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Schadensabwicklung bei Kollision mit Fahrzeugteil auf Autobahn

Themenstarteram 27. Juni 2017 um 23:52

Guten Abend,

ich musste eben leider unangenehme Bekanntschaft mit einer LKW-Felge inkl. Reifen auf der Autobahn machen. Ein paar Stichworte zur Info

- Vollkasko bei HUK (kein Rabattschutz)

- geringes Tempo von 80-100 km/h

- Polizei hat es direkt aufgenommen und Felge auch gefunden

- es gibt einen Zeugen, der selbst drüber gefahren ist

- Schaden circa. 2000-3000€ (subjektive Abschätzung)

 

Nun zur Frage: wird durch Inanspruchnahme meiner Vollkasko mein Vertrag zurück gestuft? Meines Wissens ist dem so. Laut Aussage des Polizisten wäre das auf keinen Fall so ("dafür ist die Vollkasko ja da!").

Hab ich dafür überhaupt meine Versicherung in Anspruch zu nehmen oder kann ich den Schaden auf jemand anderes abwälzen? (Entweder Autobahn-Meisterei, weil Schrott dort rumliegt oder eben der LKW-Fahrer, sofern man ihn findet) Schließlich bin ich ja nicht der schuldige.

 

Ich freue mich auf eure Antworten!

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26 Antworten

Ja, du kannst über VK abrechnen, aber dafür wirst du dann zurück gestuft. Nur bei TK würde keine erfolgen, weil es in der TK keine SF gibt. Das ist allerdings kein TK Schaden.

 

Und nur falls der Verursacher, sprich LKW Fahrer gefunden würde, könntest du seine HP Versicherung haftbar machen, aber die Chancen dafür dürften gegen 0 gehen.

 

Die Autobahnmristerei ist da raus, außer du könntest nachweisen, dass die von dem Hindernis wussten und vorsätzlich nicht beseitigt haben. Auch dafür dürften die Chancen gegen 0 gehen.

Themenstarteram 28. Juni 2017 um 4:58

Naja mein Zeuge, sprich der Kerl, der vorher schon drüber ist, ist 20min vor mir dort drüber und meinte zu mir am Standstreifen dann "Ruf du nochmal an und erzähl von deinem schaden, vllt beeilen sie sich dann endlich mal"

Also hat die Polizei sich durchaus bewusst Zeit gelassen auf einer viel befahrenen Autobahn eine Stoßstange (davon waren wir zuvor ausgegangen) auf der linken Spur liegen zu lassen

20 min ist da nichts, gerade nachts. Wie ist die Entfernung zur nächsten Polizeiwache?

Themenstarteram 28. Juni 2017 um 5:08

Direkt um die Ecke. Nach meinem Anruf waren sie innerhalb 3min da

Naja, oder 20 min nach dem ersten Anruf. Oder sind die erst nach deinem Anruf losgefahren?

 

Ist auch egal, es gilt das Sichtfahrgebot, so dass man innerhalb seiner Scheinwerferreichweite anhalten können muss. Ist zwar unrealistisch, da i.d.R. keiner nachts auf der AB so langsam fährt, aber aus der Nummer kommst du nicht raus und bleibst auf dem Schaden sitzen.

 

Hast du das Hindernis gesehen und gebremst und bist dann mit 80 bis 100 drüber oder bist du ungebremst drüber, warst aber vorher eh langsamer?

Freu Dich des Lebens. Du hast keinen Kratzer abbekommen. Das hätte auch in der Urne enden können. Die Rückstufung in der VK ... naja, das musst Du wohl hinnehmen. Aber das hält sich doch in überschaubaren Grenzen. ;)

Themenstarteram 28. Juni 2017 um 6:27

Klar bin ich froh dass nicht mehr passiert ist, aber die 6-700€ die mich rückstufung, Selbstbeteiligung etc. kostet würde ich mir gern sparen.

Ich war so langsam unterwegs weil dort 100 ist und es aus der Baustelle raus geht. Ich war also sogar ne Ecke drunter.

Zur Sorgfaltspflicht der Polizei: ich bin dort heute morgen vorbei und der Reifen lagen dort auf dem Standstreifen. Man halt sich also nicht mal die Mühe gemacht, den Kram über die Leitplanken zu werfen.

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Zitat:

@felix_928 schrieb am 28. Juni 2017 um 01:52:39 Uhr:

Nun zur Frage: wird durch Inanspruchnahme meiner Vollkasko mein Vertrag zurück gestuft? Meines Wissens ist dem so. Laut Aussage des Polizisten wäre das auf keinen Fall so ("dafür ist die Vollkasko ja da!").

Geil, der soll bitte als Versicherungsmakler anfangen, der hätte in nullkommanix die meisten Kunden Weltweit. :D

"Dafür ist die Vollkasko ja da", Schwachsinnsaussage des Jahres.

Zitat:

Hab ich dafür überhaupt meine Versicherung in Anspruch zu nehmen oder kann ich den Schaden auf jemand anderes abwälzen? (Entweder Autobahn-Meisterei, weil Schrott dort rumliegt oder eben der LKW-Fahrer, sofern man ihn findet) Schließlich bin ich ja nicht der schuldige.

Auf den LKW-Halter, aber den mußt du finden.

Wenn der irgendwann feststellt daß im ein Rad fehlt, wird der den Teufel tun, das suchen zu wollen (der weiß was ihm blüht).

Gruß Metalhead

Wenn du nur 100 drauf hattest, hast du denn dann gebremst?

Nochmal: Es ist nachvollziehbar, dass du nicht auf dem Schaden sitzen bleiben möchtest, aber ich sehe da keine Chancen.

Wenn du es unbedingt versuchen willst, dann sag das deiner VK bei der Abwicklung. Allerdings dürfte die bei der Lage auch eher regulieren als einen Gerichtsprozess anfangen.

Ansonsten steht es dir frei, selber einen RA mit der Durchsetzung deiner Interessen gegen die Sicherungs- und Schadensabwehrpflicht der Polizei vor Gericht anzustreben. Ob das unter dem Strich die bessere und vor allem wirtschaftlichere Lösung ist, wird sich zeigen.

Themenstarteram 28. Juni 2017 um 6:33

Ich werde gleich noch versuchen, über die Polizei rauszufinden, ob auf der Strecke noch jemand mit Panne liegen geblieben ist. Viel erhoffe ich mir davon aber nicht

Themenstarteram 28. Juni 2017 um 6:36

Zitat:

@hydrou schrieb am 28. Jun 2017 um 08:33:46 Uhr:

Wenn du nur 100 drauf hattest, hast du denn dann gebremst?

Hab kurz abgebremst, aber das hast du nicht sehen können. Schwarz auf schwarz um 12 Uhr nachts hat man keine Chance. Hab dann eher zugesehen mit Warnblinkanlage schnell auf den Standstreifen zu kommen...

Ist sehr interessant, welche Unkenntnis zu den eigenen Versicherungsverträgen besteht, wenn man sogar auf andere hört.

Erschrocken bin ich über das Anspruchsdenken, die Fahrbahn sofort immer von Hindernissen frei zu haben. Ich habe sofort an den 1. April bzgl. möglicher Ansprüche gegen Polizei oder Autobahnmeisterei gedacht. Absolut keine Chance und illusionistisches Denken.

Wenn der Verursacher gefunden wird, wäre alles klar.

Themenstarteram 28. Juni 2017 um 7:41

Zitat:

@UliBN schrieb am 28. Jun 2017 um 09:14:59 Uhr:

Erschrocken bin ich über das Anspruchsdenken, die Fahrbahn sofort immer von Hindernissen frei zu haben.

Also darf ich nicht davon ausgehen, dass die Polizei ein 30Kilo Hindernis von der Autobahn entfernt, selbst wenn sie davon weiß? Hat man dafür keine mannstärke? Ist es auch normal, dass es am nächsten Morgen noch mit 10cm Abstand zur Fahrbahn herum liegt? Wenn dort ein LKW drüber fährt und es hochwirbelt, kostet dem nachfolgenden Motorrad wortwörtlich den Kopf.

Du kannst jetzt gerne lamentieren und unsachlich werden, aber das hilft dir auch nicht weiter.

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