Ast auf Auto
Servus,
uns ist heute ein Ast aufs Auto gefallen, der Wagen stand auf einem Parkplatz unter einem Baum und es war kein Sturm, nur "normaler" Regen.
Ist ein VW T6 Bus und der hat jetzt eine ca handflächengroße Delle mit ca 3ca Tiefe. Dazu noch 2-3 kleinere Dellen.
Ist dies ausschliesslich ein Fall für die Vollkasko? Selbstbeteiligung und Hochstufung kämen da ja und so richtig kann ich nicht einschätzen wie hoch der Schaden ist. Der Bus hat jedenfalls so Sicken auf dem Dach und die sind nun auch "krum".
Der Baum steht direkt an Bahngleisen, denke das Gelände gehört der Bahn, sicher bin ich mir nicht, da es direkt in einen Wald übergeht.
Gute Ideen?
Grüße,
Daniel
Auf dem Bild sieht man die Delle nicht wirklich gut, ist etwas weiter links vom vorderen Ende. Scheint noch gerutscht zu sein, war jedenfalls laut.
38 Antworten
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 14. August 2023 um 20:18:17 Uhr:
Wenn Dir in Dein parkendes Auto ein Wildschwein rennt oder ein Reh draufspringt, ist das auch kein Unfall. Wenn Dir ein Dachziegel aufs Auto fällt, ist es auch kein Kaskoschaden, höchstens ein Haftplichtschaden des Gebäudeeigentümers.Wenn Du gegen einen Baum fährst, ist es ein Unfall. Das Fahrzeug muss in Bewegung sein.
Hm, es steht in den Bedingungen nichts von Bewegung. Wo hast Du das her? Natürlich würde ich Berlin-paul gerne glauben aber zumindest wurde es abgelehnt. Meine Versicherungsbedinungen verstehe ich anders, dort wird die Bewegung eben nicht extra erwähnt und ich dachte immer wenn mit jemand reinfährt und abhaut würde meine VK auch zahlen. Dabei wäre es ja auch geparkt.
Steh auf dem Schlauch.
Dann bin ich mal gespannt, wie die Geschichte für den TE ausgeht - wenn wir es denn erfahren.
Wenn Köln nachher gegen Osnabrück gewonnen hat, werde ich mal meine AKB lesen und versuchen zu verstehen 😁.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 14. August 2023 um 20:28:19 Uhr:
Dann bin ich mal gespannt, wie die Geschichte für den TE ausgeht - wenn wir es denn erfahren.
Kein Problem, werde Berichten. Bin hier seit 20 Jahren angemeldet :-)
"Wenn Köln nachher gegen Osnabrück gewonnen hat"
Betonung auf "wenn"...
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Wenn nicht, werde ich auch nicht mehr lesen.
Habe es privat und beruflich mehrfach gehabt, dass ein Ast aufs Autodach gefallen ist. Immer dasselbe Prozedere. Zuerst lehnt die TK auf die Schadenmeldung die man an die VK erstatt hat ab, weil Windstärke 8 nicht erreicht war. Dann reklamiert man das und weist auf die VK hin. Dann will die VK einen vor der Rückstufung schützen. Dann fragt man nach ob die das ernst meinen. Dann kommt der Versicherungsgutachter und berechnet den Schaden und es wird repariert / bezahlt. Sowas ist glasklar ein VK-Schaden.
Bevor es ganz aus dem Blickfeld verschwindet:
Bei herabfallenden Baum- oder Gebäudeteilen unterhalb Windstärke 8 spricht der erste Anschein eigentlich für einen Haftpflichtschaden. Bevor ist da mit der eigenen Kasko streite würde ich zu mindestens mal versuchen, ob beim Eigentümer des Baumes etwas zu holen ist 😉
Wenn der sofort glaubwürdige Protokolle der Baumkontrollen aus der Schublade zieht kann man ja immer noch mit der VK weitermachen...
Wenn die Baumschau durchgeführt wurde, ist der Grundstückseigentümer als solcher raus aus der Nummer.
welcher Grundstückseigentümer macht eine Baumschau? Ich kenne einige Eigentümer. Von denen macht das keiner, weil das keiner kennt 😁
Bei uns ist das eben anders. Immer 2 x im Jahr. Reicht ja von unten zu schauen, zu klopfen und bei erkennbaren Dingen zu handeln. Gibt aber auch Leute, bei denen sind der unbelaubte Zustand im Sommer, die großen Pilze am Stamm und ein angehobener Wurzelballen kein Hinweis auf entschwundenes Leben im Holz. 🙂
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 15. August 2023 um 09:08:26 Uhr:
welcher Grundstückseigentümer macht eine Baumschau? Ich kenne einige Eigentümer. Von denen macht das keiner, weil das keiner kennt 😁
Auf meinem eigenen Grundstück ohne Publikumsverkehr mache ich das auch nicht. Aber ein öffentlich zugänglicher Parkplatz ist da ja was anderes
Für den Geschädigten macht es einen drei- bis vierstelligen Unterschied, ob die eigene VK oder eine fremde HP den Schaden reguliert.
Da lohnt es sich schon, wenigstens mal einen Versuch zu machen...
Die Vorhersehbarkeit der Gefährdung des Verkehrs zu beweisen klappt nur, wenn man handfeste Nachweise hat; z.B. Nachbarn, die den Eigner nachweislich bereits auf die Gefahr hingewiesen und deren Beseitigung verlangt haben. Das ist aber der Ausnahmefall.
Es gibt durchaus auch gerichtliche Entscheidungen, die eine Kontrollpflicht des Eigentümers sehen.
Der Ast auf dem Bild hier im Thread ist ja offensichtlich morsch, das hätte also ggf. auffallen müssen.
Nee, am belaubten Baum von unten betrachtet muss sowas nicht zwingend auffallen. Beim unbelaubten Zustand im Sommer hättest du allerdings Recht.