ATU weigert sich, Batteriepfand auszuzahlen
Hallo zusammen,
ich habe heute versucht, bei ATU meine alte Autobatterie (Varta B34) zurückzugeben und meinen Pfand von 7,50 Euro zurückzubekommen. ATU wollte die Batterie zwar annehmen und entsorgen, mir aber nicht den Pfand zahlen, obwohl sie die Batterie im Sortiment haben! Die Begründung war, dass ich ja keinen Kassenbon hatte. Im Batteriengesetz steht allerdings:
"§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
(1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.
(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht."
Dementsprechend ist es doch egal, wann und wo ich die Batterie gekauft habe? Auch mein Hinweis auf dieses Gesetz hat nichts bewirkt, da der Vorgesetzte des Mitarbeiters die Vorlage eines Kassenbons verlangt. Pfandmarken händigt ATU aber nicht aus! Meine Frage also, bin ich im Recht oder nicht?
Beste Antwort im Thema
Fährt der TE jetzt ohne Batterie rum?
Wohl kaum, hat sich wahrscheinlich eine neue im Internet bestellt (incl. 7,50 Pfand) und war zu faul, die alte zurückzuschicken.
Und jetzt heult er rum, weil er die 7,50 nicht von irgendjemand zurückbekommt, der mit der ganzen Angelegenheit nicht das geringste zu tun hat.
Geile Nummer.
31 Antworten
Mal ein/zwei grundlegende Fragen:
Zitat:
@bruschino schrieb am 11. Oktober 2014 um 19:04:15 Uhr:
Hallo zusammen,ich habe heute versucht, bei ATU meine alte Autobatterie (Varta B34) zurückzugeben und meinen Pfand von 7,50 Euro zurückzubekommen. ATU wollte die Batterie zwar annehmen und entsorgen, mir aber nicht den Pfand zahlen, obwohl sie die Batterie im Sortiment haben! Die Begründung war, dass ich ja keinen Kassenbon hatte.
Im Batteriengesetz steht allerdings:
Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.
Hast du kurz zuvor bei ATU eine Batterie gekauft?
NEIN?Dann kein Pfand!
Es ist unerheblich, ob die Batterie dort verkauft wird oder nicht. (Varta wird ja nicht nur dort verkauft!) Du bekommst Pfand nur zurück, wenn du nachweisen kannst, ATU hat auch Pfand von dir kassiert.
PS: Wenn du eine neue Batterie gekauft hast und dies mit der EC-Karte bezahlt hast, müsste auf dem Kontoauszug eine Vorgangsnummer sein. bzw. ATU kann anhand deines Namens nachschauen, was bei denen gespeichert wurde. Dort steht drin, was gekauft und bezahlt wurde. Dies muss jeder Laden eine Zeit lang speichern. Damit kannst du dann dein Pfand einfordern.
Alternativ: Stell die Batterie in den Keller und gib sie beim nächsten Kauf einer Batterie ab.
MfG
Wer hat was anderes behauptet??
Wenn der Bon weg ist, kann man mittels Kontoauszug immer noch den Einkauf nachweisen. Über die Ref. kann ATU dann sehen, ob Pfand drauf ist oder nicht. Damit kann man die Richtigkeit nachweisen.
MfG
Fährt der TE jetzt ohne Batterie rum?
Wohl kaum, hat sich wahrscheinlich eine neue im Internet bestellt (incl. 7,50 Pfand) und war zu faul, die alte zurückzuschicken.
Und jetzt heult er rum, weil er die 7,50 nicht von irgendjemand zurückbekommt, der mit der ganzen Angelegenheit nicht das geringste zu tun hat.
Geile Nummer.
Ähnliche Themen
Ich habe meine Batterei im Internet bei Händler A gekauft und dort Pfand bezahlt.
Die alte Batterie habe ich bei Werkstatt B abgegeben und mir dies auf der Rechnung des Händlers A bestätigen lassen.
Werkstatt B hat sich über die alte Batterie für lau gefreut, ist sie doch bares Geld beim Schrotti wert.
Die Bestätigung der Werkstatt B über die ordnungsgemäße Entsorgung habe ich mit meinen Bankdaten an den Händler A gemailt und kurze Zeit später waren die 7,50€ Pfand auf meinem Konto gutgeschrieben.
Noch besser wäre es für mich gelaufen, hätte ich die alte Batterie selber gegen bares und Qittung über die Entsorgung beim Schrotti abgegeben und dann das Pfand beim Händler A zurückgefordert. 😉
Aber wie hier, kaufen bei Händler A und Pfand von Händler B läuft es eben nicht!
Doll, nun hat dir also ein Händler A 7,50€ geschenkt (gesetzl. verpflichtet ist er dazu nicht) und was soll das dem TE nützen? Meist muß man auch für die Entsorgung zahlen.
Zitat:
@Kung Fu schrieb am 12. Oktober 2014 um 16:28:05 Uhr:
Doll, nun hat dir also ein Händler A 7,50€ geschenkt (gesetzl. verpflichtet ist er dazu nicht) und was soll das dem TE nützen? Meist muß man auch für die Entsorgung zahlen.
Und ich dachte schon jetzt hätten wir es.........
......oder umgekehrt wird ein Schuh draus: Der Händler ist zur Auszahlung des Pfandes verpflichtet, unter geschenkt versteht man im deutschen Sprachgebrauch etwas anderes.
Aus den Beiträgen sollte doch hervorgegangen sein, dass Batterien einen kleinen Restwert haben. (Wenn einer einen Dummen findet, dem er Entsorgungskosten abknöpfen kann bitte.....)
Ja eigentlich steht das Gesetz ja zum Nachlesen schon ganz vorne, inklusive der Bedingungen, unter denen ein Händler ein Pfand auszahlen muß.
Zitat:
@burbaner schrieb am 12. Oktober 2014 um 11:16:07 Uhr:
Unglaublich, dass ATU nicht den Müll des TE's entsorgen möchte!
Ich würde die Batterie beim Schrotthändler abgeben und mit den dafür erhaltenen €7,50 den "Sauladen" verklagen!Im Ernst:
Bring mir die Batterie, dann bekommst du auch noch einen Kaffee zusätzlich...
Ich finde langsam reicht dieses unsachliche Geschwafel ATU handelt doch voll korrekt. Keinen Bon oder Rechnung, folglich kein Pfand und hätte man dort eine neue gekauft wäre das Pfand vom Kaufpreis abgezogen worden. Überall wo man sich informiert, wird geraten, die Rechnung der Batterie zu den wichtigen Unterlagen zu legen.
Dieses Gemecker über ATU ist eine Frechheit!!!!!!