Auffahrunfall durch Rollerfahrer - Rechnung gekürzt wegen "BMW-Urteil"?

Hallo zusammen,

mir ist letztens ein Rollerfahrer hinten draufgefahren (Stoßstange+Heckklappe), Schaden lt. Gutachter 1900,- netto. Die Versicherung (HUK) hat diese um ca. 100,- Euro gekürzt; Grund: gekürzte Verrechnungssätze lt. DEKRA Gutachten (Entscheidung BGH vom 23.02.2010 - BMW-Urteil?).

a) Ist das rechntens? Leider sind sowohl mein Anwalt als auch der Sachverständiger zurzeit im Urlaub.
b) Mein Sachverständiger meinte bei der Begutachtung, das ich den Schaden selbst reparieren lassen kann, auch durch einen Bekannten (Lackierer). Ich solle aber nach der Instandsetzung nochmal zu ihm mit dem Wagen wegen einem neuen Foto, quasi das das Fahrzeug wieder i. O. ist.

Welche Nachteile hätte ich, wenn ich das nicht reparieren lasse, z. B. bei einem erneuten Unfall o. ä.? Wird der Schaden irgendwo z. B. an einer zentralen Stelle registriert?

Danke vorab.

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Es gibt nur noch den GDV - nachzulesen u.a. bei Wikipedia

1948 wurde der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. als Branchenvertretung für spartenübergreifende Fragestellungen gegründet. Daneben existierten zunächst mehrere Fachverbände. 1995 schlossen sich zunächst der Verband der Transportversicherer, der Verband der Sachversicherer und der HUK-Verband zum Verband der Schadenversicherer zusammen. 1996 erfolgte ein Zusammenschluss des Verbandes der Schadenversicherer mit dem Verband der Lebensversicherer und dem GDV zum neuen Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. 1998 verlegte der Verband seinen Sitz nach Berlin.

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Zitat:

Original geschrieben von bmw320i



Ich frage mich nur, warum der Sachverständiger mir das nach der Instandsetzung abnehmen will. Dann müßte es ja reichen, wenn man nichts mehr sieht, auch ohne Rechnung?

Weil dir für die Reparaturdauer eine Nutzungsausfallentschädigung zusteht und dazu belegt werden muss dass das Fahrzeug ordnungsgemäß nach Gutachten repariert wurde (Reparaturbestätigung).

Nur wenn Du ein lückenlos ausgefülltes Serviceheft mit Abstempelung deiner BMW-Werkstatt vorlegen kannst sind die Stundenverrechnungssätze des Vertragshändlers realisierbar.
Die 100,00 € sind es nicht wirklich Wert darüber zu streiten, sei froh dass es nicht mehr ist.

Gruß

fordfuchs

Dass man es nicht mehr sieht, heißt nicht, dass es fachgerecht gemacht wurde... Da kannst Du ja auch selber drüber gespachtelt und mit der Sprühdose lackiert haben. Das sieht man (erstmal) auch nicht mehr und beim nächsten Unfall "reparierst" Du denn wieder auf Kosten der Versicherung auf diese Weise. Darum will der Gutachter das nochmal sehen und prüfen ob fachgerecht repariert wurde.

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