Audi A6 Avant 2,5TDI Bremsen

Audi A6 C9

Wer kann mir weiterhelfen. Bin von Mercedes ML auf Audi Quattro umgestiegen in der Meinung jetzt ein doch weniger störanfälliges KFZ zu besitzen. Der Audi hat jetzt 16.000KM. Wenn ich meinen Audi von hoher Geswchwindigkeit runterbremse "ruppelt" der ganze Wagen. Beim Audi Händler wurde mir gesagt, dass die Scheiben und Bremsklötze fällig wären, aber das ganze nicht mehr auf Kulanz erneuert wird.
Echt toll, da der Wagen nicht mal 1 Jahr alt ist. Da muß ich schon sagen, war Mercedes kulanter.

34 Antworten

das wäre schön wenn alle verschleißteile kostenlos ersetzt werden würden,man ließt hier manchmal ganz schön blödsinn....naja

Hallo,

natürlich gibt Audi inzwischen wieder Garantie. S. Link. Und da steht dann auch das mit der Gewährleistung vom Händler:

http://www.audi.com/.../garantie_versicherung.jsp

Inwieweit Audi die Händler bei der gemachten Gewährleistungszusage nachträglich entschädigt, weiss ich nicht. Ich gehe davon aus.

Klein beigeben würde ich wirklich nicht. Und Autobild hat schon vielen geholfen

Zur Ausdrucksweise von bestimmten Seppen hier im Forum sage ich lieber nichts.

Viele Grüße

Kai

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Hallo,

natürlich gibt Audi inzwischen wieder Garantie. S. Link. Und da steht dann auch das mit der Gewährleistung vom Händler:

Schon, aber die 2 Jahre Garantie gilt nicht für Verschleissteile. Und dazu zählen die Bremsen. Trotzdem könnte AUDI da durchaus kulanter sein. Das die Bremsen besch.... sind ist ja bekannt...

Gruss
jugi

Hallo,

die Garantie gilt nicht für Verschleissteile, sondern für Mängel. Ein Mangel liegt z.B. dann vor, wenn durch aussergewöhnlichen Verschleiss, der vom Fahrer/Eigentümer nicht zu verantworten ist (Rennstrecke oder so), Bremsen weit vor ihrer normalen Zeit abgenutzt sind.

Dies ist bei einer Laufleistung von 16.000 km ohne Zweifel der Fall. Hier liegt entweder ein Defekt an der Bremse selbst oder ein Materialfehler vor.

Man muss sich auch nicht alles erzählen lassen.

Viele Grüße

Kai

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Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Hallo,

die Garantie gilt nicht für Verschleissteile, sondern für Mängel. Ein Mangel liegt z.B. dann vor, wenn durch aussergewöhnlichen Verschleiss, der vom Fahrer/Eigentümer nicht zu verantworten ist (Rennstrecke oder so), Bremsen weit vor ihrer normalen Zeit abgenutzt sind.

Wie kommst du darauf? Garantie ist eine

freiwillige

Leistung des Herstellers. Und AUDI hat nun mal Verschleissteile ausgeschlossen. Damit wars das. Kein Anspruch auf Garantie.

Daneben gibts noch die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Aber nur im ersten halben Jahr liegt die Beweisslast beim Hersteller. Danach musst du als Kunde beweisen, dass der defekt schon beim Kauf vorhanden war -> unmöglich. Im übrigen sind auch im Gewährleistungsrecht Verschleissteile ausgeschlossen.

Alles weitere wäre Kulanz. Und sehr kulant sind deutsche Hersteller leider nicht...

Würde mich wirklich mal interessieren worauf du deine Aussage stützst.

Gruss
jugi

Hallo,

lies Dir mal die Garantiebedingungen durch (http://www.audi.com/reports/garantiebedingungen.pdf): nur "natürlicher Verschleiss" ist von der Garantie ausgeschlossen. Sind defekte Bremsen bei 16.000 km natürlicher Verschleiss? Eindeutig nein.

Aber im konkreten Fall bestand noch keine Garantie. Hier greift entweder die Gewährleistungspflicht des Händlers. Diese besteht für Mängel. Aussergewöhnlicher Verschleiss ist ein Mangel.

Oder man muss sich an die zugegeben wolkige und unkonkrete Aussage von Audi halten, im Zweifel auf die Einrede der Beweislastumkehr zu verzichten und die Ansprüche zu erfüllen. Hier braucht man sicher Kulanz von Audi. Aber die kriegt man bei der Laufleistung auch, man darf sich nur nicht abspeisen lassen.

Jetzt alles klar?

Grüße

Kai

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Hallo,

lies Dir mal die Garantiebedingungen durch (http://www.audi.com/reports/garantiebedingungen.pdf): nur "natürlicher Verschleiss" ist von der Garantie ausgeschlossen. Sind defekte Bremsen bei 16.000 km natürlicher Verschleiss? Eindeutig nein.

Da steht aber auch das:

Zitat:

16. das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben

Wie will man beweisen, dass dem nicht so war?

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Aber im konkreten Fall bestand noch keine Garantie. Hier greift entweder die Gewährleistungspflicht des Händlers. Diese besteht für Mängel. Aussergewöhnlicher Verschleiss ist ein Mangel.

Nein. Während der Gewährleistungsfrist ist der Händler verantwortlich für Mängel die beim Verkauf bereits vorhanden waren. Die ersten 6 Monate ist der Händler in der Beweispflicht, danach der Käufer. So was nachzuweisen ist fast unmöglich. Ausserdem sind im Gewährleistungsrecht ausdrücklich Verschleissteile ausgenommen! D.h. bei Bremsen, Reifen oder ähnliches gilt das nicht!

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Oder man muss sich an die zugegeben wolkige und unkonkrete Aussage von Audi halten, im Zweifel auf die Einrede der Beweislastumkehr zu verzichten und die Ansprüche zu erfüllen. Hier braucht man sicher Kulanz von Audi. Aber die kriegt man bei der Laufleistung auch, man darf sich nur nicht abspeisen lassen.

Das ist dann alles im Rahmen von Kulanz. Einen rechtlichen Anspruch darauf aht der Kunde nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Jetzt alles klar?

Ja, das was du schreibst entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage.

Gruss
jugi

Aaarrrghs - Du glaubst es nicht, oder? Hier mal ein Text dazu: http://www.sellpage.de/i_verbraucherrecht.html

"Anhebung der Gewährleistungsfrist auf 2 Jahre:
Eine allgemein geltende Gewährleistungfrist wird auf mindestens zwei Jahren (derzeit 6 Monate) festgelegt.
Ausgenommen davon bleiben Lebensmittel und eine Garantie-Verpflichtung aufgrund natürlichen Verschleißes und normaler Abnutzung muß auch weiterhin nicht gegeben werden."

Auch hier ist die Rede von natürlichem Verschleiss und normaler Abnutzung.

Ist ja auch eigentlich ganz einfach: auch Verschleissteile können Mängel haben. Z.B. Bremsscheiben mit Materialfehlern, Bremssättel, die die Bremse nicht vollständig freigeben. Und das ist dann kein natürlicher Verschleiss mehr und somit vom Gewährleistungsrecht abgedeckt.

Klar, bei 30.000 km könnte man diskutieren. Aber bei 16.000 ist die Diskussion eigentlich klar, hier liegt ein aussergewöhnlicher Verschleiss vor. Dies begründet einen Mangel an der Sache. Motorsport o.ä. natürlich ausgenommen, dies müsste aber hier der Händler oder Hersteller belegen.

Wenn Du es jetzt nicht glaubst, geh bitte und frage einen Anwalt.

Viele Grüße

Kai

noch eine Quelle: http://www.garantiezeit.de/html/umtausch___gewahrleistung.html

"Verjährung und Beweislast

Seit dem 1.1.2002 gelten neue Fristen für die Verjährung für Ansprüche aufgrund von Mängeln an der Kaufsache. Die bisherige Frist von 6 Monaten ist auf 2 Jahre verlängert worden (§ 438 BGB), im Baugewerbe sogar auf 5 Jahre. Sie beginnt regelmäßig mit der Übergabe der Kaufsache. Der Verkäufer haftet in diesem Zeitraum für solche Mängel, die schon bei der Übergabe der Sache vorlagen. Treten Mängel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, so wird vermutet, dass die Sache schon bei der Übergabe der Sache qualitativ mangelhaft war. Hier findet also eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers statt. Der Verkäufer haftet hingegen nicht für Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, Abnutzung oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Doch auch hier trifft ihn innerhalb der ersten sechs Monate die Beweislastumkehr."

Eigentlich müsste aber jetzt alles klar sein, oder?

Grüße

Kai

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Klar, bei 30.000 km könnte man diskutieren. Aber bei 16.000 ist die Diskussion eigentlich klar, hier liegt ein aussergewöhnlicher Verschleiss vor. Dies begründet einen Mangel an der Sache. Motorsport o.ä. natürlich ausgenommen, dies müsste aber hier der Händler oder Hersteller belegen.

Nein, der Käufer muss das belegen. Zitierst du doch selber im nächsten Post:

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Treten Mängel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, so wird vermutet, dass die Sache schon bei der Übergabe der Sache qualitativ mangelhaft war. Hier findet also eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers statt. Der Verkäufer haftet hingegen nicht für Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, Abnutzung oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Doch auch hier trifft ihn innerhalb der ersten sechs Monate die Beweislastumkehr

Nur innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler in der Beweispflicht.

Gruss
jugi

Zitat:

Original geschrieben von jugi


Nur innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler in der Beweispflicht.

Gruss
jugi

Richtig. Audi hat aber mehrfach erklärt, auf die Einrede der Beweislastumkehr bei der Gewährleistung innerhalb der ersten zwei Jahre nach Kauf zu verzichten und damit eine Art "Garantie light" geschaffen.

Deswegen kann man hier davon ausgehen, daß die Kosten übernommen werden müssten. Auf jeden Fall nicht einfach die Segel streichen.

Grüße

Kai

Audi A6 Bremsen

Hi alle miteinander

Habe heute die Absage von Audi bekommen, mit der Begründung, das die Bremsen aufgrund von "thermischen Belastungen" verschlissen sind. War selber Jahrelang in der KFZ Branche tätig, sodas dieses Problem nicht bei 16 tdkm auftreten kann.

Re: Audi A6 Bremsen

Zitat:

Original geschrieben von alteon1


Hi alle miteinander

Habe heute die Absage von Audi bekommen, mit der Begründung, das die Bremsen aufgrund von "thermischen Belastungen" verschlissen sind. War selber Jahrelang in der KFZ Branche tätig, sodas dieses Problem nicht bei 16 tdkm auftreten kann.

Natürlich. Das Problem ist aber wie immer das gleiche. Recht haben und recht bekommen sind leider 2 Paar Schuhe. Das ist ja das, was ich die ganze Zeit versucht habe zu erklären. Du bist auf die Kulanz von AUDI angewiesen. Wenn die sich hinstellen und sagen ist nicht, hast du keine Chance dein Recht einzuklagen.

Eigentlich ist es eine Schande für die deutschen Hersteller. Bei einem Japaner wäre dir das sicher nicht passiert.

Gruss
jugi

Hallo,

wende Dich an die Autobild. Da geht auf dem Sonderkulanzweg meist doch noch was.

Die Alternative heisst Gutachter und klagen - ein mühsamer Weg. Hast Du die ausgebauten Teile noch?

Grüße

Kai

Das Problem mit dem ruckelnden Bremsen hab ich jetzt nach 114000 km sechsmal (6x !!!!) gehabt und immer noch keine Lösung in Sicht.
Du hast bei den Bremsen definitiv 10000km oder 1/2 Jahr Gewährleistung. Das hat Audi im Sommer letzten Jahres so eingeführt. Vorher gabs sogar bei 30000km noch was.
Die ruckelnden Scheiben haben definitiv nichts mit Winter und Nässe zu tun. Meiner (BJ2003) hats im Sommer genauso bekommen. Ferner sind Reifen, Felgen, Nabe usw. bei mir auszuschliessen, wurde alles getauscht.
Ich vermute schlechte Scheibenqualität, da bei meinem A6 Bj 2000 keinerlei Probleme waren. Da hielt ein Satz Scheiben/Klötze vorne 120000km (kein Scherz).
Nach Aussage meines Audizentrums sind komischerweise nur einzelne Fahrzeuge betroffen. Die Fahrer dieser Fahrzeuge werden aber eher als defensiv eingestuft.

Mach ordentlich Druck bei Audi damit mehr Fälle bekannt werden.

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