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Auffahrunfall durch Radfahrer - dessen Haftpflicht sieht Teilschuld durch "Betriebsgefahr" des PKW

Themenstarteram 20. November 2018 um 20:50

Hallo Gemeinde,

ich habe mich jetzt schon ein wenig im Netz belesen, finde aber dennoch immer auch gegensätzliche Argumentationen.

Meiner Freundin ist vor ein paar Wochen ein Radler aus Unachtsamkeit hinten auf den Firmenwagen gefahren. Hat wohl gepennt. Schuldfrage geklärt. Meine Freundin hätte den Unfall nur vermeiden können, indem sie zu diesem Zeitpunkt nicht an diesem Ort gewesen wäre.

Dessen private Haftpflicht beruft sich nun auf die allgemeine Betriebsgefahr, die von einem Auto ausgeht und mindert die zu regulierende Schadenssumme von 2000,- € um 40%.

Ist das tatsächlich auch bei faktischer Alleinschuld des Radlers so üblich? Auch habe ich bei einer nachvollziehbaren Mitschuld des PKW-Fahrers noch keinen Bericht über einen so hohen Abzug von der Schadenssumme gelesen.

Ich persönlich würde den Wagen so lassen. Man sieht eh kaum etwas. Ein kleiner Knick im Stoßfänger und eine winzige Delle, versteckt unter dem Kennzeichen. Das Blut des Radlers ging rückstandsfrei wegzuwischen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Armani-Biker71 schrieb am 27. November 2018 um 19:09:24 Uhr:

Gruß vom Armani-Biker, der in 30 Jahren mit dem Rad auf die Arbeit noch nie einen Radfahrer gesehen hat, der einen Autofahrer gefährdet hat;

Na, dann bist Du doch das beste Beispiel dafür, wie blind manche Radfahrer unterwegs sind... :D

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Themenstarteram 21. November 2018 um 9:43

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 21. November 2018 um 10:33:02 Uhr:

Dennoch hat deine Freundin keine eigenen Ansprüche gegen den Unfallgegner.

Leute... wo bitte habe ich behauptet, sie hätte Ansprüche gegen den Radler? WENN ÜBERHAUPT, dann hätte sie ggf. Ansprüche gegenüber ihrem Chef, der ggf. für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich ist.

a) die Mithaftung aus der Betriebsgefahr liegt bei einem PKW im Bereich 20-25%

b) es gibt Urteile, die bei einem eindeutigen Alleinverschulden des Fahrradfahrers die Haftung aus der Betriebsgefahr verneinen

Wem gehört eigentlich das Fahrzeug? Dem Arbeitgeber/Firma oder handelt es sich um ein Leasingfahrzeug?

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 21. November 2018 um 10:33:02 Uhr:

Dennoch hat deine Freundin keine eigenen Ansprüche gegen den Unfallgegner.

Das Böse hier ist natürlich, dass die Versicherung mit ihrer völlig irren Ansicht durchkommen wird wenn ihr Chef dagegen nicht vorgeht.

Genau so sehe ich das aber auch! Das ist wie wegsehen und sich nicht einmischen!. Wenn eine Versicherung meint so vorgehen zu müssen, dann würde ich das auch nicht tolerieren und eine Betriebsgefahr verneinen. Wenn das Schule macht und die damit durchkommen, versuchen Sie es beim nächsten wieder und wieder und wieder. Letztlich war sie doch für den Fahrradfahrer ein stehendes Hindernis. Wie ein parkendes Auto. Wäre er darauf gefahren, hätte er doch auch die Alleinschuld. Oder gibt es auch eine Betriebsgefahr, wenn man sein Auto irgendwo vorschriftsmäßig parkt?

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 21. November 2018 um 00:01:53 Uhr:

Meine Freundin ist innerorts mit dem Wagen unterwegs gewesen, hat den Radler in einer Tempo 30-Zone irgendwann ganz normal überholt und mußte nach vielleicht 50 Metern am stehenden Verkehr bremsen. Das scheint der Radfahrer wohl nicht mitbekommen, hat erst behauptet, er wäre überholt und ausgebremst worden. Die örtlichen Gegebenheiten haben aber dann doch etwas anderes ergeben.

Es ist sicher der eigene Kontrollzwang, der meine Freundin so umtriebig sein läßt. Es ist weder ihr Fahrzeug, noch soll sie die Differenz zahlen. Dem Chef ist's egal, der kümmert sich nicht um die paar Euro Abzug. Aber meine Freundin will das so nicht hinnehmen und Kampfgeist beweisen. :D

Naja, wenn ich mir den Hergang so anschaue, hinkt der Vergleich mit einem geparkten FZG mal ganz gewaltig.

Mag sein, dass die Schilderung Deiner Freundin korrekt ist, kann theoretisch aber auch sein, dass das subjektive Empfinden des Radfahrers korrekt ist - ganz ehrlich, welcher Laie kann den normalerweise schon verlässlich Entfernungen abschätzen - insbesondere wenn man gerade dabei ist, ein anderes FZG zu überholen usw.

Also ob 40 % zu halten sind, ist ggfls. fragwürdig, aber das Sie aus dem Unfallhergang 100% erhält halte ich für ÄUSSERST fragwürdig....

Im Zweifelsfall sind wir halt bei PKW gg. Fahrrad und wenn der PKW nicht gerade wie oben verglichen ordnungsgemäß geparkt war, wird das schon schwierig, die normale Betriebsgefahr in den Hintergrund treten zu lassen.

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 21. November 2018 um 16:29:15 Uhr:

 

Naja, wenn ich mir den Hergang so anschaue, hinkt der Vergleich mit einem geparkten FZG mal ganz gewaltig.

Mag sein, dass die Schilderung Deiner Freundin korrekt ist, kann theoretisch aber auch sein, dass das subjektive Empfinden des Radfahrers korrekt ist - ganz ehrlich, welcher Laie kann den normalerweise schon verlässlich Entfernungen abschätzen - insbesondere wenn man gerade dabei ist, ein anderes FZG zu überholen usw.

...

Wollte das hier erst nicht schreiben, weil etwas OT, aber jetzt wo Du es ansprichts:

Mein täglicher Arbeitsweg mit dem Rad geht durch eine 30km/h Zone und ich werde dort häufig von PKW überholt und an der nächsten rechts-vor-links Kreuzung ausgebremst, teilweise sogar geschnitten. Es ist auch schon vorgekommen das PKW und Rad dann nebeneinander an der Kreuzung standen. Dabei liegt meine Fahrgeschwindigkeit mit dem Rad bereits bei 30km/h.

Daher meine Bitte: Überlegt es euch als Autofahrer gut, ob und wie ihr einen Radfahrer in einer 30er Zone überholt. Viele Radler sind schneller, als ihr meint und es ist für diese aüsserst ärgerlich hinter einem Auto, welches einen gerade überholt hat, bremsen zu müssen.

... auch mal die Gegenperspektive durchdenken. ;)

Ähnliches wie der TE schildert ist mir vor 18 Jahren bei einem Autounfall passiert: Ich musste verkehrsbedingt anhalten und hatte aber selbst etwas gepennt. Mein Polo 86C, außer breiten Rädern und fetter Tieferlegung ohne jegliche Assistenten :D, kam mit pfeifenden Rädern ca. 5 cm vor dem Vordermann zu stehen. Als ich gerade dachte, ich hätte Glück gehabt, schlug mein Hintermann in mein Auto ein. Ich stand noch auf der Bremse, mein Vordermann war nach meiner Vollbremsung ein Stück vorgerollt.

Nach dem Aufprall meines Hintermanns war das Auto einige Zentimeter kürzer. Die gegnerische Versicherung teilte mir bei der ersten Kontaktaufnahme mit, dass ich mit einer Teilschuld zu rechnen habe, weil „ich durch meine Gefahrenbremsung den Sicherheitsabstand nach hinten verkürzt habe.“

Ich bat den Sachbearbeiter lediglich, über seine kühne These nochmal nachzudenken, ansonsten müßten sie neben dem von mir auserwählten Gutachter auch noch den Rechtsbeistand bezahlen. Letztlich wurde alles laut Gutachten innerhalb kürzester Zeit bezahlt.

Im hier konkret geschilderten Fall halte ich es für schwer, einen Rat zu geben. Als Dienstwagenfahrer kann ich bestimmte Dinge nachvollziehen, aber wenn mein Chef es für nicht wichtig genug hält, dann wird es auch für mich argumentativ schwer, dagegenzuhalten. Das Argument, man möchte ja immer mit einem gepflegten Auto herumfahren, gälte für mich hauptsächlich bei einem eigenen. Sicherlich gehe ich auch pfleglich mit dem mir überlassenen Fahrzeug um, doch auch „mein Dienstwagen“ hat einen unreparierten Heckschaden, den eine Kollegin verursachte, als sie dem Dauerton des Parkpiepsers keine größere Bedeutung beimaß. :D Ich kann damit leben, davon geht meine Welt nicht unter.

All diese Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflicht kostet ja auch Zeit und Energie. Aus Spaß an der Sache würde ich möglicherweise auch versuchen, aus der Gefährdungshaftung herauszukommen, aber zum Äußersten würde ich nicht gehen. 40% halte ich aber ebenfalls für deutlich zu hoch.

Hat deine Freundin durch den Aufprall nicht eine immense HWS-Distorsion erlitten? Dann hat sie eigene Ansprüche :D

Spaß beiseite: Wenn es dem Chef egal ist, wird da wenig passieren. Interessant wird es aber, wenn der Radfahrer die Quote mitbekommt und jetzt 40% seines erlittenen Schadens an Rad und Körper bei dem KH-Versicherer des Fahrzeuges geltend macht...

Themenstarteram 22. November 2018 um 22:54

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 21. November 2018 um 20:10:34 Uhr:

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 21. November 2018 um 16:29:15 Uhr:

 

Naja, wenn ich mir den Hergang so anschaue, hinkt der Vergleich mit einem geparkten FZG mal ganz gewaltig.

Mag sein, dass die Schilderung Deiner Freundin korrekt ist, kann theoretisch aber auch sein, dass das subjektive Empfinden des Radfahrers korrekt ist - ganz ehrlich, welcher Laie kann den normalerweise schon verlässlich Entfernungen abschätzen - insbesondere wenn man gerade dabei ist, ein anderes FZG zu überholen usw.

...

Wollte das hier erst nicht schreiben, weil etwas OT, aber jetzt wo Du es ansprichts:

Mein täglicher Arbeitsweg mit dem Rad geht durch eine 30km/h Zone und ich werde dort häufig von PKW überholt und an der nächsten rechts-vor-links Kreuzung ausgebremst, teilweise sogar geschnitten. Es ist auch schon vorgekommen das PKW und Rad dann nebeneinander an der Kreuzung standen. Dabei liegt meine Fahrgeschwindigkeit mit dem Rad bereits bei 30km/h.

Daher meine Bitte: Überlegt es euch als Autofahrer gut, ob und wie ihr einen Radfahrer in einer 30er Zone überholt. Viele Radler sind schneller, als ihr meint und es ist für diese aüsserst ärgerlich hinter einem Auto, welches einen gerade überholt hat, bremsen zu müssen.

Es geht nicht drum, was meine Freundin denkt oder schätzt. Die Polizei hat ja alles aufgenommen und der Radler hat ja auch gesagt, er hätte nicht aufgepaßt. Erst später hat er dann bei seiner Versicherung wohl angegeben, ausgebremst worden zu sein. Die Entfernungen vor Ort sprechen aber eine eindeutige Sprache.

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 22. November 2018 um 23:54:46 Uhr:

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 21. November 2018 um 20:10:34 Uhr:

 

Wollte das hier erst nicht schreiben, weil etwas OT, aber jetzt wo Du es ansprichts:

Mein täglicher Arbeitsweg mit dem Rad geht durch eine 30km/h Zone und ich werde dort häufig von PKW überholt und an der nächsten rechts-vor-links Kreuzung ausgebremst, teilweise sogar geschnitten. Es ist auch schon vorgekommen das PKW und Rad dann nebeneinander an der Kreuzung standen. Dabei liegt meine Fahrgeschwindigkeit mit dem Rad bereits bei 30km/h.

Daher meine Bitte: Überlegt es euch als Autofahrer gut, ob und wie ihr einen Radfahrer in einer 30er Zone überholt. Viele Radler sind schneller, als ihr meint und es ist für diese aüsserst ärgerlich hinter einem Auto, welches einen gerade überholt hat, bremsen zu müssen.

Es geht nicht drum, was meine Freundin denkt oder schätzt. Die Polizei hat ja alles aufgenommen und der Radler hat ja auch gesagt, er hätte nicht aufgepaßt. Erst später hat er dann bei seiner Versicherung wohl angegeben, ausgebremst worden zu sein. Die Entfernungen vor Ort sprechen aber eine eindeutige Sprache.

Es wird wohl daran liegen, was der Radfahrer bei der Versicherung angegeben hat. Die Versicherung kalkulierte mit 20% Betriebsgefahr und 20% Teilschuld und schon ergeben sich die 40% Selbstbeteiligung.

Wie manchmal Autofahrer die Radfahrer gefährlich überholen kenne ich nur zu gut. Auch mit der Vergabe von Teilschuld haben die Versicherungen kein Problem, wenn dies einigermaßen nachvollziehbar ist. Da habe ich schon selbst gestaunt, eines Falles, im Familienkreis und das die Versicherung damit auch durchgekommen ist.

Beste Grüße

Powercruiser

Bei mir ist mal ein Radfahrer durch die Heckscheibe beim parkenden Auto, nachdem er sich mit einem anderen Radler nicht einig über den Radweg war ... glücklicherweise hatten beide Radfahrer eine Privathaftpflicht, aber was die Versicherungen für ein Programm abgespielt haben:mad:, ich sollte irgendwelche Fotos machen, von jedem Radfahrer anteilig meine Forderungen einziehen und eigentlich hätte ich ja auch Schuld, warum musste ich überhaupt auf dem ordnungsgemäßen Parkplatz zur Zeit x parken...:D

Kurz um, alles zum Anwalt gegeben und auf die Entschädigungssumme gewartet, die dann auch plötzlich recht zügig kam, das "alleine" einzufordern wurde mir echt zu blöd...:p

Bei der Erstberatung beim Anwalt, sagte er mir aber auch, schon mal gute Karten, dass das Auto parkte, im fließenden Verkehr schwingt die Haftpflicht der radler wohl ganz schnell die Teilschuldkeule egal wie dämlich sich der Radler angestellt hat, das mutiert dann wohl recht häufig zur echten Aufgabe für so einen Anwalt einen aus diesem Dilemma wieder raus zu boxen...

Man kann da jedem nur raten, egal wie sehr ein Radfahrer im Unrecht ist, legt es nicht drauf an, gibt nur unnötig Stress und wie geschrieben eine Teilschuld hat man ganz schnell an der Backe.

40% ist schon steil, aber 25% liegen allemal drin. Wenn aber der Radler Ansprüche aus der Betriebsgefahr stellt, steigt der SFR nicht, weil Haftung aus Betriebsgefahr bedeutet kein Verschulden.

Dass die SF Klasse nicht angetastst wird wäre mir neu.

Ich sehe hier keine Mithaftung aus Betriebsgefahr.

Aus einem Urteil des OLG Saarbrücken (4 U 59/13):

Die Gefährdungshaftung tritt jedoch gegenüber dem Mitverschulden des Klägers vollständig zurück.

Gemäß § 9 StVG findet die Vorschrift des § 254 BGB Anwendung, wenn bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt hat. Hierbei folgt die Haftungsabwägung den zu § 17 Abs. 1 StVG entwickelten Rechtsgrundsätzen. Bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacherbeiträge sind alle, aber auch nur diejenigen unstreitigen oder erwiesenen Faktoren einzubeziehen, die eingetreten sind, zur Entstehung des Schadens beigetragen haben und einem der Beteiligten zuzurechnen sind (BGH NJW 2007, 506 f. Rn. 15). Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben. Hierbei kann die Abwägung zum vollständigen Ausschluss des Ersatzanspruchs führen, wenn das Verschulden des Geschädigten – wie hier – derart überwiegt, dass die vom Schädiger ausgehende Ursache völlig zurücktritt (Senat NJW 2012, 3245, 3246 m. w. Nachw.).

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 23. November 2018 um 16:14:18 Uhr:

40% ist schon steil, aber 25% liegen allemal drin. Wenn aber der Radler Ansprüche aus der Betriebsgefahr stellt, steigt der SFR nicht, weil Haftung aus Betriebsgefahr bedeutet kein Verschulden.

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