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Auffahren auf Autobahn und Andere nicht reinlassen

Themenstarteram 26. Dezember 2013 um 20:05

Hallo,

ich habe heute einen Fall erlebt, der leider von Zeit zu Zeit immer wieder mal vorkommt und möchte gerne wissen, wie die Rechtslage hier aussieht (wenn möglich mit §):

Ich war auf der Beschleunigungsspur einer normalen Autobahn, vor mir und hinter mir waren ebenfalls Fahrzeuge auf der Beschleunigungsspur. Der rechte Fahrstreifen der Autobahn war soweit frei. Als ich dann ungefähr auf der Mitte der Beschleunigungsspur war und grade rausziehen wollte, ist zwei Fahrzeuge hinter mir ein Audi so ziemlich am Anfang der Beschleunigungsspur herausgezogen und hat sofort stark beschleunigt. Dabei ist er aber auf der rechten Fahrspur der Autobahn geblieben, ist also nicht weiter auf die Mittelspur herübergezogen und hätte mich und andere dadurch am Auffahren behindert. Ich hab das zwar beobachtet, da ich aber schon selbst beim Auffahren war, habe ich den Spurwechsel von der Beschleunigungsspur auf die rechte Fahrspur dann auch fortgesetzt und den Audi dadurch natürlich ausgebremst.

Weiß jemand, wie das hier rechtlich aussieht? Meiner Überzeugung nach ist es unzulässig, durch rasches Belegen der Fahrspur die Vordermänner am Auffahren zu behindern, sofern man selbst von der Beschleunigungsspur kommt.

In der Anlage hab ich das Ganze nochmal skizziert.

Edit: Bitte keine Vermutungen. Dass so ein Manöver von der logischen Seite her ziemlich hirnrissig ist, sollte soweit klar sein. Mir geht es um die Rechtslage!

Beste Antwort im Thema
am 26. Dezember 2013 um 20:20

wenn der andere dich einfach so überholen konnte warst du wohl zu langsam ;-) es heißt beschleunigungsstreifen und nicht schneckenspur. micht nervt es immer tierisch wenn irgendwelche deppen zu blöde sind um ordentlich feuer zu geben um auf die autobahn aufzufahren. meine autobahnaufahrt wo in in der regel auffahr ist ellenlang und wenn ich keinen vor mir hab der nicht in die puschen kommt kann ich mit meinem mercedes kastenwagen schon relativ locker auf 160 kmh beschleunigen... mir geht es tierisch auf den sack wenn manche hohlbirnen mit 80 kmh auf die autobahn auffahren und alles zum spurwechsel oder was noch schlimmer ist zum bremsen nötigen.

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20 jährige sind keine Kinder mehr... ;)

Zitat:

Original geschrieben von tomold

20 jährige sind keine Kinder mehr... ;)

Wenn man in der Nähe von 20 ist, glaubt man das vielleicht. Die Sichtweise ändert sich später wieder. Simply believe me. ;)

Zitat:

Original geschrieben von tomold

20 jährige sind keine Kinder mehr... ;)

Aus welcher Sicht ?

Gibt welche die sind mit 20 im Köpfchen reifer als manch ein 40 Jähriger...

Wüsste auch nicht das es eine Altersbegrenzung gibt bei MT...

Und auf einem Beschleunigungsstreifen hat man gefälligst gas zu geben. So wurde mir es zumindest in der Fahrschule beigebracht. 3 Gang bis kurz vorm Drehzahlbegrenzer dann war mein Fahrlehrer glücklich.

Zitat:

Original geschrieben von Floo1993

Gibt welche die sind mit 20 im Köpfchen reifer als manch ein >40 Jähriger...

[...]

Ja, von dem habe ich auch schon mal gehört... :rolleyes:

Und ist ja wünschenswert, dass er nicht am Körper reifer ist als ein 40Jähriger... :D

Meinst so wie der Film Benjamin Button? :D (glaub der hieß so)

Immer lustig wenn einige Autofahrer mir beim Auffahren Platz machen und anschließend wieder weit hinter mir einscherren :D

Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo

Immer lustig wenn einige Autofahrer mir beim Auffahren Platz machen und anschließend wieder weit hinter mir einscherren :D

Das geht mir auch immer wieder so :D :D :D

Zitat:

Original geschrieben von Flinx1960

Wieso wird immer noch von "Beschleunigungsstreifen" gesprochen/geschrieben?

Damit den Nutzern dieses Fahrstreifens die Verhaltensweise auf selbigem bewußt(er) wird.

Daß es selbst dabei noch Probleme mit der Semantik gibt, erlebt man leider immer noch jeden Tag auf's Neue.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Flinx1960

Wieso wird immer noch von "Beschleunigungsstreifen" gesprochen/geschrieben?

Damit den Nutzern dieses Fahrstreifens die Verhaltensweise auf selbigem bewußt(er) wird.

Daß es selbst dabei noch Probleme mit der Semantik gibt, erlebt man leider immer noch jeden Tag auf's Neue.

In der neu verfassten STVO hat man ja leider den Beschleunigungsstreifen in Einfädelspur umbenannt. Vielleicht beschleunigen viele deshalb jetzt dort nicht mehr sondern fädeln nur noch ein ;)

Zitat:

Original geschrieben von torre01

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Damit den Nutzern dieses Fahrstreifens die Verhaltensweise auf selbigem bewußt(er) wird.

Daß es selbst dabei noch Probleme mit der Semantik gibt, erlebt man leider immer noch jeden Tag auf's Neue.

In der neu verfassten STVO hat man ja leider den Beschleunigungsstreifen in Einfädelspur umbenannt. Vielleicht beschleunigen viele deshalb jetzt dort nicht mehr sondern fädeln nur noch ein ;)

Das würde bedeuten, dass ich auf der AB praktisch nicht mehr Vorfahrtberechtigt bin??

Und wie beim Reißverschlussverkehr die einfahrenden VT gewähren lassen muss?

Liege mit dieser Annahme richtig?

Nein. Das war eine reine Umbenennung. An den sonstigen Regeln hat sich nichts geändert.

Zitat:

Original geschrieben von armin-g

Zitat:

Original geschrieben von torre01

In der neu verfassten STVO hat man ja leider den Beschleunigungsstreifen in Einfädelspur umbenannt. Vielleicht beschleunigen viele deshalb jetzt dort nicht mehr sondern fädeln nur noch ein ;)

Das würde bedeuten, dass ich auf der AB praktisch nicht mehr Vorfahrtberechtigt bin??

Und wie beim Reißverschlussverkehr die einfahrenden VT gewähren lassen muss?

Liege mit dieser Annahme richtig?

Im §18 STVO steht immer noch:

"(2) Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen.

(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt."

am 2. Februar 2014 um 22:10

Egal ob "Beschleunigungsstreifen" oder "Einfädelspur" in jedem Fall steht ein Vorfahrt Achten Schild entweder gleich zu Anfang oder kurz vor dem "einfädeln" das zu beachten ist. Allerdings nimmt die Unsitte zu, ähnlich wie beim plötzlichen Spurwechsel auf die Überholspur, einfach den oder die anderen Verkehrsteilnehmer zum Abbremsen zu zwingen statt entsprechend die eigene Geschwindigkeit zu erhöhen oder zu verlangsamen.

 

Gruß Meggs

Zitat:

Original geschrieben von Meggs07

Egal ob "Beschleunigungsstreifen" oder "Einfädelspur" in jedem Fall steht ein Vorfahrt Achten Schild

Nö. Warum auch "in jedem Fall"? Die Vorfahrt ist ja schon durch die StVO definiert...

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