Auffahrunfall an Kreuzung - wer bekommt Recht?
Hallo,
meine Freundin hatte im März einen Unfall. Sie stand mit einem älteren Auto hinter einem neuen BMW an einer T-Kreuzung. Anscheinend stand der BMW zu weit in der Straße, als ein Bus einbiegen wollte.
Also setzte die Frau zurück. Meine Freundin hupte daraufhin, aber dann war es auch schon zu spät und sie ist ihr reingefahren.
Sie wollte direkt die Polizei rufen, aber die Frau bat sie zu warten bis ihr Mann da ist.
Sie gestand am Unfallort auch ihren Fehler.
Dann kam der Mann auch direkt und bot ihr 100 € an. Meine Freundin lehnte ab, schließlich war sie sich nicht sicher welcher Schaden entstanden war. Er sagte: wenn du die 100 € nicht nimmst, sieht es schlecht für dich aus. Er bedrängte sie richtig, weshalb sie leider so dumm war und nicht die Polizei gerufen hatte.
Sie hatte den Ausweis der Frau abfotografiert; von ihr wollten sie keine Kontaktdaten.
Dann meldete sie es Ihrer Versicherung und bestellte auch einen Gutachter der bestätigte, dass der Unfall so passiert sein muss dass ihr jemand drauf gefahren ist.
Daraufhin meldete es die BMW-Fahrerin plötzlich auch ihrer Versicherung und behauptete sie wäre ihr hinten drauf gefahren.
Das Gutachten ist vor Gericht leider nicht zulässig, da es nicht von der Polizei oder vom Gericht veranlasst wurde.
Jetzt ist auf einmal ein "Zeuge" aufgetaucht, der den Unfall gesehen haben will.
Im Auto der Frau waren mindestens 2 ukrainische Flüchtlinge. Die wurden aber komischerweise nicht als Zeugen gelistet.
Jetzt ist meine Frage: wie hoch sind ihre Erfolgsaussichten?
Ich finde das eine absolute Frechheit. Wenn man einen Unfall verursacht hat, dann steht man doch auch dazu und kauft sich nicht irgendwelche Zeugen.
Noch dazu kommt dass die meine Freundin in eine dumme Lage bringen, da sie keine Rechtsschutzversicherung hat. Deshalb müsste sie in Vorleistung gehen und wer weiß wie die Erfolgsaussichten sind.
Aber jeder vernünftige Richter wird sich doch fragen: warum ruft die Frau mit dem teuren BMW nicht die Polizei? Warum hat sie keine Kontaktdaten von dem angeblichen Unfallverursacher aber umgekehrt ist es der Fall? Warum hat die mit dem Schrottauto es zuerst ihrer Versicherung gemeldet?
Und warum sagen die Zeugen im Auto nicht aus?
Oder bin ich da etwas naiv?
50 Antworten
@rrwraith danke für deine Ergänzung, deshalb ist meine Aussage bzgl des Gutachters weder falsch noch Quatsch 😉
Falsch ist sie nicht, hat auch niemand behauptet.
Quatsch ist sie sehr wohl, denn sie impliziert, dass nur öbuv SV bei Gericht zulässig sind...
Ob das Gutachten vor Gericht Bestand haben wird, wage ich zu bezweifeln.
Zulässig ist das zwar, aber das Gericht wird und kann, im Zweifelsfall, selbst einen Sachverständigen beauftragen.
In jedem Fall wird das für den Unterlegenen eine teure Kiste, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht.
Zitat:
@cv-sg schrieb am 21. Mai 2022 um 09:28:50 Uhr:
Der Gutachter wurde von meiner Freundin beauftragt. Ist laut ihrem Anwalt aber vor Gericht nicht zulässig, da er weder vom Gericht, noch von der Polizei beauftragt wurde.
Wenn ihr eh schon beim Anwalt seid, dann läuft doch alles seinen weg.
Hier im Forum hat keiner Einblick in die Unterlagen und wie die Sache ausgehen wird, wird sich dann schon zeigen.
Entscheidend ist natürlich immer, was man auch beweisen kann.
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Zitat:
@cv-sg schrieb am 21. Mai 2022 um 09:28:50 Uhr:
Zitat:
Moin!
Das Bestechungsgeld vor Ort hat sie NICHT angenommen.
Deshalb kommt es jetzt ja leider dazu.Interessant, mir ist weder bei einem Unfall noch bei einer normalen Verkehrskontrolle je ein Bestechungsgeld angeboten worden...
Zitat:
@rrwraith schrieb am 21. Mai 2022 um 09:55:07 Uhr:
Zitat:
@cv-sg schrieb am 21. Mai 2022 um 09:28:50 Uhr:
Ist laut ihrem Anwalt aber vor Gericht nicht zulässig, da er weder vom Gericht, noch von der Polizei beauftragt wurde.
Wenn der Anwalt dies tatsächlich so gesagt hat, sucht Euch schnellstens einen Anderen, denn dann hat er nicht mehr alle Latten am Zaun!
Ich mag Deine Art das Problem zu formulieren 😁