Auffahrunfall auf Anhängerkupplung

Hallo Forum,
ich bin neu hier und hab zugleich einige Fragen
Ich bin einem anderen Fahrer auf die Anhängerkupplung gefahren. Problem dabei ist, währe diese nicht gewesen, hätte ich ihn nichtmal berührt.
Am Unfallort sah ich bei mir keine Beschädigung, jedoch am nächsten morgen das meine Stoßstange einen Kratzer und mein Kühlergrill an einer Stelle ein ca. 4-5 cm großes Stück rausgebrochen ist.

Nun meine Fragen.
Wie groß KANN der Schaden bei ihm sein?
Wenn die Anhängerkupplung abnehmbar ist, trägt er dann nicht Teilschuld?

GrEeTz

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von LuckyGolf4


Wenn die Anhängerkupplung abnehmbar ist, trägt er dann nicht Teilschuld?
Wieso nur Teilschuld? Wäre er gar nicht da gewesen, wäre überhaupt nichts passiert, ergo volle Schuld von ihm.

Nein der Hersteller des Fahrzeuges ist schuld, er hätte den Wagen 10cm kürzer bauen müssen.....

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Worauf ich das schließe? Ich Handel mit gebrauchten ahks und was mir da manchmal unterkommt ist nicht wahr. Vermeintlich kleine Auffahrunfälle auf ahks haben große folgen das fing verzieht sich nach innen ist krumm oder es entstehen haarrisse

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 24. Juni 2018 um 19:00:45 Uhr:



Wo ist denn die Schutzkappe von deiner AHK?
[/

Welche Schutzkappe ???

Zitat:

@romeon schrieb am 24. Juni 2018 um 20:43:09 Uhr:


Ein Hubschrauber kam nicht? Sieht jetzt nicht unbedingt nach dem kapitalsten aller Unfälle aus.

Die Feuerwehr war auch da ....??????

Auch mein Wagen hat eine abnehmbare AHK.
Da ich bereits drei passive Auffahrunfälle hatte bin ich gebranntes Kind mit HWS-Trauma etc.
Îch bin der Meinung dass die AHK bei Nichtgebrauch demontiert werden solle, weil man sich
sonst selber Knautschzone nimmt.
Beim Aufprall wird durch die AHK die Energie 1:1 auf das Chassis weitergegeben bis auf den Teil,
der durch die Knautschzone des Auffahrenden genommen wird.
Also bekommst Du als Insasse es deftiger wenn Du die AHK dran hast.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Juni 2018 um 20:43:00 Uhr:


Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (6Wo+) übernimmt in der gKV für eine gewissen Dauer die Krankenkasse.

ja sicher, aber gekürzt. Um die Lohnverlust gehts.
Aber so schlimm wird es schon nicht sein.
War nur ein Hinweis auf Haftpflicht und Rechtschutzversicherung reicht.

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 24. Juni 2018 um 21:11:01 Uhr:


Auch mein Wagen hat eine abnehmbare AHK.
Da ich bereits drei passive Auffahrunfälle hatte bin ich gebranntes Kind mit HWS-Trauma etc.
Îch bin der Meinung dass die AHK bei Nichtgebrauch demontiert werden solle, weil man sich
sonst selber Knautschzone nimmt.
Beim Aufprall wird durch die AHK die Energie 1:1 auf das Chassis weitergegeben bis auf den Teil,
der durch die Knautschzone des Auffahrenden genommen wird.
Also bekommst Du als Insasse es deftiger wenn Du die AHK dran hast.

Die des Beitragsersteller sieht nicht abnehmbar aus.
Wenn man eine Abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert,
kommt man schnell in die Mithaftung des Schadens.

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 24. Juni 2018 um 21:11:01 Uhr:


Auch mein Wagen hat eine abnehmbare AHK.
Da ich bereits drei passive Auffahrunfälle hatte bin ich gebranntes Kind mit HWS-Trauma etc.
Îch bin der Meinung dass die AHK bei Nichtgebrauch demontiert werden solle, weil man sich
sonst selber Knautschzone nimmt.
Beim Aufprall wird durch die AHK die Energie 1:1 auf das Chassis weitergegeben bis auf den Teil,
der durch die Knautschzone des Auffahrenden genommen wird.
Also bekommst Du als Insasse es deftiger wenn Du die AHK dran hast.

Ok Danke ... jetzt weiß ich es besser

Zitat:

@27239 schrieb am 24. Juni 2018 um 21:48:27 Uhr:



Zitat:

@JumpingJack schrieb am 24. Juni 2018 um 21:11:01 Uhr:


Auch mein Wagen hat eine abnehmbare AHK.
Da ich bereits drei passive Auffahrunfälle hatte bin ich gebranntes Kind mit HWS-Trauma etc.
Îch bin der Meinung dass die AHK bei Nichtgebrauch demontiert werden solle, weil man sich
sonst selber Knautschzone nimmt.
Beim Aufprall wird durch die AHK die Energie 1:1 auf das Chassis weitergegeben bis auf den Teil,
der durch die Knautschzone des Auffahrenden genommen wird.
Also bekommst Du als Insasse es deftiger wenn Du die AHK dran hast.

Die des Beitragsersteller sieht nicht abnehmbar aus.
Wenn man eine Abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert,
kommt man schnell in die Mithaftung des Schadens.

Interessanter Hinweis. ...
Also eine Abnembare oder Einklappbare darf ohne Anhänger oder sonstige Nutzung nicht draußen sein??

Darf sie solange sie nicht das Kennzeichen verdeckt.

Das erscheint mir auch logischer 🙂 😉

Sehen das die Versicherungen auch so oder sind die nicht der Meinung, dass eine abnehmbare/einklagbare AHK immer bei Nichtbenutzung abgenommen/eingeklappt werden muss zur Schadensminderung?

Wenn bei dem Schadensbild ein Personenschaden entstand fress ich nen Besen... sieht ja eher nach Parkrempler aus...

Zitat:

@MM478 schrieb am 24. Juni 2018 um 16:57:44 Uhr:


Hi bei mir (bmw x3) ist eine vor paar Tagen in die Anhängerkupplung gedonnert, beim Auto nix zu sehen. Leider hab ich durch den Aufprall hws & Lws schleudertrauma & bauchprellung erlitten, bin mit Krankenwagen ins kh gefahren zur Sicherheit den ich hatte im Mai eine op Frauengeschichte ( bedenken das da was passiert ist innerlich & äußerlich) Polizei war auch vor Ort was soll ich jetzt tun??? Denn ich nehme seit Donnerstag den 21.06.18 Schmerzmittel ein. Anwalt einschalten Strafantrag stellen wegen fahrlässige kv oder nicht ???

Wenn man sich die Fotos der beiden beschädigten Fahrzeuge ansieht, muss das ja ein brutaler Aufprall gewesen sein. Es ist fast nicht zu glauben, dass du da noch lebend rausgekommen bist. Du hast wirklich wahnsinniges Glück gehabt.

Zitat:

@rommulaner schrieb am 25. Juni 2018 um 09:23:12 Uhr:


Sehen das die Versicherungen auch so oder sind die nicht der Meinung, dass eine abnehmbare/einklagbare AHK immer bei Nichtbenutzung abgenommen/eingeklappt werden muss zur Schadensminderung?
...

Wesentlich wichtiger ist es, wie die Gerichte das beurteilen. Und da es nunmal zulässig ist, auch eine feste AHK zu montieren und zu betreiben, ist es egal ob der abnehmbare Fanghaken da dran ist oder nicht. Das Dagegenfahren ist nicht erlaubt. Der Fanghaken muss auch keinen "Helm" tragen.

Zitat:

@MM478 schrieb am 24. Juni 2018 um 16:57:44 Uhr:


[...] Anwalt einschalten Strafantrag stellen wegen fahrlässige kv oder nicht ???

Machen Frauen das so? Mit Kanonen auf Spatzen schießen?

Wie kommt man man nur auf die Idee bei einem leichten Rempler einen Strafantrag stellen zu wollen? 😕

Danke, mich hatte es auch schon gewundert, warum zu Polizei, Feuerwehr nicht noch ein Hubschrauber gekommen ist.

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