Auffahrschaden - Kostenvoranschlag, nun Gutachter der Versicherung
Hallo,
meiner Frau ist vor ca. 4 Wochen jemand an der Ampel hinten drauf gefahren. Wir haben einen Honda Jazz III, Bj 2010.
Nach Rücksprache mit unserer Rechtschutzversicherung, bzw. einem Anwalt an der Hotline, sowie der gegnerischen Versicherung (HDI) haben wir durch Honda einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Die Heckklappe muss ausgetauscht werden, die Stoßstange ebenso und auch vorne ist etwas verbogen (was man aber nur auf der Bühne sieht). Insgesamt wurden Kosten in Höhe von 3.500 Euro netto veranschlagt. Ihr werdet sagen: "Warum habt ihr nicht direkt einen Anwalt eingeschaltet". Kann ich nicht beantworten - außer, dass wir Kosten einsparen wollten. Egal...
Jetzt hat ein Gutachterbüro angerufen, das im Auftrag der gegnerischen Versicherung ein Gutachten erstellen soll. Warum wollen die das machen? Wenn ich doch schon in einer Fachwerkstatt war, wird der Gutachter dann geringere Kosten feststellen? Und wenn ja, was dann? Ich glaube ja nicht, dass die Honda-Werkstatt irgendwelche Mondpreise kalkuliert hat. Sollten wir uns zu diesem Zeitpunkt erneut an die Rechtsschutz wenden und einen Anwalt einschalten, oder erst einmal abwarten, zu welchem Ergebnis der Gutachter kommt? Ich habe mit derlei noch nie zu tun gehabt und wir sind ein wenig verunsichert. Was würdet Ihr empfehlen?
Viele Grüße
Peter
Beste Antwort im Thema
Der Gutachter von der Versicherung hat an deinem Auto nichts zu suchen.
58 Antworten
Es soll auch Anwälte geben, die zunächst (aussergerichtlich) mehr fordern, dann aber die Gebühren nur nach Wert berechnen, der letztlich für den Mandaten heraus gekommen ist. Vorher drüber sprechen. Gerade beim Schmerzensgeld gibts keine absolute Wahrheit, da muss man schon über die obere Grenze gehen.
Wenn der Wert erst am Ende feststeht (beim Schmerzensgeld regelmäßig so), dann entspricht das ja auch der gesetzlichen Gebührenregelung und sollte generell so sein.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 4. Juli 2016 um 12:13:19 Uhr:
Geh doch einfach mal davon aus, dass hier auch Fachleute schreiben, die schon Wissen welche Tipps hier richtig sind und welche nicht.
Ja, natürlich gehe ich davon aus.
Und du hast auch mit der zweitan Aussaqge recht (wenn auch mit anderen Worten ausgedrückt) , Schwachköpfe gibts hier wie überall ebenfalls.
Wen ich damit explizit meine, darfst Du dir aussuchen.
Die machen mich alle wahnsinnig! Haben jetzt einen eigenen Gutachter auf den Schaden "angesetzt". Der kommt auf eine Schadenssumme von 5800 € ! - für ein paar Beulen in der Heckklappe und kaputte Stoßstange...ein Wahnsinn. Wie gesagt, Honda hatte beim Kostenvoranschlag einen Kostenvoranschlag über 3.500€ (netto) gemacht. Wie geht´s denn jetzt weiter? Was bedeutet das? Laut Gutachter hat unser Auto einen Wiederbeschaffungswert von 6.200€, der Schaden liegt also knapp darunter. Was macht die gegnerische Versicherung, wenn ich ihr jetzt das Gutachten zuschicke? Oder sollte ich das gar nicht machen und direkt einen Anwalt einschalten? Oder gar nichts machen und die Beulen selbst rauskloppen? :-) Habe keine Lust auf dieses Hickhack....
VG Peter
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Hatte weiter oben schon erläutert:
unverschuldeter Unfall, Kostenvoranschlag eingeholt (3.500 netto), gegnerische Versicherung hat daraufhin Gutachter angesetzt - den haben wir abgelehnt und einen eigenen beauftragt. Dieser hat nun die 5.800€ Schaden ermittelt und uns geraten, einen Anwalt zu nehmen. Aber wozu? Die gegnerische Versicherung wird doch - stelle ich sie vor die Alternative, sicher die 3.500€ zahlen + Gutachterkosten, oder? Ich persönlich wäre damit zufrieden und würde das Auto woanders für 1000€ ausbeulen lassen - wir wollen das eh "auffahren".
Du merkst doch, dass Du selbst damit nicht zurecht kommst. Rechtsschutzversichert bist Du. Die Haftung der gegnerischen Versicherung scheint auch ziemlich sicher zu sein. Dann übergib das doch einem Anwalt und lass den das für dich optimal abwickeln. Es ist doch völlig legal, dass Du fiktiv abrechnen möchtest und das Auto anderweitig instandsetzen lassen willst. Du könntest auch das Geld nehmen und nicht reparieren.
Hallo Berlin-Paul, vermutlich hast du recht. Es hört sich zwar blöd an, aber mir wäre es am liebsten, die Kosten für alle Beteiligten möglichst gering zu halten. Wenn wir dabei ein "+" machen, auch nicht schlecht. Mit der gegnerischen Versicherung einen Deal machen, haltet Ihr für eine falsche Idee?
PEter
Wozu denn bitte einen Deal? Dein Gutachter hat den Schaden festgestellt und ist bei gründlicher Untersuchung zu einem Schadensbetrag über dem Kostenvoranschlag gekommen. Da brauchst Du in keiner Weise zurückstecken. Bei so einer Sachlage zu zögern, ist für mich total unverständlich.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. Juli 2016 um 11:15:59 Uhr:
Du merkst doch, dass Du selbst damit nicht zurecht kommst. Rechtsschutzversichert bist Du. Die Haftung der gegnerischen Versicherung scheint auch ziemlich sicher zu sein. Dann übergib das doch einem Anwalt und lass den das für dich optimal abwickeln. Es ist doch völlig legal, dass Du fiktiv abrechnen möchtest und das Auto anderweitig instandsetzen lassen willst. Du könntest auch das Geld nehmen und nicht reparieren.
Das wäre hier wirklich der beste Weg.
Ich kann dem ganzen auch nicht so richtig folgen.
Ein KVA ist kein Gutachen. Und wenn ein SV feststellt, der Schaden liegt bei 5.800 Euro, dann wird er das schon begründen können.
Ich verstehe hier überhaupt nicht, warum die Feststellungen des eigenen Sachverständigen ohne Substanz, einfach "aus dem Bauch heraus" angezweifelt werden.
Peter, Nimm das als Regulierungsgrundlage und fertig.
Alles andere geht ganz bestimmt in die Hose !
So, die Geschichte hat nun einen Abschluss gefunden. Seitens der Versicherung wurde mir eine Summe überwiesen, die sie berechnet haben auf Basis des Gutachtens. Allerdings haben Sie eine andere Werkstatt herangezogen, die 2.000 Euro billiger sein soll. Die Summe ist letzten Endes so hoch, wie der Kostenvoranschlag, den mir Honda gemacht hatte. Bezahlt wurde sowohl der KV als auch das Gutachten. Wir werden vermutlich fiktiv abrechnen und nur die total demolierte Heckklappe erneuern lassen. Die weiteren Schäden sind Lapalien und stören uns nicht, da wir den Wagen eh behalten wollen.
Nächstes Mal werde ich mir - falls unverschuldet - direkt einen Anwalt nehmen, zumindestens dann, wenn eine doch erhebliche Summe zu erwarten ist.
Danke noch mal an alle, die mich hier mit ihrem Rat unterstützt haben.
Gruß, Peter