Assyst bei MB oder freie Werkstatt?

Mercedes C-Klasse W203

Hallo zusammen....

In ca. 6500km ist bei meinem 200CDI ein Assyst A fällig. Nun stellt sich mir die Frage, mach ich dieses Service bei MB oder in einer freien Werkstatt? Der Wagen hat jetzt ca. 82000km. Die ersten 2 Assyst wurden laut Servicenachweis(Heft) bei MB durchgeführt. Die letzten beiden bei einer freien Werkstatt. (hat der Vorbesitzer so gemacht) Ist mein erster Benz und ich weiß nicht so recht wo ich diesen Assyst jetzt machen lassen soll.

Dass es bei MB teurer ist, ist mir klar. Habe ich bei MB irgendwelche Vorteile gegenüber einer freien Werkstatt (was den Service angeht) ?

mfg Klaus

22 Antworten

Hi bathwater,

Zitat:

Original geschrieben von bathwater007


Endverbraucher haben danach 2 Jahre Anspruch auf Gewährleistung, für Gewerbliche, kann der Gewährleistungsanspruch vom Händler auf 1 Jahr verkürzt werden.

Nicht ganz richtig:

Ein Unternehmer kann ggü. einem "Verbraucher" die Verjährungsfrist bei gebrauchten Sachen (von 2 Jahren) auf 1 Jahr verkürzen. Gegenüber einem anderen Unternehmer ist dagegen ein kompletter Ausschluss möglich.

Hier kommt es zu irrwitzigen Situationen, wenn z.B. eine selbständige Ärztin ihren "Firmen"-PKW an einen Verbraucher verkauft. Sie muss also mindestens eine einjährige gesetzliche Gewährleistung übernehmen (wenn sie beim Verkauf pennt und nicht ausdrücklich auf 1 Jahr reduziert: 2 Jahre), obwohl sie von Fahrzeugen so wenig versteht wie eine Daimlerwerkstatt von geschwollenen Mandeln.

Zitat:

Original geschrieben von bathwater007


Innerhalb der Laufzeit der Herstellergarantie, werden die Reparaturkosten, ohne Wenn und Aber, zu 100 % von MB übernommen. Hier stellt MB den Verbraucher durch die Herstellergarantie wesentlich besser, als es der Gesetzgeber verlangt.

D.h. diese "Neuwagengarantie" läuft direkt über Daimler, d.h. keinen Garantieversicherer und für mich noch viel erstaunlicher: Ohne Ausschlüsse?

Letzteres kann ich mir nicht vorstellen (Stichwort: Verschleißteile).

Zitat:

Original geschrieben von tom56


garantie (die eigentliche) gilt 2 jahre. kulanz ist freiwillig und wird bei dir wahrscheinlich abgelehnt werden wegen der freien wkst.
die garantie mit dem rost verlängert sich jeweils mit dem assyst, so weit mir bekannt. also kannst du die auch vergessen.
es hat halt schon seine vorteile mit dem überteuerten mb service. z.b. höherer widerverkaufswert, produktverbesserungsmassnahmen, garantieverlängerungen, kulanzzahlungen.....

 Hast Du eigentlich auch mal gelesen was Du geschrieben hast...🙄

Zitat:

Original geschrieben von vangogh



Zitat:

Original geschrieben von tom56


 
garantie (die eigentliche) gilt 2 jahre. kulanz ist freiwillig und wird bei dir wahrscheinlich abgelehnt werden wegen der freien wkst.
die garantie mit dem rost verlängert sich jeweils mit dem assyst, so weit mir bekannt. also kannst du die auch vergessen.
es hat halt schon seine vorteile mit dem überteuerten mb service. z.b. höherer widerverkaufswert, produktverbesserungsmassnahmen, garantieverlängerungen, kulanzzahlungen.....
 
Also ist das mit den 8 jahren Rostgarantie bei Mercedes nicht aktuell? BEsteht allgemein nur 2 Jahre Garantie gegen Durchrostung?

Mach Dir diesbezüglich keine Sorgen. Bei Rostthemen möchte D in der Regel nicht mal das Serviceheft sehen.

Bei meinem guten alten S202 aus 02/2000, 160 tkm, wurde vor wenigen Wochen der rostende Kofferraumdeckel ebenfalls kostenlos auf Kulanz getauscht. Das Serviceheft interessierte keinen.

Hallo Gerry71,

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Hi bathwater,

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71



Zitat:

Original geschrieben von bathwater007


Endverbraucher haben danach 2 Jahre Anspruch auf Gewährleistung, für Gewerbliche, kann der Gewährleistungsanspruch vom Händler auf 1 Jahr verkürzt werden.
Nicht ganz richtig:
Ein Unternehmer kann ggü. einem "Verbraucher" die Verjährungsfrist bei gebrauchten Sachen (von 2 Jahren) auf 1 Jahr verkürzen. Gegenüber einem anderen Unternehmer ist dagegen ein kompletter Ausschluss möglich.

Hier kommt es zu irrwitzigen Situationen, wenn z.B. eine selbständige Ärztin ihren "Firmen"-PKW an einen Verbraucher verkauft. Sie muss also mindestens eine einjährige gesetzliche Gewährleistung übernehmen (wenn sie beim Verkauf pennt und nicht ausdrücklich auf 1 Jahr reduziert: 2 Jahre), obwohl sie von Fahrzeugen so wenig versteht wie eine Daimlerwerkstatt von geschwollenen Mandeln.

Das stimmt alles, was Du zu gebrauchten Sachen schreibst. Allerdings ist nur auf den ersten Blick bei der „Sachmängelgewährleistung“ alles eindeutig. Wir wissen beide, dass es viel diffiziler (z. B. Beweislastumkehr) ist. Meine Aussage bezog sich ausschließlich auf den Neuwagenkauf.

Dein Beispiel mit der Ärztin verdeutlicht, welche Auswirkungen die Änderung des Schuldrechts hat. Den meisten Unternehmern war das anfänglich nicht klar.

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71



Zitat:

Original geschrieben von bathwater007


Innerhalb der Laufzeit der Herstellergarantie, werden die Reparaturkosten, ohne Wenn und Aber, zu 100 % von MB übernommen. Hier stellt MB den Verbraucher durch die Herstellergarantie wesentlich besser, als es der Gesetzgeber verlangt.
D.h. diese "Neuwagengarantie" läuft direkt über Daimler, d.h. keinen Garantieversicherer und für mich noch viel erstaunlicher: Ohne Ausschlüsse?
Letzteres kann ich mir nicht vorstellen (Stichwort: Verschleißteile).

Du hast Recht. Da habe ich mich zielsicher falsch ausgedrückt.

Während der Laufzeit der Neuwagengarantie, war die Übernahme der Reparaturkosten von Defekten nie ein Thema. Verschleißteile hatte ich in meinen Überlegungen nicht eingeschlossen, aber schriftlich auch nicht ausgeschlossen! Verschleißteile werden m. E. nur von wenigen (exotischen) Herstellern in der Neuwagengarantie eingeschlossen.

Grüße
bathwater

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Hi bathwater,

auch bei Neuteilen kann ein Unternehmer ggü. einem Unternehmer die Gewährleistung komplett ausschließen. Weitere Details zum Gewährleistungsrecht bequatschen wir aber fortan besser per PN.

Zu der Daimler-NEUWAGEN-Garantie:
Da gab es doch sicherlich auch nette Garantiebedingungen. 🙂
Hast Du diese noch zur Hand? Ich könnte wetten, dass dort auch die bekannten Ausschlüsse (nicht nur Verschließteile) vorhanden sind. Schließlich wurden diese Bedingungen ja von Daimler ausgeformt. Zumindest sind meine Garantiebedingungen der "DC Europagarantie" (2 Jahre) und meiner aktuellen Garantiejahresverlängerung identisch.

Bei Rostschäden gilt ein Garantie von 8 Jahren.
Bei mir wurde auch nicht nach dem Servicebuch gefragt, als ich den Kulanzantrag stellte. Mein Fahrzeug erhielt 4 neue Türen, einen neuen Kofferraumdeckel und einen neuen rechten Kotflügel. Alle Roststellen in den Falzen, den Radkästen und am Unterboden wurden kostenlos beseitigt.
Lediglich als die Werkstatt das SAM-Fond zerschossen hat beim Batteriewechsel, gab es zunächst ein heftiges Abwehrverhalten. Als ich jedoch sehr nachdrücklich mein Recht einforderte, gab die Werkstatt nach und ich bezahle lediglich die Batterie und den Einbau!
Die SAMs der ersten W203-Serie sind sehr anfällig bei Batteriewechsel, in den ersten 8 Jahren werden sie kostenlos ersetzt, wenn ......... (Frage der Werkstatt: Wann haben sie den letzte Service bei uns machen lassen!)
Gruß Ron47

Zitat:

Original geschrieben von Ron47


Bei Rostschäden gilt ein Garantie von 8 Jahren.
Bei mir wurde auch nicht nach dem Servicebuch gefragt, als ich den Kulanzantrag stellte.

Die vorliegenden Rostschäden haben nichts mit der MobiloLife-Durchrost-Garantie (30 Jahre) zu tun (diese beinhaltet nur Rost von innen nach außen).

Es handelt sich hier um KULANZ, die von Daimler bei solchen Rostschäden grundsätzlich bis zu einem Fahrzeugalter von 8 Jahren gewährt wird. Offensichtlich - wie hier schon in vielen Fällen beschrieben - unabhängig vom Serviceheft.

---------------------------------------------------------------------

Übrigens: Die MobiloLife-Garantie erlischt, wenn das Serviceheft nicht lückenlos von Daimler abgestempelt wurde. Dazu gibt es ein aktuelles BGH-Urteil:

BGH vom 12.12.2007, VIII ZR 187/06

Schöne Zusammenfassung vom ADAC:
"
Zulässigkeit der Verpflichtung des Kunden eines Autoherstellers
zur Wartung des Fahrzeugs in Vertragswerkstätten bei Garantiezusage:
Gewährt ein Fahrzeughersteller Neuwagenkäufern zusätzlich zu den
gesetzlichen Gewährleistungsrechten formularmässig eine Garantie
für die Haltbarkeit des Fahrzeugs (hier: Durchrostungsgarantie),
liegt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden (§ 307 I BGB)
nicht darin, dass der Hersteller die Leistungen aus der Garantie
zum Zweck der Kundenbindung von der regelmässigen Wartung des Fahr-
zeugs in seinen Vertragswerkstätten abhängig macht. (Aus den Grün-
den: ...Mit Klauseln, wie sie hier im Streit stehen, wird in zuläs-
siger Weise eine Bindung des Kunden an bestimmte Werkstätten be-
zweckt. Die Beklagte bietet dem Kunden mit der langfristigen "mobi-
lo-life"-Garantie gegen Durchrostung eine zusätzliche Leistung zum
Fahrzeugkauf an, mit der sie ein absatzförderndes Qualitätsmerkmal
für die Fahrzeuge schaffen will. Die langfristige Garantie soll dem
Kunden nur "um den Preis" der regelmässigen Durchführung der War-
tungsdienste in den Vertragsstätten zustehen...).
"

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Hi bathwater,

auch bei Neuteilen kann ein Unternehmer ggü. einem Unternehmer die Gewährleistung komplett ausschließen. Weitere Details zum Gewährleistungsrecht bequatschen wir aber fortan besser per PN.

Zu der Daimler-NEUWAGEN-Garantie:
Da gab es doch sicherlich auch nette Garantiebedingungen. 🙂
Hast Du diese noch zur Hand? Ich könnte wetten, dass dort auch die bekannten Ausschlüsse (nicht nur Verschließteile) vorhanden sind. Schließlich wurden diese Bedingungen ja von Daimler ausgeformt. Zumindest sind meine Garantiebedingungen der "DC Europagarantie" (2 Jahre) und meiner aktuellen Garantiejahresverlängerung identisch.

Hallo Gerry71,

entschuldige, erst durch die neuen Beiträge wurde ich wieder auf diesen Fred aufmerksam.

Da ich bisher noch nie einen Mercedes-Benz als Neuwagen gekauft habe, habe ich die Garantiebedingungen für einen Daimler-Neuwagen nicht.

Bisher wurden bei meinen gebraucht gekauften Mercedes, im Rahmen der Herstellergewährleistung bzw. -garantie von MB, sämtliche Reparaturen von MB getragen.

Der letzte Wagen, den ich kaufte, war knapp 1,5 Jahre alt und hatte bereits die 2 Jahre geltende Herstellergarantie von MB. Während der Laufzeit der Garantie wurden Mängel beseitigt.

Kurz vor Ablauf der Garantie ist der Wagen außerhalb eines Services gründlich auf Fehler gecheckt worden. Diese wären, lt. Kundendienstmeister, dann noch im Rahmen der Garantie behoben worden.

Davon unberührt blieben Gebrauchtwagengarantie bzw. Gewährleistung.

Übrigens habe auch ich den ServiceVertrag Garantie gleich für 2 Jahre abgeschlossen.

Grüße
bathwater

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