Audi Ersatzauto - Gleichwertigkeit
Hey Leute müsste meinen rsq8 jetzt das zweite mal abgeben, das erste mal nur für 2 Tage und hatte eine A3 Limousine bekommen. Habe jetzt einen Schaden an der Front (Polizei ist mir beim Rückwärtsfahren reingefahren) und er sollte jetzt für mindestens 1 Woche bei Audi bleiben. Als Ersatzwagen gab es jetzt einen a6 avant-Kombi. Habe jetzt mitbekommen das ein Freund bei der Abgabe seines sq5‘s immer RS Modelle als Ersatz bekommen hat. Habe ich da ein recht auf Gleichwertigkeit oder ist es einfach Kulanz des Händlers?
23 Antworten
Du bist nicht verpflichtet ein Auto zu nehmen wenn du auch anders klar kommst . Somit erhältst du die Tagesvergütung von der Gegnerischen Versicherung . Da hat Audi nichts mit am Hut . Einfach sagen das kein Auto genommen bzw . gestellt werden soll und fertig . Das sollte auch so im Gutachten deklariert sein das der Tagessatz Summe x zu vergüten ist bei nicht Nutzung eines Mietwagens .
Und was du hinten rum privat dann selber machst bleibt dir überlassen . Wenn du nen Kollegen hast der eine Autovermietung hat und er dir einen Porsche pro Tag für 80€ gibt 😉 kannste Porsche fahren und machst noch Büschn Geld plus 🙂
https://www.unfallhelden.de/blog/nutzungsausfallentschaedigung/
Zitat:
@Andrehhq7 schrieb am 10. Mai 2022 um 18:01:57 Uhr:
Du bist nicht verpflichtet ein Auto zu nehmen wenn du auch anders klar kommst . Somit erhältst du die Tagesvergütung von der Gegnerischen Versicherung . Da hat Audi nichts mit am Hut . Einfach sagen das kein Auto genommen bzw . gestellt werden soll und fertig . Das sollte auch so im Gutachten deklariert sein das der Tagessatz Summe x zu vergüten ist bei nicht Nutzung eines Mietwagens .
Und was du hinten rum privat dann selber machst bleibt dir überlassen . Wenn du nen Kollegen hast der eine Autovermietung hat und er dir einen Porsche pro Tag für 80€ bekommst 😉 kannste Porsche fahren und machst noch Büschn Geld plus 🙂https://www.unfallhelden.de/blog/nutzungsausfallentschaedigung/
Danke dir versuche es dann so zu machen!
Wie ich das sehe, hast Du den A6 ein paar Tage gefahren. Die Tage kannst Du schon mal abschreiben. Die restlichen zu den 14 Tagen, wo Du kein Auto von Audi hattest, kannst Du einfordern. Wende Dich direkt an die gegnerische Versicherung und schildre den Vorgang. Sollten die dumm tun, musst Du einen Anwalt nehmen und es einklagen.
Zitat:
@MaxHubraum schrieb am 10. Mai 2022 um 21:22:46 Uhr:
Wie ich das sehe, hast Du den A6 ein paar Tage gefahren. Die Tage kannst Du schon mal abschreiben. Die restlichen zu den 14 Tagen, wo Du kein Auto von Audi hattest, kannst Du einfordern. Wende Dich direkt an die gegnerische Versicherung und schildre den Vorgang. Sollten die dumm tun, musst Du einen Anwalt nehmen und es einklagen.
Hey habe den A6 angeboten bekommen und abgelehnt bin nicht mit gefahren
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Zitat:
@MaxHubraum schrieb am 10. Mai 2022 um 21:22:46 Uhr:
Wie ich das sehe, hast Du den A6 ein paar Tage gefahren. Die Tage kannst Du schon mal abschreiben. Die restlichen zu den 14 Tagen, wo Du kein Auto von Audi hattest, kannst Du einfordern. Wende Dich direkt an die gegnerische Versicherung und schildre den Vorgang. Sollten die dumm tun, musst Du einen Anwalt nehmen und es einklagen.
Er kann nur die tatsächlichen Tage geltend machen die das Fahrzeug in der Werkstatt verbringt . Wenn Audi schneller ist als die Geschätzte Zeit , ist es natürlich an Summe weniger . Was auch im Nachhinein noch an zusätzlichen Arbeiten und Schäden auffällt muss nachträglich gemeldet und freigegeben werden . Hab ich auch schon gehabt. Am Ende zählt nur das tatsächliche.
Zitat:
@Andrehhq7 schrieb am 11. Mai 2022 um 11:25:41 Uhr:
Zitat:
@MaxHubraum schrieb am 10. Mai 2022 um 21:22:46 Uhr:
Wie ich das sehe, hast Du den A6 ein paar Tage gefahren. Die Tage kannst Du schon mal abschreiben. Die restlichen zu den 14 Tagen, wo Du kein Auto von Audi hattest, kannst Du einfordern. Wende Dich direkt an die gegnerische Versicherung und schildre den Vorgang. Sollten die dumm tun, musst Du einen Anwalt nehmen und es einklagen.Er kann nur die tatsächlichen Tage geltend machen die das Fahrzeug in der Werkstatt verbringt . Wenn Audi schneller ist als die Geschätzte Zeit , ist es natürlich an Summe weniger . Was auch im Nachhinein noch an zusätzlichen Arbeiten und Schäden auffällt muss nachträglich gemeldet und freigegeben werden . Hab ich auch schon gehabt. Am Ende zählt nur das tatsächliche.
Danke für deine Antwort, das Auto stand jetzt 10 Tage bei Audi, habe allerdings das Gefühl das die Mitarbeiterin sich dagegen sträubt, die Versicherung wird denke ich erst an Audi also schaden + Nutzungsausfall auszahlen, wie gehe ich am besten vor? In der email hat mir die Mitarbeiterin geschrieben das ich kein Nutzungsausfall gelten machen kann da mir ein Fahrzeug gestellt worden ist ( Audi Mobilitäts Garantie ) und ich abgelehnt hatte.
Seit wann kommt die Audi Mobilitäts Garantie dafür auf dich mobil zu halten wenn jemand fremdes dir dein Auto beschädigt ? Ich glaube nicht das sich ein Hersteller freiwillig kosten ans Bein bindet wofür er nichts kann ……
https://www.audi.de/.../mobilitaetsgarantie.html
Zitat:
@Andrehhq7 schrieb am 12. Mai 2022 um 08:48:03 Uhr:
Seit wann kommt die Audi Mobilitäts Garantie dafür auf dich mobil zu halten wenn jemand fremdes dir dein Auto beschädigt ? Ich glaube nicht das sich ein Hersteller freiwillig kosten ans Bein bindet wofür er nichts kann ……https://www.audi.de/.../mobilitaetsgarantie.html
Dachte ich mir auch! Hat sich geklärt danke an alle Beteiligten für die produktiven Antworten!
„ich musste in diesem Fall nochmal Rücksprache halten, da ich so einen Fall wo lieber der Nutzungsausfall geltend gemacht wird nicht hatte.
Sie müssen nun ein Schreiben an den Unfallverursacher verfassen, in dem Sie angeben, dass Sie laut Gutachten den Nutzungsausfall in Höhe von 175,00€ pro Tag geltend machen wollen“
Ist jetzt die Antwort von Audi, zusammen mit noch einer Verzögerung des Werkstatt Aufenthalts Kann man nix machen.
Ich sehe das auch so, dass es völlig unterschiedliche Baustellen sind.
1. Geplanter Werkstattaufenthalt für Kundendienst/Ölwechsel etc. -> meines Wissens reine Kulanz (oder ggf. Sonderkondition beim Leasing). Nachdem man da ja meist etwas vorausplant, manchmal auch fürs Autohaus die Gelegenheit, sich zu revanchieren oder Nachfolgemodell vorzustellen. Muss natürlich in der Flotte und verfügbar sein.
2. Werkstattaufenthalt im Rahmen von Garantieleistungen oder Rückrufaktionen: Garantie ist ein Zusatzvertrag, in dem das auch geregelt ist. Ich kenne "eine Fahrzeugklasse kleiner" als üblich.
3. Ungeplanter Werkstattaufenthalt auf Grund Liegenbleibens (auch im Rahmen der Mobilitätsgarantie): Ersatzautos kosten viel Geld, daher hat die kaum ein Händler unbegrenzt auf Lager. Man versucht in der Regel, was passendes zu geben, aber was soll der Händler machen, wenn er nichts mehr hat? Habe am Freitag auch einen Q3 als Q7 Ersatz bekommen. Wen juckts?
4. Versicherungsfall -> Versicherung muss aufkommen. Entweder Nutzungsausfall oder adäquates Ersatzfahrzeug. Ob ein A6 nun adäquat ist oder nicht, darüber kann man sicher geteilter Meinung sein. Ich fände ihn ok, man kann ja aber auch den Nutzungsausfall nehmen.
VG
Martin