lackspuren daneben, die Autofarbe des Hintermanns war aber wesentlich dunkler. Mglw. wurde mein Auto vorher schon mal gerammt. Ich hab jedenfalls keinen touchiert. An seinem PKW konnten wir bei dem Licht nichts finden.
Ich werde das morgen bei Tageslicht genau betrachten und mit Fotos abgleichen. Wir sind übrigens beide bei der selben Kfz-Versicherung, haben Daten ausgetauscht.
Was mach ich nun? Stellt sich eindeutig ein Schaden heraus, wird es schwierig, weil Vorschäden vorhanden waren und ich müsste evtl. einen Teil selbst zahlen, was ich mir derzeit nicht leisten kann. Oder wie läuft so was? Kennt sich da einer aus?
Und hier eine mglw. blöde Frage: Kann selbst bei Auffahrunfällen mit geringer Geschwindigkeit etwas am Fahrwerk kaputt gehen und/oder sich die Achsgeometrie verstellen? Ich kann's mir kaum vorstellen. Oder sollte ich das sicherheitshalber checken bzw. eine Achsvermessung machen lassen? Kostet ja auch Geld...
Irgendwie fuhr es danach komisch, aber es sind seit gestern 2 nagelneue Reifen drauf und es war teilw. verschneit/vereist, kann auch daran liegen.
Schönen Dank schonmal!
24 Antworten
nicht unbedingt für den KVA ...
Eine Opel Vertragswerkstatt hat meist höhere Stundenverrechnungssätze als freie Werkstätten . was sich im Falle einer Abrechnung nach KVA oder auch Gutachten natürlich positiv auf die auszuzahlende Summe auswirkt....
Zitat:
@ulridos schrieb am 22. Januar 2018 um 22:35:30 Uhr:
nicht unbedingt für den KVA ...Eine Opel Vertragswerkstatt hat meist höhere Stundenverrechnungssätze als freie Werkstätten . was sich im Falle einer Abrechnung nach KVA oder auch Gutachten natürlich positiv auf die auszuzahlende Summe auswirkt....
Die Stundensätze vom FO werden aber nicht komplett angerechnet dafür ist das Auto zu Alt.
Wird sehr wahrscheinlich eh auf Totalschaden hinaus laufen.
1) Ein KFZ-Sachverständiger erstellt ein gerichtsfestes Gutachten.
2) Damit zum eigenen Rechtsbeistand sofern man den Schaden selber beheben will, den Rest erledigt der REA.
3) Wenn man Arbeit & Ärger sucht, kann man auch monatelang mit der gegnerischen Versicherung streiten und ggf. danach entnervt mit weniger Geld abgefunden werden, als einem zustehen würde.
1) Soll der Schaden in einer Werkstatt behoben werden gib den Wagen da ab und trete die Schadensersatzansprüche an die Werkstatt ab. Die holt sich dann das Geld von der gegnerischen Versicherung - wenn die Schuldfrage eindeutig ist sollte das (normalerweise) kein Problem sein!
Ich bin rechtsschutzversichert, da ich das Telefonat mit der gegnerischen (und gleichzeitig eigenen) Kfz-Versicherung nicht so ersprießlich fand, würd ich das gern einem RA übergeben. Andererseits wäre das der 3. Rechtsschutzfall innerhalb eines Jahres und ich möchte nicht gekündigt werden.
Die Entfernung der Beule (geht das bei ner Stoßstange aus Kunststoff überhaupt? Auf reine Kosmetik bin ich nicht aus), kann nicht mehr als 750.- Euro kosten (Bagatellschaden) , denke ich. Würde mir das vermutlich ausbezahlen lassen und dann zusehen, ob ich eine gebrauchte kriege. Denn das ist das 3. Mal, das jemand in irgendeiner Weise meine Stoßstange malträtiert hat und ich weiß nicht, wie lange die das noch mitmacht.
Bzgl. Sachverständigen: Das müsste ich vermutlich erst mal selbst zahlen, wenn ich ihn beauftrage (und nicht den Rechtsschutz einhschalte). Das kann seeeeeehr teuer werden und das könnte ich derzeit nicht vorlegen :-(
Und ein KVA kostet vermutlich auch Geld, oder?
Ich hab was auf der ADAC-Website gefunden (Auszüge aus dem pdf "Was tun nach einem Unfall"😉:
Bei Reparaturkosten über 750,– € („Bagatellschadengrenze“) können Sie die Schadenshöhe vor Erteilung des Reparaturauftrages durch einen freien Sachverständigen feststellen lassen; das gilt stets auch dann, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges übersteigen (sog. wirtschaftlicher Totalschaden). Im Rahmen der Haftungsquote muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Gutachterkosten übernehmen. Als Geschädigter haben Sie einen Anspruch auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Sie müssen sich nicht auf einen Sachverständigen der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung verweisen lassen. Das Gutachten eines freien Sachverständigen hat Beweissicherungsfunktion: Es enthält neben der Feststellung der Höhe der Reparaturkosten auch Angaben zu einer eventuell vorliegenden Wertminderung Ihres Fahrzeuges. Sollte der Schaden unterhalb der Bagatellschadengrenze liegen, genügt ein Kostenvoranschlag (mit Fotos).
Abrechnung auf Gutachtenbasis
Lassen Sie Ihr unfallbeschädigtes Fahrzeug nicht reparieren, können Sie Ihren Schaden gemäß Sachverständigengutachten bzw. Kostenvoranschlag abrechnen („fiktive Abrechnung“). Dabeiwerden die Stundensätze der Markenwerkstatt dann gezahlt, wenn das Auto entweder nicht älter als 3 Jahre oder scheckheftgepflegt ist.
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jessesmaria... folgender Thread (weiß nicht, ob man das intern verlinken kann) war zwar langatmig, aber sehr aufschlussreich, bsds., was die "grünen Männchen" angeht, die die HUK mir schicken will...:
https://www.motor-talk.de/.../...achter-der-versicherung-t4388758.html
Du hast Null Ahnung wie bereits erwähnt.
Du bist geschädigter und hast Anspruch auf einen Rechtsbeistand und den musst du nicht bezahlen und auch nicht deine Rechtschutz Versicherung sondern die gegnerische Versicherung. KVA usw zahlt alles die Versicherung.
Du wirst dich wundern was alleine eine Stoßstange inklusive Lack kostet da reichen 750€ bei weitem nicht und der von dir die ganze Zeit beschriebene Achsschaden ist auch noch da.
Er fragt doch nur nach Rat, um dann zu argumentieren und parallel dazu seine Position vs. der Versicherung zu schwächen. Zwei Rechtsschutzfälle in einem Jahr werfen ebenfalls kein gutes Licht auf die Fähigkeit, Probleme selbst zu lösen. Reine Zeitverschwendung...
Zitat:
@Kelmscott schrieb am 23. Januar 2018 um 13:13:17 Uhr:
@Vectrabo @hpeterw
Ich bin zu höflich, um auf derlei Unverschämtheiten zu antworten.
Dann fahr doch zur DEKRA oder ähnlichen und lass ein Gutachten erstellen. Das Gutachten bezahlt die gegnerische Versicherung. Es haben dir doch schon genug Leute gesagt was zu tun ist. Ist doch nicht so schwer.
Aus eigener (schlechter) Erfahrung mit Versicherungen, kann ich dir nur raten, als Geschädigter IMMER einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Die Versicherungen haben doch auch Rechtsabteilungen die nix anderes machen als Forderungen abzuschmettern bzw. kleinzurechnen