Assyst A

Mercedes C-Klasse W203

Hallo Zusammen,

ich habe in 21 Tagen Termin für Assyst A. Km Stand 13.000 km.
Auf meine Anfrage bei MB , wurde mir gasagt dass es um die 250 € kostet.
Habe vor bei ATU machen zu lassen - Kosten 102 €.
Hat jemand Erfahrungen auf diesem Gebiet?

Gruß
Hindenburg

19 Antworten

Die Werkstatt ist halt um die Ecke .
Die anderen sind ab 20km weg .
Aber du hast recht ,hab wohl zu viel bezahlt.
Daß die Unterschiede auch so enorm sein können hätte ich
nicht gedacht.
Übrigens es war die S&G Niederlassung in Karlsruhe.

übrigens gibt mercedes keine Garantie sondern nur Gewährleistung und da bist du in der Beweislast. Habe selber bei einem meiner Fahrzeuge einen Schaden in höhe von 900 Euro gehabt, Ansaugbrücke!!! KEINE KULANZ, da fahrzeug älter als 4 Jahre. Also kommt mir jetzt nicht mit Kulanz etc. Ich zahle bei ATU für Assyst A nur 120 Euro, wieso soll ich denn MErcedes reich machen und deren Stundenlohn von ca. 90 euro zahlen``? WER WERT AUF GARANTIE UND KULANZ LEGT; SOLLTE SICH EINEN TOYOTA ODER EINEN KIA KAUFEN......

Hallo!

Ich habe mich oben nicht ganz richtig ausgedrückt. Zum besseren Verständnis.

Mercedes-Benz gibt ja bekanntlich immer noch keine Neuwagengarantie auf ihre PKW. MB bietet lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung von 2 Jahren auf Neufahrzeuge. Für den privaten Käufer bedeutet das folgendes:

Nach dem Kauf gilt in den ersten sechs Monaten die so genannte "Beweislastumkehr". Das bedeutet, dass der Zeitpunkt der vorhandenen Mängel nicht vom Käufer nachgewiesen werden muss. Der Verkäufer muss nachweisen, dass der Fehler am neuen Kraftfahrzeug nicht schon zum Zeitpunkt des Kaufes (dem so genannten Gefahrenübergang) vorlag.

Nach sechs Monaten, also bei Mängeln, die später am Fahrzeug auftreten, gilt der allgemeine Grundsatz im Beweisrecht, dass der Käufer den Mangel behaupten und auch beweisen muss. Nach sechs Monaten muss also der Kunde beweisen, dass sein Auto bereits beim Kauf den aufgetretenen Fehler hatte.

Ich könnte mir vorstellen, dass MB sich bei einem Fahrzeug, das nicht in einer Werksniederlassung oder in einer autorisierten Vertragswerkstatt nach Werksvorschrift gewartet wurde, eher dazu entschließen könnte, die gesetzlichen Vorschriften eng anzuwenden.

Das die Mobilitätsgarantie MobiloLife bei nicht vorschriftsmäßiger Wartung nicht mehr greift, musste ich bei meinem als Gebrauchtfahrzeug gekauften Auto schmerzlich erfahren. Der Vorbesitzer hatte den Wagen ein einziges Mal in einer anderen Werkstatt warten lassen.

Unter Umständen verwehrt MB auch den kostenpflichtigen Abschluss einer Anschlussgarantie bei der CG Car Garantie Versicherungs-AG. Ist die Wartung des Fahrzeugs, nach Werksvorschrift in einem autorisierten Mercedes-Betrieb, nicht eine Voraussetzung für den Abschluss dieser Garantie?

Mercedes-Benz verspricht Mängel an Fahrzeugen auf "Kulanz" zu beseitigen. Bei einigen Modellen gewährt MB eine Kulanz bis zu fünf Jahren. Das ist die MB Begründung, für eine Nichtgewährung einer Neufahrzeuggarantie. Die Kulanz ist allerdings nicht einklagbar, sie ist kein Rechtsanspruch. Der Autokäufer ist praktisch auf den guten Willen des Autoherstellers angewiesen.

Wie bekannt, ist die gesamte Historie des Autos im Intranet von MB vorhanden. Wenn Kulanzanfragen gestellt werden, was ist da wohl Basis für die Entscheidungen?

Oft genug kann man in der Fachpresse lesen, dass Kulanz abgelehnt wurde, weil die Wartung nicht nach den Vorschriften des Herstellers erfolgte!

Grüße
bathwater

seit September 05 gibt MB wieder 2 Jahre Garantie statt Gewährleistung

siehe auch hier :

http://www.autosieger.de/article7258.html

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Zitat:

Original geschrieben von O.a.F.


seit September 05 gibt MB wieder 2 Jahre Garantie statt Gewährleistung

siehe auch hier :

http://www.autosieger.de/article7258.html

Kleines Missverständnis:

Die GESETZLICHE Gewährleistung gilt immer. Ein Hersteller kann aber darüber hinaus noch weitere Zusagen machen, also eine Garantie geben.

Egal, was Mercedes also garantiert oder nicht, die zweijährige Sachmängelhaftung gilt immer.

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