Audi Q5 TFSI e (4–5 Jahre alt) – Akkuzustand und Austauschkosten

Audi Q5 FY

Ich interessiere mich für einen Audi Q5 TFSI e mit einem Alter von 4–5 Jahren. Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Akkuzustand:
• Wie kann man den Zustand der Batterie zuverlässig ermitteln?
• Gibt es eine Möglichkeit, den aktuellen Gesundheitszustand des Akkus in Prozent anzuzeigen?

2. Akkutausch:
• Was würde ein kompletter Akkutausch kosten, falls dies erforderlich wird?

Ich freue mich über hilfreiche Antworten und Erfahrungsberichte!

17 Antworten

Die milden, hybriden und elektro haben einen erweiterten Akkuschutz in der vollkasko, wenn man es möchte. Da muss man natürlich genau zwischen den Zeilen lesen. Kann man aber einfach mal testen in den großen Portalen wenn man nach kfz Versicherung sucht, wird überall angeboten.
Bei meinem milden ist er in vollem Umfang abgedeckt, egal was passiert. Ist natürlich mit den beiden anderen Varianten nicht vergleichbar. Aber es gibt volle abdeckung oder bis 20k usw

Und es gilt auch: Prüfe wer sich bindet.
Muss ich den kompletten Akku tauschen oder lassen sich einzelne Zellen tauschen. Finger weg von Fahrzeugen/Hersteller die nur komplett tauschen können oder wollen. Das gilt für Hybride und BEV gleichermassen.

Und was sind die Preise bei Markenhändler und wieviel verlangen die gerade wachsenden spezialisierten Akku Repair Betriebe?

Im Prinzip dasselbe wie bei Motoren Tausch oder Überholung. Je nach Aufwand und Technik auch in ähnlicher Grössenordnung.

Ein Prius2 kann man zum Beispiel recht bedenkenlos kaufen. Die kleinen Hybrid Fahrakkus sind preiswert zum aufarbeiten und tauschen. Andere Hersteller wie der VW Konzer (Audi) haben Anfangs viel ausprobiert und vergiessen die Akkus oder der halbe Wagen muss zerlegt werden. Das sind wirtschaftliche Totalschäden. Nicht nur Tesla auch und gerade hiesige Hersteller haben da mit manchen Modellen Schindluder getrieben.

Vorsicht, vor allzu hohen Erwartungen an die Vollkaskoversicherung bei schlappmachenden Akku.
Ich lese in den Versicherungsbedingungen immer noch den Satz:

Ausgenommen: Abnutzung bzw. Verschleiß, sowie Material- und Konstruktionsfehler

Bei nicht Unfallbedingten Akkuausfälle werden im allgemeinen nur Ausfälle mit Einwirkung von "Außen" eingeschlossen. (Hackerangriffe, Vandalismus, Blitzschlag, falsche Abschleppversuche usw.) Inklusive der daraus folgenden wirtschaftlichen Totalschäden und Entsorgungskosten.
Im Zweifel wird man dann Jahre lang prozessieren können, bevor die Versicherung doch nicht zahlt.
Also genau das "Kleingedruckte" studieren.
Da sind die 8 Jahre Garantie wohl immer noch das beste. Ein Fahrzeug das dann älter ist, wird zum wirtschaftlichen Risiko.

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