Audi A5 mit Steinschlag?
Moin Leute, ich bin neu hier!
Ich habe mal eine Frage da mir keiner meiner Bekannten weiterhelfen kann. Ich stehe mit einem Audi Zentrum in Kontakt bezüglich eines A5 von 2018 Kaufpreis sollen knapp 40.000€ sein.
Jetzt habe ich folgendes Problem: Der Wagen hat einen Steinschlag, mittig nicht im Sichtfeld.
Das Audi Zentrum hat mir folgende Optionen angeboten: Die Scheibe zum Selbstkostenpreis von 1.700€ inkl Steuern wechseln zu lassen welche auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden würden.
Oder Option 2: ich würde 500€ Nachlass kriegen (Mein TK Anteil) und die Scheibe würde so bleiben wie sie ist.
Der Verkäufer meinte am Telefon das eine Instandsetzung des Steinschlages nicht machbar ist weil das Risiko zu hoch ist das die Scheibe reißt beim bohren.
Dadurch das es nur ein optischer Mangel ist und nicht TÜV relevant ist muss der Steinschlag laut deren Aussage nicht instand gesetzt werden.
Falls der Steinschlag zu einem Riss werden sollte zahlt angeblich meine TK Versicherung den Riss weil er dann TÜV relevant ist - so die Aussage von dem Audi Verkäufer.
Dadurch das der Steinschlag beim Kauf kein technischer Mangel war sondern lediglich ein optischer und erst im laufe der Zeit zum Riss wird ist dies auch mit der Versicherung in Ordnung - laut Audi Zentrum.
Jetzt bin ich ein wenig unsicher. Stimmt das was der Verkäufer mir gesagt hat? Ich möchte den Wagen wirklich gerne haben da er fast alles hat was ich gerne haben möchte ich bin mir lediglich wegen der Scheibe unsicher. Was würdet ihr tun?
88 Antworten
Es ist doch völlig egal, um welchen Schaden es sich handelt. Es geht darum, der Versicherung etwas unterzujubeln, wofür noch gar keine Versicherung bestand. Und genau das ist Betrug.
Ich hatte bestimmt zwei Jahre einen kleinen Steinschlag in der WWS, rechts unten. Auf einer Urlaubsfahrt macht es nur leise "knack" und genau dort hatte sich plötzlich ein Riss gebildet, der sich innerhalb von ein paar Tagen bis zum Rückspiegel ausgebreitet hat...
Zitat:
@hase_im_pfeffer schrieb am 17. August 2022 um 11:37:13 Uhr:
Recherche zu abgelehnter Versicherungsleistung bei Vorschaden war bei mir erfolglos 😉
Irrelevant, weil Schaden erst ab Versicherungsbeginn abgedeckt sind. Kauf Mal ein Unfallauto und lass es über deine neu abgeschlossene VK reparieren...meinst das klappt?
Wenn die Scheibe reißt war es grob fahrlässig und der Riss kam durch Unterlassung der Reparatur. Uff.
Wird aber tatsächlich Zeit für Schadenfreiheitsrabatte bei der TK (und Zusammenführung von TK und VK)... Dann hat solch eine Unsitte auch endlich ein Ende.
Zitat:
@hase_im_pfeffer schrieb am 17. August 2022 um 11:48:09 Uhr:
Risiko gerissene Scheibe nach längerer Zeit halte ich für gering
Aber 100% ausgeschlossen ist es auch nicht. 😉
Es ist und bleibt dabei... die Windschutzscheibe ist vorbeschädigt.
Auch wenn man sowas gerne als "optischen" Mangel betrachtet, bzw. abstempelt.
Abgesehen von der WSS: Der TE wollte eigentlich wissen, ob die Aussagen des Verkäufers stimmen. Eindeutige Antwort ist nein.
Mein Vertrauen zu diesem Verkäufer wäre jetzt ohnehin weg. Und wenn bei einem solchen Auto noch nicht einmal die WWS repariert oder ersetzt wurde, werden die sich ansonsten auch keine besondere Mühe gegeben haben.
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Zitat:
@Harig58 schrieb am 17. August 2022 um 13:25:48 Uhr:
Mein Vertrauen zu diesem Verkäufer wäre jetzt ohnehin weg. Und wenn bei einem solchen Auto noch nicht einmal die WWS repariert oder ersetzt wurde, werden die sich ansonsten auch keine besondere Mühe gegeben haben.
Ich sehe die Probleme beim ersten Gewährleistungsanspruch. Denn auch da wird solch ein Händler Probleme bereiten.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 17. August 2022 um 14:12:22 Uhr:
Ich sehe die Probleme beim ersten Gewährleistungsanspruch. Denn auch da wird solch ein Händler Probleme bereiten.
In jedem Fall. Und wieder so ein Händler aus der Kategorie "schnell ohne Nachdenken und ohne jede Mühe mit Gewinn durchschieben".
Mich irritiert nur immer wieder, wieviel Zustimmung dieses Vorgehen bei einigen hier findet. Auch lauter "Fähnchenhändler"? 😁
Gibt ja derzeit keinerlei Anreiz für die Händler Geld in die Autos zu stecken um den Verkaufserlös zu steigern. Nimmt ein Kunde den Wagen nicht, kommt morgen ein anderer, der den Wagen nimmt. Gebrauchtwagen stehen sich derzeit nicht bei den Händlern kaputt... die gehen gut weg; warum also Arbeit und Geld investieren.
@WeissNicht
Stimmt, ändert aber eben nichts an der Rechtslage...
Werden die Mängel die ein Fahrzeug hat halt offen kommuniziert und kommen in den Kaufvertrag.
Die Rechtslage erlaubt den Verkauf mit Mängeln...und für bei Kauf genannte Mängel gibt es weder Gewährleistung noch Garantie.
Ich meinte ja nicht das bewusste Verschweigen von z.B. dem Steinschlag. Aber wenn ein Kunde den Wagen nicht mit Steinschlag kauft...kommt morgen einer, dem das egal ist; für den Händler kein Grund irgendwas zu tun.
Und zur Geschichte mit der TK... hey, davon weiss der Händler doch morgen nichts mehr und was der Kunde mit seinem Wagen macht und ob er seine Versicherung betrügt... ist doch nicht sein Problem (von der Anstiftung zum Betrug mal abgesehen).
Es fehlt derzeit der Anreiz die Ware so gut wie möglich herzurichten; gekuft wird auch in dem Zustand.
Es sind ja auch nicht nur die Mängel bei solchen Autos bzw. solchen Verkäufern. Da genügt beispiesweise schon eine "gut eingefahrene Bremse", die für den Verkäufer noch voll in Ordnung ist, für deren Erneuerung bei der nächsten Wartung dann aber schlanke 1.000 Euro aufgerufen werden. Da ist dann auch nix mehr mit Gewährleistung oder Garantie, dass ist dann halt einfach Verschleiß. Und wenn es schon für die Scheibe nicht gereicht hat, warum dann für die Bremse bei einem 40.000 Euro-Auto?
Zitat:
@webbiez schrieb am 16. August 2022 um 19:41:25 Uhr:
Dadurch das der Steinschlag beim Kauf kein technischer Mangel war sondern lediglich ein optischer und erst im laufe der Zeit zum Riss wird ist dies auch mit der Versicherung in Ordnung - laut Audi Zentrum.Jetzt bin ich ein wenig unsicher. Stimmt das was der Verkäufer mir gesagt hat? Ich möchte den Wagen wirklich gerne haben da er fast alles hat was ich gerne haben möchte ich bin mir lediglich wegen der Scheibe unsicher. Was würdet ihr tun?
Es gibt hier im Kern drei Punkte:
A. Der Steinschlag, sprich auf Versicherungsdeutsch der Bruch der Fahrzeugverlasung, ist bereits vor dem potentiellen Versicherungsbeginn entstanden und das Audi Zentrum versucht hier Dich zum Versicherungsbetrug anzustiften.
Hier gibt es nur einen richtigen Rat. Lass Dir die Optionen verschriftlich geben. Dann Strafanzeige gegen das Audi-Zentrum wegen versuchter Anstiftung zum Betrug, ggf. Versicherungsmissbrauch nach §§ 263, 26 StGb ggf. auch §§ 265, 26 StGB, wenn die Scheibe zum jetztigen Zeitpunkt instandsetzbar ist.
B. Wenn die Scheibe einen offenkundige Mangel hat, dann gibt es nachträglich auch kein kaufrechtlichen Gewährleistungsanspruch hierauf. Kaufvertragsdokumentation hin oder her. Letzteres ist nur eine Frage der Beweisbarkeit.
C. Willst Du Dich ernsthaft mit solchen Ganoven rechtlich binden? Was glaubst Du wie die sich Dir gegenüber verhalten, wenn mal was schief läuft bei der Vertragsabwicklung?
Zitat:
@webbiez schrieb am 17. August 2022 um 11:46:10 Uhr:
lediglich wissen ob die Aussagen von dem Verkäufer der Wahrheit entsprechen oder nicht… das wäre toll! Vielen Dank 🙂
Entsprechen sie nicht.
Dass Du die Scheibe über Deine noch nicht bestehende TK wechseln lassen sollst, ist Anstiftung zum Versicherungsbetrug.
Willst Du mit einem 40k Wagen durch die Gegend fahren,wo die Frontscheibe beschädigt ist.
Wenn es so ein Schnapper wäre, dann stünde er aktuell schon nicht mehr zum Verkauf.
Stell doch mal ein Foto von dem Steinschlag ein,dann kann man beurteilen ob der HU relevant ist oder nicht.
Auf eine neue HU durch den Händler ausgeführt,würde ich mich dabei nicht verlassen
Ich habe immer noch nicht von diesen ganzen Schlaumeiern hier....😉
Einen NACHWEIS gefunden...
Dass es Versicherungs-Betrug ist, wenn die Scheibe erst während dem Besitz vom Fragesteller reißt
Ja, den Nachweis findest Du ganz einfach in Deinen Versicherungsbedingungen.
Versichert ist der Bruch der Fahrzeugverglasung, welcher bereits vorliegt.
Der Schaden ist bereits da und zwar bevor die Versicherung beginnt, und das ist so was von selbstverständlich, dass Versicherungsschutz eben erst ab Versicherungsbeginn gilt.
Aber natürlich für Leute wie Dich deklariert der Gesetzgeber natürlich jegliche Selbstverständlich auch normativ noch einmal ausdrücklich im Gesetz; nämlich in § 2 II 2 VVG und ich weiß jetzt schon, dass Du, der nicht blassesten Schimmer von Versicherungsrecht hast, mir gleich die Auslegung dieser Norm erklären wirst (dies nur zum Thema "Schlaumeier"😉.
Zitat:
@hase_im_pfeffer schrieb am 17. August 2022 um 18:17:09 Uhr:
Ich habe immer noch nicht von diesen ganzen Schlaumeiern hier....😉Einen NACHWEIS gefunden...
Dass es Versicherungs-Betrug ist, wenn die Scheibe erst während dem Besitz vom Fragesteller reißt
Ursache-Wirkungs-Prinzip. Die Ursache eines zukünftigen Rißes liegt in der Vergangenheit.
Habe ich mit anderen Worten aber bereits geschrieben.
Aber da liegt ja der Hase im Pfeffer, dass solche Selbstverständlichkeiten oftmals nicht nochmal extra definiert werden.