Auf Beschleunigungsstreifen rechts überholen
Auf dem Beschleunigungsstreifen darf man bekanntlich ja auch rechts überholen. Spielt es dabei eine Rolle ob das überholte Auto gerade selbst erst über den Beschleunigungssteifen aufgefahren ist? Ich hatte vor ein paar Tagen so einen Fall wo vor mir ein langsamer Transporter fuhr. Auf dem Beschleunigungsstreifen fuhr der Transporter von mir sehr früh auf die Straße auf (rückwärtig alles frei) und der Beschleunigungssteifen ist dort sehr lang, also habe ich den Transporter noch rechts überholt und bin vor Ihm aufgefahren.
Beste Antwort im Thema
Wir beantworten nochmal die Frage des TE:
Zitat:
Spielt es dabei eine Rolle ob das überholte Auto gerade selbst erst über den Beschleunigungssteifen aufgefahren ist?
Nein es spielt keine Rolle. Schluss ! Aus ! Ende !
Der Rest ist jetzt wieder eine sinnlose Diskussion !
Im Zweifelsfall für den TE, er hat alles richtig gemacht.
58 Antworten
Interessant wäre ja mal, wie örtlichen Gegebenheiten aussehen, sprich, die Anfahrt zur Auffahrt.
Und wie ich schon erwähnte, ein Kleintransporter ist nicht gleich ein "Rennfahrzeug", wenn auch mache Fahrer ihn gerne so bewegen. Da gibt es auch welche, die verhältnismäßig gering motorisiert sind. Wenn der dann noch gut beladen ist (als Kastenwagen vielleicht bis fast unters Dach) und die Zufahrt eine enge Kurve, dann bist nun mal im "Schleichtempo" am Beginn der Auffahrt und schaffst vielleicht max. 10km/h pro 100m Beschleunigungsstrecke.
Und Auffahrten zu einer einspurigen Straße (Richtungsfahrbahn) sind so 100 bis 150m lang. Und wenn die Straße frei ist, spricht auch nichts dagegen, frühzeitig rüberzuwechseln, egal, wie schnell man ist. Man kann ja niemanden gefährden.
Ich fahre auch immer frühzeitig auf, sofern ich den freien Platz neben mir habe. Und nutze dabei 2/3 bis 3/4 des gestrichelten Bereiches aus. Ich bin ja schließlich nicht auf der Rennstrecke unterwegs, wo ich Zick-Zack-Schikanen durchfahren muss. 😉
Zitat:
@picard95 schrieb am 1. Mai 2019 um 10:48:45 Uhr:
Die Leute die im Standgas auf die Autobahn auffahren sind meistens auch die, die schon ganz am Anfang in die rechte Autobahnspur ziehen. Manche sogar wenn die Fahrbahnmarkierung noch durchgehend ist.
Falsch. Die meisten fahre gleich schräg rüber auf die linke Spur, die rechte ist ja schließlich für Lkw reserviert 😉
Zitat:
@400.000km schrieb am 1. Mai 2019 um 11:09:31 Uhr:
Es passt leider unter Einhaltung der Verkehrsregeln rechnerisch nicht.Also war die Aktion nicht in Ordnung.
Der TE hat geschrieben, dass der TE mit 40 bis 50 km/h aufgefahren ist. Somit ergibt sich eine Differenzgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h. Auch weißt du nicht, was der TE für ein Auto fährt und wie stark dies beschleunigt.
Mit meinem Auto z.B. wäre das bei einer 150 m langen Beschleunigungsspur locker gegangen. Vielleicht war die Beschleunigungsspur ja auch noch länger, wir wissen es nicht.
Jedenfalls empfehle ich dir, wenn du nicht ganz sicher bist, anderen dann nicht zu unterstellen, dass sie sich falsch verhalten haben.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 1. Mai 2019 um 11:23:14 Uhr:
Interessant wäre ja mal, wie örtlichen Gegebenheiten aussehen, sprich, die Anfahrt zur Auffahrt.
Hier mal der Ausschnitt aus Google Earth. Man kommt aus einer recht scharfen Kurve auf die Auffahrt (roter Pfeil). Der Transporter ist quasi sofort nachdem die durchgezogene Linie zuende ist aufgefahren. Ab dort kann man sehen, dass der Beschleunigungsstreifen noch etwa 150m lang ist.
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Naja, ist ja fast son enger Kurvenradius wie bei ner normalen Kreuzung.
Das man da, zu Beginn des gestrichelten Bereichs, erst 40 bis 50km/h drauf hat, wenn man halbwegs sinnig/moderat Auto fährt, sehe ich da mal als normal an.
Und wie schon zweimal erwähnt.
Wenn da nix von hinten kommt, spielt es null komma garkeine Rolle, ab wann man da mit welchem Tempo auf die Piste wechselt.
Damit will ich jetzt nicht das Rechts-Vorbeiziehen demonisieren sondern die "reflexbeißerischen" Halsverdickungen gegen die angeblich,
Immer-Nur-Viel-Zu-Langsam-Auf-Die-AB-Auffahrer 😉 😁
In dieser Situation sehe ich es sogar von dem Transporterfahrer als partnerschaftlich an, dass er bereits am Beginn des Beschleunigungsstreifens auffährt, denn somit ermöglicht er das Vorbeifahren über den Beschleunigungsstreifen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Kai R. schrieb am 1. Mai 2019 um 09:03:11 Uhr:
Zitat:
@Bressco schrieb am 1. Mai 2019 um 02:35:01 Uhr:
und man darf auch wenn es überhaupt nicht geht, auch mal weiter als den Beschleunigungsstreifen fahren,
Nein, das darf man nicht. Ist zwar praxisfern, aber auf dem Standstreifen weiterfahren ist verboten.
Und? Bleibst Du dann lieber am Ende der Beschleunigungsspur stehen und fährst dann aus dem Stand heraus direkt auf die rechte Spur wenn es mal nicht gelangt hat?
Also ich würde in diesem Fall auf dem Standstreifen weiterfahren und einscheren sobald es geht. Sch...egal ob das erlaubt ist oder nicht.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 1. Mai 2019 um 11:35:13 Uhr:
@400.000km schrieb am 1. Mai 2019 um 11:09:31 Uhr:Mit meinem Auto z.B. wäre das bei einer 150 m langen Beschleunigungsspur locker gegangen. Vielleicht war die Beschleunigungsspur ja auch noch länger, wir wissen es nicht.
Das passt auch rechnerisch nicht mit einem Alpina. Da ist Tempo 100.
Zitat:
@400.000km schrieb am 1. Mai 2019 um 13:48:34 Uhr:
Das passt auch rechnerisch nicht mit einem Alpina. Da ist Tempo 100.
Was du dir da wohl zusammenrechnest hast?
Gruß
Uwe
Kann ich nicht, bin zu dumm dazu, schon in der Schule habe ich im Rechnen versagt. Ich bin also auf deine kompetente Hilfe angewiesen.
Aber die ist in diesem Fall auch fraglich, denn ich habe die praktische Erfahrung, dass das geht und damit wird deine nicht veröffentliche Rechnung ins ad absurdum geführt.
Gruß
Uwe
Zitat:
@400.000km schrieb am 1. Mai 2019 um 14:00:42 Uhr:
Rechne doch nach.
Das geht rechnerisch gerade so noch auf. Als Überholer muss er 25m (nicht 50m) nach hinten Platz lassen, wenn der Überholte nur 50 fährt.
Zitat:
@sebi707 schrieb am 01. Mai 2019 um 00:23:16 Uhr:
Auf dem Beschleunigungsstreifen darf man bekanntlich ja auch rechts überholen.
Nur der Vollständigkeit halber:
Den Einfädelungsstreifen darfst du nur dann zum Überholen verwenden, wenn du selbst von der Auffahrt kommst. Warst du schon auf der weiterführenden Fahrbahn, so ist das Ausscheren tabu.
Ehrlich, ich unterhaltet euch ob der Abstand eingehalten wird....das passiert so gut wie nie auch in ganz anderen Fällen nicht....
Wenn Du dann aber berücksichtigst, dass der Spurwechsel des Transporters nicht in 0 Sekunden geht, ebenso der am Ende, dann wird auch nicht mehr passen. Wenn der Transporter dann auf 60 oder 70 beschleunigt, was er bestimmt gemacht hat, passt es niemals.