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Auf der Autobahn von fliegenden Trümmerteilen getroffen!

Themenstarteram 17. März 2014 um 15:02

Hallo Freunde!

Ich war gestern Abend leider an einem Unfall beteiligt. Ich war auf dem Autobahn unterwegs, als ich von herumfliegenden Trümmerteilen getroffen wurde, die meinen Seitenspiegel komplett zerstört haben und dennoch viele Kratzer an beiden Seiten des Fahrzeuges verursacht haben.

Als die Polizei kam, hat es sich herausgegeben, dass es in der Gegenrichtung einen großen Kettenunfall gab, von dem die Trümmerteile stammen. Ein Aktenzeichen habe ich schon von der Polizei bekommen und spätestens übermorgen bekomme ich dann auch die Namen und Kennzeichen der an dem Unfall beteiligten Personen. Da ich von Trümmerteilen getroffen wurde, und es höchstwahrscheinlich unmöglich sein wird es festzustellen von welchem KFZ diese Teile stammen, bin ich aber überhaupt nicht sicher ob jemand meine Schädenkosten übernehmen würde.

Den Seitenspiegel will ich natürlich so schnell wie möglich ersetzen. Mit den Lackschäden kann ich aber eine Weile leben. Da ich jetzt gerade finanzielle Schwierigkeiten habe, möchte ich so wenig Geld wie möglich herausgeben. Fall die Versicherung nicht zahlen würde, dann würde ich den Spiegel lieber selbst reparieren. Wenn es sich aber dann später herausgibt, dass die doch zahlen, würden sie die Kosten auch bei einer Stadtreparatur erstatten, oder? Außerdem werden in solchen Fällen die Kosten von einem Kostenvoranschlag oder nur von Rechnungen für schon ausgeführte Reparaturen erstattet?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Gibt es hier eigentlich ein Übungsforum - so eins, wo man zitieren üben kann? :D

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Also ich würde bei sowas zum Herren der Am Wald wohnt gehen und mir keinen Kopp machen wer jetzt Schuld/Mitschuld oder was auch immer hat. Dann zum Gutachter wenn du fiktiv abrechen und nur den Spiegel ersetzen willst. Da wird dann neben dem Schaden auch eine evtl. anfallende Wertminderung, Nutzungsausfall usw.. aufgeführt. Für den Spiegel dann die Rechnung einreichen, dann bekommst du zumindest dafür dann auch die Märchensteuer.

*Am Wald könnte was mit Anwalt zu tun haben ;)

Themenstarteram 17. März 2014 um 16:13

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Also ich würde bei sowas zum Herren der Am Wald wohnt gehen und mir keinen Kopp machen wer jetzt Schuld/Mitschuld oder was auch immer hat. Dann zum Gutachter wenn du fiktiv abrechen und nur den Spiegel ersetzen willst. Da wird dann neben dem Schaden auch eine evtl. anfallende Wertminderung, Nutzungsausfall usw.. aufgeführt. Für den Spiegel dann die Rechnung einreichen, dann bekommst du zumindest dafür dann auch die Märchensteuer.

*Am Wald könnte was mit Anwalt zu tun haben ;)

Danke für die Info, hört sich gut an.

Nur habe ich leider keine Rechtsschutzversicherung (warum auch immer, weiß ich selbst nicht...). Hast du schon Erfahrung damit - wie hoch würden die Anwaltskosten sein? Es könnte sich eigentlich nicht lohnen... Außerdem wen würde der Anwalt anklagen?

Zitat:

Original geschrieben von el_jefe

wie hoch würden die Anwaltskosten sein?

Moment, mal rechen ... also so grob überschlagen muss das etwa in der Größenordnung von 0€ liegen ;)

Du hast als Geschädigter das Recht dich anwaltlich vertreten zu lassen, die Rechnung hat die Versicherung des/der Unfallverursacher(s) zu tragen. In Fällen wo die Geschädigten selber nicht wissen was ihnen zusteht, nicht klar ist ob einer oder mehrere Schuld haben usw. kann ich nur zum Anwalt raten der sich mit der Materie auskennt und die eigenen Forderungen durchsetzt.

 

Ich würde zur zuständigen Polizei fahren und auf eine KTU (kriminaltechnische Untersuchung)

bestehen. Aufgrund des Spiegelschadens und der Lackschäden können bei den dann sichergestellten

Fremdpartikel das oder die Autos feststellt werden, wer der/die Verursacher waren.

Die anderen Verkehrsunfallbeteiligten sind ja der Polizei bekannt und damit dürfte die Ermittlung der/des

Verursachers einfach sein.

Gruß

Jagdhorni

Zitat:

Original geschrieben von jagdhorni

Ich würde zur zuständigen Polizei fahren und auf eine KTU (kriminaltechnische Untersuchung)

bestehen.

Janee.... schon klar, die haben auch bestimmt nix besseres zu tun..........:rolleyes:

 

Wie der Name schon sagt <i>Kriminaltechnik. </b>

 

 

Was hat das hier mit der  Verfolgung von zivilrechtlichen Ansprüchen zu tun?

 

Rein gar nix.

 

Die KTU wird tätig bei der Aufklärung von Straftaten.

Warum umständlich, wenn es auch einfach geht.

Wende Dich an irgendeinen der Verursacher von der Gegenfahrbahn.

Er, bzw. dessen Versicherung haftet Dir gegenüber zu 100% aus Gesamtschuld. (§ 421 BGB)

Wie die Verursacher unter sich das regeln dürfte Dir relativ egal sein.

Klaus

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von jagdhorni

Ich würde zur zuständigen Polizei fahren und auf eine KTU (kriminaltechnische Untersuchung)

bestehen.

Janee.... schon klar, die haben auch bestimmt nix besseres zu tun..........:rolleyes:

Wie der Name schon sagt <i>Kriminaltechnik. </b>

 

Was hat das hier mit der  Verfolgung von zivilrechtlichen Ansprüchen zu tun?

Rein gar nix.

Die KTU wird tätig bei der Aufklärung von Straftaten.

/quote]

Was ist denn eine Sachbeschädigung???

Zitat:

Original geschrieben von jagdhorni

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Janee.... schon klar, die haben auch bestimmt nix besseres zu tun..........:rolleyes:

Wie der Name schon sagt <i>Kriminaltechnik. </b>

 

Was hat das hier mit der  Verfolgung von zivilrechtlichen Ansprüchen zu tun?

Rein gar nix.

Die KTU wird tätig bei der Aufklärung von Straftaten.

/quote]

Was ist denn eine Sachbeschädigung???

Die Beschädigung einer Sache. Hoffe ich konnte helfen.

Klaus

Gibt es hier eigentlich ein Übungsforum - so eins, wo man zitieren üben kann? :D

Meine auch gehört zu haben das bei Massenkarambolagen

sich die Versicherungen zusammensetzen und gemeinschaftlich

abrechnen, habe aber keine Details parat.

Zitat:

Original geschrieben von jagdhorni

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Die KTU wird tätig bei der Aufklärung von Straftaten.

Was ist denn eine Sachbeschädigung???

wenn sie nicht vorsätzlich begangen wurde:

jedenfalls keine Straftat.

Insbesondere auch kein Grund zu schreien.

am 18. März 2014 um 5:04

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

Insbesondere auch kein Grund zu schreien.

Was hat fettdruck mit schreien zu tun? Richtig! GAR NICHTS!

eventuell helfen die hier ja weiter.....

 

http://www.afc11.nl/EN/

Leute Leute, was ist denn hier los ????

KTU ??? Gehts hier um Mord und Totschlag oder um zivilrechtl. Ansprüche ???

Und was soll die Strafbarkeit einer fahrlässigen Sachbeschädigung sein ??? Da bitte ich doch um weitere Infos mit Angabe der entspr. Vorschrift aus dem StGB.

Mit solchen Tipps ist dem TE nicht geholfen.

Gruß, Zelirodu

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