ATU, trauriger Service

Ich hoffe ich bin im richtigen Thema.
Mußte heut ne mal life erleben wie traurig ATU wirklich ist.
Am Auto meiner Frau war das Fahrtlicht defekt, da wir eh in der nähe waren strebten wir ATU an. Die Verkäuferin an der Kasse war mit der Datenaufnahme hilfslos überfordert; Fahrzeugtyp, Karosserie, Motor...
Schließlich gab es die passenden Lampen im Angebot für 35€;
eine ATU aktion.
Also erstmal bezahlt. 45€. Warenpreis war 35€. Ich also nachgefragt und die hübsche Verkäuferin darufhingewisen woher die Differenz kommt. Vom Einbau angeblich. Laut Angebot und Flyer ist der Einbau Gratis. Schon war ihre Laune auf dem Tiefpunkt da sie sichtlich überfordert war mit der Stornierung der 10€-Differenz.
Den Einbau seh ich dort eigendlich als Service an,...aber,...weit gefehlt.
Der Mechaniker hat sich einen in den Bart geschimpft, 15min vor Feierabend noch zwei Glühlampen zu wechseln (Sa.15.45Uhr).
Insgesamt dauerte das wechseln satte 20min, der Bursche mußte 10min überstunden machen. Als er fertig war sagte er kein Wort zu uns, packte sein Werzeug ein und ging. Ich sagte noch ein nettes tschüß, aber keiner der drei anwesenden reagierte irgendwie. Im gegenteil, beim rausfahren aus der Halle ließ man sogar noch fast das Rolltor auf unser Auto runterfallen, so eilig hatten sie es.
Ist das Service am Kunden?
Oder habe ich da zu große Ansprüche?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Zöllner


Ich hoffe ich bin im richtigen Thema.
Mußte heut ne mal life erleben wie traurig ATU wirklich ist.
Am Auto meiner Frau war das Fahrtlicht defekt, da wir eh in der nähe waren strebten wir ATU an. Die Verkäuferin an der Kasse war mit der Datenaufnahme hilfslos überfordert; Fahrzeugtyp, Karosserie, Motor...
Schließlich gab es die passenden Lampen im Angebot für 35€;
eine ATU aktion.
Also erstmal bezahlt. 45€. Warenpreis war 35€. Ich also nachgefragt und die hübsche Verkäuferin darufhingewisen woher die Differenz kommt. Vom Einbau angeblich. Laut Angebot und Flyer ist der Einbau Gratis. Schon war ihre Laune auf dem Tiefpunkt da sie sichtlich überfordert war mit der Stornierung der 10€-Differenz.
Den Einbau seh ich dort eigendlich als Service an,...aber,...weit gefehlt.
Der Mechaniker hat sich einen in den Bart geschimpft, 15min vor Feierabend noch zwei Glühlampen zu wechseln (Sa.15.45Uhr).
Insgesamt dauerte das wechseln satte 20min, der Bursche mußte 10min überstunden machen. Als er fertig war sagte er kein Wort zu uns, packte sein Werzeug ein und ging. Ich sagte noch ein nettes tschüß, aber keiner der drei anwesenden reagierte irgendwie. Im gegenteil, beim rausfahren aus der Halle ließ man sogar noch fast das Rolltor auf unser Auto runterfallen, so eilig hatten sie es.
Ist das Service am Kunden?
Oder habe ich da zu große Ansprüche?

Hallo Zöllner,

du bist hier schon richtig, doch über die Such-Funktion hättest du mehrere ATU-Threads finden können. Da gibt es soviele Berichte zu, die liegen schon auf einem eigenen Server.🙂
Thema Ansprüche: Lass es mich so Ausdrücken, es ist euch bestimmt nicht Sa. um 15.30 Uhr aufgefallen, das die Birnen kaputt sind. Oft läuft das so ab, morgens in die Stadt fahren, gemütlich Shoppen, evtl. zusammen was zum Mittag essen und auf dem Nach Hause Weg mal kurz zu ATU, die Birnen wechseln lassen. Das ist ja nicht direkt ein Notfall. Das kann man auch morgens gleich erledigen.
Die Bezahlung bei ATU ist nicht fürstlich und die Leute sind auch nicht freiwillig Samstags da. Das dort um 15.45 Uhr die Stimmung auf dem Nullpunkt hängt, ist nachvollziehbar.
Natürlich ist das keine Entschuldigung dafür, das du schlecht behandelt wirst. Der Kunde hat ein Anrecht auf zuvorkommende Bedienung bis zur letzten Minute. Nur muss man beide Seiten sehen.

MFG Thomas

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Zitat:

.....

Nein nein, es geht um das vorspielen falscher Tatsachen : Wenn die Bremsen technisch in Ordnung sind oder die Bildröhre einwandfrei arbeitet und der Verkäufer diese Teile dem Kunden gegenüber glaubhaft als Defekt deklariert handelt er in betrügerischer Absicht sich einen Vorteil aus dem Verkauf der Ersatzteile / sowie dem Einbau zu erlangen.

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das glaube ich nicht, weil bei denen oft nicht das notwendige Fachpersonal vorhanden ist, Defekte an Fahrzeugen überhaupt richtig zu erkennen. 😁

Solange ist eben alles ausversehen passiert......

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Klaus125


Die haben auch Wochen "25% auf alles, was keinen Stecker hat."
Wo kassiererinnen außerhalb dieser Aktionen angesiedelt sind weis ich allerdings nicht...

Ach was keinen Stecker hat... Da werde ich mal freudlich fragen nach Stecker sucht passende Dose 🙄

Elektroinstallation, 5. Reihe links 😁

Zitat:

Das glaube ich nicht, weil bei denen oft nicht das notwendige Fachpersonal vorhanden ist, Defekte an Fahrzeugen überhaupt richtig zu erkennen. 😁

 

Solange ist eben alles ausversehen passiert......

Es wird vom Auftragnehmer erwartet, daß er die Fertigkeit, die er anbietet beherrscht. Im handwerklichen Bereich gibt es genug Urteile dazu (falsche Dämmung, etc.).

Zitat:

Es wird vom Auftragnehmer erwartet, daß er die Fertigkeit, die er anbietet beherrscht. Im handwerklichen Bereich gibt es genug Urteile dazu (falsche Dämmung, etc.).

Den Mitarbeiter, der die notwendigen Fertigkeiten besitzt, wird es aller Wahrscheinlichkeit auch geben, nur ob der gerade in der einen Filale zugegen ist?

Klingt hart, was so zu den Mitarbeitern und der Gesamtqualität der Werkstattkette gesagt wird aber es ist leider Realität.
"Hier wird unfreundlich und kompetenzfrei bedient, verkauft und repariert - ein Defekt, der nicht vorhanden ist wird zu Ihren Ungunsten gerne übersehen!"

Leider ist es so, dass die Mitarbeiter mit einem ziehmlich geringen Grundgehalt nach Hause gehen, sich aber durch Umsatz Provisionen erarbeiten können. Diese Art der Bezahlung ist in einigen Branchen üblich und im Verkaufsbereich (beispielsweise Handelvertreter etc.) auch Usus. Solche Modelle sind aber nur schwer auf Festangestellte in einer Werkstatt oder ähnlichen Institutionen übertragbar. Deshalb werden vertrauenswürdige Firmen immer eine Umsatzbeteiligung als jährliche Prämie an die Mitarbeiter auszahlen, nicht aber an die Einzelnen, weil sie einem Kunden wieder etwas verkauft haben was nicht nachweislich defekt oder notwendig war.

Die "Verkaufsstrategien" haben jedoch Methode und werden entsprechend gesteuert. Auch interessant den Umsatz auszubauen ist die Masche mit günstigen Angeboten / Reparaturen zu werben und im Nachhinein für nicht nachvollziehbare zusätzliche Dinge den Kunden das Geld aus der Tasche ziehen. Merkwürdige Dinge passieren auch immer wieder in Verbindung mit einer HU in den besagten Werkstattketten.

Diese Machenschaften können das Vertrauen in eine Werkstatt nicht steigern und müssten wesentlich öfter publiziert werden. Sicherlich befinden sich auch unter den kleinen Werkstattbetrieben schwarze Schafe, aber die Überlebenschancen der Betriebe sind eher als gering einzustufen, da die Abhängigkeit vom einzelnen Kunden eine wesentlich andere Rolle spielt als bei der Massenabfertigung grosser Werkstattketten. Trotz der gelegentlichen Veröffentlichungen diverser Mängel in grossen Werkstattketten durch Presse und Fernsehen, wird nichts dagegen unternommen, was mehr als nur einen faden Beigeschmack hinterlässt, aber uns Kunden nicht wirklich weiterhilft. Leider ist es nicht möglich jeden zu erreichen, sprich entsprechend zu warnen. Gegen alles Mögliche wird demonstriert oder anderweitig angegangen, hier passiert so gut wie gar nichts. Wie kann das angehen? Ist die Lobby der besagten Werkstattketten so gross, dass die sich alles leisten können? Ich denke das darf in Bezug auf ehrlichen Wettbewerb nicht sein und sollte deshalb von höherer Instanz regelmässig geprüft werden. Da nützen nicht einmal die immer wieder sattfindenden Werkstatttests des ADAC, weil sie erstens nicht häufug genug durchgeführt werden können und zweitens eben nicht alle Autobesitzer erreicht. So bleibt eben nur das Internet und die Mund zu Mund Propaganda.

Ich kenne leider keine Möglichkeiten den Laden zu bekehren, aber genügend ihn weit zu umgehen. 😉

Diesbezüglich kann ich dann auch die Hersteller verstehen, die es nicht gerne sehen, wenn fremde Betriebe beispielweise Inspektionen übernehmen, die Garantieleistungen aber weiterhin bestehen bleiben sollen.

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Zitat:

Original geschrieben von downforze94



Zitat:

entsprechend seinem erteilten Auftrag

Genau hier liegt der Betrug.
"Wechseln Sie mir alle defekten Verschleißteile."
Der Auftrag beginnt nicht erst mit dem Zettel in der Hand.

Verstehe ich nicht, wo ist hier der Betrug, erkläre bitte alle 4 Tatmerkmale ?

- ich will besch...

- die falschen Tatsachen

- der unzulässige Vorteil

(Geld kassiert ohne eine Leistung zu erbringen)

- die wirtschaftliche Schädigung

(Geld bezahlen ohne eine Leistung zu erhalten.

"unnötig" erfüllt nicht den Tatbestand des Betruges, mag man anders haben wollen, ist aber so.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94



Zitat:

Ja und sind bisher alle wegen nicht begangener Tat eingestellt worden und werden die laufenden und zukünftig noch kommenden Anzeigen (aller Voraussicht nach) auch werden.

Kannst du das auch belegen, das glaube ich nämlich nicht.

Ich soll beweisen, dass etwas nicht existiert ?

Wie soll das gehen?
Anders herum wird wohl ein Schuh daraus, alles andere ist wieder nur der Nachweis einer "großen Verschwörung" - muss schuldig sein weil kein Nachweis der Unschuld erbracht werden kann.

Dann beweise erst mal, ob Du nicht ein ... bist. Das StGB ist lang, also bitte jeden Punkt, ansonsten bleibt etwas übrig und Du bist schuldig. Kannst Du nicht, also bitte freiwillig zum Haftantritt melden.🙄

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Nein nein, es geht um das vorspielen falscher Tatsachen : Wenn die Bremsen technisch in Ordnung sind oder die Bildröhre einwandfrei arbeitet und der Verkäufer diese Teile dem Kunden gegenüber glaubhaft als Defekt deklariert handelt er in betrügerischer Absicht sich einen Vorteil aus dem Verkauf der Ersatzteile / sowie dem Einbau zu erlangen.

Es müssen alle 4 Tatbestandsmerkmale erfüllt werden.

Selbst wenn man der Meinung ist, einer wäre erfüllt, bleiben immer noch drei Weitere offen.

- Der unrechtmäßige Vermögensvorteil ist ein eigenständiger Tatbestand, es gibt keine "Logik", die das "automatisch" erfüllt, weil etwas falsche vorgespiegelt wurde. Hier zB. eine berechnete aber nicht ausgeführte Tätigkeit.

Ich "überzeuge" den Kunden zum Austausch der Dämpfer, mache es aber nicht, weil die Dinger noch in Ordnung sind, berechne aber den Austausch. Dann existiert ein unrechtmäßiger Vorteil, ich kassieren für eine nicht ausgeführte Tätigkeit.

Werden die Dämpfer jedoch ausgetauscht, ist es kein unrechtmäßiger Vorteil, sondern ein rechtmäßiger, denn es handelt sich um den normalen Umsatz und Gewinn aus Verkauf und Arbeitsleistung der üblichen Geschäftstätigkeit.

- der Vermögensnachteil fehlt ebenso. Der Kunde bezahlt eine Leistung, die auch tatsächlich ausgeführt wurde. Der Kunde erhält etwas, somit existiert kein Nachteil. Das Fehlen eines Vorteils ist kein Nachteil. Es mag "unnötig" oder "verfrüht" gewesen sein, aber das fällt nicht unter Tatbestandsmerkmale des Betruges.

Ein Vermögensnachteil würde eintreten, wenn man eine Leistung bezahlen müsste, die man nicht erhält, weil sie nicht ausgeführt wurde. Wo ist es ein Nachteil neue Teile eingebaut zu bekommen? Ein Nachteil ist ein objektiver Zustand und unabhängig von "nötig" oder "unnötig".

Zitat:

Original geschrieben von paddye27


..., weil bei denen oft nicht das notwendige Fachpersonal vorhanden ist, Defekte an Fahrzeugen überhaupt richtig zu erkennen. 😁

Und daran scheitert dann der notwendige Nachweis der Vorsatzes im betrügerischen Handeln.

Wenn ich den analysierenden Mitarbeiter als ahnungslosen Vollpfosten identifiziere, wird es im Gegenzug unmöglich zu beweisen, dass er nun doch wieder eine sehr hohe Qualifikation hatte und bewusst (vorsätzlich) mich getäuscht hat.

Also klar unterscheiden kann, ob eine Verschleißgrenze erreicht ist und ein Austausch angeraten erscheint oder nicht und mir dann bewusst eine Falschauskunft zwecks Täuschung erteilt hat.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Es wird vom Auftragnehmer erwartet, daß er die Fertigkeit, die er anbietet beherrscht. Im handwerklichen Bereich gibt es genug Urteile dazu (falsche Dämmung, etc.).

Falsches Thema.

Es geht nicht um Zivilrecht, wo eine falsch ausgeführte Tätigkeit bei Beratung, Planung und/oder Ausführung der Kunde einen Schaden erleidet und dann im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung dem Kunden bestimmte Rechte zu spricht, zB. einen Schadensersatz, sondern um den Straftatbestand des Betruges.

Wenn man eine angebotenen Tätigkeit fachlich nicht ausführen kann, dann ist man kein Betrüger, sondern ein Pfuscher. Man geht nicht in den Knast, sondern muss die ausgeführte Arbeit nachträglich richtig ausführen.

Ausgenommen man führt eine Tätigkeit aus, für die eine gesetzliche Mindestqualifikation vorgeschrieben ist, die man aber nicht hat. Dies dann aber dem Kunden bewusst vortäuscht. ZB. durch eine selbstgemalte Diplomurkunde im Verkaufsraum oder seiner Homepage.

Dann erfüllt man einen Betrug, durch Urkundenfälschung, aber dann sind auch alle Tatbestandsmerkmale erfüllt.
- Vorsatz, eine selbst gemalte Diplomurkunde entsteht nicht zufällig
- Täuschung, durch die selbst gebaute Urkunde
- unrechtmäßiger Vorteil, da man nicht berechtigt ist, diesen Job auszuführen sind die generierten Gewinne ebenso unberechtigt.
- Nachteil des Kunden, allein die Möglichkeit einer fehlerhaften Ausführung ist ein Nachteil.

Hier sollte dann auch erkennbar sein, dass ein Betrug nicht von den hier laufend genannten Argumenten abhängig ist:
Selbst wenn der Kunde eine tatsächlich notwendige Arbeit angeboten bekommen hat, diese Tätigkeit fachlich völlig einwandfrei ausgeführt wurde und der verlangte Rechnungsbetrag absolut in Ordnung geht - bleibt es ein strafbarer Betrug und der auch berechtigt hochzufriedene Kunde ist betrogen worden.

Zitat:

Und daran scheitert dann der notwendige Nachweis der Vorsatzes im betrügerischen Handeln.

 

Wenn ich den analysierenden Mitarbeiter als ahnungslosen Vollpfosten identifiziere, wird es im Gegenzug unmöglich zu beweisen, dass er nun doch wieder eine sehr hohe Qualifikation hatte und bewusst (vorsätzlich) mich getäuscht hat.

 

Also klar unterscheiden kann, ob eine Verschleißgrenze erreicht ist und ein Austausch angeraten erscheint oder nicht und mir dann bewusst eine Falschauskunft zwecks Täuschung erteilt hat.

Deshalb schreibe ich auch nicht von Vorsatz und / oder Betrug, obwohl die Verfahrensweisen anderes Denken sehr wohl zulassen.

Zitat:

Original geschrieben von paddye27


..., obwohl die Verfahrensweisen anderes Denken sehr wohl zulassen.

Es ist nichts neues, dass moralische Dinge nicht in Gesetzen oder Verboten so erfasst sind, wie es sich manche wünschen würden.

Aber merkwürdiger Weise soll Moral auch immer nur in bestimmten Bereichen eine Straftat sein und auch immer nur dann, wenn es für andere gilt.

Attraktiv bei ATU sind die langen Öffnungszeiten und der Name einer weit verbreiteten Kette, dem man vertrauen möchte (was ja genau im Sinne der Strategen solcher Unternehmen und grundsätzlich als Vorteil nicht ganz von der Hand zu weisen ist).

Abschreckend ist, daß jede telefonische Kontaktaufnahme 14 ct./ Min. kostet und man die gewünschte Filiale nicht persönlich dran bekommt. Das wäre in Nordamerika schon das Ende, ohne 0800-Nr. läuft da nichts.

Die Qualität eines Unternehmens hängt auch immer von den handelnden Menschen vor Ort ab, und da gibt es solche und solche. Generell ist es aber bei Ketten so, daß mit großem finanziellen Aufwand ein tolles Image aufgebaut wird, daß dann die eher mäßig entlohnten und zahlenmäßig knappen Mitarbeiter zu erfüllen haben. Die stehen häufig noch zusätzlich unter Druck und müssen z.B. Planvorgaben hinsichtlich Umsätze etc. erfüllen. Und dürfen sich mit ihrer eigenen Meinung nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, sonst sind sie ganz schnell weg davon.

Das ist bei einer freien, mittelständischen Werkstatt anders, da sagt der Meister oder Monteur schon mal ganz offen, was er z.B. von der Qualität einer bestimmten Ersatzteilmarke hält. Oder verbaut die, welche der Kunde wünscht. Bei Ketten geht das zumeist nicht, die sind gebunden.

Man findet im Netz hunderte von Erfahrungsberichten zu den diversen Reparatur-Discountern,

- wieso findet man das nicht vor dem Hinfahren?

- und wieso findet man das dann danach völlig problemlos zum Aus...weinen?

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Es müssen alle 4 Tatbestandsmerkmale erfüllt werden.

Nö. Es müssen nicht 4 Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, sondern 7 Tatbestände (5 objektive und 2 subjektive).

Man beachte in diesem Zusammenhang auch Abs. 2: Der Versuch ist strafbar.

Der Versuch beginnt in dem Moment, indem der Täter zu einer Täuschung des Kunden unmittelbar ansetzt.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Man beachte in diesem Zusammenhang auch Abs. 2: Der Versuch ist strafbar.

Der Versuch beginnt in dem Moment, indem der Täter zu einer Täuschung des Kunden unmittelbar ansetzt.

Und nun ?

Ein versuchter Betrug ist strafbar, ein vollendeter Betrug noch viel mehr, aber was hat das hiermit zu tun?

Wenn die vollständige "Tatdurchführung" keine Straftat ist, ist der Beginn ganz sicher kein Versuch zu einer Straftat.

Eine vorsätzliche begangene, völlig zweifelsfreie Täuschung ist noch kein Betrug, der weitere (bei Versuch dann geplante) Ablauf vervollständigt das erst den dann auch im Versuch strafbaren Betrug oder lässt ihn scheitern.

Nur weil jemand "Mäusebeinchen" erzählt ist er kein Betrüger, ansonsten würden reihenweise Eltern von Kleinkindern kurz vor Weihnachten in den Bau marschieren - Betrug an Schutzbefohlenen.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Nur weil jemand "Mäusebeinchen" erzählt ist er kein Betrüger, ansonsten würden reihenweise Eltern von Kleinkindern kurz vor Weihnachten in den Bau marschieren - Betrug an Schutzbefohlenen.

Aber den Weihnachtsmann gibt es wirklich. Ganz ehrlich 😉

Zitat:

Original geschrieben von KarstenSchilder


Aber den Weihnachtsmann gibt es wirklich. Ganz ehrlich 😉

Puuhhhhh, und ich dachte schon........🙂🙂🙂

Zitat:

.....

Aber den Weihnachtsmann gibt es wirklich. Ganz ehrlich 😉

Den hab ich sogar schon bei A*U gesehen, nur steht er dort das ganze Jahr über. 😁

Ich war Grad bei ATU und hab mir Scheibenwischer gekauft , waren nur 1,5€ Teuer als im Internet. Also hab ich die mitgenomen. Ich wurde schnell bedient, Preis war OK also ist mal alles bestens gelaufen.

Mein Auto lass ich trotzdem nicht da :-D

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