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Audi A5 mit Steinschlag?

Moin Leute, ich bin neu hier!

Ich habe mal eine Frage da mir keiner meiner Bekannten weiterhelfen kann. Ich stehe mit einem Audi Zentrum in Kontakt bezüglich eines A5 von 2018 Kaufpreis sollen knapp 40.000€ sein.
Jetzt habe ich folgendes Problem: Der Wagen hat einen Steinschlag, mittig nicht im Sichtfeld.
Das Audi Zentrum hat mir folgende Optionen angeboten: Die Scheibe zum Selbstkostenpreis von 1.700€ inkl Steuern wechseln zu lassen welche auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden würden.

Oder Option 2: ich würde 500€ Nachlass kriegen (Mein TK Anteil) und die Scheibe würde so bleiben wie sie ist.

Der Verkäufer meinte am Telefon das eine Instandsetzung des Steinschlages nicht machbar ist weil das Risiko zu hoch ist das die Scheibe reißt beim bohren.

Dadurch das es nur ein optischer Mangel ist und nicht TÜV relevant ist muss der Steinschlag laut deren Aussage nicht instand gesetzt werden.

Falls der Steinschlag zu einem Riss werden sollte zahlt angeblich meine TK Versicherung den Riss weil er dann TÜV relevant ist - so die Aussage von dem Audi Verkäufer.

Dadurch das der Steinschlag beim Kauf kein technischer Mangel war sondern lediglich ein optischer und erst im laufe der Zeit zum Riss wird ist dies auch mit der Versicherung in Ordnung - laut Audi Zentrum.

Jetzt bin ich ein wenig unsicher. Stimmt das was der Verkäufer mir gesagt hat? Ich möchte den Wagen wirklich gerne haben da er fast alles hat was ich gerne haben möchte ich bin mir lediglich wegen der Scheibe unsicher. Was würdet ihr tun?

88 Antworten

Ich finde es nicht gerade schön, andere als "Schlaumeier" zu bezeichnen, wenn er selbst den Kern der Geschichte gar nicht begriffen hat- und das offensichtlich jetzt als Einziger.

Und trotzdem würde ausnahmslos jeder hier seine Teilkasko bemühen wenn die Scheibe reißt.
Auch wenn der Steinschlag vor hundert Jahren beim Vorvorbesitzer stattgefunden hat.
Moral ist schon manchmal was komisches.

Zitat:

@webbiez schrieb am 16. August 2022 um 19:41:25 Uhr:



Jetzt habe ich folgendes Problem: Der Wagen hat einen Steinschlag, mittig nicht im Sichtfeld.

Dadurch das es nur ein optischer Mangel ist und nicht TÜV relevant ist muss der Steinschlag laut deren Aussage nicht instand gesetzt werden.

Falls der Steinschlag zu einem Riss werden sollte zahlt angeblich meine TK Versicherung den Riss weil er dann TÜV relevant ist - so die Aussage von dem Audi Verkäufer.

Das ist alles ziemlicher Unsinn (deren Aussage, ist übrigens ne typische Verkäuferaussage).

Egal ob Steinschlag, oder Abplatzung (Sichtbeeinträchtigung) - es ist ein Mangel gemäß HU-RiLi. (ein geringer Mangel)
Und ein geringer Mangel MUSS instandgesetzt werden. So viel zur Theorie.

In der Praxis wird das sicherlich anders "gehandhabt".

@TE :
ist das wirklich eine Sichtbeeinträchtigung?

Eigentlich auch egal, wenn der Preis stimmt, kann man auch damit leben.
Warum regen sich manche darüber so auf? Alles Verhandlungssache.

Mittlerweile sind doch die KUNDEN schlimmer als je zuvor!

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 17. August 2022 um 21:18:29 Uhr:


Warum regen sich manche darüber so auf? Alles Verhandlungssache.

Man regt sich ja nicht darüber auf, dass das Fahrzeug eine Beschädigung hat.
Es wurde alles kommunizert, dass der Mangel da ist. Alles gut.

Was halt garnicht geht und unseriös ist, und daran ändert auch nichts der minderwertige moralische Kompass einiger weniger hier, die von Audi (nicht irgendeinem windigen Händler) vorgeschlagene Begehungsweise das Problem, was der TE mit dem Steinschlag hat, zu lösen.

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Zitat:

@pido schrieb am 17. August 2022 um 20:22:14 Uhr:


Und trotzdem würde ausnahmslos jeder hier seine Teilkasko bemühen wenn die Scheibe reißt.
Auch wenn der Steinschlag vor hundert Jahren beim Vorvorbesitzer stattgefunden hat.
Moral ist schon manchmal was komisches.

Das habe ich in der Vergangenheit nicht und würde ich auch in Zukunft nicht.

Kaufe ich ein Fahrzeug, bringt der Verkäufer einen Steinschlag in Ordnung. Oder er gibt mir soviel Nachlass wie die Reparatur kostet und ich lasse es dann reparieren ohne die TK dafür in Anspruch zu nehmen.

Wenn ich einen Steinschlag in der Scheibe habe kommt direkt eine neue rein (meine TK übernimmt die Kosten einer Reparatur nicht, also darf sie dann eben eine komplette Scheibe zahlen). Habe TK ohne SB.
Ein Fahrzeug mit Steinschlag fahre ich nicht und kaufen erst Recht nicht

Zitat:

@Julian44 schrieb am 17. Aug. 2022 um 21:47:09 Uhr:


Was halt garnicht geht und unseriös ist, und daran ändert auch nichts der minderwertige moralische Kompass einiger weniger hier, die von Audi (nicht irgendeinem windigen Händler) vorgeschlagene Begehungsweise das Problem, was der TE mit dem Steinschlag hat, zu lösen.

Das ist aber eben normal.

Erlebe ich ziemlich oft.

Macht auch am Ende der Rechnung nichts.
Wenn es immer so wäre, und alle vorher mit TK abrechnen, sind die Kosten beim Händler = 0.
Das würde ja der Realität entsprechen, und die Summe der Versicherungsfälle wären gleich.

Mit anderen Worten, ob nun alle vorher, oder nachher "falsch" abrechnen, macht am Ende der Rechnung keinen Unterschied
Vorausgesetzt natürlich, es handelt sich um TK versicherte fz., Davon ist hier 99% auszugehen.

Abgesehen davon: wenn der Steinschlag nicht im Sichtfeld ist, ist vielleicht eine Reparatur möglich "CG repariert .....". Die kann man dann auch selbst zahlen, kostet nicht die Welt. Ein nicht reparierter Steinschlag gibt wie schon geschrieben bei der nächsten HU Mecker (geringer Mangel).

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. August 2022 um 09:39:32 Uhr:


Abgesehen davon: wenn der Steinschlag nicht im Sichtfeld ist, ist vielleicht eine Reparatur möglich "CG repariert .....". Die kann man dann auch selbst zahlen, kostet nicht die Welt.

Und reißt nach erfolgter Reparatur die Scheibe irgendwann doch... ist auch die TK wieder im Spiel (solange die Scheibe nicht bei der Reparatur reißt)

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. August 2022 um 12:17:26 Uhr:



Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 17. August 2022 um 11:48:09 Uhr:



Risiko gerissene Scheibe nach längerer Zeit halte ich für gering

Aber 100% ausgeschlossen ist es auch nicht. 😉

Es ist und bleibt dabei... die Windschutzscheibe ist vorbeschädigt.
Auch wenn man sowas gerne als "optischen" Mangel betrachtet, bzw. abstempelt.

Natürlich ist sie beschädigt - es ist doch ein gebrauchtes Auto.
Wenn ich damit als Käufer nicht leben kann, dann kaufe ich dort nicht.

Der Wagen wird genau so angeboten. Es ist meine Entscheidung, ob ich kaufe, oder es lasse. Davon einen Aufriss zu machen ist unsinnig. Besonders in der jetzigen Zeit ist der Verkäufer der König, nicht der Kunde.

Das Autohaus wird dieses Auto verkaufen so wie es da steht, wenn nicht heute, dann nächste Woche.

Sicher ist die Vorgehensweise des Verkäufers nicht besonders klug. Sicher kann man auf den Schaden mehr Rabatt verlangen. Sicher kann man auch die Rep verlangen... ...wenn aber der Verkäufer nicht mag, denn ist das so. Der Vorschlag des VK mit der VS mag grenzwertig sein - es ist aber nur ein Vorschlag.

Gruß Jörg.

@ WeissNicht
Nein, es sei den die Verglasung bricht an einer anderen Stelle. Und selbst dann wird es schwierig. Aber lassen wir das an der Stelle. Setz Dich mal mit dem Stichwort "Schadenereignistheorien" auseinander. Aber bitte seriöse Quellen nehmen.

Relevant ist in dem konkreten Fall, wann der Bruch der Verglasung stattgefunden hat und nicht wann der Schaden so groß ist / soweit ist, dass die Scheibe ausgetauscht werden muss. Und nur weil ich den Glasbruch zuklebe, mache ich nicht den Bruch der Verglasung an dieser Stelle rückgängig.

Das in der Praxis viele betrügen hat mit einer sauberen redlichen Betrachtungsweise nichts zu tun.
Viele zahlen ja auch den Selbstbehalt nicht. Es gibt keine redlichkeit nur weil alle es so machen.
Wenn das tausend Leute über rot fahren, wird rot nicht grün.

[vermutlich absichtlich falsch geschriebener Nickname von MT korrigiert]

Zitat:

@Julian44 schrieb am 18. August 2022 um 10:49:46 Uhr:


@ WeissNicht
Nein, es sei den die Verglasung bricht an einer anderen Stelle. Und selbst dann wird es schwierig. Aber lassen wir das an der Stelle. Setz Dich mal mit dem Stichwort "Schadenereignistheorien" auseinander. Aber bitte seriöse Quellen nehmen.

Relevant ist in dem konkreten Fall, wann der Bruch der Verglasung stattgefunden hat und nicht wann der Schaden so groß ist / soweit ist, dass die Scheibe ausgetauscht werden muss. Und nur weil ich den Glasbruch zuklebe, mache ich nicht den Bruch der Verglasung an dieser Stelle rückgängig.

Das in der Praxis viele betrügen hat mit einer sauberen redlichen Betrachtungsweise nichts zu tun.
Viele zahlen ja auch den Selbstbehalt nicht. Es gibt keine redlichkeit nur weil alle es so machen.
Wenn das tausend Leute über rot fahren, wird rot nicht grün.

Genau so ist es.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 18. August 2022 um 10:39:04 Uhr:



Natürlich ist sie beschädigt - es ist doch ein gebrauchtes Auto.
Wenn ich damit als Käufer nicht leben kann, dann kaufe ich dort nicht.

Der Wagen wird genau so angeboten. Es ist meine Entscheidung, ob ich kaufe, oder es lasse. Davon einen Aufriss zu machen ist unsinnig. Besonders in der jetzigen Zeit ist der Verkäufer der König, nicht der Kunde.

Das Autohaus wird dieses Auto verkaufen so wie es da steht, wenn nicht heute, dann nächste Woche.

So isses!
Das führt in solchen Threads immer wieder zur selben Sichtweise.
Ein Gebrauchter solls werden, aus Kostengründen.
Gebrauchte Gegenstände sind billiger als neue (gilt für Turnschuhe, für Unterhosen und auch für Autos).
Aber dafür sind sie eben auch schon gebraucht.

Erwartet wird aber dann ein Fahrzeug in Neuwagenzustand.
Hat der Gebrauchte Gebrauchsspuren, wird die Nase gerümpft.

Für diejenigen die sich an Gebrauchsspuren oder (optischen) Mängeln stören (ich zähle mich zum Beispiel zu dieser Spezies) gibts eine einfache Lösung:
Einfach Neuwagen kaufen, dann gibts nicht zu mäkeln.
Wenn das Budget nicht reicht, dann halt eine Nummer kleiner.

Ach ja...

Ich zitiere mal aus diesem Thread:

"Ich finde es nicht gerade schön, andere als "Schlaumeier" zu bezeichnen, wenn er selbst den Kern der Geschichte gar nicht begriffen hat- und das offensichtlich jetzt als Einziger."
Seit wann entscheidet die Mehrheit was Fakt bzw. zutreffend ist?
Wir sind ja nicht in abgeschotteten Verschwörungsgruppen, die sich gegenseitig in Ihrer Meinung unterstützen.

Zur Frage wegen Quelle Nachweis:
"Ja, den Nachweis findest Du ganz einfach in Deinen Versicherungsbedingungen."

Das ist doch kein Nachweis, ebenso ist ein Hinweis auf den gesunden Menschenverstand kein Nachweis.

"Relevant ist in dem konkreten Fall, wann der Bruch der Verglasung stattgefunden hat "

Eben... und das aktuelle ist kein Bruch.

Aber ich poste hier wenigstens jetzt mit Nachweis und Quelle, das Andere eben NICHT getan haben.

Defintion Glasschaden

"Versichert sind Schäden an den Scheiben sowie an Scheiben der Beleuchtungseinrichtung. Glasbruch bedeutet, das die Glasscheiben gebrochen sein müssen. Die betroffene Scheibe muß also einen Sprung haben. Reine Oberfläschenbeschädigungen, z.B. Kratzer, sind nicht versichert und auch nicht versicherbar."

Wikipedia Glasversicherung
Bezieht sich zwar vornehmlich auf Gebäude:
"Nach den unverbindlichen Verbandsbedingungen des GDV besteht in der Glasversicherung Schutz für Glasbruch an versicherten Sachen. Ein Bruch der Verglasung liegt vor, wenn eine Scheibe durchgehend in ihrem Querschnitt beschädigt ist. Ein Riss oder Sprung, der von der Vorder- bis zur Rückseite reicht, ist dem Bruch gleichzusetzen. "
"Kein Schutz besteht für Oberflächenbeschädigungen zum Beispiel Schrammen oder Muschelausbrüche"

Laut diesen Definitionen ist der aktuelle Zustand vom A5 kein Glasbruch und somit kein Vorschaden, der nicht versichert ist.

Und bei anderen Meinungen Eurerseits wäre es vielleicht doch mal angebracht, das mit Quellen zu untermauern 😉

Zitat:

@Matsches schrieb am 18. August 2022 um 10:59:43 Uhr:


...
Ein Gebrauchter solls werden, aus Kostengründen.
Gebrauchte Gegenstände sind billiger als neue (gilt für Turnschuhe, für Unterhosen und auch für Autos).
Aber dafür sind sie eben auch schon gebraucht.

Erwartet wird aber dann ein Fahrzeug in Neuwagenzustand.
Hat der Gebrauchte Gebrauchsspuren, wird die Nase gerümpft.
...

Na, so ist es dann ja auch nicht. Die Frage hier ist doch eine ganz andere. 😉

Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 18. August 2022 um 11:44:41 Uhr:


...
Laut diesen Definitionen ist der aktuelle Zustand vom A5 kein Glasbruch und somit kein Vorschaden, der nicht versichert ist.

...

Schau, Hase, du kannst mit diesen Definitionen zur Versicherung gehen und deine Auffassung im Brustton der Überzeugung vortragen. Dem Sachbearbeiter auch gerne erklären, dass er ein Dummkopf ist und keine Ahnung hat.
Nur: Der wird dir dann sagen, dass der Schaden bereits bei Abschluss der Versicherung angelegt war, du vor Vertragsschluss über diese Risikoerhöhung nicht aufgeklärt hast und seine Gesellschaft die Deckung deswegen ablehnt. Dann kannst du ja prozessieren (Frist beachten!) und deinen Vortrag bei Gericht und ggf. auch noch in der Berufungsinstanz wiederholen.
Unterrichte uns bitte vom Ausgang. 😉

Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 18. August 2022 um 11:44:41 Uhr:


Aber ich poste hier wenigstens jetzt mit Nachweis und Quelle, das Andere eben NICHT getan haben.

Defintion Glasschaden

Na, dann bin ich auch mal kleinkariert.

Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 18. August 2022 um 11:44:41 Uhr:


"Versichert sind Schäden an den Scheiben sowie an Scheiben der Beleuchtungseinrichtung. Glasbruch bedeutet, das die Glasscheiben gebrochen sein müssen. Die betroffene Scheibe muß also einen Sprung haben. Reine Oberfläschenbeschädigungen, z.B. Kratzer, sind nicht versichert und auch nicht versicherbar."

Ahh, es muss einen Sprung geben?

Hast du eigentlich schonmal einen Steinschlag ohne Sprünge gesehen? Ohne Sprünge wäre es eine Abplatzung, sobald ein "Spinnennetz" sichtbar ist, ist es ein Sprung. Teilweise sind die Mikrorisse eines Steinschlags nicht mit dem Auge sichtbar, aber dennoch vorhanden.

Im Grunde belegt deine "Quelle" genau das, was viele anderehier mehrfach geschrieben haben. Ein Steinschlag ist keine reine Oberflächenbeschädigung... es ist ein Sprung.

Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 18. August 2022 um 11:44:41 Uhr:


Wikipedia Glasversicherung
Bezieht sich zwar vornehmlich auf Gebäude:
"Nach den unverbindlichen Verbandsbedingungen des GDV besteht in der Glasversicherung Schutz für Glasbruch an versicherten Sachen. Ein Bruch der Verglasung liegt vor, wenn eine Scheibe durchgehend in ihrem Querschnitt beschädigt ist. Ein Riss oder Sprung, der von der Vorder- bis zur Rückseite reicht, ist dem Bruch gleichzusetzen. "
"Kein Schutz besteht für Oberflächenbeschädigungen zum Beispiel Schrammen oder Muschelausbrüche"

Oh lalá, hier differenzierst du selbst zwischen Sprung und Riss. Aber eigentlich gar nicht anwendbar, da es sich bei der Windschutzscheibe um eine Verglasung handelt, welche unter normalen Umständen keine vollständige Beschädigung im Querschnitt zulässt. Aber gut, bei einem Steinschlag wird mindestens die äusserste ber beiden Scheiben des Verbundglases vollständig im Querschnitt geschädigt. Aber hey, dann ist ein Steinschlag ja ein *tusch* Glasbruch... wow.
Ein Muschelausbruch ist etwas anderes als ein Steinschlag.
Und Wikipedia als Quelle? Nicht gerade sehr wissenschaftlich. (Soll ich auf der betreffenden Referenz kurz schreiben, dass Windschutzscheiben aus Käse bestehen?)

Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 18. August 2022 um 11:44:41 Uhr:


Wikipedia Glasversicherung
Laut diesen Definitionen ist der aktuelle Zustand vom A5 kein Glasbruch und somit kein Vorschaden, der nicht versichert ist.

Und bei anderen Meinungen Eurerseits wäre es vielleicht doch mal angebracht, das mit Quellen zu untermauern 😉

Wie oben dargelegt. Doch es ist ein Glasbruch. Deine eigenen Quellen untermauern dies. Nur hast du deine eigenen Quellen nicht verstanden. Die Versicherungen sind aber auch doof... zahlen die bei Steinschlägen doch glatt eine neue Scheibe (mir letztes Jahr sogar zweimal), obwohl die das doch gar nicht müssen. Echt blöd diese Versicherungen, verstehen die doch glatt ihre eigenen Regelungen nicht... oder etwa doch?

Achja, du möchtest auch Quellen...
Ich unteremauere meine Aussagen mit exakt dem gleichen Wikipedia-Link und dazu noch dem anderen Link von dir.

Und wenn ich ganz kleinkariert bin, ist der Wagen ein Schrotthaufen, wenn die Windschutzscheibe einen Riss hat... Für einen "Riss" mus da schon ganz gewaltig was passiert sein....

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