Auf der rechten Spur schneller sein als auf der linken Spur (A27)
Moin,
Autobahn A27, zweispurig, keine Geschwindigkeitsbegrenzung, es waren niemand weit und breit da außer einer hinter mir auf der rechten Spur. Ich gebe volle Kanne Gas mit 160. Der hinter mir versucht mich auf der linken zu überholen, kann aber meine Geschwindigkeit nichtmal annäherend erreichen.
Da ich so frech bin, legte ich nochmal ne Schippe drauf.
Dann ließ ich ihn überholen, er war außer sich.
Habe ich Mist gebaut?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Loser50 schrieb am 27. Juli 2018 um 18:34:45 Uhr:
Habe ich Mist gebaut?
Ja, definitiv.
123 Antworten
Hallo zusammen.
Müssen wir hier nicht erstmal "Überholen" definieren? Überholen ist für mich: Ausscheren, vorbei fahren und einscheren. Dies ist an einer Ampelanlage mit grundsätzlich zwei Fahrspuren pro Richtung nicht gegeben. Somit sollte doch auch der rechts fahrende schneller beschleunigen dürfen als der links fahrende. Wie in Städten üblich kann auch die linke Spur eine kombinierte geradeaus- Linksabbiegespur sein. Wie habe ich mich hier rechts zu verhalten?
Gruß
Das wäre dann die angesprochene Wettfahrt - auch wenn ich dir vollkommen zustimme, ich wüsste auch nicht, warum ich nicht so beschleunigen sollte, wie es mir gefällt. Und nach der aktuelleren Rechtsprechung kommt da ganz leicht der Verdacht des Wettrennens auf.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 30. Juli 2018 um 12:03:13 Uhr:
Hallo zusammen.
Müssen wir hier nicht erstmal "Überholen" definieren? Überholen ist für mich: Ausscheren, vorbei fahren und einscheren. Dies ist an einer Ampelanlage mit grundsätzlich zwei Fahrspuren pro Richtung nicht gegeben. Somit sollte doch auch der rechts fahrende schneller beschleunigen dürfen als der links fahrende. Wie in Städten üblich kann auch die linke Spur eine kombinierte geradeaus- Linksabbiegespur sein. Wie habe ich mich hier rechts zu verhalten?Gruß
Ganz normal zügig beschleunigen, wenn du links neben dir ne Schlaftablette hast ist das nicht dein Problem.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 30. Juli 2018 um 12:03:13 Uhr:
Hallo zusammen.
Müssen wir hier nicht erstmal "Überholen" definieren? Überholen ist für mich: Ausscheren, vorbei fahren und einscheren. Dies ist an einer Ampelanlage mit grundsätzlich zwei Fahrspuren pro Richtung nicht gegeben. Somit sollte doch auch der rechts fahrende schneller beschleunigen dürfen als der links fahrende. Wie in Städten üblich kann auch die linke Spur eine kombinierte geradeaus- Linksabbiegespur sein. Wie habe ich mich hier rechts zu verhalten?Gruß
Überholen ist der tatsächliche, absichtsichtslose Vorgang des Vorbeifahrens auf demselben Streckenteil an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich in derselben Richtung bewegt oder verkehrsbedingt (z.B. rote Ampel), in der Regel in Fahrstellung, wartet, soeben anfährt oder noch anhalten will, aber noch deutlich fährt. Eine Erhöhung der Geschwindigkeit setzt der Begriff des Überholens ebenso wenig voraus wie einen Fahrstreifenwechsel.
"Wie in Städten üblich kann auch die linke Spur eine kombinierte geradeaus- Linksabbiegespur sein. Wie habe ich mich hier rechts zu verhalten?" - In Städten hast du die freie Wahl der Fahrspur, das Rechtsfahrgebot ist dort unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben. Kannst also ganz normal rechts an den links Stehenden/Fahrenden vorbei fahren.
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Ich dachte, innerhalb geschloßener Ortschaften bei einer Straße mit mehreren Fahrspuren in eine Richtung ist für KFZ bis 3,5 to. kein Rechtsfahrgebot,da freie Wahl der Fahrspur.
Sorry, da war einer schneller.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 30. Juli 2018 um 12:18:38 Uhr:
Zitat:
@wpp07 schrieb am 30. Juli 2018 um 12:03:13 Uhr:
Hallo zusammen.
Müssen wir hier nicht erstmal "Überholen" definieren? Überholen ist für mich: Ausscheren, vorbei fahren und einscheren. Dies ist an einer Ampelanlage mit grundsätzlich zwei Fahrspuren pro Richtung nicht gegeben. Somit sollte doch auch der rechts fahrende schneller beschleunigen dürfen als der links fahrende. Wie in Städten üblich kann auch die linke Spur eine kombinierte geradeaus- Linksabbiegespur sein. Wie habe ich mich hier rechts zu verhalten?Gruß
Ganz normal zügig beschleunigen, wenn du links neben dir ne Schlaftablette hast ist das nicht dein Problem.
Wäre auch kein unzulässiges Rechtsüberholen. Wird damit begründet, dass sonst der Verkehrsfluss trotz freier Fahrstreifen unsachgemäß behindert wird. Links stehen schon drei vor roter Ampel, rechte Spur frei - kannst also bis vorne hin fahren. Auch das dann zügigere Anfahren als der links neben dir gilt nicht als unzulässiges Rechtsüberholen.
Irgendwie ist Rechtssprechung merkwürdig. Im gleichen § 5 StVO wird laut Kommentierung das zügigere Anfahren unter dem Gesichtspunkt des "Rechtsüberholens" als zulässig abgesegnet, und ein paar Absätze weiter darf ich nur so beschleunigen, dass ich den "Überholweg" der Schlafmütze (so sie wach geworden ist) nicht wesentlich verlängere. Scheinbar soll ich jetzt vor jedem Manöver erst googlen, ob das zulässig ist und krieg dann eins übergebraten, weil ich mein Smartphone genutzt habe.
Peter.
Mir gefällt der "absichtslose Vorgang". Dann kann ich ja künftig im Überholverbot überholen weil ich meistens eine Absicht habe und dies dann nach Definition kein Überholen ist.
Gruß
( das mit dem Smiley klappt bei mir beim antworten nicht)
Behalte deine Absicht dann besser für dich, wäre dann Vorsatz und könnte zu einem erhöhtem Bußgeld führen.
Überholen ist ein rein tatsächlich durchgeführter Vorgang, egal mit oder ohne Absicht.
Die Frage für das ganze Thema ist doch eigentlich, wann ein Überholvorgang anfängt.
Ich habe dazu auch ein eigenes Erlebnis. Letztes Jahr hatte ich es einmal mit dem Motorrad eilig und bin auf die Autobahahn. 2 spurig, etwas voller und mit gemütlichen ca.150-160km/h auf der linken Spur an deutlich langsameren Fahrzeugen auf der rechten Spur vorbei. Da ich weiterleben möchte reichten mir die Geschwindigkeit auch vollkommen aus.
Sicherheitsabstand zum Vordermann immer eingehalten, ich schiebe da weder mit Auto noch mit dem Motorrad den Vordermann an.
Nach einiger Zeit hatte ich hinter mir ein Auto, welches mir dicht auffuhr und irgend wann auch Lichthupe gab. Als dann rechts endlich mal kein Auto zum überholen war brav Platz gemacht und Gas gegeben. Da war dann nichts mit überholen. 2 km weiter wieder dichterer Verkehr und ich mit 150-160km/h auf der linken unterwegs. Kurz darauf habe ich wieder meinen Freund im Rückspiegel. Und wieder dichtes Auffahren und Lichthupe. Und siehe da, wieder rechts frei und ich kann Gas geben.
Ca. 1km weiter das gleiche Spiel. Habe ich mir, da da gerade eine Raststätte kam überlegt dass ich ja mal Tanken könne und das Auto dann weg sei. Weit gefehlt, der ist mir hinterher, an der Tanksäule aus seinem Auto gesprungen und hat mich lautstark zur Rede gestellt-
Antworten konnte ich aber nicht mehr. Hinter ihm hat ein BMW gehalten, aus dem sind zwei nette Herren ausgestiegen und haben Ihm und mir Ihre Dienstausweise unter die Nase gehalten. Ich habe dann gleich die Gelegenheit genutzt und Anzeige wegen Nötigung erstattet.
Und jetzt zu dem was hier gut hinpasst, dazu war das vorweg notwendig.
Im Prozess hat dann sein Anwalt auch versucht zu argumentieren, er hätte mich überholen wollen und ich hätte das mit meinem beschleunigen verhindert und Ihn provoziert.
Der Richter war aber anderer Meinung. Ein Überholvorgang wäre erst dann eingeleitet, wenn das überholende Fahrzeug das zu überholende Fahrzeug so eingeholt hätte, dass dies für den Fahrzeugführer des zu überholenden Fahrzeuges durch Blick in den Rückspiegel bzw. über die Schulter eindeutig erkennbar wäre.
Mmmm - aber mittels Lichthupe hat er ja dir mitgeteilt, dass er überholen will.
Ist das nicht schon der Beginn des Überholvorganges?
Zitat:
@Timothy Truckle schrieb am 30. Juli 2018 um 20:59:36 Uhr:
Mmmm - aber mittels Lichthupe hat er ja dir mitgeteilt, dass er überholen will.
Ist das nicht schon der Beginn des Überholvorganges?
Nein - in Kombination mit dem drastischen Unterschreiten des Sicherheitsabstandes ist das Nötigung.