Auffahrschaden - Kostenvoranschlag, nun Gutachter der Versicherung

Hallo,
meiner Frau ist vor ca. 4 Wochen jemand an der Ampel hinten drauf gefahren. Wir haben einen Honda Jazz III, Bj 2010.
Nach Rücksprache mit unserer Rechtschutzversicherung, bzw. einem Anwalt an der Hotline, sowie der gegnerischen Versicherung (HDI) haben wir durch Honda einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Die Heckklappe muss ausgetauscht werden, die Stoßstange ebenso und auch vorne ist etwas verbogen (was man aber nur auf der Bühne sieht). Insgesamt wurden Kosten in Höhe von 3.500 Euro netto veranschlagt. Ihr werdet sagen: "Warum habt ihr nicht direkt einen Anwalt eingeschaltet". Kann ich nicht beantworten - außer, dass wir Kosten einsparen wollten. Egal...
Jetzt hat ein Gutachterbüro angerufen, das im Auftrag der gegnerischen Versicherung ein Gutachten erstellen soll. Warum wollen die das machen? Wenn ich doch schon in einer Fachwerkstatt war, wird der Gutachter dann geringere Kosten feststellen? Und wenn ja, was dann? Ich glaube ja nicht, dass die Honda-Werkstatt irgendwelche Mondpreise kalkuliert hat. Sollten wir uns zu diesem Zeitpunkt erneut an die Rechtsschutz wenden und einen Anwalt einschalten, oder erst einmal abwarten, zu welchem Ergebnis der Gutachter kommt? Ich habe mit derlei noch nie zu tun gehabt und wir sind ein wenig verunsichert. Was würdet Ihr empfehlen?
Viele Grüße
Peter

Beste Antwort im Thema

Der Gutachter von der Versicherung hat an deinem Auto nichts zu suchen.

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Ehe jemand jammert - ich habe mal zwei Beiträge entfernt. Die Ersteller werden sich jetzt angesprochen fühlen: Bitte verkneift Euch Eure provokanten Sticheleien. Ihr seid BEIDE under investigation und wenn sich Euer Auftreten nicht grundlegend positiv verändert, könnte wird es richtig Ärger geben und Autsch´n machen!

@situ
Das habe ich ja verstanden und Deine Anmerkung ist im Kern richtig. Ich finde aber auch, dass - wenn es richtig läuft - der Kostenanteil, auf dem man dümmstenfalls hängen bleibt, durch die Mittragung der eigenen KraftHaftPflicht in Relation zum in Rede stehenden Betrag eher gering ist. Und in der Regel würde man als Betroffener einen schlechteren Schnitt gemacht haben, als ohne Anwalt. Wie gesagt, eine RS-Versicherung zu haben, ist für solche Situationen natürlich das "rundum-sorglos-Paket".

Als ich kenne einen Kfz Sachverständiger der in ganz Deutschland unterwegs ist auch am Wochenende Termine vergibt. Der hilft auch nicht nur beim Gutachten sondern auch bei der Kompetten Abwicklung. Das ist dan schon Gold wert.

Edit:Link entfernt
Hast Du meine PN nicht verstanden? Hör endlich auf, Deine Werbung hier abzumüllen! Ich entferne diesen Sondermüll ja doch. Ein Gutachter, der nicht einmal eine Nachricht aus zwei Sätzen versteht - na Danke!
twindance/MT-Moderation

Es geht ja nicht nur um den Unfall sondern auch um den Nutzungsausfall und die Wertminderung usw.

Die gegnerische Versicherung ist nicht dein Freund.

ye?il ba?parmak bizim Mod gelen yorumlar?n geri kalan?nda oldu?u (Moderatör)

De?il burada ?ey Hobby Uzman? hayal

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Zitat:

@denkfisch schrieb am 30. Juni 2016 um 20:10:19 Uhr:


Eigentlich hatten wir nach dem KVO vor, das Geld erst einmal zu nehmen und dann ggf gucken, was mit Smart Repair geht-wir haben eh nicht vor, das Auto zu verkaufen.

Ich wollte nur mal darauf hinweisen das du die Mwst dann nicht ausgezahlt bekommst.Diese wird abgezogen wenn nicht repariert wird.
Du bekommst nur die Mwst ausgezahlt die du nachweisen kannst

Der Gutachter legt auch die Reparaturzeit und eine eventuelle Wertminderung fest

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 1. Juli 2016 um 20:03:08 Uhr:


Das dachte ich mir. Da sind die Hinweise, sich zunächst immer erst einmal einen Anwalt zu nehmen, sehr hilfreich und u. U. manchmal auch teurer, als würde man darauf verzichten.

Natürlich.
Aber es ist schliesslich nicht das Geld derer, die dazu raten.
Was juckt es die, wenn es der Befolger ihrer "Ratschläge" schlussendlich selbst zahlen muss?

Zitat:

@Matsches schrieb am 4. Juli 2016 um 12:05:15 Uhr:



Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 1. Juli 2016 um 20:03:08 Uhr:


Das dachte ich mir. Da sind die Hinweise, sich zunächst immer erst einmal einen Anwalt zu nehmen, sehr hilfreich und u. U. manchmal auch teurer, als würde man darauf verzichten.

Natürlich.
Aber es ist schliesslich nicht das Geld derer, die dazu raten.
Was juckt es die, wenn es der Befolger ihrer "Ratschläge" schlussendlich selbst zahlen muss?

Na Matsches,

spielst du wieder mal den Pressesprecher des GDV ?

Geh doch einfach mal davon aus, dass hier auch Fachleute schreiben, die schon Wissen welche Tipps hier richtig sind und welche nicht.

Aber in einem gebe ich dir Recht. Hier gibt es den einen oder anderen "Fachmann" der ab und an mal die Griffel von der Tastatur lassen sollte.....🙂

Wahre Worte Delle. Aber das wird man bei einem Reizthema nicht erreichen.

Einen Zusatz noch für die "Fachmannallergiker": Auch bei einer Schadensquotelung (anteiliges Verschulden) hat man Anspruch auf vollen Ersatz der Gutachter- und Anwaltskosten. Man muss halt nur das einfordern, was einem auch zusteht. Ein Fachmann wird das eher wissen und auch hinbekommen, als ein "Fachmannallergiker". Es macht immer Sinn, sich die passende Hilfe zu holen, wenn man selbst die Sachkenntnis nicht hat. Wenn man die Fachleute erst dann ins Boot holt, wenn durch Ungeschicktheit vermeidbare Probleme hinzugetreten sind, dann ist das nicht sonderlich klug.

Ja. Schlimm immer mit den Möchtegern Profis hier. 🙄

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Juli 2016 um 12:36:03 Uhr:


Auch bei einer Schadensquotelung (anteiliges Verschulden) hat man Anspruch auf vollen Ersatz der Gutachter- und Anwaltskosten. Man muss halt nur das einfordern, was einem auch zusteht. Es macht immer Sinn, sich die passende Hilfe zu holen, wenn man selbst die Sachkenntnis nicht hat. Wenn man die Fachleute erst dann ins Boot holt, wenn durch Ungeschicktheit vermeidbare Probleme hinzugetreten sind, dann ist das nicht sonderlich klug.

Volle Zustimmung bis auf Eines: Die Gutachterkosten müssen immer anteilig der Quotelung selbst getragen werden. Dies hat der BGH nach vielen anders lautenden Urteilen am 07.02.2012 - VI ZR 133/11 so entschieden.

@
ww

Ja, genau so schlimm, wie diese Nervensägen, die sich mit gefühlten 50 Account`s hier amelden und laufend von der Moderation
entfernt werden, wie eine Zecke.

In diesem Zusammenhang:

http://www.motor-talk.de/.../...nfall-bitte-um-hilfe-t5683949.html?...

Ich überlege echt, das mal in meine Signatur aufzunehmen.

Der Beitrag ist so erfrischend ehrlich und Praxisbezogen........😁

Zitat:

@rrwraith schrieb am 4. Juli 2016 um 13:38:53 Uhr:


... Volle Zustimmung bis auf Eines: Die Gutachterkosten müssen immer anteilig der Quotelung selbst getragen werden. Dies hat der BGH nach vielen anders lautenden Urteilen am 07.02.2012 - VI ZR 133/11 so entschieden.

Trifft nicht ganz das was ich sagte. Im BGH Fall hat der Kläger 100% seines Fahrzeugschadens eingeklagt und seinen Verschuldensanteil mit 0% bewertet. Das Urteil fiel aber anders aus und die Haftung wurde erst dort unter Beachtung der Zuvielforderung verteilt. Da landet man dann natürlich auch bei der Quotelung der Kosten. Das kann man geschickter anstellen und - bei entsprechend gegebener Sachlage - eben von Anfang an nur das verlangen, was der richtigen Quotelung entspricht. Dann entstehen die Kosten nur auf den Wert der Quote und somit landen sie komplett beim Gegner. Wie gesagt, das ist ein kniffeliges Thema und ist von Fall zu Fall anders einzuschätzen.

Ich denke , wir missverstehen uns etwas.
Ich sprach ausschließlich von den Gutachterkosten.
Um es zu verdeutlichen:
Quote 50 / 50
Schaden 5.000,-, Gutachterkosten 600,-
Forderung des Anwalts: 2.800,-
Dann müssen die Anwaltskosten in voller Höhe vom Gegner getragen werden.
Die 300,- GA - Kosten bleiben hängen, denn der GA kann ja nicht nur den halben Schaden feststellen.

Das ist allerdings eine Frage des Auftragsinhalts und nicht des Preises 😉

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