Auffahrunfall auf der Autobahn
Hallo zusammen,
mir ist was (wie mir scheint) sehr seltenes passiert.
am 14.10 auf der A24 um 19:20 bin ich dem vorrausfahrenden PKW ca.. 80km/h
mit genügend Sicherheitsabstand hinter her gefahren.
Auf einmal gehen bei dem die Rückfahrscheinwerfer an und der legt ne Vollbremsung hin.
Bis ich realisiert hatte dass der wohl über sein Getriebe eine Vollbremsung veranstaltete
war mein Sicherheitsabstand nicht mehr groß genug und ich bin ihm hinten drauf gefahren.
Ich kann mir das nur so erklären das er wohl an seine Automatik rumgespielt haben muss,
und über den Rückwärtsgang eine Vollbremsung gemacht hat. ( Nissan Maxima BJ 2002 )
Da mir meine eigene Versicherung nicht wirklich glaubt das so etwas überhaupt möglich ist,
und der Fahrer jetzt behauptet er habe nicht gebremst,
hängt jetzt alles von dem Gutachter ab den die Versicherung beauftragt hat.
Ich habe da ein sehr ungutes Gefühl da man selten finden kann was man für unwahrscheinlich hält.
Suche daher Autofahrer/innen denen so etwas oder ähnliches auch schon mal passiert ist.
Danke für Eure Hilfe
Ralf
60 Antworten
Bei 80 km/h, gleichem Bremsweg hast Du ~ 1,8 Sekunden, dann ist Dein Sicherheitsabstand von 40 Metern verbraucht.
Grundsätzlich ist vermutlich den meisten vollkommen unerklärlich warum ein älterer Herr auf einer freien Autobahn eine grundlose Vollbremsung hinlegen sollte.
Wobei es längst auch 70-jährige Dealerinnen und Bankräuber gibt.
Zitat:
Von der Theorie her, sollte nicht allzuviel vom Maximagetriebe übrig geblieben sein wenn der Rückwärtsgang in die ungebremst in die Gegenrichtung laufende Zahnräder einrückt...
Vollkommen richtig.
Es ist technisch nicht möglich während der Fahrt in den Rückwärtsgang zu schalten.
Nicht einmal bei einer niedrigen Geschwindigkeit ist dies möglich.
Es handelt sich hierbei um zwei sich gegeneinander drehende Zahnräder. (muss so sein um die Drehrichtung zu ändern).
Das Getriebe würde sich bei einem solchen Versuch regelrecht "atomisieren". Die Ansteuerung der Rückfahrscheinwerfer erfolgt elektrisch über einen Schaltkontakt.
Grüßle
Grove also an deiner Stelle würde ich echt jede noch so absurde idee und theorie prüfen, weil so wie du uns den Fall geschildert hast, wirkt er doch relativ unnormal.
deshalb alles prüfen, gemäß der Devise meines Lehrmeisters " geht nicht gibt es nicht und deshalb erst alles prüfen "
Somit kann ja noch sein, dass ein elektronisch Defekt ( Kabelbruch, Korosionsstelle etc) dazu geführt hat, das mit Bremslicht das Rückfahrlicht angeht bzw nur das Rückfahrlicht.
Habe sowas gelegentlich bei älteren halb schrotreifen Autos gesehen, dass beispielsweise der Blinker dauerleuchtet wenn gebremst wird.
Sollte dies der Fall sein, erklären weshalb der Maxima weiterfahren konnte, nach dem er wundersamer Weise in den Rückwärtsgang geschhaltet hat.
Aber wie gesagt, reine Spekulation ohne genug Details zu kennen .
Grüße
Flo
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ein elektrischer "Fähler" ist durchaus denkbar und würde das aufleuchten der Rückfahrscheinwerfer real auch durchaus erklären.
Aber hierdurch erfährt der Nissan Maxima mit Sicherheit keine negative Beschleunigung.
Aber vielleicht hat der ältere Herr ja auch gedacht das "R" auf der Schaltkulisse steht für "Rallye" (nicht für Rückwärtsgang) und wollte noch einmal richtig beschleunigen um sich groove_hh vom Hals zu schaffen 😉
Zitat:
Original geschrieben von groove_hh
habe nur zu den normalen Rückleuchten auf einmal die Rückfahrscheinwerfer aufleuchten gesehen
und bis ich dann geschnallt hatte das der eine Vollbremsung macht, war es zu spät.
Ich meinte eher die Zeitpunkte vor/nach dem Unfall. Normalerweise ist es bei Automatikgetrieben erforderlich, die Bremse zu betätigen, um den Automatikwählhebel in die Parkposition zu bringen.
Spätestens kurz vor dem Aussteigen Deines Unfallgegners hättest Du also - bei intakten und korrekt angeschlossenen Bremslichtern - "rot" sehen müssen.
An einen Verschalter mit dem Automatikwählhebel kann/mag ich nicht so recht glauben, da es - selbst wenn die mechanische Sperre des Hebels versagt - eher den Wandler zerbröselt als dass das Fahrzeug eine Vollbremsung hinlegt. Diesen Geruch des verbrannten Wandlers hätte man in jedem Fall sofort gerochen und ein "gesittetes" Wegfahren von der Unfallstelle wäre meiner Meinung nach unmöglich gewesen.
Ein zu früh auslösender bzw. defekter Schalter in der Automatikkulisse könnte zwar die Rückfahrlichter eingeschaltet haben aber das erklärt nicht die Verzögerung des Maximas ohne Bremslichter.
Wenn also folgende Kombination eintritt, könnte Deine Beschreibung passen:
a) Beide Bremslichter sind defekt.
b) Der Fahrer macht (aus welchem Grund auch immer) eine Vollbremsung. Hierbei nimmt er (weil er es als älterer Herr so gewohnt ist?) die Fahrstufe D heraus und wählt N. Durch die negative Beschleunigung des Bremsens rutscht er allerdings etwas über N hinaus und landet fast in R. Die Wählhebelsperre funktioniert zwar, aber die Rückfahrlichter werden bereits eingeschaltet...
Das alles ist und bleibt hypothetisch, aber vielleicht eröffnen sich so ja neue Perspektiven, die Dich evtl. entlasten könnten.
Bei 80 km/h kann man relativ problemlos das Getriebe von D auf Fahrstufe 2 reinknallen.
Mit etwas Verzögerung wird der Wagen dann herunterschalten.
Was aber keine Vollbremsung erklärt.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
"Fähler"
😁
... pröööfen se sich!
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Das Getriebe würde sich bei einem solchen Versuch regelrecht "atomisieren".
Völlig richtig.
Und weil das alles auch gaaanz flugs geschehen würde, wäre auch die Verzögerung praktisch ~0.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Bei 80 km/h, gleichem Bremsweg hast Du ~ 1,8 Sekunden, dann ist Dein Sicherheitsabstand von 40 Metern verbraucht.
Und in der Zeit hätte sich - wenn der Hintere bloß mehr oder minder interessiert zuschaut - bei einer Vollbremsung des Vordermanns der Abstand der beiden Fahrzeuge bereits um ~13m !!! verringert.
Wer das - bei 80 und einem gebotenen Abstand von 40m - selbst ohne Bremslichter des Vordermanns nicht rechtzeitig rafft, braucht dringendst eine Brille.
Abstandsunterschreitung und/oder Unaufmerksamkeit bleiben also bestehen.
Sowieso.
Pfeiffer, sätzen Se sech!
Bei 80 km/h legt man in einer Sekunde 22,2 m zurück.
In 1,8 Sekunden hat man 40 m Sicherheitsabstand verbraucht.
Ein aktuelles Auto steht bei trockener Fahrbahn und einer Gefahrenbremsung aus 80 km/h nach nur 25 bis 30 m.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
In 1,8 Sekunden hat man 40 m Sicherheitsabstand verbraucht.
Wenn der Vordermann sich nicht weiterbewegt, ja.
Bei 80 ist man, wenn man stur weiterfährt, 1,8s nach Bremsbeginn des Vordermanns da, wo dessen Heck sich zu Anfang seiner Bremsung befand, wenn man 40m Abstand anfangs zu ihm einhielt.
Wenn man dort eintrifft, ist der aber - vollbremsend - schon wieder weg, und zwar noch etwa 27m voraus. 😉
Das ist so ähnlich wie "Hase und Igel"
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Wenn der Vordermann sich nicht weiterbewegt, ja.
Vollkommen richtig beobachtet.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Bei 80 ist man, wenn man stur weiterfährt, 1,8s nach Bremsbeginn des Vordermanns da, wo dessen Heck sich zu Anfang seiner Bremsung befand, wenn man 40m Abstand anfangs zu ihm einhielt.
Korrekt.
Was wird wohl passieren wenn wir jetzt keine Vollbremsung einleiten?
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Wenn man dort eintrifft, ist der aber - vollbremsend - schon wieder weg, und zwar noch etwa 27m voraus. 😉
Nein, stimmt nicht ganz, aber ich will nicht kleinlich sein.
Einigen wir uns darauf, das er nach 27 m steht (~2,75 sec).
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Das ist so ähnlich wie "Hase und Igel"
Nein, leider nicht.
Hier wartet der Kofferaum des Igels nach ziemlich genau 67 m und bewegt sich nicht weiter - keinen mm.
Moral von der Geschicht:
Wer nach Verbrauch des Sicherheitsabstandes (egal wie viel, hier halt die empfohlenen 40 m = 1/2 Tacho) nicht mit der Vollbremsung angefangen hat,
der verbeult bei gleichem Bremsweg des Igels Kofferraum.
Was hier ja auch ganz praktisch durch den TE bewiesen wurde.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Was wird wohl passieren wenn wir jetzt keine Vollbremsung einleiten?
Tja, aber was würde passieren, wenn man jetzt eine Vollbremsung einleitet?
Eben.
Nix.
Und deshalb missfällt mir auch die Formulierung "aufgebraucht".
Beim TE war aber was passiert.
Ergo hatte er nicht den Sicherheitsabstand 1/2 Tacho eingehalten. Und wenn doch, dann hatte er - sorry TE - selbst nach 1,8 s immer noch nicht gerafft, dass sich sein Abstand zum Vordermann bis dahin bereits um 13 m verringert hatte und somit viel zu spät reagiert. Das kann er sich jetzt aussuchen.
groove_hh wird sich zwar grundsätzlich nicht aus der Verantwortung ziehen können, trotz möglicher Fehlfunktionen am Fahrzeug des Vorausfahrenden, aber mir stellt sich eine Frage, die die Haftungsquote wesentlich beeinflussen kann:
Wieso bremst der ältere Herr. Hätte der TE eventuell damit rechnen müssen, weil viel Verkehr geherrscht hat?
Es ist durchaus möglich, dass der Sicherheitsabstand korrekt eingehalten wurde und sich durch die "komischen Farben" eine deutlich höhere Reaktionszeit ergibt, immerhin handelt es sich um ein Ereignis, das eigentlich nicht in die natürlichen Denkmuster passt und jeglicher Erfahrung widerspricht. Unabhängig davon, ob tatsächlich die Bremslichter oder die Rückfahrscheinwerfer aufgeleuchtet haben.
Wenn man auf der BAB bis zum Stillstand oder nahezu zum Stillstand bremst, dann braucht man einen trifftigen Grund. Einen Mangel oder ähnliches scheint der ältere Herr ja nicht festgestellt zu haben, sonst wäre er vermutlich nicht weitergefahren oder hätte entsprechendes bei der Polizei angegeben.
Ich würde in jedem Fall einen Anwalt aufsuchen und diesem den erlebten Ablauf erzählen. Der Anwalt kann mit Sicherheit beurteilen was in Bezug auf das Fehlverhalten des älteren Herrn möglich bzw. wie dieses zu beurteilen ist.
Grüße
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von Lochimauspuff
Es ist durchaus möglich, dass der Sicherheitsabstand korrekt eingehalten wurde und sich durch die "komischen Farben" eine deutlich höhere Reaktionszeit ergibt, immerhin handelt es sich um ein Ereignis, das eigentlich nicht in die natürlichen Denkmuster passt und jeglicher Erfahrung widerspricht. Unabhängig davon, ob tatsächlich die Bremslichter oder die Rückfahrscheinwerfer aufgeleuchtet haben.
Warum sollen sich durch "komische Farben" längere Reaktionszeiten ergeben.
Wenn vor einem auf der Autobahn etwas passiert, daß man nicht kennt und nicht in das natürliche Denkmuster passt, sollte man entsprechend reagieren. Gas wegnehmen bzw. bremsen ist dann sicherlich ein probates Mittel.
Kenn ich nicht, reagier ich nicht, gibt es nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Beim TE war aber was passiert.
Ergo hatte er nicht den Sicherheitsabstand 1/2 Tacho eingehalten. Und wenn doch, dann hatte er - sorry TE - selbst nach 1,8 s immer noch nicht gerafft, dass sich sein Abstand zum Vordermann bis dahin bereits um 13 m verringert hatte und somit viel zu spät reagiert. Das kann er sich jetzt aussuchen.
Sorry, aber dieser Argumentation kann man mit gesundem Menschenverstand nicht folgen.😉
Wie kommst Du darauf, dass er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat?
Um auf eine Verringerung des Sicherheitsabstandes reagieren zu können, benötigt man ein Signal. Dieses Signal besteht i.A. aus Bremslichtern.
Selbst dann hätte der TE - die berühmte Schrecksekunde abgezogen - nur ein Zeitfenster von 0,8 Sekunden zur Verfügung, um die Vollbremsung einzuleiten. Das ist zwar nicht viel, aber ausreichend.
Leuchten die Bremslichter jedoch nicht bzw. zu spät, bleibt dieses Signal aus und das Gehirn muss zunächst eine Abstandsverringerung registrieren. Die Zeit, die dazu benötigt wird, liegt aber deutlich über den verbleibenden 0,8 Sekunden, sodass in solchen Situationen ein Auffahrunfall so gut wie vorprogrammiert ist. Obwohl der Sicherheitsabstand korrekt eingehalten wurde.
Geübte und erfahrene (Autobahn-)Fahrer erkennen Vollbremsungen bei hoher Aufmerksamkeit durch ein aufsteigendes Fahrzeugheck und schaffen eine rechtzeitige Vollbremsung, auch wenn die Bremslichter des Vordermannes nicht funktionieren. Diese Reaktion kann man aber nicht auf alle Verkehrsteilnehmer übertragen.
M.E. kann man dem TE - sofern tatsächlich keine Bremslichter aufleuchteten - absolut keinen Vorwurf machen.