Auffahrunfall an Kreuzung - wer bekommt Recht?

Hallo,

meine Freundin hatte im März einen Unfall. Sie stand mit einem älteren Auto hinter einem neuen BMW an einer T-Kreuzung. Anscheinend stand der BMW zu weit in der Straße, als ein Bus einbiegen wollte.
Also setzte die Frau zurück. Meine Freundin hupte daraufhin, aber dann war es auch schon zu spät und sie ist ihr reingefahren.
Sie wollte direkt die Polizei rufen, aber die Frau bat sie zu warten bis ihr Mann da ist.
Sie gestand am Unfallort auch ihren Fehler.
Dann kam der Mann auch direkt und bot ihr 100 € an. Meine Freundin lehnte ab, schließlich war sie sich nicht sicher welcher Schaden entstanden war. Er sagte: wenn du die 100 € nicht nimmst, sieht es schlecht für dich aus. Er bedrängte sie richtig, weshalb sie leider so dumm war und nicht die Polizei gerufen hatte.
Sie hatte den Ausweis der Frau abfotografiert; von ihr wollten sie keine Kontaktdaten.
Dann meldete sie es Ihrer Versicherung und bestellte auch einen Gutachter der bestätigte, dass der Unfall so passiert sein muss dass ihr jemand drauf gefahren ist.
Daraufhin meldete es die BMW-Fahrerin plötzlich auch ihrer Versicherung und behauptete sie wäre ihr hinten drauf gefahren.
Das Gutachten ist vor Gericht leider nicht zulässig, da es nicht von der Polizei oder vom Gericht veranlasst wurde.
Jetzt ist auf einmal ein "Zeuge" aufgetaucht, der den Unfall gesehen haben will.
Im Auto der Frau waren mindestens 2 ukrainische Flüchtlinge. Die wurden aber komischerweise nicht als Zeugen gelistet.
Jetzt ist meine Frage: wie hoch sind ihre Erfolgsaussichten?
Ich finde das eine absolute Frechheit. Wenn man einen Unfall verursacht hat, dann steht man doch auch dazu und kauft sich nicht irgendwelche Zeugen.
Noch dazu kommt dass die meine Freundin in eine dumme Lage bringen, da sie keine Rechtsschutzversicherung hat. Deshalb müsste sie in Vorleistung gehen und wer weiß wie die Erfolgsaussichten sind.
Aber jeder vernünftige Richter wird sich doch fragen: warum ruft die Frau mit dem teuren BMW nicht die Polizei? Warum hat sie keine Kontaktdaten von dem angeblichen Unfallverursacher aber umgekehrt ist es der Fall? Warum hat die mit dem Schrottauto es zuerst ihrer Versicherung gemeldet?
Und warum sagen die Zeugen im Auto nicht aus?
Oder bin ich da etwas naiv?

50 Antworten

Und jetzt genießen die zwei Zeugen gesiebte Luft - hoffe ich.

Haben beide lebenslänglich bekommen und Lappen für immer abgegeben 😁.

Zitat:

@cv-sg schrieb am 17. Mai 2022 um 12:47:15 Uhr:


Dann kam der Mann auch direkt und bot ihr 100 € an. Meine Freundin lehnte ab, schließlich war sie sich nicht sicher welcher Schaden entstanden war. Er sagte: wenn du die 100 € nicht nimmst, sieht es schlecht für dich aus.

Die 100 Eur haben den Besitzer gewechselt oder nicht?

Wer dann trotz der Einigung vor Ort, wie auch immer die zustande kam, hinterher das große Geschütz mit Versicherung und Gutachter auffährt darf sich nicht wundern wenn der Gegner plötzlich komisch wird und einen ganz anderen Ablauf erinnert.

Außerdem stehen im Eingangspost so viele seltsame Dinge bzw. Ungereimtheiten das die Geschichte sehr wenig glaubhaft ist.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 17. Mai 2022 um 18:17:53 Uhr:


Die Polizei nimmt nur den Unfall auf.
Eine Schuldzuweisung macht die, bei unklarer Situation, aber nicht.

Optimist. Meine Tochter "durfte" 35,- € Verwarngeld zahlen. Sagt aber nichts zum Unfallhergang, sondern bezieht sich nur auf die Art der verfahrensmäßigen Erledigung.

Objektiv gesehen - Streifschaden an ihrem PKW rechts (auf der Vorfahrtsstraße im Kreuzungsbereich), beim Unfallgegner an der vorderen, linken Fahrzeugecke (auf der Stoppstraße, mit der Fahrzeugfront bereits über der Haltelinie).
Subjektiv: als ich den LKW passieren wollte, fuhr der ein wenig an - ich stand mit dem LKW und die hat mich gestreift.
Warum die Unfallskizze nur nach den Angaben des LKW-Fahrers gemacht wurde? Warum die Haltelinie viel zu weit nach hinten eingezeichnet wurde? Warum ein unnötiger Schlenker in der Fahrt meiner Tochter eingezeichnet wurde? Warum sie als 01 mit 35,- € verwarnt wurde? Lag doch bestimmt nicht daran, dass eine ortsfremde Frau, fix und fertig nach dem Seitenaufprall mit Schleudertrauma, und ein ortskundiger Bauarbeiter in den Unfall verwickelt wurden?

Rechtsprechung: Beweis des ersten Anscheins, dass der LKW-Fahrer die Vorfahrt verletzt hat.

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 17. Mai 2022 um 18:17:53 Uhr:


Die Polizei nimmt nur den Unfall auf.
Eine Schuldzuweisung macht die, bei unklarer Situation, aber nicht.

Richtig.

Aber sie verhindert das der eine den anderen bedrängt oder anderweitig unter Druck setzt, das "Zeugen" herbeigerufen werden die vorher nicht da waren u.s.w

Zitat:

@cv-sg schrieb am 17. Mai 2022 um 12:47:15 Uhr:


Das Gutachten ist vor Gericht leider nicht zulässig, da es nicht von der Polizei oder vom Gericht veranlasst wurde.

Was für einen Gutachter habt ihr denn da beauftragt?

Wenn euer Gutachter feststellen kann, dass euer Auto gestanden hat, dann sollte das ja ein vom Gericht bestellter auch können.

@TE , in deinem Fall brauchst Du einen guten Anwalt und eine gute Rechtsschutzversicherung, da so gut wie keine Beweise vorliegen und es im Grunde Aussage gegen Aussage steht.

Eine kleine Geschichte: Mir ist auch im März an der Tankstelle eine Dame rückwärts in meine Seite gefahren. Ich hatte mir ihre Daten notiert, Fotos von beiden Autos gemacht - jedoch keinen Unfallbericht ausgefüllt.

Als ich das meiner Versicherung meldete, hat mein Vertreter mit der Verursacherin telefoniert und diese wollte dann vom Unfall nichts mehr wissen! Mir wurde dann geraten, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Es wird jedoch eventuell schwierig werden, da kein von beiden Parteien unterzeichneter Unfallbericht vorliegt. Die Suche nach Zeugen gestaltete sich auch schwierig. Die Tankstelle durfte aufgrund Datenschutz die Überwachungsvideos ohne Anforderung durch das Gericht nicht aushändigen.

Gottseidank hat sich alles nach einer Zeit zum guten gewendet, denn nach ein paar Wochen meldete die Dame den Vorfall Aus eigenem doch ihrer Versicherung - ohne Rechtsanwalt- und momentan ist alles auf Schiene. Mein Golf wurde diese Tage vom Gutachter angeschaut und die nächsten Wochen repariert. Er kratzt jedoch vermutlich knapp an einem Totalschaden- aber das ist halt bei einem 20 Jahre alten Auto.

Fazit: wie man in diesem Thread liest wandelt sich nicht immer alles zum guten. Ich selber habe mit dem Vorfall dazugelernt und kann nur JEDEM ans Herz legen, bei solchen Sachen möglichst IMMER DIE POLIZEI zu verständigen und parallel dazu den Unfallbericht auszufüllen. Man muss absolut keine Angst davor haben, die Nummer anzurufen.

Es ist im Endeffekt besser, mit einem Sachbeweis (ein beidseitig unterzeichneter Unfallbericht oder der Unfallbericht mit Lichtbildbeilage der Polizei) dazustehen. In Österreich z.B. werden unter bestimmten Umständen bei einem VU, wenn man die Aufnahme durch die Polizei wünscht, 36.- fällig (sogenannte Blaulichtsteuer). Aber diese paar Euro sind es wert und ersparen im Nachhinein einiges an Ärger.
Da ich selber eine kurze Zeit mit der Ausbildung der Polizei verbrachte, kann ich wirklich nochmal dazu raten. Die Polizei hilft gerne und macht das auch professionell. Es werden objektiv die Angaben beider Beteiligten aufgenommen. Da hat es die Partei im Nachhinein nicht mehr so leicht, ihre Meinung über den Vorfall zu ändern - da der Bericht ein Beweis ist.

Zitat:

@vicos schrieb am 17. Mai 2022 um 14:02:17 Uhr:


Ukrainische Flüchtlinge? Willkommen in Deutschland. Jetzt bekommst du eine kleine Vorahnung, wie solche Versicherungsschäden dort abgewickelt werden... Inkasso Moskau sind die selbst!
Nein, im Ernst, so läuft das dort ab. Wenn das zudem ein ukrainisches Fahrzeug war, haben die eh keinen Versicherungsschutz, der hier greift. Aber die ersten deutschen Versicherer übernehmen solche Schäden. Wahrscheinlich war das denen genauso bewusst, ohne HP dazustehen, sodass die ohne Umschweife die unbürokratische Lösung angeboten haben.

Wie hoch war der Schaden nun an Fahrzeug?

https://www.dieversicherer.de/.../...herung-fluechtlinge-ukraine-83614

Peinlich, wenn man icht lesen kann und dann ein derartiges Bashig betreibt!

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. Mai 2022 um 19:17:36 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 17. Mai 2022 um 18:17:53 Uhr:


Die Polizei nimmt nur den Unfall auf.
Eine Schuldzuweisung macht die, bei unklarer Situation, aber nicht.

Optimist. Meine Tochter "durfte" 35,- € Verwarngeld zahlen. Sagt aber nichts zum Unfallhergang, sondern bezieht sich nur auf die Art der verfahrensmäßigen Erledigung.

Objektiv gesehen - Streifschaden an ihrem PKW rechts (auf der Vorfahrtsstraße im Kreuzungsbereich), beim Unfallgegner an der vorderen, linken Fahrzeugecke (auf der Stoppstraße, mit der Fahrzeugfront bereits über der Haltelinie).
Subjektiv: als ich den LKW passieren wollte, fuhr der ein wenig an - ich stand mit dem LKW und die hat mich gestreift.
Warum die Unfallskizze nur nach den Angaben des LKW-Fahrers gemacht wurde? Warum die Haltelinie viel zu weit nach hinten eingezeichnet wurde? Warum ein unnötiger Schlenker in der Fahrt meiner Tochter eingezeichnet wurde? Warum sie als 01 mit 35,- € verwarnt wurde? Lag doch bestimmt nicht daran, dass eine ortsfremde Frau, fix und fertig nach dem Seitenaufprall mit Schleudertrauma, und ein ortskundiger Bauarbeiter in den Unfall verwickelt wurden?

Rechtsprechung: Beweis des ersten Anscheins, dass der LKW-Fahrer die Vorfahrt verletzt hat.

Das wäre das erste Mal, dass ein Unfall mit Verletzten mit einem VG von 35 Euro geahndet wird. Oder wurde das Schleudertrauma erst später bemerkt. In der ersten Aufregung geht das ja oft unter oder wird nicht bemerkt.

Immer schwierig einen Unfall zu beurteilen, wenn man nicht dabei war. Und ich vermute du warst nicht dabei und stützt dich auf die Aussage deiner Tochter. Das Beste ist in solchen strittigen Fällen, das VG abzulehnen.

Mit einer Lügnerin wie der TE es zu tun hat hatte ich es auch. Fuhr auch rückwärts und behauptete dann ich sei in ihr Auto gefahren. Die gerufene Polizei vernahm Zeugen und verwarnte daraufhin die Unfallverursacherin. Es kam zur Gerichtsverhandlung da ich gegen die 50/50-Regulierung der gegnerischen Versich.-gesellschaft klagte, wollte 100% haben. Polizei wurde nicht geladen, nur eine von der Lügnerin angeheuerte "Zeugin" und mein Zeuge den ich sofort nach dem Unfall angesprochen hatte.
Ende vom Lied: die Zeugin der Lügnerin entpuppte sich als Fake, der PKW der Lügnerin war repariert ohne begutachtet worden zu sein (ich hatte meines sofort beim Gutachter, hatte es noch nicht reparieren lassen), dann habe ich mir den Anwalt der Gegenseite während der Verhandlung verbal "vorgeknöpft". Der Richter entschied 2 Wochen später, da er der Gegenseite noch eine Chance zur Vorlage von Beweisen gab, für mich, ich ließ meinen VOLVO reparieren.
Was will ich damit sagen: Zeugen, man benötigt unbedingt neutrale Zeugen die den Unfallhergang gesehen haben. Und wenn man keine(n) hat kann man gleich einpacken und über angebotene Almosen glücklich sein.

Viel Glück!

Wenn man keinen Rechtsschutz hat, ist es bei solchen Fällen immer schwierig.

Klar kann man versuchen, sich vor Gericht gegen diese falschen Anschuldigungen wehren.
Aber man weiß nicht was dabei am Ende rauskommt.

Was mir hier aber schon komisch vorkommt: Wieso sollte euer Gutachten keinen Bestand vor Gericht haben?
Wie ist der Stand in eurem Fall, wenn du das jetzt schon weißt?
Welcher Gutachter wurde da beauftrag von euch?

Wenn euer Gutachten tatsächlich nicht vor Gericht anerkannt wird, dann wirds natürlich noch schwieriger und das Kostenrisiko noch größer.

Für die Zukunft auf alle Fälle mal einen Verkehrsrechtsschutz abschließen.
Ohne ist es in solchen Fällen einfach immer schlecht, sich zu wehren, da man die Sache nur schlimmer macht, wenn man nicht recht bekommt.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 17. Mai 2022 um 19:17:22 Uhr:



Zitat:

@cv-sg schrieb am 17. Mai 2022 um 12:47:15 Uhr:


Dann kam der Mann auch direkt und bot ihr 100 € an. Meine Freundin lehnte ab, schließlich war sie sich nicht sicher welcher Schaden entstanden war. Er sagte: wenn du die 100 € nicht nimmst, sieht es schlecht für dich aus.

Die 100 Eur haben den Besitzer gewechselt oder nicht?

Wer dann trotz der Einigung vor Ort, ...

Ich habe mal hervorgehoben, weswegen ich der Auffassung bin, dass Du den Beitrag des TE falsch verstehst. "Ablehnen" heisst nicht annehmen.

Sprich: Die Einigung vor Ort fand nicht statt, es gab ein Schuldeingeständnis des Gegners (das der natürlich zurückzieht) und jetzt von des Gegners Seite das schwere Geschütz mit möglicherweise rein aus dem Hut gezauberten Zeugen. Damit will wohl der Gegner das "sieht schlecht für dich aus" jetzt wahr machen.

So verstehe ich as jedenfalls.

Vor Gericht wird i. d. R. vom Gericht ein Gutachter beauftragt.
Von den Parteien beauftragte Gutachten werden meistens nicht anerkannt.

Zitat:

@Amen schrieb am 18. Mai 2022 um 11:31:57 Uhr:


................., es gab ein Schuldeingeständnis des Gegners (das der natürlich zurückzieht) ................

Das "natürlich" verstehe ich gar nicht. Keine Versicherung zwingt jemanden zu lügen. Der Passus in den AKB's "... geben Sie nie ein Schuldeinverständnis vor Ort ..." ist m.W. auch schon seit vielen Jahren nicht mehr enthalten.
Lügen ist eindeutig eine asoziale Wesensart.

Lügen ist aber per se nicht strafbar; selbst vor der Polizei...
Ausser unter gewissen Umständen vor Gericht; aber auch nur dann.
Insofern verhalten sich dementsprechend auch professionelle Kriminelle so oder so ähnlich; Sie nutzen erst mal die volle Bandbreite des Möglichen aus.

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