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Arglistige Täuschung

Mercedes S-Klasse W221
Themenstarteram 24. Juli 2022 um 10:45

Guten Tag, ich habe mal eine Frage, die viele Mercedes Fahrer betreffen könnte.

Ich habe am Dienstag einen W221, S500 232tkm, Bj2007 gekauft von privat.

Angeblich der Wagen vom Schwiegervater usw…

Auf dem Weg nach Hause kam dann eine Fehlermeldung nach der anderen.

Airmatic, Parktronic, Abstandsrgeltempomat. Klimaanlage, Massagesitze ohne Funktion. Ich habe ihn angeschrieben, „natürlich“ war er sich keine schuld bewusst. Am nächsten Tag festgestellt das die Keylessgo nur an den hinteren Türen funktioniert. Nochmal eine Fahrt in Waschanlage leuchtet die MKL. In der Werkstatt auslesen lassen, Nockenwellen Position unplausibel. Also ketten gelängt und Kettenräder platt. Und das alles nach einem Tag und 350km später.

Meine Frage jetzt zu diesem Vorfall.

 

Natürlich wurde der Kaufvertrag von privat abgewickelt unter Ausschluss der Gewährleistung und Rückkauf.

 

Aber niemanden kann mir doch erzählen das er von all diesen Mängeln nichts gewusst hat?

 

Ich habe die Fehlermeldungen fortlaufend dokumentiert und mit km Angaben abfotografiert.

 

Montag gehts zum Anwalt, aber wie groß sind meine Chancen auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages?

 

Hat einer von euch schon Erfahrungen gemacht mit einem Kauf dieser Art?

 

Danke für eure Antworten.

 

74 Antworten

Der Anwalt gewinnt immer:D

Ich habe es immer so gemacht und ihn gefragt, ob er es für mich umsonst macht.

Wen er nein sagt, wusste ich, dass ich verlieren würde.

Den wen er gewonnen hätte, würde er ja sein Geld bekommen.

Ich habe es schon mal geschrieben und mache es jetzt wieder, weil genau der falsche Weg eingeschlagen wird.

Du gehst jetzt zur Werkstatt, die bauen den Motor auseinander, es kommt ein Gutachter und erstellt sein Gutachten. Dann forderst du vom Verkäufer Nachbesserung. Ihr setzt ihm eine Frist, die frist wird zu 99% verstreichen und dann hast du zwei Möglichkeiten: Es dabei belassen und sich über das Geld für Zerlegung, Anwalt und Gutachter ärgern ODER du ziehst das durch und verklagst ihn nach dem Verstreichen der Frist. Dann geht es, wenn es nicht direkt abgewiesen wird, vor Gericht und das Gericht bestellt einen gerichtlich vereidigten Sachverständigen. Dein Gutachten interessiert das Gericht nicht. Der vom Gericht bestellte macht dann das selbe wie dein Gutachter, bedenke aber, den zahlst du auch wenn du dann vor Gericht verloren haben solltest.

Nebenbei, diese M272 und M273 Motoren sind noch richtige Motoren, da ist bei 230.000km keine Kette gelängt. Ist sie das doch, würde ich den Kilometerstand in Frage stellen und eher diese Richtung einschlagen und die ganze Karre versuchen dem Verkäufer zurück zu geben.

am 29. Juli 2022 um 12:32

Moin

Ich denke das man mit SD beim Auslesen sehen kann wann ist der Fehler zuerst aufgetreten und das reicht als Nachweis denke ich.

Der Verkäufer hat die Meldungen vor dem Verkauf gelöscht.

LG

Grundsätzlich hat ein privater Verkäufer überhaupt keine Verpflichtung irgendwas auslesen zu lassen, noch irgendein Protokoll einer Auslesung zu besitzen bzw. vorzulegen. Alles was ein privater Verkäufer, wenn er will, machen kann sind Werkstattrechnungen vorlegen. Ausleseprotokolle werden dem Kunden nie vorgelegt geschweige denn Kopien ausgehändigt. Somit kann man einem privaten Verkäufer auch nicht unterstellen er hätte Protokolle gehabt, unterschlagen oder gelöscht, da ein privater Verkäufer keine SD hat. Alte Fehlermeldungen, die vielleicht im Speicher noch auffindbar sind, sind wertlos, da nicht abzuleiten ist, ob und was damit gemacht wurde. Ob z.b. repariert wurde oder oder ….

Ohne Ableitung von Rechtsansprüchen und Haftung: bei einem Fahrzeug welches wenige km und kurze Zeit nach dem Kauf erhebliche Mängel hat, die sich im Fehlerspeicher frisch abgelegt sind und zugleich dem Nachweis, dass der Fehlerspeicher kurz vor Verkauf frisch gelöscht wurde?

Kommt Leute, das stinkt!

Wie gesagt, ob und was der Käufer daraus machen kann, weiß ich nicht.

Nichts kannst du draus machen. Ein über 10jahre altes auto mit 200t+ km ist rechtlich durch, das kann jederzeit kaputtgehen. Egal, ob es 1 Stunde vorher noch einwandfrei lief. Ein Richter wird mal kurz lauthals auflachen, den Kopf schütteln und die Klage sofort abweisen.

Es ist ja bei Neufahrzeugen mit offensichtlichen Mängeln schon ein Wahnsinnsaufwand eine Wandlung durchzukriegen und dann soll das hier so einfach sein?

Es hat seinen Grund warum man für so ein Fahrzeug keine Gebrauchtwagenversicherung mehr bekommt und Händler nur an Gewerbe/Export verkaufen.

Und Privatverkauf ist gekauft wie gesehen, der Verkäufer ist nicht verpflichtet den Wagen auf Herz und Nieren vorher zu prüfen. Das kann der potentielle Käufer machen oder es lassen, so wie hier. Aber dann muss man halt damit leben.

Soweit ich weiß, werden Fehlermeldung-Löschungen nicht mit Zeitstempel und Grund abgelegt. Zusätzlich nochmal, ein Privatverkäufer offiziell hat mit Fehlerspeichern nichts zu schaffen, egal was da drin steht oder nicht. Wenn einem potentiellen Käufer das wichtig ist, dann muss er den Verkäufer bitten, zur Not auf eigene Kosten, die Protokollierung bei MB machen lassen zu dürfen.

Doch, ein Privatverkäufer haftet mittlerweile genauso für beweisbaren „Schmu“ wie ein Händler, das hat sich geändert!

Den Motor auseinander nehmen und begutachten lassen würde ich allerdings auch nicht. Die Kettenlängung ist zwar vielleicht schon länger vorhanden, aber dem Verkäufer das Wissen darüber nachzuweisen ist doch unmöglich bis schwierig.

Sofern es stimmt und im System nirgends abgelegt ist, dass die Fehlermeldungen im Kombiinstrument kurz vor dem Kaufdatum aufgeploppt sind und der Fehlerspeicher gelöscht wurde, sehe ich das Unterfangen auch als schwierig an. Hier würde ich allerdings schon ansetzen … sieht man da wirklich nichts?

Zitat:

@OJG42781 schrieb am 29. Juli 2022 um 17:18:50 Uhr:

Doch, ein Privatverkäufer haftet mittlerweile genauso für beweisbaren „Schmu“ wie ein Händler, das hat sich geändert!

Den Motor auseinander nehmen und begutachten lassen würde ich allerdings auch nicht. Die Kettenlängung ist zwar vielleicht schon länger vorhanden, aber dem Verkäufer das Wissen darüber nachzuweisen ist doch unmöglich bis schwierig.

Sofern es stimmt und im System nirgends abgelegt ist, dass die Fehlermeldungen im Kombiinstrument kurz vor dem Kaufdatum aufgeploppt sind und der Fehlerspeicher gelöscht wurde, sehe ich das Unterfangen auch als schwierig an. Hier würde ich allerdings schon ansetzen … sieht man da wirklich nichts?

Ohne eine Arglist dem VK beweisen zu können , wäre das selbst bei Kauf von einem Gewerblichen VK, üblicher Verschleiß. Was es auch nun mal ist, besonders beim M273, bezüglich Kettenrad.

Zitat:

@OJG42781 schrieb am 29. Juli 2022 um 17:18:50 Uhr:

Doch, ein Privatverkäufer haftet mittlerweile genauso für beweisbaren „Schmu“ wie ein Händler, das hat sich geändert!

Das Stichwort ist "beweisbar", darum gehts doch die ganze Zeit.

Zitat:

@joker0222 schrieb am 29. Juli 2022 um 17:40:51 Uhr:

Zitat:

@OJG42781 schrieb am 29. Juli 2022 um 17:18:50 Uhr:

Doch, ein Privatverkäufer haftet mittlerweile genauso für beweisbaren „Schmu“ wie ein Händler, das hat sich geändert!

Das Stichwort ist "beweisbar", darum gehts doch die ganze Zeit.

Naja die Anzahl an Mängeln (mal ganz abgesehen von der Kettenlängung) einen Tag nach Kauf … und da soll kein einziger belegbar schon vorher per Fehlermeldung sichtbar vorhanden gewesen sein …

Ja, es ist ein altes Auto, ja es unterliegt dem Verschleiß wie jedes andere Teil auch. Aber so offensichtliche Dinge sind halt mitzuteilen

Die „Mängel“ außer der angeblichen Kettenlängung können alle von Unterspannungsgeschehen kommen, auch der Ausfall von key less go. Außerdem sind das Dinge die man vor Übernahme und Vertragsunterzeichnung testen kann. Ein unplausibles Nockenwellensignal muss noch lange keine Kettenlängung oder Stirnradschaden sein. Da gibt es noch jede Menge andere Gründe. Die MKL ist eine Sammelmeldung von bestimmt 20-25 Größen, also auch kein „Beweis“ für irgendwas.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Käufer einem „Profi“ aufgesessen ist, aber die Rechtslage des Käufers ist mehr als dürftig. Das Modell „ich verkaufe das Auto meines Onkels, Cousins, Schwiegervater oder sonst wem“ wird in diesen Kreisen gerne genommen, weil die Beweismöglichkeiten praktisch unmöglich realisierbar sind.

Themenstarteram 29. Juli 2022 um 18:19

In der Sache vertraue ich meinem Anwalt. Ich bin auf den Wagen auch nicht angewiesen und muss den Wagen auch nicht zulassen und fahren. ich habe noch andere Fahrzeuge. Platz habe ich ebenfalls genug. Ich stelle den in die Ecke und werde mein Glück versuchen. Rechtsschutz ist eingeschaltet. Mir geht es auch nicht um die Reparatur des Wagens, sondern das dem Betrüger auf die Finger geklopft wird. Kann schließlich jeden treffen, außer die Klugscheisser mit dem Superman Röntgen Augen. Die hätten es gleich gesehen ;-)

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Na ja, jedem was er mag. Die einen sparen gerne Geld ein, die anderen verbrennen es gerne. Du hast jetzt schon den Preis (welchen?) für den Wagen bezahlt. Wenn alles nach deinen Wünschen laufen würde, bekommst du einen Titel, dass der Verkäufer den Wagen zurücknehmen müsste, selbst wenn ein Gericht die RA- und Gutachterkosten auch noch dem Verkäufer zu 100% aufbrummt, was nicht der Fall sein wird, muss der Verkäufer erst mal in der Lage sein (und willig sein) zu zahlen. Wenn nicht, fängst du den nächsten Rechtsstreit an, deine Forderungen zu realisieren, mit sehr schlechten Chancen, denn der „Schwiegersohn“ ist zufällig tatsächlich mittellos, denn den Kaufpreis hat er ja seinem „Schwiegervater“ abtreten müssen. Im übrigen ist der ja nur als „Vermittler“ aufgetreten, so wie ein Makler im Immobiliengeschäft, der nicht für Baumängel haftbar gemacht werden kann.

Auch nicht unwahr…der Fahrzeugwert ist schon recht niedrig

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