Audi A6: Kein TÜV wegen defekter Heizung für Spurhalteassistenten

Audi A6 C7/4G Allroad

Liebes Forum,

ich habe einen A6 Avant aus 2012, der jetzt keinen TÜV bekommen hat, weil die Heizung für die Kamera des Spurhalteassistenten in der Frontscheibe defekt ist. Der Austausch der Scheibe soll 1.300 Euro kosten. Ich habe keine Teilkasko mehr und werde jetzt auch keine mehr abschließen.

Weiß jemand Rat?

Vielen Dank und herzliche Grüße aus Hamburg

Sebastian

21 Antworten

Genau so ist es.
Wenn Du einen Heckscheibenwischer hast und dieser funktioniert nicht, dann ist dies ein Mangel.
Baust Du ihn ab, dann ist alles OK. Vorn müssen sie vorhanden sein und funktionieren.
Baust Du einen Suchscheinwerfer ans Fahrzeug, dann darf der nicht nur für die Optik sein, sondern er muss auch funktionieren.

Im Fall der Heizung funktionieren die Systeme soweit. Nur bei einem zugefrorenen Fenster setzen sie aus und das ist sehr selten. Sie sind aber nicht wichtig für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges, wie zum Beispiel der Ausfall eines Bremskreises.
Für den TÜV jedoch heißt dies im Fall der Scheibenheizung, hier ist ein Fehler im System und somit wird das gesamte System angezweifelt.

Programmier es aus und mach deinen TÜV.
Und dann schau mal in Ruhe nach einer passenden günstigen Scheibe.
Ich hatte Teilkasko und hab das letztlich erst durch einen Riss in der Scheibe behoben.
Bis dahin hatte ich nie einen Ausfall, da die Scheibe scheinbar immer frei von Eis wurde.

Ich hatte schon ein paar Ausfälle von der Verkehrszeichenkontrolle und der Fernlichtautomatik, ohne dass die Scheibe gefroren war. Das aber nur bei Außentemperaturen um 0 °C und immer nur für paar Kilometer.

Ist aber nicht Sicherheitsrelevant.
Das ist der Punkt.
Für den TÜV dürfen jedoch keine Fehler in diesen Systemen sein.

Ja, das sehe ich auch so.

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Ich denke das ist Sicherheitsrelevant, da andere Systeme von der Heizung abhängig sind.
Aber das kann am Ende nur ein Fachmann bestätigen und nicht wir Laien.

@Atomickeins
korrekt, bei mir das gleiche.

Ist es nicht. Es muss jedoch , wenn eingebaut, funktionieren, da es dann zu den Verkehrssystemen zählt.
Du kannst auch alles ausbauen und verlierst keine Betriebserlaubnis.
Egal.
Hier ging es um den TÜV ohne sofortigen Zwang zum Scheibentausch.

Bzgl. defekter Kamera habe ich hier eine Alternativlösung zum Scheibentausch beschrieben

https://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?...

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