Arglistige Täuschung

Mercedes S-Klasse W221

Guten Tag, ich habe mal eine Frage, die viele Mercedes Fahrer betreffen könnte.
Ich habe am Dienstag einen W221, S500 232tkm, Bj2007 gekauft von privat.
Angeblich der Wagen vom Schwiegervater usw…
Auf dem Weg nach Hause kam dann eine Fehlermeldung nach der anderen.
Airmatic, Parktronic, Abstandsrgeltempomat. Klimaanlage, Massagesitze ohne Funktion. Ich habe ihn angeschrieben, „natürlich“ war er sich keine schuld bewusst. Am nächsten Tag festgestellt das die Keylessgo nur an den hinteren Türen funktioniert. Nochmal eine Fahrt in Waschanlage leuchtet die MKL. In der Werkstatt auslesen lassen, Nockenwellen Position unplausibel. Also ketten gelängt und Kettenräder platt. Und das alles nach einem Tag und 350km später.
Meine Frage jetzt zu diesem Vorfall.

Natürlich wurde der Kaufvertrag von privat abgewickelt unter Ausschluss der Gewährleistung und Rückkauf.

Aber niemanden kann mir doch erzählen das er von all diesen Mängeln nichts gewusst hat?

Ich habe die Fehlermeldungen fortlaufend dokumentiert und mit km Angaben abfotografiert.

Montag gehts zum Anwalt, aber wie groß sind meine Chancen auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages?

Hat einer von euch schon Erfahrungen gemacht mit einem Kauf dieser Art?

Danke für eure Antworten.

74 Antworten

Lottogewinne gibt es. Man sollte aber nicht auf sie hoffen.
Da waren es aber auch nur 88' km.
Zu Thema aus dem Ausland kaufen könnte ich Euch eine sehr, sehr lange Geschichte erzählen. - Wenn ich einmal viel Zeit habe. Gegencheck, Gegencheck etc. Trotzdem Katastrophe!!!

Viel Grüße
Jörg H. und Blau Bär

Naja, hier habe ich halt den Vorteil das ich das Auto der Begierde ausgiebig Probe fahren, und checken lassen kann 😉😎

Es besteht seit neuerem auch für Privatkäufe eine Gewährleistungspflicht die man explizit und vor allem rechtlich einwandfrei ausschliessen muss (und auch kann). Eine dahingehende Prüfung des Kaufvertrages kostet auch ohne Rechtsschutzversicherung nicht die Welt - das Risiko würde ich so immer eingehen.
Mängel,die dem Verkäufer bekannt sind, dürfen weiterhin nicht verschwiegen werden. Dahingehend würde ich zB fragen inwieweit im Fehlerspeicher ersichtlich ist (bzw. würde mir hier Antworten dazu wünschen) ob die entsprechenden Warnleuchten auch vorher schon angegangen sind und man das durch entsprechende Protokolle einfach belegen könnte.
Entgegen der landläufigen Meinungen sind Privatverkäufe nicht mehr so easy wie sie mal waren, aber immernoch eher als bei einem Händler abzusichern.
Man muss allerdings sagen … wenn die Möngel tatsächlich bekannt waren … wird sich der Verkäufer (so er denn nicht doch mal vor ne Schleuse geschwommen ist) dahingehend auch abgesichert haben. Es steht zwar jeden Tag auch ein dummer (Käufer) auf, andererseits geht aber auch jeden Tag ein dummer (Verkäufer) zu Bett.
Beste Grüße und viel Erfolg

Je nach Richter, wäre bei so einem alten Gebrauchtwagen, mit dieser hohen KM Fahrleistung, auch ein Gewerblicher Verkäufer raus. Es sei, man könnte ihm eine "Arglist" beweisen, was wiederum auch für einen Privat Verkäufer in diesem Fall gilt.

Sobald die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde, sehe ich da keine Chance. Man müsste dem Verkäufer nachweisen, dass er definitiv Kenntnis vom Kettenschaden hat. Z.B. durch eine vom Verkäufer veranlasste Werkstattdiagnose oder eingeholter Kostenvoranschlag. Ob es unglaubwürdig ist, dass der Verkäufer davon nichts wusste, spielt keine Rolle.

Genau so sieht es aus!

Viele Grüße
Jörg H. und Blau Bär

Der Ausschluss der Gewährleistung kann mit Kaufvertrag bei Privatpersonen ausgeschlossen werden.
Wusste jedoch der Verkäufer von den Schäden und hat sie arglistig verschwiegen, dann ist ohne weiteres eine Wandlung Zug und Zug möglich.

Mag ja sein, aber wie will man den Nachweis führen, dass der Verkäufer, der im Auftrag eines angeblichen Verwandten das Fahrzeug verkauft hat, irgendetwas wusste oder wissen wollte? Theoretisch ja, praktisch ausgeschlossen.

Also nach Rücksprache mit dem Anwalt spielt es vorerst keine Rolle ob die Gewährleistung ausgeschlossen ist oder nicht, wenn Mängel vor dem Kauf vorhanden waren. Natürlich muss man den Nachweis erbringen, das die Mängel vor dem Kauf schon waren. Auch wenn der Fehlerspeicher vor dem verkauf gelöscht wurde, heißt es ja nicht das der Wagen keine Mängel aufweist. Da kommt eine Werkstatt oder Gutachter ins Spiel. In meinem Fall, Zerlegt die Werkstatt den Motor, und ein Gutachter schaut sich den Schaden an. Der entscheidet dann wie lange der Schaden schon besteht und schreibt sein Gutachten. Natürlich verschleißt die Kette nicht nach 500km. Also Bestand der Schaden schon vorher. Anhand vom Verschleißbild kann er die Zeit und km abschätzen. Somit ist der Verkäufer haftbar, egal was im Vertrag steht. Dieser Vergleich tritt auch ein bei erhöhtem Ölverbrauch und defekter Kopfdichtung usw.
Bei einem Radio oder defektem Schlüssel, oder einem STG der von jetzt auf nachher den Geist aufgibt, ist das dann Pech.
Ein einfaches „bei mir war das nicht“, gibts nicht mehr.
Dabei spielen auch die Kilometer keine Rolle, weil es sich um einen Defekt handelt

Hast du deinem Anwalt auch gesagt, dass du einen über 10 Jahre alten Gebrauchtwagen und keinen Neuwagen gekauft hast?

Naja, Anwalt halt. Der bekommt, von wem auch immer, sein Honorar. Berücksichtige, das Fahrzeug Alter und die hohe Fahrleistung. Anscheinend, hat dein Anwalt das nicht berücksichtigt. Falls du Rechtsschutz hast, riskiere es, aber spätestens nach dem Rechtsstreit, wirst du keine Rechtsschutz mehr haben.

Wie ich bereits geschrieben habe. Nur bei einem Beweis der Arglist sehe ich dort Chancen. Selbst, bei Kauf von einem Händler, wären die Chancen gering, das es sich um einen Sachmangel handelt. Es ist eine alte "Karre" mit vielen KM. Wie hoch war der Kaufpreis? 5 oder 6 stellig?

Dein Anwalt möchte ein Gutachten erstellen lassen, ob der Verschleiß! bei Übergabe beim Kauf vom Leien ( Privat) vorhanden war?

Zitat:

@joker0222 schrieb am 29. Juli 2022 um 13:25:34 Uhr:


Hast du deinem Anwalt auch gesagt, dass du einen über 10 Jahre alten Gebrauchtwagen und keinen Neuwagen gekauft hast?

Mit über 230tKM!
Aber, wie erwähnt, der Anwalt bekommt sein Honorar.

Zitat:

@tonyy928GT schrieb am 29. Juli 2022 um 13:30:21 Uhr:



Zitat:

@joker0222 schrieb am 29. Juli 2022 um 13:25:34 Uhr:


Hast du deinem Anwalt auch gesagt, dass du einen über 10 Jahre alten Gebrauchtwagen und keinen Neuwagen gekauft hast?

Mit über 230tKM!
Aber, wie erwähnt, der Anwalt bekommt sein Honorar.

Der hat wahrscheinlich schon die Euro-Zeichen in den Augen.

Zitat:

@joker0222 schrieb am 29. Juli 2022 um 13:32:52 Uhr:



Zitat:

@tonyy928GT schrieb am 29. Juli 2022 um 13:30:21 Uhr:


Mit über 230tKM!
Aber, wie erwähnt, der Anwalt bekommt sein Honorar.

Der hat wahrscheinlich schon die Euro-Zeichen in den Augen.

Mich würde mal der Kaufpreis interessieren.

Ich halte diesen „anwaltlichen“ Rat für völlig unprofessionell. Wenn dem auch nur ansatzweise so wäre, dann kann niemand mehr privat irgendwelche Verläufe tätigen. Denn gebrauchte Gegenstände haben, wie das Wort schon sagt, Gebrauchsspuren, Verschleiß und altersbedingte Fehlerquellen, deren Beurteilung einem Privatverkäufer, als Laie, nicht zugemutet werden kann.
Wie Tony sagt, der RA nimmt die Kohle, so auch sein „befreundeter“ Gutachter und du streitest sinnlos und ergebnislos Monate herum, da der „Verkäufer“ bereits über alle Berge ist bzw. nicht belangt werden kann.
Mein dringender Rat LASS ES! das wird nichts.

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