Auffahrunfall auf Anhängerkupplung
Hallo Forum,
ich bin neu hier und hab zugleich einige Fragen
Ich bin einem anderen Fahrer auf die Anhängerkupplung gefahren. Problem dabei ist, währe diese nicht gewesen, hätte ich ihn nichtmal berührt.
Am Unfallort sah ich bei mir keine Beschädigung, jedoch am nächsten morgen das meine Stoßstange einen Kratzer und mein Kühlergrill an einer Stelle ein ca. 4-5 cm großes Stück rausgebrochen ist.
Nun meine Fragen.
Wie groß KANN der Schaden bei ihm sein?
Wenn die Anhängerkupplung abnehmbar ist, trägt er dann nicht Teilschuld?
GrEeTz
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Wieso nur Teilschuld? Wäre er gar nicht da gewesen, wäre überhaupt nichts passiert, ergo volle Schuld von ihm.Zitat:
Original geschrieben von LuckyGolf4
Wenn die Anhängerkupplung abnehmbar ist, trägt er dann nicht Teilschuld?
Nein der Hersteller des Fahrzeuges ist schuld, er hätte den Wagen 10cm kürzer bauen müssen.....
80 Antworten
Zitat:
@romeon schrieb am 25. Juni 2018 um 11:41:11 Uhr:
Danke, mich hatte es auch schon gewundert, warum zu Polizei, Feuerwehr nicht noch ein Hubschrauber gekommen ist.
Der Notarzt war doch sicher auch vor Ort?
Der Anprallwinkel und die Geschwindigkeit spielen schon eine Rolle für das Schadenbild oder eben dessen Fehlen. Dennoch können bei Vorschädigungen gesundheitlich Folgen ausgelöst werden. Mit der Häme könnte man also ausnahmsweise mal etwas sparsamer umgehen.
Ich würde fast wetten, dass @MM478 ihr Auto nicht festgebremst hatte, als der Passat aufgefahren ist (bei dem meine ich übrigens zu sehen, dass die Kupplungskugel sich durch die Frontverkleidung gestanzt hat, also so ganz "nichts zu sehen" ist da nicht?!).
Wenn ein nicht gebremstes Auto einen Stoß auf die Anhängerkupplung bekommt und man dann vielleicht noch nicht ganz gerade sondern etwas verdreht im Sitz sitzt, dann sind die genannten Verletzungen jedenfalls nicht unplausibel.
Und da ja hier schon schön demonstriert wurde, wie schnell bei so einem Unfall jegliche Verletzungen und wohl auch ein guter Teil des Sachschadens angezweifelt wird, kann der Rat nur lauten:
Unbedingt zum Anwalt, unbedingt zum Gutachter.
Strafanzeige bzw. -antrag? Warum, da hat man ja nichts von. Es sei denn der Verursacher hätte sich so unangemessen verhalten, dass man Wert auf eine gründliche Bestrafung legt. Aber ein normaler Auffahrunfall kann jedem passieren...
Ähnliche Themen
Hi, ich war auf der Bremse nur meiner ist kein Schaltgetriebe sondern Automatik (SUV) es hat richtig geknallt. Das hat sich angefühlt als würde ein Autoscooter mit Absicht in das andere Autoscooter reinfährt mit voller Wucht.
Ja sorry. Aus eigener Erfahrung sah mein HWS aus wie im angehängten Bild. Bezweifel, dass der Wagen mit AHK besser ausgesehen hätte.
Aber gut ich nehm alles zurück. Bin auch kein Gutachter.
Mach dann über D-Arzt Bericht Schmerzensgeld bei der Versicherung geltend. Einzige was ich dazu beitragen kann. Erklärt aber auch alles der Anwalt. Mit Schmerzen würde ich grundsätzlich immer einen nehmen.
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 24. Juni 2018 um 21:11:01 Uhr:
Îch bin der Meinung dass die AHK bei Nichtgebrauch demontiert werden solle, weil man sich
sonst selber Knautschzone nimmt.
Ja nee, iss klar, jedesmal 2h die AHK abschrauben und hinterher wieder dran.
Die Knautschzone nimmt dir nicht die Kupplungskugel sondern die massiven Träger dahinter. Deswegen muss man sich bei so einem Schaden auch unbedingt die Längsträger angucken wo die Träger der AHK verschraubt werden. Aufgeweitete Befestigungslöcher oder Verformungen bis unter die Rücksitzbank sind bei Anprall auf eine AHK nicht ausgeschlossen - je nachdem was wie stark getroffen hat. Da kann auch ein Schleudertrauma problemlos enstehen auch wenn man mangels großer Verformung außen am Auto nichts sieht.
Am anderen Auto sollte man auch mal die Stoßstange demontieren. Das Plastik verformt sich - die AHK drückt selbst bei Schritttempo punktuell durch bis sie was hartes dahinter trifft (Stoßstangenquerträger). Verformt sich danach die Plastikaußenhaut wieder zurück sieht man von außen kaum was.
Mit Verletzung und keiner Erfahrung wie Unfallschäden geregelt werden würde ich auch den Weg zum Anwalt anraten.
Die Versicherungen probieren gerne mal "Mitschuld, wäre weniger passiert wenn die AHK abgenommen wäre", mir ist aber bisher noch kein Urteil in die Finger gekommen wonach sie damit durchgekommen wären.
Genau deshalb gibt abnehmbare AHK die in wenigen Sekunden abmontiert sind 😉
Dass es stärker Kracht mit AHK liegt am fehlenden Pralldämpfer der entfällt wenn eine AHK eingebaut wird. Wenn man also ein Auffahrunfallkandidat ist, was meiner Erfahrung nach übervorsichtige Fahrer sind, da die dort Bremsen und stehen bleiben wo sonst kaum einer bremst oder hält, oder eine Vollbremsung hinlegen und das somit provozieren, sollte keine AHK am Auto haben.
Der Schaden am Auffahrenden ist eben wesentlich höher als mit abgenommener AHK.
Gibt es hier irgend jemanden, der das juristische Know-How hat klipp und klar zu sagen, wie sich das jetzt bei abnehmbaren AKs verhält? Teilschuld möglich? Irgendwie bin ich immer noch nicht ganz durchgestiegen. Danke für die Mühen.
LG
M.K.
Der Blödsinn mit abnehmen solcher AHK sollte jetzt mal aufhören....
http://www.sueddeutsche.de/.../...sml-dpa-com-20090101-141028-99-01572
Nichts ist vorgeschrieben oder wird es noch!
Deinem Artikel zu folge KANN sich die Versicherung aber querstellen und ein Richter muss entscheiden, da angeblich noch nichts in dieser Richtung entschieden worden ist. Probleme sind da schon vorprogrammiert.
Kommt halt auf die Versicherung an...
Zitat:
@rommulaner schrieb am 26. Juni 2018 um 14:46:55 Uhr:
Deinem Artikel zu folge KANN sich die Versicherung aber querstellen und ein Richter muss entscheiden, da angeblich noch nichts in dieser Richtung entschieden worden ist. Probleme sind da schon vorprogrammiert.Kommt halt auf die Versicherung an...
in über 25 Jahren habe ich noch NIE erlebt, dass es deswegen bei der Schadenregulierung Probleme gibt. Und deswegen wird es wohl auch keine Urteile in dieser Richtung geben, weil es eben keine Versicherung es drauf ankommen lässt.
Man kann sowas natürlich auch totsabbeln........
Das Netz ist voll von solchen seltsamen Berichten.
https://www.stern.de/.../...ung-ohne-anhaenger-erlaubt-3000053286.html
https://www.welt.de/.../...re-Anhaengerkupplung-kann-dran-bleiben.html
Wenn das deine Erfahrung zeigt ist es ja gut. Dann wird es auch meistens so sein.
Ich hoffe das Beste, erwarte aber immer das schlimmste - was auch meistens so Eintritt aus meiner Erfahrung.