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Arglistige Täuschung

Land Rover Range Rover Sport 1 (LS)
Themenstarteram 20. Oktober 2020 um 11:50

Hallo ihr Lieben

wir waren mal etwas dumm....letzte Woche!

Da unser T4 den Geist aufgegeben hatte, mussten wir schnell ein neues Auto kaufen. Wir entschieden uns für ein RRS.

Haben in der Nähe auch einen gefunden.

Man wurde sich schnell über den Preis einig, was im Nachhinein schon etwas komisch war, von 7999VB auf 7300 ohne Murren des Verkäufers. Mein Mann war alleine los und hatte sich darüber auch keinen Kopf gemacht.

Das Auto, so stand es auch in der Anzeige, brauchte nur eine neue Spannrolle, ansonsten war das Auto ok.

Der Verkäufer, schien nicht viel über das Auto zu wissen, auf Fragen, gab es eher stotternde Antworten, aber schwöre fast hoch und heilig, das das Auto topp ist.

Ja, im Regen sah es auch tipptopp aus, im trockenen in unserem Carport kamen dann die ganzen Schrammen ins Licht ( stört uns nicht, da gibt es schlimmeres). Wir sind gleich in eine LR Vertragswerkstatt gefahren, um den Wagen einmal angucken zu lassen- natürlich nach dem Kauf. Probefahrt ging wegen Abmeldung nicht.

Bei LR kam dann raus, das die Wasserpumpe falsch eingebaut wurde ( hat unser Vorbesitzer alles machen lassen, die alte lag sogar noch im Kofferraum) und dadurch der Keilriemen schräg fuhr, der Klimakompressor einen mitbekommen hatte und und und....Reparatur bei LR 3600 bis 4000 Euro.

Ich habe danach den Verkäufer damit konfrontiert, der natürlich von nichts wusste und er die Wasserpumpe natürlich auch nicht machen lassen hatte, waren alles die Vorvorbesitzer!!! Er sprach mit vielen Widersprüchen, mal fuhr er gar nicht mit dem Auto, dann hatte das Auto bei seinen Fahrten nichts.... Im Besitzt war er ein Jahr, hatte das Auto aber erst im September angemeldet und einen Monat später wieder abgemeldet..... Ja, wir wurden mächtig verarscht und haben uns recht naiv hingestellt.

Im Vertrag steht: Das FZ LR-RRS mit der Fahrzeug ID XXXXXX ist am 10.10.2020 um 18.30 an XXX für XXX verkauft. Der Fahrzeug ist so gesehen worden wie es ist und so übernommen worden.

Privat Verkauf kein Gewähr, kein Rücknahme, kein Garantie.

Wie ihr an der Rechtschreibung sehen könnt, handelte es sich um einen ausländischen Mitbürger, was die Sache nicht einfacher macht.... Ich könnte heulen.....

Habt ihr eine Idee? Haben wir etwas übersehen? Ich möchte das Auto NICHT behalten.....

Danke

Beste Antwort im Thema

Du wirst die Karre mit diesen Mängeln in diesem Zustand nicht für 5000 oder 6000 verkauft bekommen.

Nimm 2500€ in die Hand suche Dir einen freie Werkstatt welche die Mängel beseitigt und aus die Maus.

Das nennt man Lehrgeld wenn man von diesem besagten Klientel blauäugig kauft,somit bist Du selber Schuld.

13 weitere Antworten
13 Antworten

Privatverkauf,kaum Chancen.

Würde aber trotzdem zum Anwalt gehen.

Das war doch ersichtlich ,das es nicht sein Auto war .

An und Abmeldung in 4 Wochen um zu täuschen das es sein Fahrzeug ist.

Das ist ein bekannter Trick von Autohändlern und deren Kumpanen um der 1 Jahres Garantie zu entgehen.

Geh zu einem Anwalt und frag nach, was Du machen kannst.

Hier ist keine Rechtsberatung.

Themenstarteram 20. Oktober 2020 um 12:27

Zitat:

@flitzicento schrieb am 20. Oktober 2020 um 14:13:18 Uhr:

Das war doch ersichtlich ,das es nicht sein Auto war .

An und Abmeldung in 4 Wochen um zu täuschen das es sein Fahrzeug ist.

Das ist ein bekannter Trick von Autohändlern und deren Kumpanen um der 1 Jahres Garantie zu entgehen.

Geh zu einem Anwalt und frag nach, was Du machen kannst.

Hier ist keine Rechtsberatung.

Danke für deine Antwort

Mein Anwalt sagt, das das nicht viel Sinn macht...aber die Täuschung ist ja schon mal ein guter Anhaltspunkt!

Ich vermute mal, das es sich um irgendeine Balkan Truppe handelt. Die gutgläubige Menschen mit „Schrott Fahrzeugen“ über den Tisch ziehen. Diese sind professionell organisiert aber auftreten tun sie als „privat Personen“. Und somit habt ihr euer Geld in den Sand gesetzt. Ein Anwalt wird euch nicht viel bringen, das diese Typen genau so schnell in ihrer Heimat verschwinden wie sie wieder auftauchen.

Ihr könnt ja versuchen genau so unverfroren aufzutreten und das Fahrzeug weiterverkaufen.

 

Das alles ist wertefrei gemeint und soll keine bestimmte Volksgruppe diskriminieren.

Der Gewährleistungsauschluss dürfte nicht gültig sein, da alles ausgeschlossen wurde, auch Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Das darf aber nicht ausgeschlossen werden soweit ich weiß, womit der Ausschluss komplett unwirksam ist. Ergo 2 Jahre Gewährleistung. BGB Vorlesungen sind aber auch schon ewig her..

Hi,

hast du mal ein paar Daten mehr zu dem Wagen? EZ, km, Modell, Ausstattung - um mal einen Eindruck zu bekommen, wieviel Aufwand überhaupt lohnt.

Grundsätzlich: Wenn dir eine LR-Werkstatt diese Arbeiten für rund 4000€ anbietet, dann macht allenfalls die Arbeit in einer freien Werkstatt sind. Die hier genannten Arbeiten sind kein Hexenwerk, sollte jede Werkstatt hinbekommen. Ich denke, man könnte die Kosten auf die Hälfte reduzieren, ggf. auch durch Teile aus dem (Marken)-Aftermarket, die es in England zuhauf gibt. Einige davon sind: Advancedfactors, LR-Direct, Island 4x4 sind seriös, schnell und zuverlässig.

ABER: So ein älterer RRS kann auch viele andere Probleme haben. Querlenker, Radlager, Luftfederung/Kompressor, elektrische Handbremse - hier können einige Probleme dazukommen. Daher zumindest vor der Investition prüfen, ob da nicht noch anderes im Argen ist.

Zum Fall selbst: Ich teile im Grundsatz des Anwalts Meinung. Lehrgeld. :o

Edit: Lese gerade erst den Satz, dass du das Auto NICHT behalten möchtest. Daher noch folgende Ideen:

- Anfrage bei der ADAC-Rechtsberatung, sofern du dort Mitglied bist.

- Prüfen, ob der Verkäufer Unternehmer ist - denn dann kann er als Kaufmann die Sachmängel nicht ausschließen, auch wenn er nicht als Autohändler tätig ist.

Zitat aus dem ADAC-Kaufvertrag: "Wenn ein Unternehmer ein gebrauchtes Kfz verkauft, ist der in diesem Vertrag enthaltene Ausschluss der Sachmängelhaftung unwirksam. Als Unternehmer gilt bereits, wer beim Verkauf seines Fahr- zeuges in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätig- keit handelt.

Vorsicht: Das muss nicht unbedingt ein gewerblicher Autohändler sein. Das kann z.B. auch ein selbstständiger Handwerker, Arzt oder Architekt sein, der sein überwiegend gewerblich genutztes Fahrzeug verkauft."

Themenstarteram 21. Oktober 2020 um 10:59

Zitat:

@gseum schrieb am 20. Oktober 2020 um 19:45:19 Uhr:

Hi,

hast du mal ein paar Daten mehr zu dem Wagen? EZ, km, Modell, Ausstattung - um mal einen Eindruck zu bekommen, wieviel Aufwand überhaupt lohnt.

Ez: 1.2007

RRS 2,7 V6 L320

Vollleder

216000km

Grundsätzlich: Wenn dir eine LR-Werkstatt diese Arbeiten für rund 4000€ anbietet, dann macht allenfalls die Arbeit in einer freien Werkstatt sind. Die hier genannten Arbeiten sind kein Hexenwerk, sollte jede Werkstatt hinbekommen. Ich denke, man könnte die Kosten auf die Hälfte reduzieren, ggf. auch durch Teile aus dem (Marken)-Aftermarket, die es in England zuhauf gibt. Einige davon sind: Advancedfactors, LR-Direct, Island 4x4 sind seriös, schnell und zuverlässig.

Ja, wir hatten mal pi mal Daumen das Material im Net angeschaut, das wären keine 600Euro

ABER: So ein älterer RRS kann auch viele andere Probleme haben. Querlenker, Radlager, Luftfederung/Kompressor, elektrische Handbremse - hier können einige Probleme dazukommen. Daher zumindest vor der Investition prüfen, ob da nicht noch anderes im Argen ist.

Zum Fall selbst: Ich teile im Grundsatz des Anwalts Meinung. Lehrgeld. :o

Du sagst es!!!!

Edit: Lese gerade erst den Satz, dass du das Auto NICHT behalten möchtest. Daher noch folgende Ideen:

- Anfrage bei der ADAC-Rechtsberatung, sofern du dort Mitglied bist.

- Prüfen, ob der Verkäufer Unternehmer ist - denn dann kann er als Kaufmann die Sachmängel nicht ausschließen, auch wenn er nicht als Autohändler tätig ist.

ADAC kontaktiert-keine Chance!

Bin dran und recherchiere wie blöd, denke mal, das er ein Mittelmann ist und für eine Werkstatt verkauft. Past ja, wenn er den Wagen gerade mal einen Monat angemeldet hat.... aber beweisen kann ich ihm es leider nicht!

Zitat aus dem ADAC-Kaufvertrag: "Wenn ein Unternehmer ein gebrauchtes Kfz verkauft, ist der in diesem Vertrag enthaltene Ausschluss der Sachmängelhaftung unwirksam. Als Unternehmer gilt bereits, wer beim Verkauf seines Fahr- zeuges in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätig- keit handelt.

Vorsicht: Das muss nicht unbedingt ein gewerblicher Autohändler sein. Das kann z.B. auch ein selbstständiger Handwerker, Arzt oder Architekt sein, der sein überwiegend gewerblich genutztes Fahrzeug verkauft."

Danke dir

Themenstarteram 21. Oktober 2020 um 11:03

Zitat:

@RaZZer04 schrieb am 20. Oktober 2020 um 19:29:35 Uhr:

Der Gewährleistungsauschluss dürfte nicht gültig sein, da alles ausgeschlossen wurde, auch Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Das darf aber nicht ausgeschlossen werden soweit ich weiß, womit der Ausschluss komplett unwirksam ist. Ergo 2 Jahre Gewährleistung. BGB Vorlesungen sind aber auch schon ewig her..

Leider nicht bei Privatverkauf!

Zitat:

@manou71 schrieb am 21. Oktober 2020 um 13:03:10 Uhr:

Zitat:

@RaZZer04 schrieb am 20. Oktober 2020 um 19:29:35 Uhr:

Der Gewährleistungsauschluss dürfte nicht gültig sein, da alles ausgeschlossen wurde, auch Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Das darf aber nicht ausgeschlossen werden soweit ich weiß, womit der Ausschluss komplett unwirksam ist. Ergo 2 Jahre Gewährleistung. BGB Vorlesungen sind aber auch schon ewig her..

Leider nicht bei Privatverkauf!

Warum nicht bei Privatverkauf?

Das was ich geschrieben bezog sich gerade auf einen Privatverkauf.

Darf beim Privatverkauf die Gewährleistung ausgeschlossen werden? Antwort: Ja, aber nicht pauschal für alles.

Wenn der Gewährleistungsausschluss pauschal alles ausschließt, dann ist er in der Regel nicht wirksam.

Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren gilt prinzipiell erstmal für JEDEN Kaufvertrag. Ein gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr reduzieren. Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung auf 0 Jahre reduzieren. Voraussetzung hierfür ist aber ein wirksamer Gewährleistungsausschluss.

Themenstarteram 21. Oktober 2020 um 13:12

Voraussetzung hierfür ist aber ein wirksamer Gewährleistungsausschluss.

und der wäre?

Würde die ganze Sache abhängig davon machen, wieviel graue Haare man erträgt.

An sich: Auto einfach als defektes Fahrzeug mit allen bekannten Mängeln, evtl. mit Prüfung eines Sachverständigen vorab privat wieder verkaufen - mit Glück gibt's 5000-6000€.

Und dann vernünftiges Auto kaufen. Mit dieser recht blauäugigen Herangehensweise (allein, keine Probefahrt, nicht komplett geklärter Vorbesitz, keine Fehler ausgelesen, KM-Stand glaubhaft?) kann man Glück haben - aber auch Pech.

Man kann natürlich einen Anwalt bemühen, aber die Erfolgsaussichten werden natürlich einen stark begrenzten Rahmen haben.

Du wirst die Karre mit diesen Mängeln in diesem Zustand nicht für 5000 oder 6000 verkauft bekommen.

Nimm 2500€ in die Hand suche Dir einen freie Werkstatt welche die Mängel beseitigt und aus die Maus.

Das nennt man Lehrgeld wenn man von diesem besagten Klientel blauäugig kauft,somit bist Du selber Schuld.

Ich empfehle dir auch den Weg über die Werkstatt. Entweder einer freie Werkstatt, wenn dir jemand eine wirklich zuverlässige nennen kann, oder eine von LR (aber auch da, bitte Referenzen einholen).

Aber rechne bitte vorher.

7300 + 4000 = 11300 (kannst du den Wagen so verkaufen?)

Wenn du ihn sanierst und behältst, ist das eine leicht andere Rechnung.

 

Denn der Anwalt kostet auch. Wenn du das Geld und die Zeit in den Wagen steckst, damit dieser bei euch bleibt oder zumindest vernündtig verkauft werden kann, hast du vermutlich mehr davon.

Denn, auch wenn ein Richter dir recht gibt, heisst das noch lange nicht, dass der Verkäufer dich auch bezahlt.

Das wäre dann wieder eine andere "Baustelle".

 

Nicht umsonst kennt man den Spruch: Es steht jeden Tag ein Dummer auf, du musst ihn nur finden.

 

Viel Glück

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