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arglistige Täuschung
Guten Tag,
mein Partner hat am 05.08.2015 ein Gebrauchtwagen von einen Privatanbieter gekauft. Es handelt sich hierbei um eine Summe von 7100 Euro.
Es wurde ein fachgerechter Kaufvertrag erstellt.
Während der Probefahrt, fiel meinen Partner auf, dass das Fahrzeug etwas "klackert" beim Starten des Motors, und beim stehen bleiben zB an der Ampel. Der Verkäufer Versicherte keinerlei Mängel, lt. seiner Aussag sei er in einer Audi Werkstatt gewesen, und es wären keine Mängel Ersichbar gewesen.
Auf dem Kaufvertrag wurden keinerlei Mängel angegeben. Außerdem waren zwei weitere Zeugen dabei, als diese Aussage getroffen wurde.
Wir gingen als davon aus, ein normaler Diesel klingt so.
Heute ( 22.08.2015) waren wir in einer Audi Werkstatt, da uns das geräusch keinerlei in Ruhe gelassen hat. Hierbei wurden Mängel festgestell, die darafhinweisen das der Vorbesitzer die Mängel gekannt haben muss. ( Das klackern). Es wurde ein Kostenvoranschlag von 2000 Eur vorgelegt.
Meine Frage: Ist dies eine Arglistige Täuschung ?
Können wir die Kosten in rechnung stellen ?
Informiert haben wir uns schon bei unserer Verkehrsrechrsschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Moin,
DAMIT eine arglistige Täuschung vorliegt muss der Mangel dem Verkäufer bekannt gewesen sein. Er kann ja ebenfalls der Meinung gewesen sein - das ist so normal. Wenn ihr also nicht grade einen Kostenvoranschlag auf seinen Namen im Auto findet, wird das sehr schwer ihm das Nachzuweisen. Ich befürchte da werdet ihr nur geringe Chancen haben, egal ob die Rechtsschutz übernimmt oder nicht. Und mal im Ernst - wenn euch etwas komisches auffällt - WARUM fahrt ihr nicht vor dem Kauf zum Audihändler und klärt das ab?
MfG Kester
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13 Antworten
Und da war die Antwort nicht zufriedenstellend?
Hallo Meggy95,
"Heute ( 22.08.2015) waren wir in einer Audi Werkstatt, da uns das geräusch keinerlei in Ruhe gelassen hat. Hierbei wurden Mängel festgestell, die darafhinweisen das der Vorbesitzer die Mängel gekannt haben muss. ( Das klackern)."
Ich würde als erstes versuchen (falls das möglich ist kenne mich da nicht so gut aus) diese Audi Werkstatt mal anzurufen bzw. gleich dahin zu fahren und versuchen das Schriftlich festzuhalten das sie dir bestätigen können das der Vorbesitzer das Gewusst haben MUSS und euch einfach nur dreist angelogen hat. Danach den Verkäufer anrufen ihm das sagen und fragen ob er die Reparatur übernimmt. Falls nein direkt zum Anwalt und dort sich Beraten lassen falls die Audi Werkstatt dir das Schriftlich hat belegen können ihm dieses Dokument zeigen (dem Anwalt).
Hier kann dir glaube ich keiner richtig helfen, der Anwalt deines Vertrauens kann es!
Liebe Grüße und noch ganz ganz ganz viel Glück! Denn so gehts schonmal garnicht! Lass dir das nicht Bieten!
ich danke Dir sehr. Natürlich werden wir das gleich einmal in Anspruch nehmen.
Es geht hier schließlich nicht um wenig Geld.
Schade, dass man in die Menschen nicht rein schauen kannn, ich hoffe er bekommt seine gerechte Strafe.
Er kam mir schon so arrogant beim Kauf rüber -.-
Viel Glück!
Liebe Grüße.
Deswegen haben wir ja bei der Versicherung angerufen diese meinte das bei arglistiger täuschung ( die hier offensichtlich vorliegt ) die verkehrsrechtsschutz greift.
Ich werde da nochmal genauer nachhaken...
Ich weis bloss noch nicht, ob es sich lohnt, den auch gleich noch Anzuzeigen -.- "
Von was für einen Mangel reden wir hier und ob er es wirklich wusste, müsst ihr in seiner Werkstatt in Erfahrung bringen. Alles andere ist Orakeln. Und ob er die Reparatur bezahlen muss in einer Audi Werkstatt oder freien und ob er dass Auto zurücknehmen muss, wird wahrscheinlich ein Gericht entscheiden müssen, wenn sich der Verkäufer quer stellt und eine Arglistigetäuschung festgestellt wurde
Moin,
DAMIT eine arglistige Täuschung vorliegt muss der Mangel dem Verkäufer bekannt gewesen sein. Er kann ja ebenfalls der Meinung gewesen sein - das ist so normal. Wenn ihr also nicht grade einen Kostenvoranschlag auf seinen Namen im Auto findet, wird das sehr schwer ihm das Nachzuweisen. Ich befürchte da werdet ihr nur geringe Chancen haben, egal ob die Rechtsschutz übernimmt oder nicht. Und mal im Ernst - wenn euch etwas komisches auffällt - WARUM fahrt ihr nicht vor dem Kauf zum Audihändler und klärt das ab?
MfG Kester
Hier gleich mit "arglistiger Täuschung" zu kommen ist übertrieben. Dazu braucht man Beweise, ansonsten ist das Verleumdung!
Ein Beweis wäre, wenn in einer Werkstatt das betreffende Fahrzeug vorgestellt wurde und ein Schaden diagnostiziert wurde. Also ein Auftrag und/oder eine Rechnung hierzu.
Hat ein Meister hier nur mal nebenbei "reingehört" und gesagt,, verkauf den Karren lieber, dann ist es zwar dennoch eine arglistige Täuschung, Ihr werdet sie aber nicht nachweisen können.
Wenn einem etwas komisch vorkommt, dann klärt man das VOR DEM KAUF ab und nicht hinterher. Ich wünsche viel Glück.
Ich würde mal sagen "Lehrgeld" was der TE da bezahlen wird.
Ohne Mangel (im Kaufvertrag) entspricht "gekauft wie gesehen"
Man kann nur immer wieder raten beim Gewerblichen zu kaufen, da besteht zwar auch die Möglichkeit eventueller Fehler jedoch greift dann deutsches Recht. Zumindestens in den meisten Fällen.
Hifestellung kann hier eigentlich keiner geben, denn die genaue Formulierung im Kaufvertrag kennt nur ihr allein. Hat der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen?
Mängel sind nur dann Mängel, wenn sie nicht bei der Preisfindung berücksichtigt wurden. Habt ihr nicht versucht, wegen Klappern oder Klackern den Preis zu drücken? Erst den Preis drücken und dann die Reparatur verlangen geht nicht. Stand der Wagen für 7.500 € ind der Anzeige und wurde letztlich deswegen für 7.100 € verkauft, liegt kein Mangel vor.
Ohnehin kein versteckter, denn er war zum Kaufzeitpunkt bereits zu hören. Wenn ihr euch nicht auskennt und trotzdem kauft, ist das eigentlich euer Pech. Letztlich muss er die 2.000 € vermutliche Werkstattkosten nie bezahlen. Er muss die Möglichkeit bekommen, die Mängel selbst zu beheben. Kann er das nicht selbst, darf der Verkäufer eine Werkstatt seiner eigenen Wahl beauftragen. Es müssen auch nicht zwingend Neuteile verwendet werden. Gebrauchtteile eines Fahrzeuges mit ähnlichem Fahrzeugalter reichen aus.
Zitat:
@Meggy95 schrieb am 22. August 2015 um 14:05:28 Uhr:
Guten Tag,
mein Partner hat am 05.08.2015 ein Gebrauchtwagen von einen Privatanbieter gekauft. Es handelt sich hierbei um eine Summe von 7100 Euro.
Es wurde ein fachgerechter Kaufvertrag erstellt.
Während der Probefahrt, fiel meinen Partner auf, dass das Fahrzeug etwas "klackert" beim Starten des Motors, und beim stehen bleiben zB an der Ampel. Der Verkäufer Versicherte keinerlei Mängel, lt. seiner Aussag sei er in einer Audi Werkstatt gewesen, und es wären keine Mängel Ersichbar gewesen.
Auf dem Kaufvertrag wurden keinerlei Mängel angegeben. Außerdem waren zwei weitere Zeugen dabei, als diese Aussage getroffen wurde.
Wir gingen als davon aus, ein normaler Diesel klingt so.
Deinem Partner fiel als Laie ein "Geräusch" auf, der Verkäufer versicherte jedoch, dass das Auto mängelfrei ist und dein Partner hat dennoch das Auto so gekauft UND auch noch die Mängelfreiheit unter Zeugen schriftlich bestätigt?
Und jetzt war der vermutete Mangel doch einer?
Also ehrlich, manche Leute KANN ich nicht verstehen! Wirklich nicht, warum macht man denn sowas? Warum geht man denn nicht VOR dem Kauf damit zum Händler und lässt das abklären, wenn man selbst keine Ahnung hat? Warum schreibt man denn nicht in den Kaufvertrag rein, dass das Auto ein "Geräusch" macht, das einem komisch vorkommt, der Käufer jedoch versicherte, dass das normal sei?
Wenn in dem Fall der Verkäufer den Vorab-Besuch beim Händler/Werkstatt nicht will und er auch diesen Zusatz im Kaufvertrag wegen des Geräusches nicht will, weiß man, wie der Hase läuft und lässt den Kauf sein.
Da war wohl wieder mal der "Haben-Wollen-Faktor" größer als alles andere, da fraß diese Gier wohl das Gehirn auf.
Mein Rat: Bucht das als Lehrgeld ab, wenn ihr den Rechtsweg beschreiten wollt, könnt ihr das natürlich gerne tun, wird aber nix dabei rauskommen, da habt ihr ganz schlechte Karten.
Grüße
Udo
Fehler beim gebrauchtwagenkauf:
http://www.bild.de/.../...r-beim-gebrauchtwagenkauf-33157756.bild.html