ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auffahrunfall an Kreuzung - wer bekommt Recht?

Auffahrunfall an Kreuzung - wer bekommt Recht?

Themenstarteram 17. Mai 2022 um 10:47

Hallo,

meine Freundin hatte im März einen Unfall. Sie stand mit einem älteren Auto hinter einem neuen BMW an einer T-Kreuzung. Anscheinend stand der BMW zu weit in der Straße, als ein Bus einbiegen wollte.

Also setzte die Frau zurück. Meine Freundin hupte daraufhin, aber dann war es auch schon zu spät und sie ist ihr reingefahren.

Sie wollte direkt die Polizei rufen, aber die Frau bat sie zu warten bis ihr Mann da ist.

Sie gestand am Unfallort auch ihren Fehler.

Dann kam der Mann auch direkt und bot ihr 100 € an. Meine Freundin lehnte ab, schließlich war sie sich nicht sicher welcher Schaden entstanden war. Er sagte: wenn du die 100 € nicht nimmst, sieht es schlecht für dich aus. Er bedrängte sie richtig, weshalb sie leider so dumm war und nicht die Polizei gerufen hatte.

Sie hatte den Ausweis der Frau abfotografiert; von ihr wollten sie keine Kontaktdaten.

Dann meldete sie es Ihrer Versicherung und bestellte auch einen Gutachter der bestätigte, dass der Unfall so passiert sein muss dass ihr jemand drauf gefahren ist.

Daraufhin meldete es die BMW-Fahrerin plötzlich auch ihrer Versicherung und behauptete sie wäre ihr hinten drauf gefahren.

Das Gutachten ist vor Gericht leider nicht zulässig, da es nicht von der Polizei oder vom Gericht veranlasst wurde.

Jetzt ist auf einmal ein "Zeuge" aufgetaucht, der den Unfall gesehen haben will.

Im Auto der Frau waren mindestens 2 ukrainische Flüchtlinge. Die wurden aber komischerweise nicht als Zeugen gelistet.

Jetzt ist meine Frage: wie hoch sind ihre Erfolgsaussichten?

Ich finde das eine absolute Frechheit. Wenn man einen Unfall verursacht hat, dann steht man doch auch dazu und kauft sich nicht irgendwelche Zeugen.

Noch dazu kommt dass die meine Freundin in eine dumme Lage bringen, da sie keine Rechtsschutzversicherung hat. Deshalb müsste sie in Vorleistung gehen und wer weiß wie die Erfolgsaussichten sind.

Aber jeder vernünftige Richter wird sich doch fragen: warum ruft die Frau mit dem teuren BMW nicht die Polizei? Warum hat sie keine Kontaktdaten von dem angeblichen Unfallverursacher aber umgekehrt ist es der Fall? Warum hat die mit dem Schrottauto es zuerst ihrer Versicherung gemeldet?

Und warum sagen die Zeugen im Auto nicht aus?

Oder bin ich da etwas naiv?

Ähnliche Themen
50 Antworten

Moin!

Ähm, wie hoch ist denn nun der Schaden konkret?

Und wer hat den Gutachter beauftragt/bezahlt?

Der Busfahrer könnte / sollte den Vorfall bemerkt haben.

War das ein Linienbus, dann könnte man den Busfahrer evtl. ermitteln.

Übrigens braucht man, je nach Schadenhöhe, keinen Anwalt, denn beim Amtsgericht kann man auch ohne Anwalt selbst klagen.

Die Unfallgegnerin mit dem neuwertigen BMW meldet es wahrscheinlich doch

so oder so der Versicherung um einen Kasko-Schaden abzurechnen.

Das klingt natürlich alles nach einer Schweinerei aber wenn es ein Kleinschaden

und ein altes Auto ist und die Unfallgegner mit Zeugen daherkommen (wenn

auch Pseudo-Zeugen), dann lohnt sich ein Streit kaum. Das wird ein Theater

für nichts und kosten nur Geld und Nerven.

Wie sollen in einer solchen Situation Dritte beurteilen was die Wahrheit ist.

Das kann oder sollte man als Lehrgeld abbuchen

oder Moskau-Inkasso vorbeischicken aber die kosten auch Geld! :-)))

Ukrainische Flüchtlinge? Willkommen in Deutschland. Jetzt bekommst du eine kleine Vorahnung, wie solche Versicherungsschäden dort abgewickelt werden... Inkasso Moskau sind die selbst!

Nein, im Ernst, so läuft das dort ab. Wenn das zudem ein ukrainisches Fahrzeug war, haben die eh keinen Versicherungsschutz, der hier greift. Aber die ersten deutschen Versicherer übernehmen solche Schäden. Wahrscheinlich war das denen genauso bewusst, ohne HP dazustehen, sodass die ohne Umschweife die unbürokratische Lösung angeboten haben.

 

Wie hoch war der Schaden nun an Fahrzeug?

 

https://www.dieversicherer.de/.../...herung-fluechtlinge-ukraine-83614

Für die Betroffene geht es nicht nur um den Schaden an ihrem Fahrzeug, sondern auch um den Schaden durch Rückstufung, wenn die Unfallgegnerin ihren Schaden geltend macht.

Es wurde doch nicht geschrieben, dass es sich bei der Fahrzeuglenkerin

um eine Ukraunerin handelt, auch nicht um ein Fahrzeug mit ukrainischem

Kennzeichen lese ich nichts!

Eher klang mir dies als ein abgebrühter, kalte Germane, der da droht und

auch noch einen Falsch-Zeugen organisiert.

Nach meinem Verständnis des Textes saßen da nur zwei Ukrainer im Auto,

die eh sich nicht äußern wg. Sprachproblemen und vermutliche auch

Befangenheit.

Aber der Lippstädter hier holt schon mal die Ost-Europa-Vorurteilskeule raus.

Immer schnell bei so etwas aus der Hüfte schießen.

Das habe ich schon gefressen!

Ich komme übrigens ursprünglich aus dem Kreis Olpe ... Sauerland!

"Übrigens braucht man, je nach Schadenhöhe, keinen Anwalt, denn beim Amtsgericht kann man auch ohne Anwalt selbst klagen."

Genauer wäre wohl, beim Amtsgericht darf man auch ohne Anwalt selbst klagen. Ob man es auch kann, zeigt das Urteil.

Und hier braucht man zunächst auch deshalb keinen Anwalt, weil die eigene Versicherung verpflichtet und vor allem interessiert ist, den ungerechtfertigten schaden abzuwenden. Ohne Zeugen, was schriftliches vom Unfallort oder wenigstens ein Foto haben die natürlich auch wenig in der Hand.

Deswegen rufe ich IMMER die Polizei. Sicher ist sicher. Wenn ich Verursacher bin bekomme ich das Verwarngeld, wenn nicht dann der andere.

Die Polizei nimmt nur den Unfall auf.

Eine Schuldzuweisung macht die, bei unklarer Situation, aber nicht.

Wäre irgendwie dann angebracht, dass ein Richter gleich im Polizeiauto sitzt, der das mal regelt. Wenn er dann noch selbst Gutachter ist, haben alle innerhalb einer Viertel Stunde Klarheit und man kann den Fall sauber der Versicherung melden. Das würde dem Staat wahrscheinlich so viel Geld sparen, dass es billiger wäre, einfach jedem Streifenwagen einen Richter serienmäßig "beizulegen".

Kurz mal geträumt...

judge Dred - mäßig sozusagen ... :D

TE, warte ab was deine HP macht und häng dich dann dort dran. Für die Zukunft: dashcam macht Sinn.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 17. Mai 2022 um 18:17:53 Uhr:

Die Polizei nimmt nur den Unfall auf.

Eine Schuldzuweisung macht die, bei unklarer Situation, aber nicht.

Ach ja? Das habe ich aber vor ein paar Jahren anders erlebt.

Ich alleine in meinem Fahrzeug gegen zwei Zeugen im gegnerischen Fahrzeug. Ich hole die Polizei, die kommt, hört sich zuerst die Zeugen an, meine Schilderung des Unfallhergang wird abgebüglet mit "glauben Sie, der LKW hat sie angesprungen" und gibt mir die Schuld. Monate später bestätigt ein Gutachter, dass meine Schilderung richtig war und die beiden Zeugen Märchen erzählt haben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auffahrunfall an Kreuzung - wer bekommt Recht?