Auffahrunfall durch unsichere Fahrweise des vordermanns passiert

Guten Abend Leute,

mir ist heute was ganz ärgerliches passiert. Nähmlich bin ich jemanden aufgefahren der sich nicht sicher war was er grad tat, bis er eine Vollbremsung mit 10kmh durchführte und ich drauffuhr.

Also ich schildere es euch detaliert.
Wir bewegen uns auf der Straße der Ford vor mir fuhr langsam um die ca. 15kmh dann bremste sie auf der schiefen Ebene leicht ab ich passte meine Geschwindigkeit an. Der Abstand betrug 5m.
Vor der Kurve kam eine Ampell die auf grün geschalten war. Wir fuhren auf die Kurve zu. Nach der Kurve folgte eine Strecke ca. 100m wo sie nicht auf eine andere Spur überqueren durfte. Sie war sich so unsicher das sie 1. die Durchgezogene Linie uebersehen hat und 2. wollte sie trozdem die Strasse überqueren worauf ein Auto kam sie erschrocken ist und eine Vollbremsung einleitete. Mir reichte der Abstand nicht und fuhr mit einigen Kmh drauf.

Mich kotzt es jetzt voll an das sie hätte auf ihrer Spur bleiben müssen und sie ohne abremsen weiter zufahren hatte.

Bin ich da 100% schuld? Ich hab Beweisbilder die bezeugen das ich das sie auf die Durchgezogene Spur fuhr und da stehen blieb um rüber auf die dritte Spur zu fahren.

Was denkt ihr wie werden es unsere Versicherungen klären?
Ich kann euch später Bilder hochladen über den Schaden und wie die Fahrzeuge standen.

Ich mein logisch gesehen hätte ihr gleich gehandelt wie ich ihr wärt auch mit wenigen Meter Abstand hinter ihr her gefahren und nicht damit gerechnet das sie eine Vollbremsung um die Kurve macht weil ihr ganz genau wisst das da nur gerade aus gefahren werden kann und ihr die Spur nicht wechseln dürft. Und das schlimme daran ich kenn mich mit den ganzen Straßen da aus, weil ich schließlich Pizzafahrer bin.

Und eine ganz wichtige Frage, ich hab mein Führerschein seit einem Jahr. Also ich hab jetzt noch ein Jahr Probezeit. Davor ist nie etwas vorgefallen. Könnte mir da jemand weiterhelfen wie es ausschaut.

Mit freundlichen Grüßen

Janni S.

Beste Antwort im Thema

Bei den Pizza-Autos wurde die Bremsverzögerung reduziert, damit der Belag der Pizza nicht verrutscht.

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Zitat:

Original geschrieben von Frank170664



Schöne Retorik,

bitte Gesetze oder Vorschriften die deine Aussage bestätigen und damit meine Wiederlegen.

Gruß Frank

Ich helf mal schnell aus für Sir Donald:

hier mehrere Zitate aus dem Buch "Bußgeldkatalog mit Punktsystem und Rechtsfolgen bei FE auf Probe"; erschienen im Verlag "Deutscher AnwaltVerlag"; Bearbeitet von VorRiLG a.D. Dr. Hans Jürgen Bode, Hildesheim (wer nichts damit anfangen kann: es schreibt also ein ehemaliger vorsitzender Richter eines Landgerichtes):

Zitat:

Erfasst werden im VZR nach den §§ 28 und 28a StVG sowie § 59 FeV vor allem Entscheidungen...
- der Verwaltungsbehörden und Gerichte wegen Verkehrsordnungswidirgkeiten nach den §§ 24 und 24a StVG von einiger Bedeutung.

Von einiger Bedeutung und damit eintragungsfähig sind die letztgenannten Entscheidungen nur, soweit
- neben der Geldbuße ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet worden ist oder
- eine Geldbuße von mindestens 40 € festgesetzt worden ist oder unter Anwendung des BKat hätte festgesetzt werden müssen.

was lernen wir aus diesem Zitat?:

In Flensburg landen nur Taten die mit mind. 40,- € bewertet werden

(alles unter diesem Regelsatz wird nicht gemeldet, da es eh nicht eingetragen werden darf!)

Zu den Folgen für die FE auf Probe heißt es weiter im Buch:

Zitat:

Die Bewertung von Zuwiderhandlungen ist in der Anlage 12 zur FeV enthalten (§34 Abs. 1 FeV)

Zitat:

Im hier abgedruckten Bußgeldkatalog nebst Tabellen sind in der letzten Splate jeweils die VkOWi bezeichnet, bei denen es sich um "schwer wiegende Zuwiderhandlungen" handelt.

Also gibt es eine Einteilung, die man späte rganz einfach nachvollziehen kann:

Alle genannten Abstandsverstösse bis zu einer Geschwindigkeit von 80 km/h (auch die mit Schädigung) sind max. 35,- € bewertet = keine Punkte = keine Eintragung in Flensburg möglich = kein schwerwiegender Verstoß in der Probezeit = keine Nachschulung / keine Probezeitverlängerung.

@ Frank;
ich hoffe dieser kurze Text reicht dir als Erläuterung für deinen "Irrglauben"!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Ich helf mal schnell aus für Sir Donald:

Merci, hatte bisher nur Beamtengeschwafel dazu gefunden.

Aber das er es jetzt glaubt?

Um es mal juristisch unkorrekt auszudrücken,alles unter 40€ kann man als Verwarnung verbuchen da es ausser für die eigene Kasse keine Konsequenzen hat,und man nicht täglich auf dem Schreibtsich landet.
Erst über 40€/1 Punkt kann man es eigendlich als Strafe betrachten da erst dann Folgen drohen sie sich längerfristig auswirken können. Sei es wegen der Probezeit oder das ein volles Punktekonto an der Ostseeküste immer mit dem 1. Punkt beginnt.

Nur was am Rande,was ich mit den Ausszügen aus dem Bußgeldkatalog verdeutlichen wollte. Die Polizei hat bei einer Unfallermittlung einen gewissen Ermessensspielraum der dazu führen kann der der Eine eine Nachschulung machen muß und der Andere der einen weitgehend identischen Unfall hatte eben nicht. Deswegen sollte man sich als Probezeitler nicht einem falschen Stolz hingeben wenn ein Polizist eine Verwarnung in Höhe von 35€ anbietet,wenigstens nicht wenn man mit hoher Wahrscheinlichkeit wenigstens eine Teilschuld hat. Mit den 35€ ist das Verfahren im verkehrsrechtlichen Sinn abgeschlossen und es kann deswegen nichts nachkommen. Nimmt man aber nicht an und die Behörde kommt auf Grund des Protokolls zum Schluß das ein Bußgeld in Höhe von 1xx € fällig ist sitzt man in der braunen Masse was den Führerschein angeht.
Die Versicherungen sind eh nicht daran gebunden, da kann sein das man obwohl man weder eine Verwarnung oder Bußgeld bekam eine Teilschuld rauskommt,man nicht zahlt oder plötzlich den kompletten Schaden an der Backe hat. Dann merkt man das Verkehrs- und Zivilrecht komplett verschiedene Abteilungen sind. Man muß es nicht verstehen,ist halt Deutschland.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Dann merkt man das Verkehrs- und Zivilrecht komplett verschiedene Abteilungen sind. Man muß es nicht verstehen,ist halt Deutschland.

Dieses Phänomen beschränkt sich

nicht

allein auf Deutschland.

Um nochmal auf den Abstand zurückzukommen.

Der Mindestabstand ist der Abstand bei dem noch nichts passieren sollte - WENN der Vordermann noch normal bremsen kann. Das ist dabei miteingerechnet.

Knallt jetzt z. B. der Sprinter (durch den du nicht durchsehen konntest) vor dir ungebremst aufs Stauende und wird kaltverformt abgebremst - dann hast du ein Problem. Dafür war dein Abstand nicht ausgelegt.

Oder ein LKW vor dir überfährt im Winter so nen schönen richtig harten Eisklumpen. Der LKW kann Eisklumpen von 25 Zentimeter ungebremst überfahren - dein Auto auch? Oder nen Auspufftopf im Sommer.

Kann man mal selbst testen, wenn nen totes Kleintier leicht links oder rechts auf der Fahrbahn liegt. Ungebremst mittig nehmen und schauen obs der Hintermann in den Radkasten reinschaufelt. 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


@ Frank;
ich hoffe dieser kurze Text reicht dir als Erläuterung für deinen "Irrglauben"!

Und genau das sind die Sachen, die zu einer sachlichen Diskussion gehören und die dann auch meine Wenigkeit ohne Probleme überzeugen. Was ich aber hasse sind Argumentationen nach dem Motto, das ist so weil ich es dir sage ohne das ganze dann auch zweifelsfrei zu belegen.

Und genau dahin ging leider Sir Donalds erste Antwort zu meiner Aufforderung, das ganze dann auch zu belegen.😠

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664


 
Und genau dahin ging leider Sir Donalds erste Antwort zu meiner Aufforderung, das ganze dann auch zu belegen.😠

Du hättest ja mit Belegen für deine Ansicht kontern können,wenn es die gegeben hätte.

Hi Sir Donald,

ich erklär dir mal wie eine Diskussion funktioniert und wie nicht.

1. Die Diskussion funktioniert nicht, wenn beide Parteien irgend etwas behaupten, ohne Ihre Ansicht zu belegen.

2. Sie funktioniert auch nicht, wenn eine Partei Ihre Meinung belegt und die andere nur ohne Belege darherredet oder schreibt.

3. Erst wenn beide Parteien ihre Meinung oder Aussage belegen, dann kann eine Partei einsehen, dass Sie unrecht hatte weil Informationen gefehlt haben

Hugaar und ich haben nach Punkt 3 argumentiert, was auch zu einem Ergebnis führte. Du hast Punkt 1 und 2 vorgezogen. Deinen letzten Post finde ich dann richtig bemerkenswert. Ich hatte meine Ansicht mit Auszügen aus der FeV und der StVO belegt. Von dir kam diesbezüglich nichts.

Wie hast du etwas weiter oben geschrieben,

Zitat:

hatte bisher nur Beamtengeschwafel dazu gefunden

was im Endeffekt bedeutete, du hattest nichts um deine Meinung zu belegen. Da finde ich dann deine letzte Aussage einfach nur peinlich. Aber bitte, du hast gewonnen und jeder macht es dann wie er es liebt. Ich erfreue mich daran, dich nicht persönlich zu kennen.

Gruß Frank

Zitat:

hatte bisher nur Beamtengeschwafel dazu gefunden</blockquote>
was im Endeffekt bedeutete, du hattest nichts um deine Meinung zu belegen. Da finde ich dann deine letzte Aussage einfach nur peinlich. Aber bitte, du hast gewonnen und jeder macht es dann wie er es liebt. Ich erfreue mich daran, dich nicht persönlich zu kennen.

Gruß Frank

Nö,das bedeutet nur das ich auch kommentarlos Ausschnitte der Führerscheinverordnung hätte nennen können,nur führt das nicht weiter da die Grenzen an denen es Konsequenzen nach sich zieht nicht erwähnt werden.

Zitat:

3. Erst wenn beide Parteien ihre Meinung oder Aussage belegen, dann kann eine Partei einsehen, dass Sie unrecht hatte weil Informationen gefehlt haben

Als ob du deine falschen Behauptungen belegt hättest.😁

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Man muß es nicht verstehen,ist halt Deutschland.

Mit dem entsprechenden Hintergrundwissen ist es sehr leicht zu verstehen - sowohl in D als auch anderswo.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Mit dem entsprechenden Hintergrundwissen ist es sehr leicht zu verstehen - sowohl in D als auch anderswo.

Dann fehlt dem Chef einer Bekannten dieses Hintergrundwissen. Ist ja auch nur Fachanwalt für Strafrecht und dazu noch die Gebiete Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht .

Und selbst der wundert sich regelmässig über unser Rechtssystem.

Nobody´s perfect! 😁

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Dann fehlt dem Chef einer Bekannten dieses Hintergrundwissen. Ist ja auch nur Fachanwalt für Strafrecht und dazu noch die Gebiete Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht .
Und selbst der wundert sich regelmässig über unser Rechtssystem.

Wobei gerade diese Anwälte dazu beitragen, dass manche Gerichtsentscheidungen von Normalbürgern nicht mehr nachvollzogen werden können.

Meistens sind es wohl wenige die Anwälte als die Richter. Ein Anwalt kann ja fordern was er will,entschieden wird vom Richter.
So wurde ein Kollege mal zu 100% freigesprochen als er Nachts bei Regen und beschissener Sicht eine alte Frau in dunklen Klamotten überfahren hat die auf der Strasse lief.
Der gleiche Richter verneinte aber gleichzeitig seinen Anspruch auf bezahlung des Schadens durch die Frau. Ergo unschuldig am Schaden aber zahlen darf man selbst.
Aber nicht umsonst heisst es 3 Juristen mindestens 4 Meinungen.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg



Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Dann fehlt dem Chef einer Bekannten dieses Hintergrundwissen. Ist ja auch nur Fachanwalt für Strafrecht und dazu noch die Gebiete Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht .
Und selbst der wundert sich regelmässig über unser Rechtssystem.

Wobei gerade diese Anwälte dazu beitragen, dass manche Gerichtsentscheidungen von Normalbürgern nicht mehr nachvollzogen werden können.

Hi,

von den Entscheidungen der Richter wohl mal ganz abgesehen, oder wie versteh ich das jetzt 😕 - Ein Anwalt vertritt seien Mandanten - nicht mehr, aber auch nicht weniger!

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