Auffahrschaden - Kostenvoranschlag, nun Gutachter der Versicherung

Hallo,
meiner Frau ist vor ca. 4 Wochen jemand an der Ampel hinten drauf gefahren. Wir haben einen Honda Jazz III, Bj 2010.
Nach Rücksprache mit unserer Rechtschutzversicherung, bzw. einem Anwalt an der Hotline, sowie der gegnerischen Versicherung (HDI) haben wir durch Honda einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Die Heckklappe muss ausgetauscht werden, die Stoßstange ebenso und auch vorne ist etwas verbogen (was man aber nur auf der Bühne sieht). Insgesamt wurden Kosten in Höhe von 3.500 Euro netto veranschlagt. Ihr werdet sagen: "Warum habt ihr nicht direkt einen Anwalt eingeschaltet". Kann ich nicht beantworten - außer, dass wir Kosten einsparen wollten. Egal...
Jetzt hat ein Gutachterbüro angerufen, das im Auftrag der gegnerischen Versicherung ein Gutachten erstellen soll. Warum wollen die das machen? Wenn ich doch schon in einer Fachwerkstatt war, wird der Gutachter dann geringere Kosten feststellen? Und wenn ja, was dann? Ich glaube ja nicht, dass die Honda-Werkstatt irgendwelche Mondpreise kalkuliert hat. Sollten wir uns zu diesem Zeitpunkt erneut an die Rechtsschutz wenden und einen Anwalt einschalten, oder erst einmal abwarten, zu welchem Ergebnis der Gutachter kommt? Ich habe mit derlei noch nie zu tun gehabt und wir sind ein wenig verunsichert. Was würdet Ihr empfehlen?
Viele Grüße
Peter

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Der Gutachter von der Versicherung hat an deinem Auto nichts zu suchen.

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Das hat sich nicht geändert. Zahlt die Versicherung nichts auf den Sachschaden, zahlt sie auch nichts für den Anwalt, der vergeblich versucht hat, den Sachschaden geltend zu machen.
Zahlt sie nur einen bestimmten Prozentsatz, gibt es zwei Möglichkeiten abzurechnen. Entweder voll die normalen Gebühren nach dem gezahlten Betrag oder nach dem Prozentsatz und nach dem geforderten Betrag.

Gerade bei zweifelhaften Fällen erleichtert eine RS-Vers. mit Kostenzusage das Leben.

Zitat:

@situ schrieb am 1. Juli 2016 um 18:23:19 Uhr:


Weil es hier wieder nicht geschrieben wird: Die Übernahme der Anwaltskosten durch die Versicherung klappt nur, wenn sie die Schuldfrage anerkennt.oder hat sich das geändert?

Was eine Versicherung anerkennt, ist völlig irrelevant.
Versicherungen übernehmen auch keine Anwaltskosten, genau so wenig, wie sie Sachverständigenkosten oder Reparaturkosten bezahlen.
Versicherungen müssen Schadensersatz leisten und dazu gehören eben auch Rechtsverfolgungskosten.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 1. Juli 2016 um 19:27:24 Uhr:


Was eine Versicherung anerkennt, ist völlig irrelevant.
Versicherungen übernehmen auch keine Anwaltskosten, genau so wenig, wie sie Sachverständigenkosten oder Reparaturkosten bezahlen.
Versicherungen müssen Schadensersatz leisten und dazu gehören eben auch Rechtsverfolgungskosten.

Ach du. Das sehe ich jetzt etwas anders!

Versicherungen müssen berechtigten Schadenersatz leisten.
Wenn sie bei der Prüfung feststellen, dass dieser nicht berechtigt ist, dann müssen die gar nichts bezahlen.
Auch keine Rechtsverfolgungskosten.

Bei Kasko natürlich grundsätzlich nicht!

Wer bezahlt MEINEN Anwalt, wenn aus der ursprünglich glasklaren Rechtslage eine Schadensteilung wird?

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Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 1. Juli 2016 um 19:42:58 Uhr:


Ach du. Das sehe ich jetzt etwas anders!

Das darfst Du gerne tun, jeder hat das Recht auf falsche Meinung.

Zitat:

Versicherungen müssen berechtigten Schadenersatz leisten.
Wenn sie bei der Prüfung feststellen, dass dieser nicht berechtigt ist, dann müssen die gar nichts bezahlen.
Auch keine Rechtsverfolgungskosten.

Wenn es kein Recht auf Schadensersatz gibt, gibt es auch kein Recht zu verfolgen, demzufolge keine Rechtsverfolgungskosten!

Zitat:

Bei Kasko natürlich grundsätzlich nicht!

Wenn Versicherungen im Kaskobereich vertragswidrig Leistungen verweigern, gilt dies selbstverständlich auch dort.

@schwarzeBandit
Je nach Haftungsquote des Gesamtschadens anteilig Du selbst. Für den Anteil, der auf die Abwehr gegnerischer Forderungen entsteht, ist deine Pkw-Haftpflicht eintrittspflichtig. Das, was an Dir persönlich hängen bleiben könnte, würde - soweit vorhanden - deine Rechtsschutz auffangen.

Das dachte ich mir. Da sind die Hinweise, sich zunächst immer erst einmal einen Anwalt zu nehmen, sehr hilfreich und u. U. manchmal auch teurer, als würde man darauf verzichten.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Juli 2016 um 20:00:42 Uhr:


@schwarzeBandit
Je nach Haftungsquote des Gesamtschadens anteilig Du selbst.

Das wird hier gern beim Zuruf "ab zum Anwald" gern unterschlagen.

@schwarzeBandit
Dazu gibt es allerdings Alternativen:
1. Rechtsschutzversicherung
2. selbst Jura studiert haben und/oder
3. selbst Gutachter sein

Gerade verzwickte Fälle klären sich oft erst nach längeren Auseinandersetzungen. Wenn man seinen Führerschein nutzt und/oder eigene(s) Fahrzeug(e) bewegt, dann dürfte die Rechtsschutzversicherung zumindest im Verkehrsbereich die praktikablere Lösung sein.

@situ
wie gesagt, für den Teil, der auf die Abwehr von Haftpflichtforderungen des Unfallgegners entfällt, ist die eigene Pkw-Haftpflicht im Grundsatz erstmal eintrittspflichtig. Da empfiehlt es sich, diese unbedingt frühzeitig über den Anwalt mit einzubinden. Unterm Strich macht das schon Sinn. Bescheissen lassen will man sich ja auch nicht.

Mir ist das schon klar und ich habe daher schon seit Jahren mit einer RSV allerdings mit SB vorgesorgt. Hier wird aber immer wieder und ohne Einschränkungen ein Anwalt empfohlen, ohne auf mögliche Kosten hinzuweisen.

Das wird der Anwalt aber spätestens beim Erstgespräch auch ansprechen. Ist doch auch - also für mein Empfinden - eigentlich jedem klar, dass Kosten entstehen und man darüber reden muss.

Hier wird dauernd suggeriert, dass die selbstverständlich entstehenden Kosten ebenso selbstverstänlich durch die gegenerische Versicherung getragen würden.

Nach meiner sicher falschen Kenntnis ist das jedoch nur der Fall, wenn die Schuldfrage uneingeschränkt klar ist und auch anerkannt wird. Andernfalls eben nicht oder nur anteilig.

Nur darauf wollte ich mal wieder hinweisen.

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