Auffahrunfall an Kreuzung - wer bekommt Recht?

Hallo,

meine Freundin hatte im März einen Unfall. Sie stand mit einem älteren Auto hinter einem neuen BMW an einer T-Kreuzung. Anscheinend stand der BMW zu weit in der Straße, als ein Bus einbiegen wollte.
Also setzte die Frau zurück. Meine Freundin hupte daraufhin, aber dann war es auch schon zu spät und sie ist ihr reingefahren.
Sie wollte direkt die Polizei rufen, aber die Frau bat sie zu warten bis ihr Mann da ist.
Sie gestand am Unfallort auch ihren Fehler.
Dann kam der Mann auch direkt und bot ihr 100 € an. Meine Freundin lehnte ab, schließlich war sie sich nicht sicher welcher Schaden entstanden war. Er sagte: wenn du die 100 € nicht nimmst, sieht es schlecht für dich aus. Er bedrängte sie richtig, weshalb sie leider so dumm war und nicht die Polizei gerufen hatte.
Sie hatte den Ausweis der Frau abfotografiert; von ihr wollten sie keine Kontaktdaten.
Dann meldete sie es Ihrer Versicherung und bestellte auch einen Gutachter der bestätigte, dass der Unfall so passiert sein muss dass ihr jemand drauf gefahren ist.
Daraufhin meldete es die BMW-Fahrerin plötzlich auch ihrer Versicherung und behauptete sie wäre ihr hinten drauf gefahren.
Das Gutachten ist vor Gericht leider nicht zulässig, da es nicht von der Polizei oder vom Gericht veranlasst wurde.
Jetzt ist auf einmal ein "Zeuge" aufgetaucht, der den Unfall gesehen haben will.
Im Auto der Frau waren mindestens 2 ukrainische Flüchtlinge. Die wurden aber komischerweise nicht als Zeugen gelistet.
Jetzt ist meine Frage: wie hoch sind ihre Erfolgsaussichten?
Ich finde das eine absolute Frechheit. Wenn man einen Unfall verursacht hat, dann steht man doch auch dazu und kauft sich nicht irgendwelche Zeugen.
Noch dazu kommt dass die meine Freundin in eine dumme Lage bringen, da sie keine Rechtsschutzversicherung hat. Deshalb müsste sie in Vorleistung gehen und wer weiß wie die Erfolgsaussichten sind.
Aber jeder vernünftige Richter wird sich doch fragen: warum ruft die Frau mit dem teuren BMW nicht die Polizei? Warum hat sie keine Kontaktdaten von dem angeblichen Unfallverursacher aber umgekehrt ist es der Fall? Warum hat die mit dem Schrottauto es zuerst ihrer Versicherung gemeldet?
Und warum sagen die Zeugen im Auto nicht aus?
Oder bin ich da etwas naiv?

50 Antworten

@AS60 : Stimmt, ich war nicht dabei, daher die Schilderung in "objektiv" und "subjektiv". Ich musste meine Tochter quasi überreden, zum Arzt zu fahren. Hatte zwar sofort deutliche Kopfschmerzen, konnte aber (mein Eindruck) nicht mehr klar denken.

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 18. Mai 2022 um 14:15:34 Uhr:


Lügen ist aber per se nicht strafbar; selbst vor der Polizei...
Ausser unter gewissen Umständen vor Gericht; aber auch nur dann.
Insofern verhalten sich dementsprechend auch professionelle Kriminelle so oder so ähnlich; Sie nutzen erst mal die volle Bandbreite des Möglichen aus.

Das gilt für Angeklagte, aber nicht für Zeugen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/153.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/154.html

Am Ende gewinnt der einen möglichen Gerichtsprozess, der das Gericht mehr überzeugt.

Du meinst also, der bessere Lügner gewinnt?

Ähnliche Themen

U. U. ist das tatsächlich so.

Ein Zeuge wurde vom Richter gefragt, warum er sich nach so langer Zeit noch so gut an den Vorfall erinnern könne. Seine Antwort "ich war gestern mit dem Kläger und seinem Anwalt essen und da haben die mir das nochmal genau erklärt" - und schon suchten zwei ein Loch im Boden, in dem sie gerne versinken wollten.

Mit so einem Zeugen kann man natürlich keinen Richter überzeugen und keinen Prozess gewinnen.

Dem TE scheint das ganze nicht mehr wichtig zu sein.

Oder -nsich nicht auf mündliche Aussagen vom Unfallgegner am Unfallort verlassen sondern auf schriftliche Erklärung bestehen - ansonsten sofort die Polizei rufen. Klar ist die Freundin erstmal erschrocken gewesen und hatte keine Zeit zum Überlegen. Aber falls je wieder, dann ...

Das ist eben das Problem mit Zeugen, jeder hat zwar den identischen Sachverhalt beobachtet, aber gesehen hat jeder was anders. Die Erinnerung daran ist nochmal anders. Und wird man dann gefragt, weicht die Geschichte von der eigenen Erinnerung wieder etwas ab. So wird aus einem roten Golf eben ein blauer BMW und der Zeuge ist sich zu 200 % sicher und würde das sogar bei der Asche seiner Oma schwören.

Ein Richter am örtlichen Landgericht "musste" als Zeuge zu einem Verkehrsunfall aussagen. Die von ihm genannte Farbe des Unfallfahrzeugs war objektiv falsch. Alle anderen Zeugen nannten die richtige Farbe.

Mein damaliger Zeuge, so um die 30 Jahre alt, sagte bei der Anhörung vor Gericht dass er den Unfallhergang nach 1,5 Jahren schon nicht mehr haarklein in Erinnerung hat. Er habe ja seiner Zeit schriftlich ausgesagt, diese Aussage ist selbstverständlich die Wahrheit.
Das war ca. im Jahr 2000. Ich habe keinen Bock mehr auf verlogene Erwachsene. Gleich nach dem Unfall erschießen und gut wär's.

Zitat:

Moin!
Ähm, wie hoch ist denn nun der Schaden konkret?
Und wer hat den Gutachter beauftragt/bezahlt?

Wir hoch der Schaden ist weiß ich leider nicht.
Der Gutachter wurde von meiner Freundin beauftragt. Ist laut ihrem Anwalt aber vor Gericht nicht zulässig, da er weder vom Gericht, noch von der Polizei beauftragt wurde.
Sie könnte ihn ja bestochen haben.
Das Bestechungsgeld vor Ort hat sie NICHT angenommen.
Deshalb kommt es jetzt ja leider dazu.

Danke für eure Geschichten. War interessant zu lesen.
Es wird in Zukunft auch bei einem Kratzer die Polizei gerufen.

Was ist denn das für ein Anwalt? Die Polizei wird nie einen Gutachter beauftragen. Wenn es ein öffentlich bestellter oder vereidigter Gutachter / Sachverständiger ist, ist er auch vor Gericht zulässig.

Zitat:

@cv-sg schrieb am 21. Mai 2022 um 09:28:50 Uhr:


Ist laut ihrem Anwalt aber vor Gericht nicht zulässig, da er weder vom Gericht, noch von der Polizei beauftragt wurde.

Wenn der Anwalt dies tatsächlich so gesagt hat, sucht Euch schnellstens einen Anderen, denn dann hat er nicht mehr alle Latten am Zaun!

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 21. Mai 2022 um 09:41:08 Uhr:


Wenn es ein öffentlich bestellter oder vereidigter Gutachter / Sachverständiger ist, ist er auch vor Gericht zulässig.

Quatsch, auch wenn er nicht öbuv ist, ist er das...

Deine Antwort
Ähnliche Themen