Auffahrunfall auf der Autobahn
Hallo zusammen,
mir ist was (wie mir scheint) sehr seltenes passiert.
am 14.10 auf der A24 um 19:20 bin ich dem vorrausfahrenden PKW ca.. 80km/h
mit genügend Sicherheitsabstand hinter her gefahren.
Auf einmal gehen bei dem die Rückfahrscheinwerfer an und der legt ne Vollbremsung hin.
Bis ich realisiert hatte dass der wohl über sein Getriebe eine Vollbremsung veranstaltete
war mein Sicherheitsabstand nicht mehr groß genug und ich bin ihm hinten drauf gefahren.
Ich kann mir das nur so erklären das er wohl an seine Automatik rumgespielt haben muss,
und über den Rückwärtsgang eine Vollbremsung gemacht hat. ( Nissan Maxima BJ 2002 )
Da mir meine eigene Versicherung nicht wirklich glaubt das so etwas überhaupt möglich ist,
und der Fahrer jetzt behauptet er habe nicht gebremst,
hängt jetzt alles von dem Gutachter ab den die Versicherung beauftragt hat.
Ich habe da ein sehr ungutes Gefühl da man selten finden kann was man für unwahrscheinlich hält.
Suche daher Autofahrer/innen denen so etwas oder ähnliches auch schon mal passiert ist.
Danke für Eure Hilfe
Ralf
60 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Nordeos
Warum sollen sich durch "komische Farben" längere Reaktionszeiten ergeben.
Wenn vor einem auf der Autobahn etwas passiert, daß man nicht kennt und nicht in das natürliche Denkmuster passt, sollte man entsprechend reagieren. Gas wegnehmen bzw. bremsen ist dann sicherlich ein probates Mittel.Kenn ich nicht, reagier ich nicht, gibt es nicht.
Gegenargument: Gerade weil ich diese Situation schon häufiger erlebt habe und sie sich wiederholt als gefahrlos herausgestellt hat (defekter Schalter für die Rückfahrlichter), erzeugt dieser Anblick bei mir zwar Aufmerksamkeit, aber keine sofortige Vollbremsung.
Nachvollziehbar, oder?
Hinzu kommt:
M.E. ist es bei aktuellen Fahrzeugen unmöglich, während einer Autobahnfahrt den Rückwärtsgang einzulegen. Deshalb lässt der Anblick von leuchtenden Rückfahrlichtern während der Fahrt eher auf einen technischen Defekt in der Beleuchtungsanlage als auf ein blockierendes Getriebe schliessen.
Wobei in diesem Falle durch die Reifen zusätzlich erhebliche Rauchschwaden erzeugt werden müssten...😉
eine Vollbremsung setzt voraus, dass alle Räder gebremst werden. Wenn das Getriebe blockiert werden aber nur die Antriebsräder gebremst und würden (trotz ABS) blockieren. Und nach einem technischen Defekt wäre ein Weiterfahrt nicht mehr möglich gewesen.
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Gegenargument: Gerade weil ich diese Situation schon häufiger erlebt habe und sie sich wiederholt als gefahrlos herausgestellt hat (defekter Schalter für die Rückfahrlichter), erzeugt dieser Anblick bei mir zwar Aufmerksamkeit, aber keine sofortige Vollbremsung.
Nachvollziehbar, oder?Hinzu kommt:
M.E. ist es bei aktuellen Fahrzeugen unmöglich, während einer Autobahnfahrt den Rückwärtsgang einzulegen. Deshalb lässt der Anblick von leuchtenden Rückfahrlichtern während der Fahrt eher auf einen technischen Defekt in der Beleuchtungsanlage als auf ein blockierendes Getriebe schliessen.
Wobei in diesem Falle durch die Reifen zusätzlich erhebliche Rauchschwaden erzeugt werden müssten...😉
Gegenargument:
Gerade weil du das schon öfters erlebt hast, passt es ja in dein Denkmuster.
Meine Stellungnahme bezog sich auf Unbekanntes.
Nie habe ich von einer nötigen Vollbremsung geschrieben.
" Gas wegnehmen bzw. bremsen " habe ich geschrieben.
Wie auch immer, zu erhöhter Aufmerksamkeit führen aufleuchtende Rückleuchter ja auch bei dir.
Sollte sich der Abstand zum Vordermann in dieser Phase verringern, wirt du doch sicher auch Bremsen, mehr oder weniger stark.
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
(defekter Schalter für die Rückfahrlichter), erzeugt dieser Anblick bei mir zwar Aufmerksamkeit, aber keine sofortige Vollbremsung.
Nachvollziehbar, oder?
Wenn du bei 80km/h 40m Abstand einhältst, reicht es auch völlig aus, wenn dieser Anblick bei dir sofort eine mittelstarke Teilbremsung (~50-60% des Machbaren) auslöst, um dahinter noch stehen bleiben zu können.😉
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Um auf eine Verringerung des Sicherheitsabstandes reagieren zu können, benötigt man ein Signal. Dieses Signal besteht i.A. aus Bremslichtern.
Wenn die Bremsleuchten angehen, hat sich noch nix verringert.
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Leuchten die Bremslichter jedoch nicht bzw. zu spät, bleibt dieses Signal aus und das Gehirn muss zunächst eine Abstandsverringerung registrieren.
Richtig.
Und 1 s nach Vollbremsbeginn des Vordermanns, als dieser seinen Hintern gen Himmel reckt, hat sich der Abstand bereits um 1 PKW-Länge und somit um 10% vom Ausgangswert 1/2-Tacho reduziert. Btw: Der Vordermann hat jetzt bereits nur noch eine Geschwindigkeit von ~50km/h!
Wenn du jetzt (erst) sofort reagierst, kannst du mit einer Vollbremsung immer noch dahinter stehen bleiben.
Dabei ist noch ausser Acht geblieben, dass du ja durchaus (s.o.) schon mal in Reaktion auf das Aufleuchten der grellen, weißen Lichter Gas hättest wegnehmen und auch vorsorglich schon mal anbremsen können.
😉
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Abstandsverstoß dürfte (Richtigkeit der Aussagen des TE unterstellt) nicht vorliegen:
zugebilligte Reaktionszeit ist 1s, bleiben 0,8s "Reserve"
bei Funktion der Bremsleuchten kein Problem, Aufleuchten=Reaktionsaufforderung->Bremsen, idR erst Betriebsbremsung, bei Erkennen der (starken) Abstandsverkürzung dann Vollbremsung. Der Zeitverlust während der Betriebsbremsung wird durch die "Reserve" kompensiert.
Ohne Bremsleuchten fehlt die Reaktionsaufforderung zunächst, Reaktion _kann_ nur auf die Abstandsverkürzung hin erfolgen. Da die Reaktionszeit mit 1s gleich bleibt, stehen für die Erkennng der Abstandsverkürzung 0,8s. In dieser Zeit hat sich der Abstand um ca. 6m verkürzt (_nach_ Ablauf von 0,8s!) dann muß(!) unmittelbar mit Vollbremsung reagiert werden, da keine Reserve mehr vorhanden.
Stellt sich die Frage, ob diese Verkürzung erkennbar war:
Abstand 40m verkürzt sich auf ca. 34m also um ca. 15%, Heck des vorausfahrenden wird in 0,8s um eben diese 15% , also etwa 20cm "breiter" (vgl. Strahlensatz!). Dies innerhalb von 0,8s auf eine Entfernung von etwa 35-40m zu erkennen UND als Vollbremsung zu interpretieren um dann - während der Reaktionszeit - auszuwählen zwischen Teil- oder Vollbremsung oder Ausweichen (3-fach-Auswahl) und das Auswahlergebnis umzusetzen halte ich für nur schwer möglich.
Ergo wäre dem TE keine Abstandsunterschreitung vorzuwerfen. Andererseits soll es schon Richter gegeben haben, die das Aufleuchten der RFL als Reaktionsaufforderung verstehen. -> wenn RS, dann RA
Mögliche Erklärung für Aufleuchten RFL:
1. RFL-Schalterdefekt ("Wackel" am Schalter, evtl. zufälliges Aufleuchten beim Bremsen -> RFL und BL _gleichzeitig_)
2. Masseschluß (RFL leuchten hell, BL "funzelt"😉
3. Verdrahtungsfehler (Kabel zum BL irrtümlich oder gewollt auf RFL gelegt)
4. RFL über Zusatzschalter gewollt schaltbar gemacht
Keine Erklärung:
Verschalten - hätte zur Zerstörung des Getriebes geführt -> Weiterfahrt unmöglich
mögliches Vorgehen:
- Vorwurf Abstandsverstoß durch unfallanalytisches Gutachten entkräften
- techn. Untersuchung des gegn. Fahrzeuges durch SV, ggfs. im selbständigen Beweisverfahren
- zu allererst zum RA
- alles nur sinnvoll, wen RS besteht, da erhebliches Kostenrisiko
Der guten Ordnung sei auch gesagt, dass Polizisten und Versicherungen jeden Tag unglaublichste Geschichten hören.
Was es schwer macht die eine wahre Aussage unter 1.000 Schutzbehauptungen herauszufiltern. 😉
@madcruiser
ob die Aussagen des TE wahr sind oder nicht, kann er nur selbst beurteilen - und sein Handeln am Ergebnis dieser Beurteilung ausrichten.
Sind sie unwahr, bekommt er es ggfs. kostenpflichtig schwarz auf weiß...
Zitat:
Original geschrieben von ATJ
halte ich für nur schwer möglich.
Demnach nicht ausgeschlossen.
Zumindest diskutabel also.
Zitat:
Andererseits soll es schon Richter gegeben haben, die das Aufleuchten der RFL als Reaktionsaufforderung verstehen.
Ja, soll es. Warum auch nicht. Immerhin hat der TE das für das Einlegen eines Rückwärtsganges gehalten.
Wenn dem so wäre, lag ein Langsamerwerden als Erwartungshaltung wohl auch nah.
Zitat:
Sind sie unwahr, bekommt er es ggfs. kostenpflichtig schwarz auf weiß...
Ja. Nach allgem. Tenor schon mal nicht gut angekommen:
Zitat:
Keine Erklärung:
Verschalten - hätte zur Zerstörung des Getriebes geführt -> Weiterfahrt unmöglich
Zitat:
erhebliches Kostenrisiko
Nicht zu vergessen: TE hat die Nachweispflicht!
Nicht zu vergessen: Die Polizei hat nix Ungewöhnliches festgestellt.
Die dürften nach der Schilderung des TE ihr Augenmerk ja wohl auf BL und RFL gerichtet haben.
Zitat:
Ja, soll es. Warum auch nicht. Immerhin hat der TE das für das Einlegen eines Rückwärtsganges gehalten.
Selbst dann müßte dem TE eine (deutlich) verlängerte Reaktionsdauer zugebilligt werden - RFL auf BAB sind ohne Zweifel nichts, womit der Normalfahrer rechnen muß - auch der Idealfahrer tut das nicht
Überraschung -> Verarbeiten (RFL -> geht nicht -> Getriebe blockiert -> Vordermann wird langsamer -> BREMSEN!) ->Reagieren
Das alles dauert sicher mehr als 1s...aber vor Gericht und auf hoher See...
RFL!
RFL?
Der Hintern geht hoch!
Der Hintern geht hoch?
Mensch, der wird langsamer!
Mensch, was wird der langsam!!!
Da hilft nur eins!!!
.
.
.
.
Puuuh!
Nochmal Glück gehabt!
Wie gut, dass ich immer so aufmerksam bin und auch immer den 1/2-Tacho-Sicherheitsabstand einhalte.
Der bietet einem wenigstens Reserven, wenn´s mal drauf ankommt.
Nicht wie der 1/4-Tacho-"Gefährdungsabstand", der nix verzeiht und dessen Unterschreitung erst bußgeldbewährt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
RFL!
RFL?Der Hintern geht hoch!
Der Hintern geht hoch?Mensch, der wird langsamer!
Mensch, was wird der langsam!!!
Und für diese Gedankenkaskade willst Du - inkl. Schrecksekunde und optischer Wahrnehmung/Verarbeitung des kleiner werdenden Abstandes - weniger als 1,8 Sekunden benötigen?
Hoffnungsloser Optimist!😉
Nochmal für Dich zur Erinnerung: Nach 1,8 Sekunden muss eine
Vollbremsungeingeleitet werden.
Mehr Zeit gibt's nicht!😉
Zitat:
Wie gut, dass ich immer so aufmerksam bin und auch immer den 1/2-Tacho-Sicherheitsabstand einhalte.
Der bietet einem wenigstens Reserven, wenn´s mal drauf ankommt.
In diesem Fall leider nicht, wie Du weiter oben selbst gesehen haben solltest.
Wenn man gedanklich die aufleuchtenden RFL nicht schon vor der Fahrt mit aufleuchtenden BL gleichsetzt, muss es unweigerlich zum Auffahrunfall kommen.
Mal abgesehen davon wissen wir nicht, ob die RFL vor oder nach oder gleichzeitig mit dem Beginn der Bremsung aufleuchteten.
Zusammenfassend ist somit festzustellen:
Eine Vollbremsung über den Rückwärtsgang des Automatik- Schaltgetriebe ist aus technischer Sicht nicht darstellbar respektive unmöglich.
Ein willkürliches Bremsmanöver wird für den TE im Nachgang nicht zu beweisen sein. De facto kann er sich auch den Gang zum RA schenken. Das ist hier pure Zeit- und Geldverschwendung 😰
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Und für diese Gedankenkaskade willst Du - inkl. Schrecksekunde und optischer Wahrnehmung/Verarbeitung des kleiner werdenden Abstandes - weniger als 1,8 Sekunden benötigen?
Hoffnungsloser Optimist!😉
😁😁
Ja. Vielleicht...
Aber: Man kann schneller denken als lesen.
Und: Wenn der TE mit 20, wie er sagt, aufgefahren ist, und anfangs einen Abstand von 40 m einhielt, hatte er es schon mal in 1,9s geschafft, fast jedenfalls, es fehlten lächerliche 1,9m.
Viiiieeeel länger scheint sowas also nicht zu dauern.
😁😉
Zitat:
Original geschrieben von Nordeos
Warum sollen sich durch "komische Farben" längere Reaktionszeiten ergeben.
Wenn vor einem auf der Autobahn etwas passiert, daß man nicht kennt und nicht in das natürliche Denkmuster passt, sollte man entsprechend reagieren. Gas wegnehmen bzw. bremsen ist dann sicherlich ein probates Mittel.
Das ist grundsätzlich richtig, aber dazu muss - einfach ausgedrückt - dem Fahrzeugführer ersteinmal in sein Bewusstsein sickern, dass er bremsen muss.
Beispiel:
Mein Vordermann bremst und dadurch leuchten die Bremslichter auf. Dieses Situation ist so bekannt, dass man praktisch automatisch bremst bzw. seine Aufmerksamkeit auf den Vordermann erhöht, um - falls nötig - ebenfalls zu bremsen.
Gleiches gilt auch dann, wenn die Warnblinker eingeschaltet werden.
Jetzt kommt es aber zu einer Situation, die eben nicht schon in Fleisch und Blut übergegangen ist. Der Hinterherfahrende meint, dass die Rückfahrscheinwerfer aufleuchten (ob sie es tatsächlich tun, kann dahingestellt sein).
Jetzt beginnt der Reaktionsprozess auf diese Information wie folgt:
a) Rückfahrscheinwerfer -> auf der BAB? Kann doch nicht sein.
b) Scheibenkleister, der Typ bremst ja! -> Ich muss auch dringenst bremsen
Und jetzt beginnt erst die Umsetzung. Und die Zeit, die für a) vergeht, ist die Reaktionsverlängerung in Verbindung mit einer geringen zusätzlichen Zeit, die vergeht, damit der Hinterherfahrende erkennt, dass das vordere Fahrzeuzg tatsächlich langsamer wird.
Und wenn wir jetzt von einer (verzögerungsfreien) Reaktions- und Umsetzzeit von 1,0 s ausgehen, dann kann diese Zeit um 0,5 s verlängert werden, weil a) dazukommt. Und dann knallt's halt... Und das sogar ohne Fehlreaktion oder unterschrittenem Sicherheitsabstand.
Aus der Verantwortung kann sich der TE nicht stehlen, das habe ich vorher bereits geschrieben, eine Teilschuld (vielleicht sogar bis zur Höhe 100%) wird er sich anrechnen lassen müssen, aber der Gang zum Anwalt ist nicht aussichtslos.
Und immer noch unbeantwortet ist die Frage wieso der ältere Herr geremst hat. Wollte es sich die Rehe auf dem Feld nebenan ansehen?
Grüße
Andreas