Auf der Autobahn von fliegenden Trümmerteilen getroffen!

Hallo Freunde!

Ich war gestern Abend leider an einem Unfall beteiligt. Ich war auf dem Autobahn unterwegs, als ich von herumfliegenden Trümmerteilen getroffen wurde, die meinen Seitenspiegel komplett zerstört haben und dennoch viele Kratzer an beiden Seiten des Fahrzeuges verursacht haben.

Als die Polizei kam, hat es sich herausgegeben, dass es in der Gegenrichtung einen großen Kettenunfall gab, von dem die Trümmerteile stammen. Ein Aktenzeichen habe ich schon von der Polizei bekommen und spätestens übermorgen bekomme ich dann auch die Namen und Kennzeichen der an dem Unfall beteiligten Personen. Da ich von Trümmerteilen getroffen wurde, und es höchstwahrscheinlich unmöglich sein wird es festzustellen von welchem KFZ diese Teile stammen, bin ich aber überhaupt nicht sicher ob jemand meine Schädenkosten übernehmen würde.

Den Seitenspiegel will ich natürlich so schnell wie möglich ersetzen. Mit den Lackschäden kann ich aber eine Weile leben. Da ich jetzt gerade finanzielle Schwierigkeiten habe, möchte ich so wenig Geld wie möglich herausgeben. Fall die Versicherung nicht zahlen würde, dann würde ich den Spiegel lieber selbst reparieren. Wenn es sich aber dann später herausgibt, dass die doch zahlen, würden sie die Kosten auch bei einer Stadtreparatur erstatten, oder? Außerdem werden in solchen Fällen die Kosten von einem Kostenvoranschlag oder nur von Rechnungen für schon ausgeführte Reparaturen erstattet?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Gibt es hier eigentlich ein Übungsforum - so eins, wo man zitieren üben kann? 😁

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Vorallem ist ihm nicht geholfen sich sofort einen Anwalt zu suchen der womöglich gleich mal 180€ Erstberatung einfordert. Ein Seitenspiegel dürfte günstiger sein. Ich würde mal Ermittlungen abwarten. Die Polizei wird einen Verursacher ermitteln und dahin würde ich mich dann mal wenden.
Bzw. den Schaden der eigenen Versicherung melden. Die wenden sich dann an die Polizei und versuchen den Verursacher herauszufinden. Das ist mal der 1. Gang den ich machen würde.

Zitat:

Original geschrieben von Bleede


Vorallem ist ihm nicht geholfen sich sofort einen Anwalt zu suchen der womöglich gleich mal 180€ Erstberatung einfordert. Ein Seitenspiegel dürfte günstiger sein. Ich würde mal Ermittlungen abwarten. Die Polizei wird einen Verursacher ermitteln und dahin würde ich mich dann mal wenden.
Bzw. den Schaden der eigenen Versicherung melden. Die wenden sich dann an die Polizei und versuchen den Verursacher herauszufinden. Das ist mal der 1. Gang den ich machen würde.

Seit wann übernimmt die eigene Haftpflichtversicherung die Ermittlungen für Ihre eigenen Versicherungsnehmer in Konkurrenz zu Rechtsanwälten ?

Nur mal so als Grundlage:

Die Haftpflichtversicherung hat Schäden zu regulieren die der VN verursacht hat, bzw. unberechtigte Ansprüche gegen den VN / dessen Versicherung zurückzuweisen.

Klaus

Zitat:

Original geschrieben von germania47


Warum umständlich, wenn es auch einfach geht.
Wende Dich an irgendeinen der Verursacher von der Gegenfahrbahn.
Er, bzw. dessen Versicherung haftet Dir gegenüber zu 100% aus Gesamtschuld. (§ 421 BGB)
Wie die Verursacher unter sich das regeln dürfte Dir relativ egal sein.
Klaus

Das wurde mir auch von dem ermittelnden Komissar geraten. Heute (hoffentlich) bekomme ich auch das Protokoll von der Polizei. Dennoch soviel ich am Telefon verstanden habe, ist es nicht klar (und es wird höchstwahrscheinlich nie klar) wer der Verursacher war. Ist es dann garantiert, dass meine Kosten von irgendeiner Versicherung gedeckt werden? Kann es sein, dass niemand zahlen wird, da es nicht klar ist wer von den 4 die Schuld hat?

Vielen Dank an allen, die geantwortet haben. Heute bekomme ich das Protokoll von der Polizei und dann mal schauen was passiert. Ich berichte sobald ich die Unterlagen habe.

Noch eine wichtige Frage:

Kann ich zu irgendeiner Werkstatt fahren, mir einen schriftlichen Kostenvoranschlag machen lassen und dann diese Summe von der Versicherung einer der Verursacher auszahlen lassen? Oder würde die Versicherung nur Rechnungen für schon ausgeführte Reparaturen ausgleichen?

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von germania47


Seit wann übernimmt die eigene Haftpflichtversicherung die Ermittlungen für Ihre eigenen Versicherungsnehmer in Konkurrenz zu Rechtsanwälten ?
Nur mal so als Grundlage:
Die Haftpflichtversicherung hat Schäden zu regulieren die der VN verursacht hat, bzw. unberechtigte Ansprüche gegen den VN / dessen Versicherung zurückzuweisen.
Klaus

Hat der TE nur ne Haftpflicht? Hab ich dann überlesen.

Die Kasko macht das. Gibt ja deswegen auch die Ausfall Deckung.

Zitat:

Original geschrieben von el_jefe


Vielen Dank an allen, die geantwortet haben. Heute bekomme ich das Protokoll von der Polizei und dann mal schauen was passiert. Ich berichte sobald ich die Unterlagen habe.

Noch eine wichtige Frage:

Kann ich zu irgendeiner Werkstatt fahren, mir einen schriftlichen Kostenvoranschlag machen lassen und dann diese Summe von der Versicherung einer der Verursacher auszahlen lassen? Oder würde die Versicherung nur Rechnungen für schon ausgeführte Reparaturen ausgleichen?

Kostenvoranschlag reicht erstmal. Ob, wie und wann irgendeine Versicherung zahlt musst du erstmal abwarten. Versicherungen haben nix zu verschenken.

Zitat:

Original geschrieben von Bleede



Hat der TE nur ne Haftpflicht? Hab ich dann überlesen.
Die Kasko macht das. Gibt ja deswegen auch die Ausfall Deckung.

Ich habe auch eine Teilkasko. Die deckt aber nur Glasschäden, keine Kratzer und nicht den ganzen Spiegel, soviel ich das verstanden habe.

Zitat:

Original geschrieben von Bleede


Kostenvoranschlag reicht erstmal.
Versicherungen haben nix zu verschenken.

1) Nö, nicht unbedingt. Kostenvoranschlag enthält zum Beispiel keine Wertminderung. Und dann versuch mal wenn du schon einen KVA eingereicht hast noch ein Gutachten bezahlt zu bekommen. Bei einem Bagatellschaden ist der KVA ohne Frage die richtige Wahl, hier sind aber schon ein paar Lackierarbeiten mehr nötig.

2) Stimmt, daher 1). Und ggf. der Rechtsanwalt. Egal was die Versicherungen anstellen, der TE wird sicher keine Mitschuld und damit anteilige Haftung für einen Unfall auf der Gegenfahrbahn bekommen. Also ist er reiner Geschädigter der von einer der gegnerischen Versicherungen sein Geld will.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75



Zitat:

Original geschrieben von Bleede


Kostenvoranschlag reicht erstmal.
Versicherungen haben nix zu verschenken.
1) Nö, nicht unbedingt. Kostenvoranschlag enthält zum Beispiel keine Wertminderung. Und dann versuch mal wenn du schon einen KVA eingereicht hast noch ein Gutachten bezahlt zu bekommen. Bei einem Bagatellschaden ist der KVA ohne Frage die richtige Wahl, hier sind aber schon ein paar Lackierarbeiten mehr nötig.

2) Stimmt, daher 1). Und ggf. der Rechtsanwalt. Egal was die Versicherungen anstellen, der TE wird sicher keine Mitschuld und damit anteilige Haftung für einen Unfall auf der Gegenfahrbahn bekommen. Also ist er reiner Geschädigter der von einer der gegnerischen Versicherungen sein Geld will.

Das alles klingt logisch. Die Frage ist nur wie hoch das Risiko ist, dass keiner was Zahlt und ich dann nicht nur meine eigene Kosten tragen muss, sondern auch 400-500 Euro für Anwalt + Gutachter. Dennoch muss gesagt werden, dass das Auto ein 9 jähriger Ford Focus II ist und kein neuer BMW 5er z.B....

Zitat:

Original geschrieben von Moers75



Zitat:

Original geschrieben von Bleede


Kostenvoranschlag reicht erstmal.
Versicherungen haben nix zu verschenken.
1) Nö, nicht unbedingt. Kostenvoranschlag enthält zum Beispiel keine Wertminderung. Und dann versuch mal wenn du schon einen KVA eingereicht hast noch ein Gutachten bezahlt zu bekommen. Bei einem Bagatellschaden ist der KVA ohne Frage die richtige Wahl, hier sind aber schon ein paar Lackierarbeiten mehr nötig.

2) Stimmt, daher 1). Und ggf. der Rechtsanwalt. Egal was die Versicherungen anstellen, der TE wird sicher keine Mitschuld und damit anteilige Haftung für einen Unfall auf der Gegenfahrbahn bekommen. Also ist er reiner Geschädigter der von einer der gegnerischen Versicherungen sein Geld will.

Was hat das jetzt mit Mitschuld zu tun...wo steht im Gesetz dass dir ein Gutachten zusteht? Schon mal was von Schadenminderungspflicht gehört? Und wieso sollte Jemand Wertminderung für einen kaputten Spiegel und ein paar Kratzer bekommen?

Zitat:

Original geschrieben von el_jefe



Zitat:

Original geschrieben von Moers75


1) Nö, nicht unbedingt. Kostenvoranschlag enthält zum Beispiel keine Wertminderung. Und dann versuch mal wenn du schon einen KVA eingereicht hast noch ein Gutachten bezahlt zu bekommen. Bei einem Bagatellschaden ist der KVA ohne Frage die richtige Wahl, hier sind aber schon ein paar Lackierarbeiten mehr nötig.

2) Stimmt, daher 1). Und ggf. der Rechtsanwalt. Egal was die Versicherungen anstellen, der TE wird sicher keine Mitschuld und damit anteilige Haftung für einen Unfall auf der Gegenfahrbahn bekommen. Also ist er reiner Geschädigter der von einer der gegnerischen Versicherungen sein Geld will.

Das alles klingt logisch. Die Frage ist nur wie hoch das Risiko ist, dass keiner was Zahlt und ich dann nicht nur meine eigene Kosten tragen muss, sondern auch 400-500 Euro für Anwalt + Gutachter. Dennoch muss gesagt werden, dass das Auto ein 9 jähriger Ford Focus II ist und kein neuer BMW 5er z.B....

In solchen Fällen ziemlich hoch weil Versicherungen gerne rum Bocken, aber du kannst ja gerne weiter auf die Experten hören und erstmal ein Gutachten anfertigen lassen und dir nen Anwalt nehmen bevor du mit der Gegnerischen Versicherung sprichst. Ob und was du dann in Vorkasse bezahlen darfst wirst dann sehen. Warum sprichst du nicht mal mit deiner Versicherung drüber und bittest um Rat?

Zitat:

Original geschrieben von el_jefe



Zitat:

Original geschrieben von Moers75


1) Nö, nicht unbedingt. Kostenvoranschlag enthält zum Beispiel keine Wertminderung. Und dann versuch mal wenn du schon einen KVA eingereicht hast noch ein Gutachten bezahlt zu bekommen. Bei einem Bagatellschaden ist der KVA ohne Frage die richtige Wahl, hier sind aber schon ein paar Lackierarbeiten mehr nötig.

2) Stimmt, daher 1). Und ggf. der Rechtsanwalt. Egal was die Versicherungen anstellen, der TE wird sicher keine Mitschuld und damit anteilige Haftung für einen Unfall auf der Gegenfahrbahn bekommen. Also ist er reiner Geschädigter der von einer der gegnerischen Versicherungen sein Geld will.

Das alles klingt logisch. Die Frage ist nur wie hoch das Risiko ist, dass keiner was Zahlt und ich dann nicht nur meine eigene Kosten tragen muss, sondern auch 400-500 Euro für Anwalt + Gutachter. Dennoch muss gesagt werden, dass das Auto ein 9 jähriger Ford Focus II ist und kein neuer BMW 5er z.B....

Bei allen Wohlwollen.

Wenn hier wenigstens nur User Kommentare abgeben könnten, die eine minimale Kenntnis vom Schadenersatzrecht besitzen und nicht nur von Mutmaßungen..

Die TE wären wesentlich weniger verunsichert und das Ganze wäre auch noch übersichtlicher.

Wenn, wie in diesem Falle von einem User gepostet, sich kein Schuldiger finden haftet jeder der Beteiligten auf der Gegenfahrbahn nach § 7 Stvg. aus dem Betrieb seines Fahrzeuges. Dem TE kann also nichts passieren. Auch vermag ich nicht zu verstehen, dass Anwälte erst mal € 180,-- Vorschuss verlangen. @Bleede, was für Erfahrungen hast Du bei 16 Beiträgen pro Tag?????

Wenn ich der TE wäre würde ich als erstes Fotos machen und eine Werkstatt um eine mündliche Kostenschätzung bitten.
Wenn die Reparaturkosten € 1.000,-- übersteigen, was ich vermute, würde ich einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Nichts für ungut: Klaus

Zitat:

Original geschrieben von germania47



Zitat:

Original geschrieben von el_jefe


Das alles klingt logisch. Die Frage ist nur wie hoch das Risiko ist, dass keiner was Zahlt und ich dann nicht nur meine eigene Kosten tragen muss, sondern auch 400-500 Euro für Anwalt + Gutachter. Dennoch muss gesagt werden, dass das Auto ein 9 jähriger Ford Focus II ist und kein neuer BMW 5er z.B....

Bei allen Wohlwollen.
Wenn hier wenigstens nur User Kommentare abgeben könnten, die eine minimale Kenntnis vom Schadenersatzrecht besitzen und nicht nur von Mutmaßungen..
Die TE wären wesentlich weniger verunsichert und das Ganze wäre auch noch übersichtlicher.
Wenn, wie in diesem Falle von einem User gepostet, sich kein Schuldiger finden haftet jeder der Beteiligten auf der Gegenfahrbahn nach § 7 Stvg. aus dem Betrieb seines Fahrzeuges. Dem TE kann also nichts passieren. Auch vermag ich nicht zu verstehen, dass Anwälte erst mal € 180,-- Vorschuss verlangen. @Bleede, was für Erfahrungen hast Du bei 16 Beiträgen pro Tag?????

Wenn ich der TE wäre würde ich als erstes Fotos machen und eine Werkstatt um eine mündliche Kostenschätzung bitten.
Wenn die Reparaturkosten € 1.000,-- übersteigen, was ich vermute, würde ich einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Nichts für ungut: Klaus

Wusste gar nicht dass schon fest steht welches Fahrzeug die Teile verloren hat 😰 Du weißt scheinbar mehr als andere? 🙄

In der Regel arbeitet kein Anwalt Umsonst wenn du einen Kennst dann gib mir mal die Adresse....kann man immer gebrauchen.

Zitat:

Original geschrieben von Bleede



Zitat:

Original geschrieben von germania47


Bei allen Wohlwollen.
Wenn hier wenigstens nur User Kommentare abgeben könnten, die eine minimale Kenntnis vom Schadenersatzrecht besitzen und nicht nur von Mutmaßungen..
Die TE wären wesentlich weniger verunsichert und das Ganze wäre auch noch übersichtlicher.
Wenn, wie in diesem Falle von einem User gepostet, sich kein Schuldiger finden haftet jeder der Beteiligten auf der Gegenfahrbahn nach § 7 Stvg. aus dem Betrieb seines Fahrzeuges. Dem TE kann also nichts passieren. Auch vermag ich nicht zu verstehen, dass Anwälte erst mal € 180,-- Vorschuss verlangen. @Bleede, was für Erfahrungen hast Du bei 16 Beiträgen pro Tag?????

Wenn ich der TE wäre würde ich als erstes Fotos machen und eine Werkstatt um eine mündliche Kostenschätzung bitten.
Wenn die Reparaturkosten € 1.000,-- übersteigen, was ich vermute, würde ich einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Nichts für ungut: Klaus

Wusste gar nicht dass schon fest steht welches Fahrzeug die Teile verloren hat 😰 Du weißt scheinbar mehr als andere? 🙄

Es ist doch vollständig egal von welchem Fahrzeug das Teil stammt.

Ich dachte, dass dieses Thema durch ist.

Ich schreib es jetzt mal ganz einfach.

Wenn z.B. Dein Fahrzeug mit 6 Autos hintereinander parkt, ein Verursacher die ganzen geparkten Autos durch eine Kollision zusammenschiebt und Dein Fahrzeug auf ein 7. geschoben wird, dann haftest Du nicht. Obwohl der Schaden an diesem Fahrzeug durch Deins entstanden, aber nicht verursacht wurde.

Jetzt verstanden???

Klaus

Zitat:

Original geschrieben von germania47


Es ist doch vollständig egal von welchem Fahrzeug das Teil stammt.
Ich dachte, dass dieses Thema durch ist.
Ich schreib es jetzt mal ganz einfach.
Wenn z.B. Dein Fahrzeug mit 6 Autos hintereinander parkt, ein Verursacher die ganzen geparkten Autos durch eine Kollision zusammenschiebt und Dein Fahrzeug auf ein 7. geschoben wird, dann haftest Du nicht. Obwohl der Schaden an diesem Fahrzeug durch Deins entstanden, aber nicht verursacht wurde.
Jetzt verstanden???
Klaus

Weißt du warum ich soviel schreiben muß weil alle ja so schlau sind und nur die Hälfte lesen und noch weniger verstehen. Ich zitiere dir mal die letzten Infos seitens des TE zur Sachlage. Bitte genau lesen:

Das wurde mir auch von dem ermittelnden Komissar geraten.

Dennoch soviel ich am Telefon verstanden habe, ist es nicht klar (und es wird höchstwahrscheinlich nie klar) wer der Verursacher war. Ist es dann garantiert, dass meine Kosten von irgendeiner Versicherung gedeckt werden? Kann es sein, dass niemand zahlen wird, da es nicht klar ist wer von den 4 die Schuld hat?

So welche Versicherung ist jetzt bitte Zuständig?????

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