ATS für WoWa notwenig?
Hallo Leute!
Wer hat Erfahrungen mit dieser "Traktionskontrolle" für Wohnwagen?
Ab welcher Größe bzw Gewicht macht dieses Sicherheitssystem von Alko und Knorr Sinn?
Spielt da die Größe der Zugmaschine auch eine Rolle?
Vielen Dank für eure Antworten!!
Vg JSZ
Beste Antwort im Thema
Wenn jemand davon begeistert ist, dann macht er irgendwas falsch.
Entweder hat er keine Ahnung und glaubt nur der Werbung, oder fährt zu schnell mit einer unpassenden Fahrzeugkombination.
Eigentlich sollte eine saubere Kombi, wo auch das Gewicht, Radstand, etc. vom Zugfahrzeug zum Wohnwagen passt, nie in den Bereich kommen wo man ATC braucht...
Wer es also gebraucht hat, hat schonmal grundlegend was falsch gemacht...
141 Antworten
Zitat:
@reidi schrieb am 24. August 2018 um 20:45:44 Uhr:
Zitat:
was ist an meiner Aussage falsch?
Wenn du nur 80km/h fahren dürftest, wäre das sicherer als wenn du 100km/h fahren dürftest und mit max. 80km/h brauchst du keine Notfallassistenten.Auch mit 100 kmh braucht man keinen Notfallassistenten.
Der ist halt da,weil es ihn gibt, und bringt eine zusätzliche Sicherheit.
du hattest den doch schon mal gebraucht...
Zitat:
Das mann mit 80 sicherer fährt wie mit 100 sei mal dahingestellt.
Mit 60 kmh währe man noch sicherer.
dass man mit 80km/h sicherer fährt, als mit 100km/h kann man nicht "dahin stellen", sondern das ist so....60km/h ist definitiv nochmals sicherer....und daher wäre dein Gespann mit dem originalen Leergewichtseintrag deines Autos, fahrstabiler, sofern du dich an die dann maximal zulässigen 80km/h halten würdest.
Das ist daher sicher...
Die Wahrscheinlichkeit, dass du deine(n) Notfallassistenten brauchst, wäre bei max. 80km/h zudem geringer.
Das ist ebenfalls sicher...
Er darf doch nur wegen dem falsch ermitteltem Leergewicht keine 100km/h mit dem WoWa schnell fahren, aber mit dem realen Gewicht doch problemlos. Wo siehst du denn da ein Problem? Klar fährt man mit nur 80km/h sicherer, als mit 100km/h, aber das hat doch mit dem Auflasten auf das reale Gewicht des Zugfahrzeuges nix zu tun.
Zitat:
@4Takt schrieb am 25. August 2018 um 11:14:21 Uhr:
Er darf doch nur wegen dem falsch ermitteltem Leergewicht keine 100km/h mit dem WoWa schnell fahren, aber mit dem realen Gewicht doch problemlos. Wo siehst du denn da ein Problem? Klar fährt man mit nur 80km/h sicherer, als mit 100km/h, aber das hat doch mit dem Auflasten auf das reale Gewicht des Zugfahrzeuges nix zu tun.
ich habe nur geschrieben, dass sein Gespann, wenn die Eintragungen seines Kuga noch original wären, mit dann nur zulässigen 80km/h grundsätzlich fahrstabiler unterwegs wäre. Das ist völlig unabhängig davon, was das Auto tatsächlich wiegt.
Alle ansonsten völlig identischen Kuga mit gleichem realen Leergewicht, aber ohne die papiermässige Leergewichts-Auflastung, dürfen mit dem WoWa nur 80km/h fahren und sind daher insgesamt sicherer unterwegs.
Was ist an der Aussage so schwer zu verstehen?
Das original eingetragene EU-Leergewicht ist nicht falsch, sondern es ist das Gewicht, welches sich unter bestimmten Bedingungen errechnet.
In der EU-Übereinstimmungserklärung neuerer Autos steht zudem ein zweites Leergewicht, welches mit anderen Bedingungen ermittelt wurde und i.d.R. deutlich höher ist, als das EU-Leergewicht.
(Der amtliche Normverbrauch ist auch nicht falsch, sondern es ist der Verbrauch, der sich unter ganz bestimmten Bedingungen ergibt...)
Das real beim TÜV festgestellte Leergewicht, stimmt gem. TÜV, natürlich auch. (genauso wie der reale Verbrauch, den man selbst misst, stimmt)
Alle 3 Leergewichte stimmen (irgendwie...)
Dummerweise lässt sich die 9.AVO nicht genau darüber aus, welches Leergewicht gemeint ist und es ist zudem keinesfalls sicher, dass jede Prüforganisation bereit ist, ein anderes (stimmiges) Leergewicht ein zu tragen.
Für die reale Fahrsicherheit bezüglich der 9.AVO ist aber eindeutig das geringere EU-Leergewicht die beste Wahl, weil damit mehr Gespanne mit einem Gewichtsfaktor nahe 1 nur 80km/h anstatt 100km/h fahren dürfen.
Zitat:
Dummerweise lässt sich die 9.AVO nicht genau darüber aus, welches Leergewicht gemeint ist
Es gibt nur ein Leergewicht.
Das Leergewicht was ein Gutachter ermittelt hat und was in der amtlichen Zulassung steht ist relevant,nichts anderes.
Und nein,ich habe das ATC noch nicht gebraucht,es hat nur angesprochen.
Das kann unter Umständen schon ansprechen wenn man zu schnell aus einen Kreisel fährt.
Und was die EU Zulassung angeht,alles was in der COC steht ist gültig für die Serie,aber nicht in Stein gemeißelt.
Jede Position kann man durch Umbauten und Einzelgutachten ändern was dann wiederum gültig ist.
Solange der TÜV das auch einträgt.
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Zitat:
@reidi schrieb am 25. August 2018 um 19:16:54 Uhr:
Zitat:
Dummerweise lässt sich die 9.AVO nicht genau darüber aus, welches Leergewicht gemeint ist
Es gibt nur ein Leergewicht.Das Leergewicht was ein Gutachter ermittelt hat und was in der amtlichen Zulassung steht ist relevant,nichts anderes.
Und nein,ich habe das ATC noch nicht gebraucht,es hat nur angesprochen.
Das kann unter Umständen schon ansprechen wenn man zu schnell aus einen Kreisel fährt.
Und was die EU Zulassung angeht,alles was in der COC steht ist gültig für die Serie,aber nicht in Stein gemeißelt.
Jede Position kann man durch Umbauten und Einzelgutachten ändern was dann wiederum gültig ist.
Solange der TÜV das auch einträgt.
Wenn es nur eine Leergewichtsangabe in amtlichen Papieren geben darf, wäre das ja schon vorher unzulässig gewesen, denn dort sind, jedenfalls bei neueren Pkw, bereits 2 solcher Angaben vorhanden.
Wenn du Angaben der CoC verändern lassen willst, müsstest du eine komplette Einzelabnahme durchführen lassen.
Zum ATC:
Zitat:
Und nein,ich habe das ATC noch nicht gebraucht,es hat nur angesprochen.
das hörte sich hier im Thread schon mal anders an....:
Zitat:
Nur einmal bis jetzt hat es auch angesprochen,das merkt man wenn das Gespann auf einmal
langsamer wird,als wenn es von hinten gehalten wird.
Das war in Frankreich,da kam eine Böe die den WW bei 100kmh uns trudeln brachte.
….
Zitat:
Das kann unter Umständen schon ansprechen wenn man zu schnell aus einen Kreisel fährt.
dann ist das System nicht so besonders toll und dessen Sensorik reicht nicht aus, denn solange der WoWa dabei nicht ins Schlingern kommt oder Räder seitlich wegradieren, sollte da gar nichts ansprechen.
Das ESP des Zugwagens, spricht, solange man nicht ins Schleudern kommt in solchen Situationen ja auch nicht an.
Noch ein Grund, weswegen man ATC bei vorhandenem Anhänger-ESP nicht braucht.
Zitat:
Wenn du Angaben der CoC verändern lassen willst, müsstest du eine komplette Einzelabnahme durchführen lassen.
In der COC selber wird nichts geändert.
Alle Änderung bedürfen einer Einzelabnahme wo es ein Gutachten gibt.
Bei unseren Wohnmobil was wir vorher hatten wurde zum Beispiel die zulässige Hinterachslast
durch stärkere Felgen und Reifen und eine Luftfederung von 2000 kg auf 2240 kg erhöht.
Das zulässige Gesamtgewicht wurde von 3500 kg auf 3850 kg erhöht.
Du siehst,alles Daten die fest in der COC stehen wurden mit Gutachten geändert im Fahrzeugschein eingetragen.
Du scheinst mit der Materie nicht besonders bewandert zu sein.
@reidi:
Zitat:
In der COC selber wird nichts geändert.
Habe ich auch nicht geschrieben und eine Einzelabnahme, um das zu ändern, wäre vermutlich auch zu teuer.
In der CoC stehen aber z.B. bei mir bereits 2 unterschiedliche Angaben zum Leergewicht. Du schriebst, dass es nur ein Leergewicht gibt und das stimmt daher nicht.
Bei dir existiert jetzt eine 2. bzw. 3. Leergewichtsangabe (abhängig von den Eintragungen in der CoC) nur in der ZB1, da in der CoC nichts geändert wurde.
Kannst ja mal mitteilen, ob du nur eine oder 2 Angaben zum Leergewicht in der CoC hast.
Zitat:
Kannst ja mal mitteilen, ob du nur eine oder 2 Angaben zum Leergewicht in der CoC hast.
In meiner COC steht einmal fahrbereiter Zustand 1716 kg
und tatsächliche Masse 1788 kg
Ich gehe davon aus das der erste Wert die allgemeine Serie ist und der zweite Wert
das Fahrzeug mit seiner extra Ausstattung wie Allrad,Panoramadach,Getriebe und so.
Und da eine AHK dazukam kommt das dann auf 1820 kg.
Und die tatsächliche Masse von 1788 kg wurde duch einen Sachverständigen gewogen und
auf 1820 kg berichtigt worden,durch ein Gutachten.
Auf Grund des Gutachtens wurde die Zulassungsbescheinigung geändert.
Hallo,
es gibt das
Leergewicht des trockenen Fahrzeuges und das
Leergewicht des betriebsfähigen Fahrzeuges
Die unterschiedlichen Angaben werden sich auf die Änderung in der Zulassungsverordnung von 2005 beziehen.
Bis 2005 = reines Leergewicht des trockenen Fahrzeuges
ab 2005 = Leergewicht des betriebsfähigen Fahrzeuges ( also mit allen Flüssigkeiten, Fahrergewicht (75 Kilogramm), Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandkasten und Warndreieck.
Um die Sache noch zu verwirren, wird für Fahrzeuge, welche nach Juli 2003 erstmals zugelassen worden sind, noch ein anderes Leergewicht ermittelt. Hier wird der Tankinhalt nur zu 80% Füllstand berücksichtigt. Warum auch immer!
Mensch, ich bin schlau!😮 Wikipedia sei Dank!
https://de.wikipedia.org/wiki/Leergewicht
Gruß vom Asphalthoppler
Habe jetzt auch mal etwas recherchiert.
Mein Kuga ist nach EG Typengenemigung homologisiert worden.
Dann zählt zum Leergewicht noch der Fahrer dazu mit 75 kg.
Mein Auto wurde beim TÜV ohne Fahrer gewogen,also nach KBA Zulassung,da war kein Fahrer dabei.
Also wiegt mein Kuga im fahrbereiten Zustand nach EG Norm 1895 kg
Hätte ich das gewußt hätte ich beim Prüfer reklamiert.
Aber da es ja passt ist es gut.
Zitat:
@reidi schrieb am 26. August 2018 um 17:16:38 Uhr:
Zitat:
Kannst ja mal mitteilen, ob du nur eine oder 2 Angaben zum Leergewicht in der CoC hast.
In meiner COC steht einmal fahrbereiter Zustand 1716 kg
und tatsächliche Masse 1788 kgIch gehe davon aus das der erste Wert die allgemeine Serie ist und der zweite Wert
das Fahrzeug mit seiner extra Ausstattung wie Allrad,Panoramadach,Getriebe und so.
Und da eine AHK dazukam kommt das dann auf 1820 kg.Und die tatsächliche Masse von 1788 kg wurde duch einen Sachverständigen gewogen und
auf 1820 kg berichtigt worden,durch ein Gutachten.
Auf Grund des Gutachtens wurde die Zulassungsbescheinigung geändert.
also hat dein Auto jetzt 3 amtliche Leermassen:
1716kg und 1788kg, die immer noch in der gültigen CoC deines Autos stehen und die 1820kg, die der nette TÜV-Prüfer in die ZB1 eingetragen hat.
Zitat:
also hat dein Auto jetzt 3 amtliche Leermassen:
1716kg und 1788kg, die immer noch in der gültigen CoC deines Autos stehen und die 1820kg, die der nette TÜV-Prüfer in die ZB1 eingetragen hat.
Die entscheidende Leermasse ist die Reale mit 1820 kg eingetragene.
Und der nette Prüfer hat nur seine Pflicht getan 😉
Und ich fahre mit WW und 100 kmh durch die Gegend 😉
Und bei einer Kontrolle interessiert die netten Kollegen nur
was in der ZB1 Spalte G steht.
Zitat:
@reidi schrieb am 27. August 2018 um 17:22:47 Uhr:
Zitat:
also hat dein Auto jetzt 3 amtliche Leermassen:
1716kg und 1788kg, die immer noch in der gültigen CoC deines Autos stehen und die 1820kg, die der nette TÜV-Prüfer in die ZB1 eingetragen hat.Die entscheidende Leermasse ist die Reale mit 1820 kg eingetragene.
Und der nette Prüfer hat nur seine Pflicht getan 😉Und ich fahre mit WW und 100 kmh durch die Gegend 😉
Und bei einer Kontrolle interessiert die netten Kollegen nur
was in der ZB1 Spalte G steht.
Da stimme ich dir grundsätzlich zu und jetzt weißt du dann wohl auch, dass für dein Auto 3 amtliche Leermassen existieren....
Nur eine Verpflichtung des Prüfers so etwas ein zu tragen, besteht m.E. nicht.
Zitat:
Nur eine Verpflichtung des Prüfers so etwas ein zu tragen, besteht m.E. nicht.
Dann fährt man ein Stück weiter zum nächsten TÜV und da wird Dir geholfen 😉
Als ich mit meiner Wiegekarte beim TÜV vorfuhr wußte der gleich was ich wollte,
fragte gleich,na,sie wollen bestimmt 100 mit den WW fahren ?.
Hat dann ohne zu diskutieren das Gutachten geschrieben.
Zitat:
@reidi schrieb am 28. August 2018 um 12:20:27 Uhr:
Zitat:
Nur eine Verpflichtung des Prüfers so etwas ein zu tragen, besteht m.E. nicht.
Dann fährt man ein Stück weiter zum nächsten TÜV und da wird Dir geholfen 😉
Als ich mit meiner Wiegekarte beim TÜV vorfuhr wußte der gleich was ich wollte,
fragte gleich,na,sie wollen bestimmt 100 mit den WW fahren ?.Hat dann ohne zu diskutieren das Gutachten geschrieben.
Wie schon gesagt.
Da hast du Glück gehabt und wenn es eine Verpflichtung gäbe, dass der TÜV sich auf so etwas einlassen muss, bräuchte man es nicht beim nächsten TÜV zu versuchen.
Mein damaliges Auto wollte man, trotz Wägung beim selben TÜV, die ich vorher gemacht hatte, nicht mit dem realen Leergewicht beglücken und da ging es um weniger kg als bei dir.
Stattdessen wurde dann der WoWa ein paar Kilo abgelastet.